Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. §113 Abs.2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 15. Februar 2023 über die Vertretung der Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entschieden.
Der Beschluss umfasst den Widerruf einer bestehenden Vollmacht für eine Mitarbeiterin, die in einen anderen Fachbereich gewechselt ist. Als Abänderung zu einem Beschluss aus dem Jahr 2016 wird die bisherige Vertretungsmacht für diese Person aufgehoben.
Gleichzeitig wurde die Bestellung einer neuen Person als Vertreter der Stadt Essen für die Teilnahme an Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen und vergleichbaren Organen beschlossen. Die Neubesetzung erfolgt aufgrund eines personellen Zugangs im Fachbereich 02-02. Die Neuregelung dient der Sicherstellung der Vertretung der Stadt in den entsprechenden Gremien.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.02.2023einstimmig beschlossen
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