Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- a.Bestellung der stellvertretenden SchriftführungZur Vorlage · 0290/2023/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat im Rahmen der Sitzung am 17. Februar 2023 die Bestellung einer weiteren stellvertretenden Schriftführerin beschlossen. Konkret wird die Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung I zur weiteren stellvertretenden Schriftführerin der Bezirksvertretung VI ernannt.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung NRW, welche gemäß § 52 in Verbindung mit § 36 Absatz 5 vorsieht, dass über die Beschlüsse der Bezirksvertretung eine Niederschrift aufzunehmen ist. Diese Niederschrift muss vom Bezirksbürgermeister sowie von einer von der Bezirksvertretung zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Ein entsprechender Beschluss aus dem Jahr 2022 hatte bereits die Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung V zur stellvertretenden Schriftführerin der Bezirksvertretung VI ernannt. Mit der vorliegenden Vorlage wird nun die zusätzliche Benennung der Verwaltungsbeauftragten der Bezirksvertretung I vorgeschlagen, um die personelle Besetzung der stellvertretenden Schriftführung zu ergänzen.
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Beratungsfolge
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 1.Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI vom 18.01.2023
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- 4.Sachstandsbericht zum Stand der Schachtverfüllmaßnahmen auf Zollverein
- 5.Vorhabenbezogener Bebauungsplan 8/22 "Karl-Meyer-Platz" Stadtbezirk: VI, Stadtteil: Schonnebeck Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1762/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat beschlossen, das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 8/22 „Karl-Meyer-Platz“ einzuleiten. Damit wird auf Antrag der solid.Schonnebeck GmbH & Co KG die Aufstellung eines Bebauungsplans auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt. Die Bezirksvertretung VI hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Das etwa 0,9 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Schonnebeck und umfasst verschiedene Flurstücke. Ziel der Planung ist die Entwicklung und Erweiterung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnraum im zentralen Versorgungsbereich. Geplant ist unter anderem der Abriss und Neubau eines Gebäudeteils, um einen Drogeriemarkt zu erweitern und zusätzliche Wohnungen in den Obergeschossen zu schaffen. Im südlichen Bereich des Gebiets soll ein Lebensmittelmarkt erweitert werden, wobei eine bestehende Passage durch eine gläserne, verschließbare Fläche ersetzt wird. Die bestehenden Arztpraxen im Obergeschoss sollen erhalten bleiben.
Im Rahmen der baulichen Maßnahmen sind auch Anpassungen an der Infrastruktur vorgesehen, darunter die Neordnung von Zufahrten und die Anpassung von Stellplatzanlagen. Die Planung sieht zudem eine Dachbegrünung der Flachdächer vor. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit sollen die zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 6.Bürgereingabe gemäß § 24 GO hier: Ordnungswidriges Parken in der Straße "Gartenkamp"Zur Vorlage · 0039/2023/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat im Rahmen der Sitzung am 17. Februar 2023 eine Bürgereingabe zur Kenntnis genommen, die sich mit dem Thema des ordnungswidrigen Parkens in der Straße „Gartenkamp“ befasst. Der Anlass für die Vorlage war eine über das Online-Portal der Stadt Essen eingereichte Beschwerde, in der die Notwendigkeit der Prüfung von Maßnahmen zur Unterbindung von Parkverstöten an diesem Standort angefragt wurde.
Im Vorfeld der aktuellen Sitzung hatte die Bezirksvertretung bereits in einer Sitzung im September 2022 die Stellungnahmen der Fachverwaltung zu diesem Sachverhalt zur Kenntnis genommen, jedoch um ergänzende Informationen gebeten. Die vorliegende Vorlage dient dazu, die nun eingegangenen ergänzenden Stellungnahmen der zuständigen Fachverwaltung dem Gremium vorzulegen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Eine Kostenrechnung oder eine Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde in der Vorlage nicht als relevant für den aktuellen Vorgang ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bildung eines Teilstandorts für die städt. Gemeinschaftsgrundschule TuttmannschuleZur Vorlage · 2191/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Bildung eines Teilstandortes für die Gemeinschaftsgrundschule Tuttmannschule formell zu regeln. Der Beschluss sieht vor, das Gebäude in der Gradenstraße 25 rückwirkend zum 1. August 2022 dauerhaft als Teilstandort der Schule zu deklarieren. Der Hauptstandort in der Twentmannstraße 2 bleibt hiervon unberührt.
Nach Angaben der Verwaltung wird das Gebäude in der Gradenstraße bereits seit 1987 für den Schulbetrieb genutzt. Eine technische Überprüfung ergab jedoch, dass für diese Nutzung keine offizielle Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegt, weswahlweise nun nachgeholt werden soll. Die Nutzung des Teilstandortes ist für die innerschulische Organisation sowie für pädagogische Angebote wie die Lese- und Rechtschreibförderung, Deutschförderklassen und die offene Ganztagsbetreuung erforderlich. Im aktuellen Schuljahr werden dort die Klassen der ersten Jahrgangsstufe untergebracht, während der Regelunterricht der höheren Klassen am Hauptstandort stattfindet.
Die beiden Standorte liegen etwa 300 Meter auseinander, was den Austausch des Personals ermöglicht. Durch die räumliche Trennung und die vorhandene Ausstattung können die pädagogischen Konzepte der Schule umgesetzt werden. Die Schülerzahlen werden laut Prognose stabil auf einem dreizügigen Niveau erwartet. Die Maßnahme dient der formellen Absicherung des bereits gelebten Schulalltags und erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsicht.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Bericht über die Implementierungsphase 2020 bis 2021 der Zentren 60plusZur Vorlage · 0032/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen (0032/2023/5) dokumentiert die Implementierungsphase der Zentren 60plus im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Ziel dieser Phase war die Neuausrichtung der Essener Offenen Seniorenarbeit für die Bevölkerungsgruppe der über 60-Jährigen, die etwa 28 % der Essener Bevölkerung ausmacht.
Die Finanzierung der Seniorenarbeit erfolgt durch die Stadt Essen. Ab dem 1. Januar 2020 stellt die Stadt den Freien Wohlfahrtsverbänden jährlich rund 3 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Summe ab 2021 um jährlich 3 % steigt. Die Mittel verteilen sich auf zwölf Zentren 60plus, fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände, Investitionskostenförderung sowie Projektförderung aus dem Seniorenförderplan. Die personelle Ausstattung der zwölf Zentren variiert zwischen 0,67 und 1,5 Vollzeitstellen. Die Finanzierung basiert auf 18 neuen Zuwendungsverträgen.
Die Angebote der Zentren basieren auf einer Sozialraumanalyse zur Ermittlung der Bedarfe verschiedener Altersgruppen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Angebote ab März 2020 an Kontaktbeschränkungen angepasst, etwa durch digitale Formate oder Beratungen im Freien. Ein Schwerpunkt liegt auf der interkulturellen Seniorenarbeit, unterstützt durch das Zentrum 60plus International. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Für die Zeit ab 2022 ist eine weitere Berichterstattung mit detaillierteren Daten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 01.02.2023 · Seniorenrat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Dritter Bericht zum Seniorenförderplan für die Jahre 2019 bis 2022Zur Vorlage · 0034/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen enthält den dritten Bericht zum Essener Seniorenförderplan für die Jahre 2019 bis 2022. Der Förderplan zielt darauf ab, durch Projekte ein altersgerechtes Umfeld zu schaffen, die häusliche Pflege zu unterstützen, soziale Kontakte zu fördern und Vereinsamung vorzubeugen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung interkultureller Angebote zur Sicherstellung der Teilhabe älterer Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
Die Finanzierung der Projektförderung beläuft sich seit dem 1. Januar 2020 auf jährlich 500.000 Euro, zuzüglich einer jährlichen Kostensteigerung von 3 % ab dem Jahr 2021. Der Bericht dokumentiert eine Entwicklung der Bewilligungen: Während im Jahr 2019 noch rund 487.929 Euro für 20 Anträge bewilligt wurden, sank die Zahl der bewilligten Zuwendungen in den Folgejahren auf 125.652 Euro im Jahr 2020, 156.910 Euro im Jahr 2021 und 52.909 Euro im Jahr 2022. Die Verwaltung führt den Rückgang der Anträge auf die durch die Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen zurück.
Der Bericht führt verschiedene erfolgreiche Projekte auf, darunter die Entwicklung der Internationalen Seniorenbegegnungsstätte zum Internationalen Zentrum 60plus sowie Angebote zur digitalen Teilhabe und zur Sturzprophylaxe. Für die Zukunft ist die Gründung weiterer SeniorenNetzwerke sowie die Förderung von Projekten zur Belebung öffentlicher Plätze vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, das Konzept der Projektförderung weiterzuentwickeln, da die Verstetigung einiger Projekte durch Herausforderungen bei der Ehrenamtsakquise oder der Sicherung von Eigenmitteln erschwert wurde. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme an den Seniorenrat, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen und den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.02.2023 · Seniorenrat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Baumbilanz Stadtbäume 2021Zur Vorlage · 2074/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2074/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 dokumentiert die Baumbilanz der Stadt Essen für das Jahr 2021. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 verzeichnete der städtische Gesamtbaumbestand eine Erhöhung um 125 Bäume, was einem Gesamtwert von 209.287 Bäumen entspricht. Diesem Zuwachs standen 3.183 Abgänge durch Fällungen und natürliche Verluste gegenüber. Die Zuwächse setzten sich aus 9<0xE2><0x80><0xAF>370 Einzelpflanzungen sowie einer Naturverjüngung von 2.338 Bäumen zusammen. Die Bilanz bezieht verschiedene Fachbereiche ein, darunter die Feuerwehr, die Immobilienwirtschaft, das Amt für Straßen und Verkehr sowie Grün und Gewässer.
Zusätzlich enthält die Vorlage eine qualitative Analyse der Kronenschirmflächen und des mittleren Höhenzuwachses im Zeitraum zwischen 2014 und 2020. Dabei ergab sich eine Gesamtveränderung der Kronenschirmflächen von 373,16 ha. Einzelne Zunahmen wurden in den Bereichen Immobilienwirtschaft, Amt für Straßen und Verkehr, Grün und Gewässer sowie bei den Sport- und Bäderbetrieben verzeichnet, während im Bereich der Feuerwehr eine Abnahme von 0,11 ha dokumentiert wurde. Die Verwaltung weist zudem eine fachbereichsübergreifend nutzbare Datengrundlage zum Stadtbaumbestand aus. Der Fachbereich Geoinformation soll bei vorhandenen Ressourcen eine qualitative Nachbetrachtung des Verfahrensweges durchführen, um die Aussagekraft zu den Bestandsveränderungen zu erhöhen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 11.Potenzialanalyse und Umsetzungsstrategie zur Innenentwicklung Ergebnisse der Dialoggespräche zu Mobilisierungsmöglichkeiten der Siedlungen "Zur Nieden" und "Im Westerbruch / Wersbaum" sowie Sachstandsbericht zu den priorisierten Flächen und SiedlungenZur Vorlage · 0121/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0121/2023/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Potenzialanalyse und der Umsetzungsstrategie zur Innenentwicklung in Essen. Gegenstand sind die Ergebnisse von Dialoggesprächen zur Mobilisierung der Siedlungen „Zur Nieden“ sowie „Im Westerbruch / Wersbaum“ sowie ein Sachstandsbericht zur Detailprüfung von 27 priorisierten Flächen und 6 Siedlungen der Nachkriegszeit.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergebnisse der Dialoggespräche sowie den Sachstand der Detailprüfung zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig soll die weitere Prüfung der Potenzialflächen hinsichtlich ihrer Mobilisierung aufgrund personeller Engpässe und hoher Arbeitsverdichtung vorerst ausgesetzt werden.
Im Rahmen der Detailprüfung hat sich die Anzahl der Flächen durch eine Teilflächenaufteilung auf 29 erhöht. Bisher wurden eine Fläche und drei Siedlungen geprüft. Bei der Fläche „Grünstraße / Am Schlagbaum“ hat die Allbau GmbH eine Entwicklung abgesagt. Während in der Siedlung „Regenbogenweg“ eine Aufstockung als denkbar gilt, ist in den Siedlungen „Zur Nieden“ und „Im Westerbruch / Wersbaum“ keine wirtschaftliche Aufstockung möglich, wobei letztere eine Nachverdichtung mit bis zu 58 Wohneinheiten vorsieht. Da 11 Flächen bereits geprüft oder nicht verfügbar sind, stehen die Prüfung von 17 Flächen und drei Siedlungen noch aus. Für die vollständige Prüfung aller Flächen aus der Potenzialstudie werden mindestens zwei zusätzliche Stellen benötigt; insgesamt wird ein Bedarf von 8,5 Stellen in der Planungsverwaltung zur Bewältigung der Innenentwicklung angegeben.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Berichte der Beauftragten
- 13.Haushalt 2023 hier: Vergabe der bezirklichen MittelZur Vorlage · 2193/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat im Rahmen der Sitzung am 17. Februar 2023 über die Verwendung der Haushaltsmittel für das Jahr 2023 entschieden. Der Beschluss sieht vor, die Mittel gemäß einer fraktionsübergreifenden Empfehlung einzusetzen, die in den Anlagen der Vorlage detailliert aufgeführt ist.
Der Rat der Stadt Essen stellt den Bezirksvertretungen im Haushaltsplan 2023 einen Ansatz von jeweils 300.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich steht jeder Bezirksvertretung ein zweckgebundener Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro für die Fachbereiche 60, 66 und 67 zur Verfügung. Die Vorlage dokumentiert zudem, dass die Bezirksvertretung bereits am 18. Januar 2023 beim Stadtkämmerer beantragt hat, nicht verwendete Haushaltsmittel aus dem Vorjahr in das laufende Haushaltsjahr zu übertragen.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Basis einer Gegenüberstellung beantragter Zuwendungen und der fraktionsübergreifenden Empfehlung. Die einzelnen Anträge wurden den Fraktionsvorsitzenden, den Einzelvertretern sowie dem Bezirksbürgermeister vorab zur Verfügung gestellt. Über die Verwendung des verbleibenden Betrags, für den zum Zeitpunkt der Vorlage noch kein spezifischer Verwendungszweck festgelegt wurde, wird die Bezirksvertretung bei Bedarf im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres entscheiden. Die Mittelverwendung umfasst sowohl konsumtive als auch teilweise investive Ausgaben.
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Beratungsfolge
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0162/2023/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein setzt sich im Rahmen der Vorlage 0162/2023/BV VI mit verschiedenen Mitteilungen der Verwaltung auseinander. Ein zentraler Punkt betrifft die Barrierefreiheit der Polizeiwache Katernberg. Nachdem ein umfassender barrierefreier Umbau nach einer Stellungnahme der Verwaltung nicht umsetzbar ist, wurde die Prüfung der Installation eines Plattformlifters sowie einer sehbehindertengerechten Klingelanlage veranlasst. Die entsprechenden Informationen des Fachbereichs Immobilienwirtschaft liegen der Vorlage bei.
Ein weiterer Gegenstand der Mitteilungen sind Fahrbahnschäden im Bereich der Schonnebeckhöfe 195/197. Hintergrund ist eine Beschwerde einer Anwohnerin über Erschütterungen im Bereich der genannten Hausnummern. Hierzu liegen Stellungnahmen des Amtes für Straßen und Verkehr sowie der Ruhrbahn vor.
Zudem wird die Schließung der Sparkassenfiliale Essen-Schonnebeck thematisiert. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme der Sparkasse der Vorlage beigefügt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die vorliegenden Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung)
- 14.1Barrierefreiheit Polizeiwache Katernberg
- 14.2Fahrbahnschäden im Bereich Schonnebeckhöfe 195/197
- 14.3Schließung der Sparkassenfiliale Essen-Schonnebeck
- 14.aSonstige Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0262/2023/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Verwaltungsvorlage der Bezirksvertretung VI Zollverein vom 14. Februar 2023 enthält Mitteilungen der Verwaltung zu zwei Themenbereichen.
Im ersten Punkt informiert die Bauleitung des Fachbereichs 66 über eine Änderung bei der Planung von Fahrradboxen an Haltepunkten des öffentlichen Personennahverkehrs und Schienenpersonennahverkehrs im Stadtbezirk. Der ursprünglich vorgesehene Standort an der Straßenbahnhaltestelle Ernestinenstraße, an der Kreuzung Hallostraße und Gelsenkirchener Straße, ist baulich nicht umsetzbar. Grund hierfür sind zwei große Bäume mit weitläufigen Wurzeln, die keine Ausschachtungen in diesem Bereich zulassen. Als Ersatzstandort wurde die Ecke Grabenstraße und Gelsenkirchener Straße festgelegt.
Im zweiten Punkt wird der aktuelle Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote für das Kitajahr 2022/2023 dargelegt. Bezugnehmend auf vorangegangene Sitzungen und die Bitte einer Fraktion um einen konkreten Realisierungsbericht für den Bezirk VI, korrigiert der Fachbereich 51 des Jugendamtes seine Stellungnahme vom 27. Oktober 2022. Die Korrektur der Daten umfasst insbesondere Änderungen im Stadtteil Katernberg. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VI die vorliegenden Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung)
- 14.a.1Fahrradboxen an ÖPNV-/SPNV-Haltepunkten im Bezirk VI
- 14.a.2Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2022/2023
- 15.Anfragen und Mitteilungen
- 15.1Parkplatz ehemaliger Sportplatz "Lindenbruch"
- 15.2Geländer Eingang "Altentagesstätte"
- 15.3Verlegung Containerstandort und Parkverhalten "Grundstraße" (Kunstwerkmauer)
- 15.4Hallenzeiten TV Stoppenberg
- 15.5Geländer Fahrradtrasse Portendieckstraße
- 16.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil