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Bezirksvertretung VI

Bestellung der stellvertretenden Schriftführung

0290/2023/BV VI Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 6

🟢 Beschlossen 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat im Rahmen der Sitzung am 17. Februar 2023 die Bestellung einer weiteren stellvertretenden Schriftführerin beschlossen. Konkret wird die Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung I zur weiteren stellvertretenden Schriftführerin der Bezirksvertretung VI ernannt.

Die Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung NRW, welche gemäß § 52 in Verbindung mit § 36 Absatz 5 vorsieht, dass über die Beschlüsse der Bezirksvertretung eine Niederschrift aufzunehmen ist. Diese Niederschrift muss vom Bezirksbürgermeister sowie von einer von der Bezirksvertretung zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.

Ein entsprechender Beschluss aus dem Jahr 2022 hatte bereits die Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung V zur stellvertretenden Schriftführerin der Bezirksvertretung VI ernannt. Mit der vorliegenden Vorlage wird nun die zusätzliche Benennung der Verwaltungsbeauftragten der Bezirksvertretung I vorgeschlagen, um die personelle Besetzung der stellvertretenden Schriftführung zu ergänzen.

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