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Vorlage

Aktualisierung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen

0289/2023/4 Jugendamt

🟢 Beschlossen 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen vor. Ziel der Anpassung ist es, die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses zu aktualisieren.

Nach der aktuellen Fassung der Satzung, die der Rat der Stadt Essen am 24. Februar 2021 beschlossen hat, ist die Einbindung der örtlichen Träger der freien Jugendhilfe vorgesehen. Die Jugendhilfe Essen gGmbH, ein im Alleineigentum der Stadt Essen stehendes Beteiligungsunternehmen, ist als Träger von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe in der Stadt tätig. Derzeit ist die Gesellschaft jedoch weder als öffentlicher Träger noch als Mitglied im Kreis der Träger der freien Jugendhilfe in die Beratungen und Entscheidungsfindungen des Jugendhilfeausschusses eingebunden.

Durch die geplante Satzungsänderung soll die Jugendhilfe Essen gGmbH als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen werden. Dies erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Die Änderung soll sicherstellen, dass die Fachkompetenz des Unternehmens im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des Ausschusses eingebracht werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Änderung empfehlen und der Rat der Stadt Essen die neue Fassung der Satzung beschließt.

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