Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 19 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.05.2023
- 3.Antrag: Erarbeitung einer kommunalen WärmestrategieZur Vorlage · 0890/2023/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0890/2023/FDP einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung einer ganzheitlichen kommunalen Wärmestrategie vorsieht. Die Fraktion bittet die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie den Haupt- und Finanzausschuss um eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
Ziel der Strategie soll eine nachhaltige und sichere Energieversorgung sein, wobei insbesondere die Versorgung während der energieintensiven Heizphase im Fokus steht. In die Erarbeitung der Strategie sollen die Erkenntnisse der Stadtwerke Essen AG sowie der weiteren Energieversorger der Stadt einfließen. Die Verwaltung wird zudem gebeten, bis Ende 2023 eine erste Berichterstattung vorzulegen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer solchen Planung mit der Bedeutung der Wärmeversorgung für die Klimawende und dem Bedarf an Planungssicherheit für öffentliche und private Investitionen. Die Strategie soll aufzeigen, wo Energie zur Wärmegewinnung benötigt wird und wo diese erzeugt werden kann. Dabei sollen auch die Dynamik bei erneuerbaren Energien sowie die künftige Bedeutung der Kühlung berücksichtigt werden. Die Fraktion weist zudem auf bestehende Bundesförderprogramme für kommunale Wärmeplanungen hin und regt die zeitnahe Beantragung entsprechender Mittel an.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Antrag vor der Sitzung zurückgezogen.
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — seitens Antragssteller zurückgezogen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Weiterführung des Programms Kita-Helferinnen und HelferZur Vorlage · 0893/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE und die Ratsgruppe DIE PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0893/2023/LINKE/PARTEI gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Weiterführung des Programms „Kita-Helferinnen und Helfer“.
Mit diesem Antrag wird die Setzung des entsprechenden Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnungen der zuständigen Gremien beantragt. Die Beratung des Themas ist für den Jugendhilfeausschuss am 13. Juni 2023 vorgesehen. Im Anschluss soll die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Juni 2023 beraten und eine Empfehlung abgeben. Die abschließende Entscheidung über die Weiterführung des Programms soll im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 21. Juni 2023 erfolgen. Federführend für die Vorlage ist das Jugendamt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Nachhaltigkeit von Vermögensanlagen hier: Evaluierung und Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt EssenZur Vorlage · 0716/2023/2 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 0716/2023/2 (0716E1/2023) der Stadtkämmerei befasst sich mit dem Vergleich regionaler Anlagerichtlinien hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Kapitalanlagen. Der Bericht geht auf eine Anfrage aus dem Haupt- und Finanzausschuss zurück, mit der die Verwaltung um Informationen zur Verankerung von Nachhaltigkeitsansätzen in benachbarten Kommunen gebeten hatte.
Im Rahmen der Untersuchung wurden die Anlagerichtlinien von acht Städten betrachtet. Während in Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr und Bochum keine entsprechenden Richtlinien vorliegen und in Düsseldorf sowie Recklinghausen derzeit Entwicklungen laufen, weisen die verbleibenden Städte bereits Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Regelwerken aus. Die Ausgestaltung variiert dabei zwischen der Nutzung von Ausschlusskriterien und der Bezugnahme auf verschiedene internationale Definitionen.
Die Stadt Dortmund orientiert sich beispielsweise an den Sustainable Development Goals der UN sowie am UN Global Compact, wobei die Nachhaltigkeit bei ausreichender Sicherheit und Rendite Vorrang hat. Münster nutzt die Definition der Brundtland-Kommission und strebt mittelfristig ethische Ausschlusskriterien, etwa bei Gentechnik oder Tierversuchen in der Kosmetik, an. Bonn bezieht sich auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie auf ESG-Kriterien.
Für die Stadt Essen wird festgehalten, dass das Stiftungsvermögen seit 2019 sukzessive in Nachhaltigkeitsfonds umgeschichtet wird. Die im Rat beschlossene Anlagerichtlinie bezieht sich primlagig auf das Stiftungsvermögen, da die verfügbaren Mittel aufgrund hoher Liquiditätskredite begrenzt sind. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass alle vergleichbaren Städte mit bestehenden Richtlinien das Thema Nachhaltigkeit in ihren Kapitalanlagen verankert haben.
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- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier: Prüfung der Steuerbefreiung für Hunde im Rettungs- und Katastrophenschutz sowie zur JagdZur Vorlage · 0919/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen einer Prüfung die Möglichkeiten einer Steuerbefreiung für Hunde im Rettungs- und Katastrophenschutz sowie für Jagdgebrauchshunde untersucht. Die Untersuchung basiert auf einem Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2021.
Für Hunde im Rettungsdienst besteht bereits eine Ermäßigung des Steuersatzes auf 78 Euro pro Jahr, sofern die Tiere zur Unterstützung behördlicher Kräfte eingesetzt werden und entsprechende Leistungsprüfungen abgelegt haben. Aktuell erfüllen zwei Hunde in Essen diese Voraussetzungen. Eine vollständige Steuerbefreiung für diesen Bereich würde zu Mindereinnahmen von 156 Euro pro Jahr führen. Die Verwaltung stellt fest, dass eine Ausweitung der Befreiung rechtlich zulässig ist, sofern der Rat ein öffentliches Interesse an der Förderung solcher Hunde anerkennt.
Hinsichtlich der Jagdgebrauchshunde regelt die aktuelle Satzung bereits die Befreiung für Forstpersonal und bestimmte Personen im Forstdienst. Eine Erweiterung der Befreiung auf Jäger, die ausschließlich im Stadtgebiet von Essen tätig sind und dies im Rahmen einer Nebentätigkeit im Dienst der Stadt nachweisen, wurde geprüft. Ein solcher Personenkreis umfasst derzeit etwa 35 Personen. Die daraus resultierenden jährlichen Mindereinnahmen werden auf maximal 5.460 Euro geschätzt.
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen haben die Ergebnisse der Prüfung zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Aktualisierung der Satzung für das Jugendamt der Stadt EssenZur Vorlage · 0289/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen vor. Ziel der Anpassung ist es, die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses zu aktualisieren.
Nach der aktuellen Fassung der Satzung, die der Rat der Stadt Essen am 24. Februar 2021 beschlossen hat, ist die Einbindung der örtlichen Träger der freien Jugendhilfe vorgesehen. Die Jugendhilfe Essen gGmbH, ein im Alleineigentum der Stadt Essen stehendes Beteiligungsunternehmen, ist als Träger von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe in der Stadt tätig. Derzeit ist die Gesellschaft jedoch weder als öffentlicher Träger noch als Mitglied im Kreis der Träger der freien Jugendhilfe in die Beratungen und Entscheidungsfindungen des Jugendhilfeausschusses eingebunden.
Durch die geplante Satzungsänderung soll die Jugendhilfe Essen gGmbH als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen werden. Dies erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Die Änderung soll sicherstellen, dass die Fachkompetenz des Unternehmens im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des Ausschusses eingebracht werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Änderung empfehlen und der Rat der Stadt Essen die neue Fassung der Satzung beschließt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Fachkräftegewinnung und -bindung im ErziehungsdienstZur Vorlage · 0361/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage befasst sich mit der Fachkräftegewinnung und -bindung im Erziehungsdienst in Essen. Bis zum Jahr 2030 wird ein Bedarf von insgesamt 2.572 Erzieherstellen prognostiziert, der sich auf die Stationären Hilfen, Kindertageseinrichtungen, die Offene Ganztagsschule sowie die Offene Kinder- und Jugendarbeit verteilt. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen werden bis 2030 zudem Renteneintritte, Fluktuation und Stellen durch Kita-Ausbau erwartet. Für das Schuljahr 2026/2erm 2027 wird aufgrund eines Betreuungsbedarfs von 85 % ein jährlicher Bedarf von etwa 106 Gruppen berechnet, wobei sich ein Defizit von rund 1.000 Fachkräften abzeichnet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den vorliegenden Konzeptentwurf zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Erstellung eines vertieften Konzepts zu beauftragen, das konkrete Maßnahmen und Ressourcen darstellt. Zur Umsetzung soll im Jugendamt eine Task-Force Fachkräfte mit bis zu drei Vollzeitstellen eingerichtet werden, wobei die Personalkosten von rund 266.274 Euro im Jahr 2023 unter der Bedingung einer möglichen unterjährigen Überschreitung des Personalkostenbudgets geprüft werden sollen.
Als Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung werden die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, Quereinstiege, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte identifiziert. Geplant ist die Gründung eines Bündnisses für Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst unter Federführung des Geschäftsbereichsvorstands Jugend, Bildung und Kultur sowie die Durchführung eines Fachkräftetags im vierten Quartal 2023. Ein umfassendes Gesamtkonzept soll bis zum Ende des ersten Halbjahres 2024 vorliegen. Eine Steuerungsgruppe wird die Koordination übernehmen und die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über die Entwicklungen informieren.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Erweiterung des Essener Modells Quartiersmanagement auf den Stadtteil BorbeckZur Vorlage · 2205/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Erweiterung des „Essener Modells Quartiermanagement“ auf den Stadtteil Borbeck sowie die Einrichtung eines Stadtteilbüros vor. Hierfür soll zum 1. Januar 2024 beim Jugendamt eine zusätzliche Planstelle im Bereich der Stadtteilarbeit geschaffen werden. Parallel dazu soll die Finanzierung einer Stelle für die Stadtteilmoderation beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen ab demselben Zeitpunkt sichergestellt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten durch den Fachbereich 60 vorgesehen. Die kalkulierten jährlichen Mietkosten für das Stadtteilbüro belaufen sich auf etwa 24.000 Euro. Zudem werden einmalige investive Kosten in Höhe von 50.000 Euro für die Technik und die Erstausstattung veranschlagt, ergänzt um kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen. Die jährlichen Personalkosten für die Stadtteilarbeit und den Zuschuss zur Stadtteilmoderation werden mit insgesamt rund 144.000 Euro beziffert.
Das Vorhaben verfolgt das Ziel, Sozialraumorientierung, Inklusion und partizipative Stadtteilmoderation strategisch zu verknüpfen. Das Jugendamt soll zudem prüfen, ob das Modell auf weitere Stadtteile übertragbar ist. Während der Rat der Stadt über den Vorschlag entscheidet, geben der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen ab. Eine jährliche Berichterstattung über die Arbeit und die Schwerpunktthemen des Quartiermanagements ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10 a.Weitere Umsetzung des Essener Modells zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Brückenprojekte)Zur Vorlage · 0834/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Weiterentwicklung und Sicherung des sogenannten „Essener Modells“ zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, den sogenannten Brückenprojekten. Ziel der Maßnahme ist es, die Kinderbetreuungsangebote durch die ergänzende Finanzierung von Brückenprojekten und Sprachbildungsgruppen auszubauen. Dabei sollen vorrangig Standorte in Flüchtlingsunterkünften erhalten und neue Eltern-Kind-Gruppen zur Integration Neuzugewanderter geschaffen werden. Dies dient der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze gemäß § 24 SGB VIII sowie der Vermeidung der Isolation von Familien.
Für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 sind maximale kommunale Kosten in Höhe von 240.000 Euro veranschlagt. Dieser Betrag soll Lohnnebenkosten, Reinigung und Verwaltung abdecken. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“, wobei voraussichtlich zusätzliche überplanmäßige Mittel benötigt werden. Durch die Einführung neuer Förderrichtlinien sollen Träger dazu befähigt werden, ergänzende Mittel zu beantragen, um die finanziellen Mehrbedarfe für das Jahr 2024 ermittelbar zu machen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Umsetzung in der vorgeschlagenen Form beschließen. Weitere Gremien, darunter der Haupt- und Finanzausschuss, der Integrationsrat, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Rat der Stadt, sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10 b.Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege und Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in der KindertagespflegeZur Vorlage · 0549/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (0549/2023/4) sieht die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege sowie die Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2023 vor. Ein zentraler Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Erhöhung des monatlichen Höchstwertes für Mahlzeitenzahlungen von 50 auf 65 Euro. Zudem wird eine Begrenzung des Betreuungsumfangs auf maximal 10 Stunden täglich bzw. 50 Wochenstunden empfohlen, während für Betreuungszeiten ab 17:00 Uhr eine Erhöhung der zugrunde gelegten Stundenzahlen um 25 Prozent vorgesehen ist. Eine neue Betreuungsstufe von 6 bis 10 Stunden pro Woche soll eingeführt werden.
Zur Förderung der inklusiven Betreuung empfiehlt das Jugendamt die Zahlung eines 2,5-fachen Satzes für inklusive Plätze. Die Entgelttabelle wird aufgrund einer Fortschreibungsrate von 3,46 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024 angepasst. Die Mietkostenzuschüsse steigen um 7,64 Prozent auf 4,78 Euro pro Quadratmeter. Die Vorlage sieht zudem vor, Mietzuschüsse bei Neuanmietungen bereits drei Monate vor Betreuungsbeginn zu gewähren. Die Entgeltstufen werden an neue Qualifizierungsvorgaben angepasst, wobei für bestimmte Stufen ein jährlicher Fortbildungsbedarf von 12 Stunden festgesetzt wird.
Die geschätzten jährlichen Mehrkosten ab 2024 belaufen sich auf 299.700 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Landeszuschüsse zur Flexibilisierung sowie über angepasste Zuschüsse für inklusiv betreute Kinder. Die Einhaltung der Kriterien nach dem Kinderbildungsgesetz ist zur Sicherung der Landesmittel erforderlich.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Planungsbeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0826/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0826/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 sieht den Planungsbeschluss für den Ausbau der vier Ecken des Stadions an der Hafenstraße vor. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) soll mit der Planung gemäß der vorliegenden Konzeption bis zur Leistungsphase 3 beauftragt werden. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 950.000 Euro für das Jahr 2023 als investive Zuschussleistung vorgesehen. Die Kosten für die Planungsphasen 1 bis 3 der HOAI, einschließlich der Planung eines Fahrradparkhauses, werden auf 950.000 Euro geschätzt, wobei die Dauer der Planung auf etwa sechs Monate angesetzt ist.
Ziel der Konzeption ist die Verbesserung der Akustik sowie die Erreichung einer FIFA-Mindestkapazität von 20.000 Sitzplätzen. Das Stadion verfügt derzeit über eine Fußball-Zuschauerkapazität von 20.100 Personen, wobei die Kapazität bei Konzerten bis zu 30.804 Besucher umfasst. Neben dem Eckenausbau ist die Prüfung der Anbindung für den Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr vorgesehen. Dies beinhaltet die gleichzeitige Verbesserung der ÖPNV-Anbindung durch die Stadt Essen und die Ruhrbahn GmbH sowie die Planung eines hochwertigen Fahrradparkhauses anstelle eines PKW-Parkhauses. Zudem soll ein elektronisches Hinweistafelsystem errichtet werden. Laut einer Machbarkeitsstudie der GVE belaufen sich die Kosten für den Eckenausbau auf netto 21.875.000 Euro, wobei die Kosten für ein PKW-Parkhaus in Höhe von netto 5.000.000 Euro entfallen würden. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt 5.98.XXX oder durch Deckung aus dem Projekt 5.660424 Parkplatz Pollstraße.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — vertagt und als eingebracht betrachtet, zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.3"Zur Vorlage · 0867/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen der Vorlage 0867/2023/6 eine Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für den Bauabschnitt 3.3 des Projekts „Berthold-Beitz-Boulevard“. Die Kosten sollen von bisher 957.000 € um 1.384.000 € auf insgesamt 2.341.000 € angehoben werden. Zudem wird die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 339.000 € für das Jahr 2023 beantragt.
Hintergrund der Kostensteigerung ist ein erhöhter Bedarf an Erkundungs-, Verfüllungs- und Sicherungsarbeiten im Bereich der Friedrichstraße zwischen der Bert-Brecht-Straße und der Kaupenstraße. Im Zuge einer notwendigen Kanalneuverlegung durch die Stadtwerke Essen GmbH (SWE) wurden aufgrund ehemaliger bergbaulicher Aktivitäten Untersuchungen durchgeführt. Fachgutachterliche Auswertungen ergaben nun einen weitaus größeren Bedarf an Maßnahmen, als ursprünglich bei der Kostenübernahmeerklärung für die Baugrunduntersuchung im Jahr 2021 angenommen.
Um den Zeitplan der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden, sollen die Verfüllungsarbeiten vorab durchgeführt werden. Da die Kosten zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung nicht absehbar waren, sollen diese Maßnahmen in einer Überarbeitung des Förderantrags berücksichtigt werden. Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel für 2023 soll durch eine Umwidmung aus dem Projektabschnitt 3.2 (DB-Brücke Friedrichstraße) erfolgen, da dort aufgrund einer zeitlichen Verschiebung der baulichen Umsetzung derzeit keine vollständige Inanspruchnahme der Mittel erfolgt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 2.1"Zur Vorlage · 0868/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0868/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit dem Bau des Abschnitts 2.1 des Berthold-Beitz-Boulevards sowie der Fahrbahnerneuerung im Anschlussbereich. Die Kosten für den Boulevard-Abschnitt belaufen sich auf rund 3.300.000 Euro. Diese Summe setzt sich aus den Bereichen Straßenbau, Beleuchtung, Signalisierung, Begrünung und Ingenieurleistungen zusammen. Für diesen Teilabschnitt wird eine Förderung in Höhe von 75 Prozent angestrebt, was einer voraussichtlichen Zuwendung von 2.475.000 Euro entspricht. Die Fahrbahnerneuerung im Anschlussbereich ist mit 700.000 Euro veranschlagt, wobei eine Förderung von 525.000 Euro vorgesehen ist. Aufgrund vorlaufender Arbeiten der Stadtwerke Essen verschiebt sich der Baubeginn auf Anfang 2024.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll das Ergebnis der Anliegerversammlung zur Kenntnis nehmen und den Bau sowie den Baubeginn beschließen. Der Rat der Stadt soll die Maßnahme mit den Gesamtkosten von 3.300.000 Euro beschließen. Die Finanzierung erfolgt über spezifische PSP-Elemente, wobei kalkulatorische Kosten für Zinsen und Abschreibungen berücksichtigt sind. Das Vorhaben dient der Verkehrsentlastung durch die Ertüchtigung des Knotenpunkts. Im Hinblick auf den Klimaschutz wird das Projekt als positiv eingestuft, da durch die Vermeidung von Staus und Umwegen der CO2-Ausstoß gemindert werden soll, ungeachtet prognostizierter Zusatzverkehre durch städtebauliche Entwicklungen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — 1. mehrheitlich beschlossen 2. mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Umbau Knotenpunkt Wilhelm-Nieswandt-Allee / Karlstraße"Zur Vorlage · 0869/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Umbau des Knotenpunktes Wilhelm-Nieswandt-Allee und Karlstraße in Essen-Altenessen-Nord. Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle, die durch die Kombination aus Linkseinbiegern und der Fußgängerfurt entstanden ist. Im Zuge dessen soll die Radverkehrsführung verbessert werden, indem Radwege aus dem Seitenraum auf die Fahrbahn verlegt werden. Zudem ist eine barrierefreie Gestaltung der Querungsstellen durch Boden-Indikatoren sowie die Ausstattung der Signalanlagen mit Blindentastern vorgesehen. Auch die Bushaltestellen der Linie NE1 sollen in Abstimmung mit der Ruhrbahn barrierefrei als Buskaps ausgebaut werden. Ergänzend sind Anpassungen an der Außenanlage der Lichtsignalanlage sowie neue Baumpflanzungen geplant.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf etwa 1.571.000 € geschätzt. Diese Summe unterteilt sich in Kosten für den Straßenbau (582.000 €), den Radverkehr (560.000 €), die Verkehrssignalanlage (226.000 €) und die Beleuchtung (203.000 €). Die Finanzierung erfolgt aus städtischen Eigenmitteln. Für das Jahr 2023 wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.339.000 € beantragt, um die Vergabe der Gesamtmaßnahme bereits in diesem Jahr zu ermöglichen. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von circa sechs Monaten veranschlagt wird.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 1317/2022/7 1 zur Anpassung der Stellplatzsatzung der Stadt Essen dient der Umsetzung der aktuellen Rechtslage der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2021. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt die Beschlussfassung der neuen Satzung empfehlen. Im Rahmen der Vorbereitung wurden bereits alle neun Bezirksvertretungen angehört.
Die inhaltlichen Änderungen umfassen unter anderem die Festlegung, dass für Gebäude, die keine Ein- oder Zwei-Familienhäuser sind, mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Platz, als Behindertenparkplatz auszuweisen sind. Zudem wird die Anrechnung von Flächen in Kellergeschossen präzisiert. Die Abgrenzung von Bereichen mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs wird auf Basis einer Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster angepasst, wobei nun verschiedene Ein- und Ausgänge an Bahnhöfen berücksichtigt werden.
Des Weiteren wird klargestellt, dass bestehende abweichende Bebauungspläne unberührt bleiben und die kaufmännische Rundung in der Satzung definiert wird. Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Reduzierung der Ablösesummen in der Fußgängerzone von Borbeck-Mitte von 7.500 Euro auf 5.000 Euro. Die weiteren Anlagen der Satzung bleiben von den Änderungen unberührt.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Kita Mölleneystraße hier: Vergabe von GeneralplanerleistungenZur Vorlage · 0194/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Neubau der Kindertagesstätte in der Mölleneystraße. Im Rahmen einer vorliegenden Vorlage wird der Rat der Stadt dazu angehalten, die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung des Neubaus bis zur Leistungsphase 3 der HOAI zu beschließen. Die veranschlagten Planungskosten belaufen sich auf bis zu 500.000 Euro. Zur Finanzierung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 300.000 Euro für das Projekt „Neubau Kita Mölleneystraße“ beantragt.
Hintergrund der Planung ist der Sanierungszustand des bestehenden Gebäudes, das 1876 als Volksschule errichtet wurde. Im Zuge von Maßnahmen im Jahr 2019 wurden ein hoher Bedarf an Schadstoffbeseitigung und Brandschutzmaßnahmen sowie eine veraltete technische Gebäudeausstattung festgestellt. Eine umfassende Sanierung des Bestandsgebäudes wurde geprüft, jedoch als mit einem Neubau vergleichbar in den Kosten eingeschätzt. Die Verwaltung empfiehlt den Neubau, da dieser eine schnellere Fertigstellung ermöglicht, moderne pädagogische Anforderungen sowie Barrierefreiheit erfüllt und durch einen hohen energetischen Standard sowie den Verzicht auf fossile Brennstoffe langfristig geringere Betriebskosten verspricht.
Da bei Untersuchungen der Bausubstanz keine weiteren geeigneten Alternativflächen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen, soll der Neubau auf dem derzeitigen Grundstück erfolgen. Nach Abschluss der Planungsphase mit höherer Kostensicherheit soll eine weitere Vorlage für den Baubeginn eingebracht werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Beseitigung von baulichen Mängeln im Bürgerhaus Oststadt (BHO), Schultenweg 37 - 41 hier: Zusätzlicher Sanierungsaufwand und KostenanpassungZur Vorlage · 0332/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt eine Anpassung der Kosten für die Generalsanierung des Bürgerhauses Oststadt. Die Baukosten für das Projekt sollen von bisher 4 Millionen Euro um 2,9 Millionen Euro auf insgesamt 6,9 Millionen Euro erhöht werden. Parallel dazu wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 in Höhe von 2.432.500 Euro angefordert.
Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren. Neben der Entdeckung zusätzlichen Instandsetzungsbedarfs nach dem Öffnen der Bausubstanz, etwa bei der Elektroinstallation und der Deckenstruktur, sind veränderte Anforderungen an den Brandschutz sowie denkmalpflegerische Vorgaben maßgeblich. Zudem führten Lieferkettenprobleme, die Verfügbarkeit von Fachfirmen sowie Mängel in der Ausführung und Planung zu Verzögerungen. Ein weiterer Kostenfaktor ist der Sanierungsbedarf der Außenanlagen, der durch eine Bestandsaufnahme in Höhe von rund 1 Million Euro ermittelt wurde und die Arbeiten in den Jahren 2024 und 2025 umfasst.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt über das Projekt 5.600207. Die Kassenwirksamkeit der benötigten Mittel verteilt sich auf die Jahre 2023 bis 2026. Die Deckung der überplanmäßigen Mittel für 2023 obliegt dem Stadtkämmerer und kann aus dem Pool für allgemeine Planungsleistungen erfolgen. Die Maßnahmen sind zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und des Denkmalschutzes erforderlich. Der Rat der Stadt Essen soll über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule am Standort Erbslöhstraße in Altenessen-Süd. Hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0477/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für den Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule am Standort Erbslöhstraße in Altenessen-Süd beschließen. Das Bauvorhaben umfasst ein Schulgebäude, fünf Sporteinheiten, darunter eine Dreifachsporthalle und zwei Einfachturnhallen, sowie ein Quartierszentrum. Die aktuellen Gesamtkosten belaufen sich auf 137,23 Millionen Euro brutto, was einer Steigerung gegenüber der ursprünglichen Planung von 70 Millionen Euro entspricht. In dieser Kalkulation sind eine Sicherheitsmarge von 10 Prozent sowie prognostizierte Baupreissteigerungen enthalten.
Der Zeitplan sieht die Baufeldfreimachung für Juli 2023 und den Beginn des Rohbaus im September 2023 vor. Bei einem planmäßigen Verlauf ist die Fertigstellung für Juli 2026 und die Übergabe zum Schuljahreswechsel August/September 2026 vorgesehen.
Hinsichtlich der Finanzierung wurden bis Ende 2022 etwa 4,24 Millionen Euro für Planungsleistungen aufgewendet. Für das Haushaltsjahr 2023 ist ein Ansatz von rund 23,9 Millionen Euro vorgesehen, wobei ein Teilbetrag von etwa 3,9 Millionen Euro zur Deckung anderer Bedarfe innerhalb des zuständigen Fachbereichs genutzt werden kann. Die weiteren Finanzierungsbedarfe verteilen sich auf die Jahre 2024 bis 2027. Die Gesamtkosten beinhalten zudem kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Das Projekt umfasst Maßnahmen wie nachhaltiges Bauen, Dachbegrünung und Photovoltaik. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Bezirksvertretung des Stadtbezirks V anzuhören und die entsprechenden Ausschüsse einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Kulturforum Steele, Dreiringstraße 7 hier: BaukostenanpassungZur Vorlage · 0746/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung stellt einen Antrag auf eine Baukostenanpassung für die Generalsanierung des Kulturforums Steele in der Dreiringstraße 7. Die Kosten für das Bauvorhaben sollen sich von bisher 4.840.000 € um 590.000 € auf insgesamt 5.430.000 € erhöhen. Zur Deckung dieser Mehrkosten wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 590.000 € für das Jahr 2023 beantragt. Die Finanzierung soll durch eine entsprechende Minderausgabe beim Projekt Neubau der Gesamtschule Altenessen Süd erfolgen.
Die Kostensteigerung begründet sich durch verschiedene bauliche und wirtschaftliche Faktoren. Bei den laufenden Sanierungsarbeiten wurden an der Dachkonstruktion Mängel festgestellt, die den Ersatz einer Holzdecke durch eine Betonverbundkonstruktion sowie eine Teilerneuerung der Attika erforderlich machen, um die Anforderungen an den Brandschutz und die Lüftungstechnik zu erfüllen. Zudem weist die Fassade einen schlechteren Zustand auf als in Voruntersuchungen angenommen, was einen erhöhten Austausch von Verblendsteinen und Sandsteinbauteilen nach sich zieht.
Zusätzlich führen die Umnutzung einer ehemaligen Pächterwohnung zu Seminarflächen sowie gestiegene Anforderungen an die Elektro- und Brandschutzinstallationen zu Mehrkosten. Die Vorlage führt ferner allgemeine Preissteigerungen bei Baumaterialien sowie einen Anstieg der Lohnkosten aufgrund des Fachkräftemangels als Ursachen an. Die Wiederinbetriebnahme des Objektes ist nach aktueller Planung für das vierte Quartal 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Erneuerung der Veranstaltungstechnik in der Veranstaltungshalle der Weststadthalle, Thea-Leymann-Straße 23Zur Vorlage · 0755/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Erneuerung der Veranstaltungstechnik in der Weststadthalle beschließen. Die Maßnahme umfasst die Modernisierung der Bühnenlichtanlage sowie den Einbau eines fahrbaren Traversensystems. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 1.055.000 Euro. Zur Deckung der Kosten wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2023 beantragt. Da für Vorplanungsleistungen bereits 170.000 Euro verwendet wurden, müssen für das laufende Jahr weitere 885.000 Euro bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt durch eine entsprechende Minderausgabe aus dem Projekt zur Generalsanierung des Emil-Frick-Hauses.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus dem Austausch der stählernen Tragwerkskonstruktion durch den Vermieter des Objekts. Da die vorhandene Beleuchtungsanlage im Zuge dieser Arbeiten demontiert werden muss, erlischt der Bestandsschutz. Die bestehende Technik entspricht nicht mehr den aktuellen technischen Standards und Sicherheitsvorschriften; zudem ist eine Ersatzteilbeschaffung aufgrund des Vertriebsstopps der Komponenten seit 2004 nicht mehr möglich. Die Modernisierung soll zudem die Umstellung der szenischen Beleuchtung auf LED-Technik beinhalten, was laut Verwaltung zu einer Reduktion der Abwärme und einer Energieeinsparung führen kann. Das Objekt wird vom Jugendamt als zentrales Veranstaltungszentrum genutzt, wobei die Mietverhältnisse bis zum 30. September 2031 gesichert sind.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Mitteilungen der Verwaltung
- 22.Anmietung von 17.354 m² Büro- und Nebenflächen im Objekt Kruppstraße 16, 45128 Essen für die Fachbereiche 38 und 01-09Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 22 a.Verleihung von Ehrenplaketten der Stadt EssenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 23.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil