Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier: Prüfung der Steuerbefreiung für Hunde im Rettungs- und Katastrophenschutz sowie zur Jagd
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen einer Prüfung die Möglichkeiten einer Steuerbefreiung für Hunde im Rettungs- und Katastrophenschutz sowie für Jagdgebrauchshunde untersucht. Die Untersuchung basiert auf einem Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2021.
Für Hunde im Rettungsdienst besteht bereits eine Ermäßigung des Steuersatzes auf 78 Euro pro Jahr, sofern die Tiere zur Unterstützung behördlicher Kräfte eingesetzt werden und entsprechende Leistungsprüfungen abgelegt haben. Aktuell erfüllen zwei Hunde in Essen diese Voraussetzungen. Eine vollständige Steuerbefreiung für diesen Bereich würde zu Mindereinnahmen von 156 Euro pro Jahr führen. Die Verwaltung stellt fest, dass eine Ausweitung der Befreiung rechtlich zulässig ist, sofern der Rat ein öffentliches Interesse an der Förderung solcher Hunde anerkennt.
Hinsichtlich der Jagdgebrauchshunde regelt die aktuelle Satzung bereits die Befreiung für Forstpersonal und bestimmte Personen im Forstdienst. Eine Erweiterung der Befreiung auf Jäger, die ausschließlich im Stadtgebiet von Essen tätig sind und dies im Rahmen einer Nebentätigkeit im Dienst der Stadt nachweisen, wurde geprüft. Ein solcher Personenkreis umfasst derzeit etwa 35 Personen. Die daraus resultierenden jährlichen Mindereinnahmen werden auf maximal 5.460 Euro geschätzt.
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen haben die Ergebnisse der Prüfung zur Kenntnis genommen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.06.2023Kenntnis genommen
- 14.06.2023Kenntnis genommen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
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- Cashpool-Quartalsbericht I/2025 27.05.2025
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- Erlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Essen (Hundesteuersatzung) 25.06.2025
- Cashpool-Quartalsbericht II/2025 16.09.2025