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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung von SchriftführernZur Vorlage · 0936/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2023 über die Bestellung von weiteren Schriftführern entschieden. Der Beschlussvorschlag, der vom Oberbürgermeister unterzeichnet wurde, sieht die Ernennung von zwei Mitarbeitern zu weiteren Schriftführern des Rates vor.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen. Gemäß diesen rechtlichen Vorgaben ist bei den im Rat gefassten Beschlüssen eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift muss unter anderem von einer vom Rat zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden. Die vorliegende Vorlage der Verwaltung dient dazu, die personelle Kapazität für diese protokollarische Aufgabe durch die Benennung der genannten Mitarbeiter zu erweitern. Eine Vorlagenvorprüfung war für diesen Vorgang erforderlich.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Aktuelle Stunde
- 3.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 4.Mitteilungen der Verwaltung
- 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 5.1Ersatzwahl zum JugendhilfeausschussZur Vorlage · 0881/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Ersatzwahl zum Jugendhilfeausschuss beraten. Auf Grundlage der Vorlage 0881/2023/OB liegt ein Beschlussvorschlag vor, der eine personelle Umbesetzung des Gremiums vorsieht.
Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrt Essen hat die Durchführung dieser Ersatzwahl beantragt. Konkret wird vorgeschlagen, ein neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu wählen, um die Position eines bisherigen Mitglieds zu besetzen. Der Rat der Stadt soll die Neubesetzung auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrt Essen beschließen.
Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und dient der Entscheidung im Rat der Stadt Essen während der Sitzung am 21. Juni 2023. Weitere Auswirkungen auf die Kosten oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht als relevant ausgewiesen.
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- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0913/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat mit der Vorlage 0913/2023/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine Umbesetzung innerhalb eines Ausschusses der Stadt Essen.
Konkret wird der Rat der Stadt Essen gebeten, die Besetzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft zu ändern. Der Antrag sieht vor, den bisherigen ersten Stellvertreter durch eine neue Person als ersten Stellvertreter zu ersetzen. Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, führt die Vorlage zur Entscheidung im Rat am 21. Juni 2023.
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- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0978/2023/TS · Antrag Tierschutz Essen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat mit der Vorlage 0978/2023/TS einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist eine Neubesetzung von Stellvertreterposten in zwei Ausschüssen des Essener Rates.
Konkret sieht der Antrag vor, im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (OPOG) eine Änderung in der Stellvertretung vorzunehmen. Der bisherige stellvertretende sachkundige Bürger soll durch eine sachkundige Bürgerin ersetzt werden.
Des Weiteren wird eine Umbesetzung im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (ADWBT) beantragt. Auch hier soll die Position des stellvertretenden sachkundigen Bürgers durch eine sachkundige Bürgerin neu besetzt werden.
Als Begründung für diese personellen Änderungen führt die Ratsgruppe interne organisatorische Gründe innerhalb der Gruppe an. Die vorgeschlagenen Neubesetzungen seien mit den betroffenen Personen einvernehmlich abgestimmt worden. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 21. Juni 2023 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.4Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0981/2023/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0981/2023/FDP einen Antrag auf eine personelle Änderung in der Besetzung des Seniorenrats gestellt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde für eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 21. Juni 2023 vorgesehen.
Gegenstand des Antrags ist die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Seniorenrat. Die Fraktion beantragt, das bisherige stellvertretende Mitglied durch eine neue Person als stellvertretendes Mitglied zu ersetzen. Die zuständige Fachabteilung im Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation führt die Federführung für dieses Verfahren.
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- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0992/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0992/2023/LINKE einen Antrag auf Umbesetzung im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe gestellt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 21. Juni 2023 vorgesehen.
Die beantragte Änderung sieht eine Neubesetzung der stellvertretenden Positionen im genannten Ausschuss vor. Konkret soll die bisherige erste Stellvertretung durch ein neues Mitglied der Fraktion ersetzt werden. Zudem ist vorgesehen, die bisherige zweite Stellvertretung in die Position der ersten Stellvertretung zu befördern. Die Verwaltung ist über diesen Antrag im Rahmen der zuständigen Ratsangelegenheiten informiert.
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- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.5Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 6.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0991/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0991/2023/SPD einen Antrag auf Umbesetzung im verfahrensbegleitenden Ausschuss der Ruhrverband-Fördergesellschaft Nordrhein (RFNP) gestellt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister der Stadt Essen.
Im Rahmen der beantragten Änderung soll die personelle Zusammensetzung der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder angepasst werden. Konkret wird vorgeschlagen, ein ordentliches Mitglied durch eine andere Person zu ersetzen. Die bisherige ordentliche Vertretung soll in die Position eines stellvertretenden Mitglieds wechseln. Die entsprechende Neubesetzung der ordentlichen Mitgliedschaft ist im Antrag vorgesehen. Die Entscheidung über diesen Antrag war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 21. Juni 2023 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener Unternehmen und anderer Institutionen
- 7.Bildung des Kommunalwahlausschusses für die Kommunal- und Integrationsratswahl 2025Zur Vorlage · 0896/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 0896/2023/OB die Bildung des Kommunalwahlausschusses für die anstehende Kommunal- und Integrationsratswahl 2025 behandelt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes NRW sowie der Kommunalwahlordnung ist dieses Gremium für verschiedene Aufgaben zuständig. Dazu gehören die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Wahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.
Der Vorsitz des Ausschusses wird durch den Wahlleiter ausgeübt, welcher kraft Gesetzes der Oberbürgermeister ist. Die Zusammensetzung der Beisitzer erfolgt auf Basis der Sitzverteilung im Rat nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Basierend auf der aktuellen Mandatsverteilung sieht der Beschluss vor, acht Beisitzer zu bestimmen. Die CDU-Fraktion stellt hierfür drei Beisitzer und drei Stellvertreter zur Verfügung. Die SPD-Fraktion sowie die GRÜNE-Fraktion nominieren jeweils zwei Beisitzer. Die AfD-Fraktion stellt einen Beisitzer sowie eine Stellvertreterin. Die entsprechenden personellen Vorschläge der Fraktionen liegen der Vorlage zur Entscheidung vor.
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- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung)
- 7.1Bildung des Kommunalwahlausschusses für die Kommunal- und Integrationsratswahl 2025Zur Vorlage · 0896/2023/OB 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 0896/2023/OB 1. Ergänzung die Bildung des Kommunalwahlausschusses für die anstehende Kommunal- und Integrationsratswahl 2025 beschlossen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes NRW und der Kommunalwahlordnung übernimmt dieses Gremium unter dem Vorsitz des Wahlleiters, welcher kraft Gesetzes der Oberbürgermeister ist, zentrale Aufgaben. Dazu gehören die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Wahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren, die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Zusammensetzung des Ausschusses basiert auf der Sitzverteilung im Rat, die nach dem Verfahren Hare/Niemeyer unter Berücksichtigung der Stimmenanteile der im Rat vertretenen Fraktionen erfolgt. Für den Ausschuss wurden insgesamt acht Beisitzer sowie die entsprechenden Stellvertreter bestimmt. Die Sitzverteilung sieht vor, dass die CDU-Fraktion drei Beisitzer stellt, während die SPD-Fraktion und die GRÜNE-Fraktion jeweils zwei Beisitzer entsenden. Die AfD-Fraktion erhält einen Sitz im Gremium. Die entsprechenden personellen Vorschläge der Fraktionen wurden zur Wahl gestellt und im Beschlussvorschlag festgehalten.
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- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Ergebnis nach Hare-Niemeyer-Verfahren: 3/2/1/1/1
Ergebnis: Ergebnis nach Hare-Niemeyer-Verfahren: 3/2/1/1/1 - 8.Essener Erinnerungskultur im 21. Jahrhundert - Ernst-Schmidt-Gedenkort und erweiterte Öffnungszeiten im Haus der Essener GeschichteZur Vorlage · 0877/2023/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Ernst-Schmidt-Gedenkorts sowie die Erweiterung der Angebote im Haus der Essener Geschichte vorsieht. Die Stadtverwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv ein Konzept zu erarbeiten, um den Nachlass von Ernst Schmidt wissenschaftlich so zu erschließen, dass dieser als zentrale Anlaufstelle für die Vermittlung und Erforschung der NS-Erinnerungskultur genutzt werden kann.
Der Antrag umfasst zudem die Ausweisung des notwendigen finanziellen und personellen Bedarfs für die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2024. Zu den genannten Schwerpunkten gehören die wissenschaftlich-archivarische Aufarbeitung des Ernst-Schmidt-Archivbestands, die Ausweitung der Digitalisierungsprozesse zur Bestandserhaltung sowie die Erweiterung der Öffnungszeiten des Hauses der Essener Geschichte, insbesondere an Wochenenden.
Des Weiteren sieht das Vorhaben eine konzeptionelle Überarbeitung und Weiterentwicklung der Essener Gedenkorte und Gedenktafeln vor, einschließlich der Pflege und Aktualisierung bestehender Tafeln auf Basis aktueller Forschungsergebnisse. Ziel ist es, die Quellen zur Zeit des Nationalsozialismus für die Öffentlichkeit und für die historische Bildungsarbeit, etwa in Kooperation mit Schulen, zugänglich zu machen. Der Antrag sieht zudem eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Historischen Verein für Stadt und Stift Essen e.V. sowie dem Projekt „Stolpersteine“ vor.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei einer Enthaltung
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.1Ergänzungsantrag zum TOP: Essener Erinnerungskultur im 21. Jahrhundert - Ernst-Schmidt-Gedenkort und erweiterte Öffnungszeiten im Haus der Essener Geschichte hier: Besetzung der vakanten Stelle in der Alten SynagogeZur Vorlage · 0958/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt „Essener Erinnerungskultur im 21. Jahrhundert – Ernst-Schmidt-Gedenkort und erweiterte Öffnungszeiten im Haus der Essener Geschichte“ gestellt. Der Antrag zielt darauf ab, die bestehenden Vorlagen der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP um einen spezifischen Punkt zu erweitern.
Konkret wird die Kulturverwaltung beauftragt, die vakante zweite wissenschaftliche Mitarbeiterstelle in der Alten Synagoge zeitnah zu besetzen. Die Neubesetzung soll nach dem Arbeitsbeginn der neuen Leitung des Instituts für die Alte Synagoge und das Haus jüdischer Kultur erfolgen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Besetzung der Stelle notwendig sei, um die Erinnerungsarbeit im Bereich der jüdischen Geschichte und der jüdischen Überlebensgeschichte zu stärken. Die Stelle sei bereits Bestandteil des Stellenplans, jedoch seit mehreren Jahren unbesetzt. Laut Antrag führt die Nichtbesetzung zu einer Belastung der Belegschaft sowie zu Einschränkungen bei der inhaltlichen Arbeit, wie etwa der Gestaltung von Ausstellungen. Zudem wird die zeitnahe Besetzung als Maßnahme angeführt, um der neuen Institutsleitung geeignete Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Schritte für das Besetzungsverfahren bereits jetzt einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.TOP Bundesinstitut für Fotografie Hier: Änderungsantrag zu 0960/2023/CDU/GRÜNE/FDP, Möglichkeiten einer inhaltlichen und räumlichen ZusammenarbeitZur Vorlage · 0969/2023/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Neubewertung der Standortentscheidung für ein Bundesinstitut für Fotografie zum Ziel hat. Hintergrund ist eine gutachterliche Stellungnahme, welche die Kritik an der Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zugunsten der Stadt Düsseldorf bestätigt.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung, Gespräche mit der Bundesregierung, der Landesregierung sowie der Stadt Düsseldorf zu führen. Ziel dieser Gespräche soll es sein, die bestehende Fachkompetenz und die vorhandenen Ressourcen in Essen in die Konzeptentwicklung, Planung und Realisierung des Bundesinstituts einzubeziehen. Dabei sollen auch die Bewerbungsunterlagen beider Städte sowie die Empfehlungen früherer Gutachten Berücksichtigung finden. Es wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt, die beide Standorte angemessen berücksichtigt.
Der Antrag sieht vor, die bereits in Essen vorhandenen Strukturen sowie Institutionen des Ruhrgebiets in die Ausarbeitung des Konzepts einzubinden. Zudem soll geprüft werden, inwieweit einzelne Abteilungen oder Bausteine des Instituts auf dem Areal des UNESCO-Welterbes Zeche Zollverein umgesetzt werden können. Der Antrag wurde zur Beratung an den Kulturausschuss und zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen verwiesen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Arbeitsmarktkonferenz / Arbeitsmarktstrategie und FachkräftesicherungZur Vorlage · 0795/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine Weiterentwicklung der kommunalen Arbeitsmarktpolitik vorsieht. Die Vorlage mit der Nummer 0795/2023/CDU/GRÜNE fordert die Stadtverwaltung dazu auf, über den aktuellen Sachstand der Ergebnisse der ersten Arbeitsmarktkonferenz sowie der Essener Arbeitsmarktstrategie zu berichten.
Im Zentrum des Antrags steht die Entwicklung eines Konzepts für eine regelmäßige, idealerweise jährliche Essener Arbeitsmarktkonferenz. Zudem soll eine systematische Fortschreibung der kommunalen Arbeitsmarktstrategie bis zum Jahr 2025 erfolgen. Dabei sollen neue arbeitsmarktpolitische Herausforderungen wie der Fachkräftemangel, die Langzeitarbeitslosigkeit, die Zuwanderung von Geflüchteten sowie die Folgen der Digitalisierung berücksichtigt werden.
Der Antrag sieht vor, dass bei der Erarbeitung dieser Konzepte auch die Ergebnisse der ersten Essener Fachkräftekonferenz vom Mai 2023 einfließen. Ein besonderer Fokus soll dabei auf der Fachkräftesicherung liegen. Dies umfasst die Prüfung von Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung von Personen kurz vor dem Renteneintritt sowie die temporäre Einbindung von bereits im Ruhestand befindlichen Fachkräften in den ersten Arbeitsmarkt. Ziel der Initiative ist die Verstetigung der Vernetzung relevanter Akteure, um Strategien zur Bewältigung der genannten Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, 1 Enthaltung der FDP-Fraktion, 1 Gegenstimme der AfD-Fraktion
- 13.06.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2023 · Seniorenrat (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Sichere SchulwegeZur Vorlage · 0886/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0886/2023 eingereicht, der die Verbesserung der Sicherheit auf Schulwegen zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität und bittet den Rat um eine entsprechende Entscheidung.
Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung bei künftigen Schulneubauten auf die Schaffung sicherer und kindgerechter Radwegeverbindungen sowie sicherer Fußwege zu Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs hinzuwirkt. Dabei sollen die Erfahrungen aus dem Forschungs- und Praxisprojekt Be-MoVe sowie das Konzept „Mehr Freiraum für Kinder“ als Grundlage dienen.
Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis zum dritten Quartal 2023 darzulegen, welcher finanzielle und personelle Aufwand für die Erstellung von Konzepten für sichere Rad- und Fußwegeverbindungen für alle bestehenden Schulgebäude erforderlich ist. In diesem Zusammenhang soll aufgezeigt werden, welche Fördermittel hierfür angeworben werden können und wie zivilgesellschaftliche Partner, wie etwa die Kinderstiftung, in die Planung und Finanzierung einbezogen werden könnten. Ziel der Initiative ist es, die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern und die städtischen Ziele zur Verkehrsverlagerung in den Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.1Ergänzungsantrag zum TOP: Sichere SchulwegeZur Vorlage · 0979/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt „Sichere Schulwege“ vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die bestehenden Vorlagen der Fraktionen von CDU und Grünen um spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im Umfeld von Schulen zu erweitern.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei künftigen Schulneubauten verstärkt auf sichere und kindgerechte Radwegeverbindungen, Fußwege zu Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Roller sowie die Ausweisung von Elternhaltestellen hinzuwirken. Zudem soll die Verwaltung bis zum dritten Quartal 2023 darlegen, welcher finanzielle und personelle Aufwand für die Erstellung von Konzepten für alle bestehenden Schulgebäude notwendig ist. Dabei sollen auch mögliche Fördermittel sowie die Einbindung zivilgesellschaftlicher Partner wie der Kinderstiftung, des FUSS e.V. oder des ADFC geprüft werden.
Des Weiteren beantragt die Fraktion die Einrichtung von Praxisprojekten an weiteren Schulen, um Haltemöglichkeiten zum Absetzen von Kindern in Verbindung mit zeitlich festgelegten Halteverboten vor Schulen zu testen und zu evaluieren. Abschließend wird eine Prüfung in Kooperation mit der Ruhrbahn gefordert, an welchen Stellen und zu welchen Zeiten zusätzliche Buskapazitäten eingesetzt werden können, um die Sicherheit und Kapazität während der Stoßzeiten zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.Sauberkeit in der Innenstadt (Ds-Nr. 0802/2023/OB) hier: Zusätzliche Reinigungs- und Pflegedurchläufe sowie Kriterien für das anstehende Reinigungs- und PflegekonzeptZur Vorlage · 0962/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0962/2023 gestellt, der zusätzliche Maßnahmen zur Sauberkeit in der Innenstadt vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Vorsitzenden des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie an den Oberbürgermeister.
Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung Essen ersucht, im laufenden Jahr 2023 mindestens vier zusätzliche Reinigungs- und Pflegedurchläufe in der Innenstadt durchzuführen. Diese Maßnahme soll parallel zur Erstellung eines neuen Reinigungs- und Pflegekonzepts erfolgen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, im Rahmen der Konzepterstellung zu prüfen, inwieweit die Mittelzentren regelmäßig in die Prozesse einbezogen werden können.
Die Vorlage war für die Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung am 7. Juni 2023 sowie für die Entscheidung im Rat der Stadt Essen am 21. Juni 2023 vorgesehen. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt dem Dokument nicht bei.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Straßenschäden im Essener Stadtgebiet Hier: Sofortmaßnahmen und langfristige LösungsstrategienZur Vorlage · 0932/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0932/2023 gestellt, der Maßnahmen zur Behebung von Straßenschäden im Stadtgebiet vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Rat der Stadt Essen sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Antragsteller fordern die Einleitung einer sogenannten „Anti-Schlaglochoffensive“, um bestehende Schäden zeitnah zu beseitigen. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität zu prüfen, welcher finanzielle und personelle Aufwand erforderlich wäre, um die Anzahl der zu beseitigenden Schlaglöcher im Vergleich zur bisherigen Praxis bis Juni 2024 um ein Drittel zu steigern. Zudem soll die bisherige Verfahrenspraxis zur Schadensbehebung aufgezeigt und eine langfristige Strategie zur baulichen Erhaltung der Straßen erarbeitet werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Untersuchung, inwieweit Straßenbereiche im Sinne des Modal Split berücksichtigt werden, insbesondere Randbereiche für Radfahrende, Wege für Fußgänger sowie Haltebuchten. Dabei soll ein Fokus auf die Vermeidung von Längsrillen und -kanten liegen, um die Sicherheit für Zweiradfahrende zu erhöhen. Die Verwaltung soll zudem die notwendigen technischen, personellen und finanziellen Bedarfe benennen. Als Grundlage für die Maßnahmen werden unter anderem Daten aus Messfahrzeugen und Forschungsprojekten angeführt.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.Konzept für ein "Aktives Grundstücksmanagement" der Essener Planungsverwaltung (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0817/2023/SPD · Antrag SPD
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Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0817/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Konzepts für ein „Aktives Grundstücksmanagement“ durch die Stadtverwaltung vorsieht. Ziel des Antrags ist eine Neuausrichtung der Grundstückspolitik, um die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt im Bereich der Stadtentwicklung zu erweitern.
Das Konzept soll vorsehen, städtische Liegenschaften, die für Wohnungsbau und Gewerbe geeignet sind, nach Möglichkeit im Eigentum zu behalten und vorrangig über Erbbaurechte zu vergeben. Bei der Vermarktung von Grundstücken für Wohnungsbau oder gemischte Nutzungen soll eine Konzeptvergabe verpflichtend sein, wobei stadtentwicklungspolitische Ziele gegenüber Verkaufserlösen im Vorderstellung stehen sollen. Für den Wohnungsbau wird eine Mindestquote von 40 Prozent an geförderten oder preisgedämpften Wohnungen gefordert. Bestehende Erbbaurechte für Ein- und Zweifamilienhäuser können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin veräußert werden.
Zur Förderung einer gezielten Bodenvorratspolitik soll die Stadt durch den Erwerb von Grundstücken und die Nutzung von Vorkaufsrechtssatzungen eine aktivere Rolle am Grundstücksmarkt einnehmen. Zudem wird eine verstärkte Kooperation mit Beteiligungsgesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften angestrebt, insbesondere für den Bau von Schulen, Kitas und sozialem Wohnraum. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den personellen und finanziellen Bedarf für die Umsetzung dieses Managements darzulegen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Reform der Stadtentwicklungsplanung - Essen 2035 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0819/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Reform der Essener Stadtentwicklungsplanung vorgelegt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das bisherige Leitbild STEP 2015+ zu überarbeiten und eine neue Stadtentwicklungsplanung 2035 zu erstellen. Diese soll sich an den Prinzipien der Neuen Leipzig-Charta 2020 orientieren und drei zentrale Handlungsdimensionen umfassen: die am Gemeinwohl orientierte, gerechte Stadt, die nachhaltige und klimaresiliente Stadt sowie die wirtschaftlich dynamische, Arbeitsplätze schaffende Stadt.
Im Bereich der sozialen Gerechtigkeit sieht der Antrag die Gestaltung durchmischter Quartiere mit barrierefreiem Wohnraum und die Erhöhung des Anteils preisgebundener Wohnungen vor. Zudem wird eine intensivere Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern bei größeren Planungen gefordert. Die Nachhaltigkeitsziele umfassen den Vorzug von Sanierung gegenüber Abriss, die Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie die Minimierung der Bodenversiegelung durch ein Entsiegelungskataster. Der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll durch ein Brachflächenkataster und die Einführung der Grundsteuer C unterstützt werden. Zudem sollen Stadt- und Verkehrsplanung, etwa für Radwege und den ÖPNV, enger verzahnt werden. Wirtschaftlich sollen eine vielfältige Branchenstruktur sowie eine flächeneffiziente Verdichtung von Gewerbe und Industrie gefördert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die aktuelle Planung auf veralteten Annahungen einer schrumpfenden Bevölkerung beruht, während Essen nun vor Herausforderungen durch Bevölkerungswachstum und Klimawandel steht.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Handlungsrahmen für eine gemeinwohlorientierte Bauleitplanung (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0820/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0820/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Handlungsrahmens für eine gemeinwohlorientierte Bauleitplanung in Essen fordert. Die Stadtverwaltung soll hierfür Leitlinien entwickeln, die als Grundsatz für die künftige Stadtplanung dienen sollen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die verstärkte Nutzung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen, um nachhaltige und quartiersbezogene Inhalte sicherzustellen. Dies solle auch für Gebiete gelten, die nach geltendem Baurecht bereits bebaubar sind. Zudem wird gefordert, die Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Energiewende besonders zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Flächenentwicklung sieht der Antrag vor, dass die Entwicklung von neuem Bauland vorrangig dann erfolgen soll, wenn Eigentümer mindestens 40 Prozent der Fläche zuvor an die Stadt veräußert haben oder die politischen Gremien aufgrund eines stadtentwicklungspolitisch überzeugenden Konzepts zustimmen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Kriterien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke zu erarbeiten. Bei der Auswahl der Käufer sollen städtebauliche und soziale Kriterien, angelehnt an die „Neue Leipziger Charta 2020“, herangezogen werden. Für den Wohnungsbau wird eine Mindestquote von 40 Prozent an geförderten oder preisgedämpften Wohnungen festgesetzt. Der Verkaufserlös soll dabei hinter den stadtentwicklungspolitischen Zielen zurückstehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Konzept "OGS-Rechtsanspruch erfüllen"Zur Vorlage · 0751/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0751/2023/LINKE mit dem Titel „Konzept OGS-Rechtsanspruch erfüllen“ eingebracht. Die Vorlage fordert, dass der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung an den Rat aussprechen, die die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Konzepts beauftragt.
Ziel des beantragten Konzepts ist es, den Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag (OGS) ab dem Jahr 2026 für alle Erstklässler sowie ab August 2029 für alle Grundschulkinder in Essen zu gewährleisten. Dabei sollen bestehende Bemühungen zur quantitativen und qualativen Verbesserung der OGS-Angebote sowie die Aktivitäten im Bereich des Schulbaus, einschließlich der Zuständigkeiten der IME, gebündelt werden.
Der Antrag sieht vor, die räumlichen und personellen Bedarfe zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zu adressieren. Zudem sollen Möglichkeiten für einen zielgerichteteren und transparenteren Ausbau geprüft werden, etwa durch die Untersuchung flexiblerer Platzmodelle, die sich an individuellen Bedarfen orientieren. Die Verwaltung soll ferner prüfen, inwiefern zusätzliche Finanzierungen durch das Land oder den Bund genutzt werden können. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die aktuelle Betreuungsquote im Schuljahr 2022/2023 deutlich unter der für den Rechtsanspruch erforderlichen Quote von 100 Prozent liegt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 19.Stopp der Erweiterung des muslimischen Grabfeldes am HallofriedhofZur Vorlage · 0912/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der den sofortigen Stopp der Erweiterung des muslimischen Grabfeldes auf dem Hallofriedhof vorsieht. Zur Sicherstellung der Ordnung und des sozialen Friedens auf dem Friedhofsgelände sowie in der näheren Umgebung soll der Kommunale Ordnungsdienst eingesetzt werden. Dieser soll insbesondere an Wochenenden und bei größeren Beerdigungen die Einhaltung der bestehenden Ordnung gewährleisten.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, innerhalb von drei Monaten ein Parkraumkonzept zu erstellen. Ziel dieses Konzepts ist es, die aktuellen Verkehrsverhältnisse an den Friedhofseingängen zu regulieren. Die im Antrag vorgesehenen Mehraufwendungen sollen durch Umschichtungen im Haushalt finanziert werden. Hinsichtlich künftiger Gebührenanpassungen in den folgenden Haushaltsjahren wird festgelegt, dass diese die jeweils geltende Inflationsrate nicht überschreiten dürfen. Die Begründung für die im Antrag enthaltenen Punkte erfolgte mündlich.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 20.Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2021Zur Vorlage · 0916/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Vorlage 0916/2023/OB einen Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2021 vorgelegt. Der Entwurf des Abschlusses wurde zuvor vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte mit dem Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses, um festzustellen, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelt.
Das Prüfungsergebnis zeigt, dass ein technischer Folgefehler aus dem Vorjahr das Gesamtergebnis um 10,1 Millionen Euro verbesserte, während die Auswirkungen auf die Gesamtbilanz als gering eingestuft wurden. Da das rechnerische Gesamteigenkapital unberührt bleibt und korrekt ausgewiesen wird, entspricht der Abschluss den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen der Stadt sowie der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Abschluss und stellt die absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23. Mai 2023 dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes angeschlossen. Dem Rat der Stadt Essen wird daher vorgeschlagen, den Gesamtabschluss 2021 zu bestätigen und den Oberbürgermeister gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu entlasten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier: Prüfung der Steuerbefreiung für Hunde im Rettungs- und Katastrophenschutz sowie zur JagdZur Vorlage · 0919/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen einer Prüfung die Möglichkeiten einer Steuerbefreiung für Hunde im Rettungs- und Katastrophenschutz sowie für Jagdgebrauchshunde untersucht. Die Untersuchung basiert auf einem Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2021.
Für Hunde im Rettungsdienst besteht bereits eine Ermäßigung des Steuersatzes auf 78 Euro pro Jahr, sofern die Tiere zur Unterstützung behördlicher Kräfte eingesetzt werden und entsprechende Leistungsprüfungen abgelegt haben. Aktuell erfüllen zwei Hunde in Essen diese Voraussetzungen. Eine vollständige Steuerbefreiung für diesen Bereich würde zu Mindereinnahmen von 156 Euro pro Jahr führen. Die Verwaltung stellt fest, dass eine Ausweitung der Befreiung rechtlich zulässig ist, sofern der Rat ein öffentliches Interesse an der Förderung solcher Hunde anerkennt.
Hinsichtlich der Jagdgebrauchshunde regelt die aktuelle Satzung bereits die Befreiung für Forstpersonal und bestimmte Personen im Forstdienst. Eine Erweiterung der Befreiung auf Jäger, die ausschließlich im Stadtgebiet von Essen tätig sind und dies im Rahmen einer Nebentätigkeit im Dienst der Stadt nachweisen, wurde geprüft. Ein solcher Personenkreis umfasst derzeit etwa 35 Personen. Die daraus resultierenden jährlichen Mindereinnahmen werden auf maximal 5.460 Euro geschätzt.
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen haben die Ergebnisse der Prüfung zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.1Hundesteuersatzung der Stadt EssenZur Vorlage · 0993/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Essen wurde ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne beschlossen, die Hundesteuersatzung der Stadt zu ändern. Die Vorlage mit der Nummer 0993/2023/CDU/GRÜNE sieht eine Anpassung der bestehenden Satzung (Ds-Nr. 0919/2023/2) vor.
Ziel der Änderung ist die Einführung einer Steuerbefreiung für bestimmte Hundegruppen. Konkret sollen Hunde, die im Rettungs- und Katastrophenschutz eingesetzt werden, sowie Jagdgebrauchshunde von der Hundesteuer befreit werden. Die Stadtverwaltung wurde mit dem Beschluss beauftragt, die entsprechende Anpassung der Satzung zum 1. Oktober 2023 umzusetzen. Eine schriftliche Begründung für den Antrag wurde im Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.2HundesteuersatzungZur Vorlage · 0995/2023/TS · Antrag Tierschutz Essen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat mit der Vorlage 0995/2023/TS einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt, der eine Änderung der Hundesteuersatzung vorsieht. Der Antrag beinhaltet die Forderung, Hunde, die im Rettungs- und Katastrophenschutz eingesetzt werden, ab dem 1. Oktober 2023 von der Hundesteuer zu befreien. Die Verwaltung soll in diesem Fall mit der entsprechenden Anpassung der städtischen Satzung beauftragt werden.
Gleichzeitig sieht der Antrag vor, dass eine Befreiung von der Hundesteuer für sogenannte Jagdgebrauchshunde, also Hunde, die bei der Ausübung der Jagd als privater Sport eingesetzt werden, nicht erfolgen soll.
Davon unberührt bleibt die bestehende Regelung gemäß § 5 Absatz 1 Buchstabe b der Hundesteuersatzung der Stadt Essen. Demnach behalten Forstbeamte, Forstangestellte und Forstschutzbeauftragte, die im privaten, kommunalen oder staatlichen Forstdienst beschäftigt sind, ihre Steuerbefreiung. Ebenso bleibt die Befreiung für Berufsjäger sowie Forstschutzbeauftragte bestehen, sofern diese im privaten, kommunalen oder staatlichen Forstdienst tätig sind und überwiegend im Stadtgebiet von Essen eingesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 22.Deutschland Tour 2023 hier: Ablauf und FinanzierungZur Vorlage · 0902/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen wird am 26. August 2023 erstmals Etappenort der Deutschland Tour sein. Die Essen Marketing GmbH (EMG) hat hierfür einen Vertrag mit der Gesellschaft zur Förderung des Radsports mbH abgeschlossen. Der Vertrag umfasst die Durchführung des Profirenns sowie eines Rahmenprogramms mit Juniorinnen- und Kinderrennen, einer Ride-Tour und der Expo Tour im Zielbereich vor der Philharmonie. Die EMG übernimmt dabei Aufgaben wie die Streckensicherung, die Bereitstellung von Infrastruktur, Räumlichkeiten und Parkflächen sowie die Reinigung und Kommunikation.
Aufgrund von Kapazitätsengpässen bei Sicherheitsdiensten und zur Vermeidung erheblicher Verkehrsbehinderungen im Essener Norden wurde die Strecke verkürzt. Die Route führt nun von Schloss Hugenpoet über Kettwig, Bredeney und die Wickenburg bis in die Innenstadt, wobei die Huyssenallee und die Zielrunde im Bereich der Philharmonie als zentrale Abschnitte dienen. Für den Veranstaltungstag sind Sperrungen in der Huyssenallee sowie in der Zielrunde und der Zieleinfahrt vorgesehen.
Die Finanzierung der Veranstaltung erfolgt über einen Nachtragswirtschaftsplan der Essen Marketing GmbH. Dabei werden Kosten von maximal 300.000 EUR berücksichtigt. Die Einnahmenseite umfasst eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 50.000 EUR sowie Sponsoring-Einnahmen. Die Kosten entstehen primär durch Sperrmaterial, Personal, Reinigung und Infrastruktur. Eine separate Vorlage zur Finanzierung der Gesellschaft wird dem Rat der Stadt Essen im August 2023 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Gesundheitsversorgung im Essener Norden – Statusbericht zu den Essener GesundheitskioskenZur Vorlage · 0930/2023/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen enthält einen Statusbericht zur Gesundheitsversorgung im Essener Norden, mit Fokus auf die Gesundheitskioske in Altenessen und Katernberg. Diese Einrichtungen werden von der „Gesundheit für Essen gGmbH“ betrieben und bieten kostenfreie, mehrsprachige Beratungen zu medizinischen sowie sozialen Themen an.
Seit der Eröffnung des ersten Kiosks im April 2022 und des zweiten im Dezember 2022 wurden bis zum 31. März 2023 insgesamt 1.503 Beratungen durchgeführt. Davon entfielen 1.214 Beratungen auf den Standort Altenessen und 289 auf Katernberg. Der Kundenstamm umfasst in Altenessen 370 Personen und in Katernberg 100 Personen. Für die weitere Planung sind ein Netzwerkevent im Oktober 2023 sowie ein Hepatitis-Check im Mai 2024 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Rat der Stadt Essen den Statusbericht zur Kenntnis nehmen. Eine Vorprüfung der Vorlage sowie die Prüfung von Sachkosten wurden durchgeführt. Im Rahmen einer Klimaschutz-Vor-Einschätzung wurde die Klimarelevanz auf der Stufe 1 bewertet.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Sachstand zur Realisierung von Schulneubaustandorten und Schulerweiterungen, die nicht am Schulstandort möglich sindZur Vorlage · 0705/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0705/2023/7 des Geschäftsbereichs 7 befasst sich mit der Umsetzung von Schulneubauten und Schulerweiterungen in Essen, um den Bedarf für fünf weiterführende Schulen, drei Grundschulen und eine Förderschule zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Ausschreibung einer Grundschule im Bereich Rüttenscheid zu beauftragen, da kein städtisches Grundstück zur Verfügung steht. Zudem sollen die Planungen für Grundschulneubauten in Bedingrade/Frintrop sowie in Altendorf unverzüglich aufgenommen werden. Bis September 2023 soll die Verwaltung zudem geeignete Flächen für zwei Gesamtschulen und ein Gymnasium vorschlagen.
Im Bereich der weiterführenden Schulen wurden 25 potenzielle Flächen geprüft, wobei für 22 Flächen neues Planungsrecht erforderlich ist. Für eine Realschule im Bezirk I und ein Gymnasium im Bezirk VI stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, während die Fläche Hubertstraße/Ernestinenstraße als geeignet für eine Förderschule betrachtet wird.
Der Schulentwicklungsplan beschreibt zudem einen Erweiterungsbedarf an 60 Standorten. Die Verwaltung prüft hierbei Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand sowie externe Flächen zwischen 1.500 m² und 3.500 m². Zehn Containermaßnahmen an neun Standorten werden derzeit vorbereitet; die Übergabe an die Schulen ist ab Dezember 2023 geplant. Für 23 Schulen ist eine Erweiterung am Standort nicht möglich, während für neun Schulen bereits nahegelegene Standorte identifiziert wurden. Für 14 weitere Schulen werden die Umsetzbarkeit konkreter Standortoptionen geprüft. Die Realisierung von Investorenangeboten erfordert eine Ausschreibung sowie eine politische Beschlussfassung über den Zuschlag.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Standort Am Schacht Hubert: wegen Recyclingbetrieb und Verkehrsübungsplatz bitte neu überdenken Standort Glückstraße: Andienung der Schule besser über Burggrafenstraße; Grünfläche erhaltenswert?
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit nachträglicher Kenntnisnahme der BVen I, II, III, IV und VI
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Konzept zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung hier: Sachstandsbericht I. Quartal 2023Zur Vorlage · 0588/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0588/2023/7 zum Sachstandsbericht des ersten Quartals 2023 erläutert die aktuelle Umsetzung der Schulentwicklungsplanung in Essen. Im Fokus stehen dabei die Fortschritte bei der Anmietung externer Räumlichkeiten, die Realisierung des sogenannten „5-Säulen-Modells“ sowie der Personaleinsatz. Dieses Modell umfasst die Beteiligung der Immobilienwirtschaft, der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, der Immobilienmanagement Essen GmbH sowie die Nutzung von PPP-Modellen und der Anmietung von Immobilien. Ein konkretes Projekt ist die Sanierung des Gebäudes in der Karolinger Straße 94 durch die EABG, wobei die Fertigstellung für das zweite Quartal 2024 vorgesehen ist, um ab Mitte 2025 rund 6.000 m² Schulraum bereitzustellen. Für den Fachbereich 60 wurde zudem die Einrichtung von sechs Vollzeitstellen beschlossen.
Zur Sicherstellung der Schulplätze für das Schuljahr 2023/2024 werden im Grundschulbereich 15 Mehrklassen und sieben Zügigkeitserhöhungen durch multifunktionale Raumnutzung umgesetzt. In der Sekundarstufe I entstehen sechs Mehrklassen an Gymnasien und Realschulen. Ein Ratsbeschluss vom 30. November 2022 sieht den Kauf und Baubeginn von zehn Systemcontainern für 11 Millionen Euro vor. Zudem plant ein Projektteam der Immobilienwirtschaft die Erweiterung der Grundschule Gerschede durch die Sanierung ehemaliger Räume des Jugendzentrums ZACK und der AWO. Die Finanzierung der Planung steht im Kontext der allgemeinen Haushaltslage und des angestrebten Haushaltsausgleichs. Für die Grundstückssuche werden freie Flächen katalogisiert, während konkrete Standortentscheidungen durch Einzelbeschlüsse der politischen Gremien erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen den Sachstand zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 26.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 2. QuartalZur Vorlage · 0517/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zum zweiten Quartal 2023 informiert über den Fortschritt des Programms zur Sanierung der Essener Schultoiletten. Von insgesamt 189 Schulstandorten weisen derzeit 90 Anlagen Sanierungsbedarf auf. Die Durchführung der Maßnahmen verteilt sich auf den Fachbereich 60 mit 29 Vorhaben, die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH mit 32 Maßnahmen sowie die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH mit 29 Maßnahmen. Im Berichtszeitraum wurden zwei Maßnahmen des Fachbereichs 60 mit einem Volumen von etwa 0,825 Millionen Euro abgeschlossen.
Der Bericht führt Kostensteigerungen an einzelnen Standorten sowie Einsparungen durch Planungsfortschritte auf. Zudem werden bauliche Verzögerungen an der Fischlaker Schule, der Jakob Muth-Schule und dem Gymnasium Borbeck dokumentiert, wodurch sich die Fertigstellung dieser Projekte auf September 2023 verschiebt. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Sachstands durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Rat der Stadt Essen vor.
Im Rahmen der Vorlagenvorprüfung wird zudem die Klimarelevanz des Vorhabens bewertet. Die Sanierungen erfolgen gemäß den aktuellen ökologischen Vorgaben der Schulbauleitlinien und der Standards des Toilettensanierungsprogramms. Die Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt über eine zweistufige Prüfung, die zwischen positiven, neutralen oder negativen Auswirkungen sowie zwischen erheblichen und geringfügigen Änderungen des Treibhausgas-Ausstoßes unterscheidet.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule am Standort Erbslöhstraße in Altenessen-Süd. Hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0477/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für den Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule am Standort Erbslöhstraße in Altenessen-Süd beschließen. Das Bauvorhaben umfasst ein Schulgebäude, fünf Sporteinheiten, darunter eine Dreifachsporthalle und zwei Einfachturnhallen, sowie ein Quartierszentrum. Die aktuellen Gesamtkosten belaufen sich auf 137,23 Millionen Euro brutto, was einer Steigerung gegenüber der ursprünglichen Planung von 70 Millionen Euro entspricht. In dieser Kalkulation sind eine Sicherheitsmarge von 10 Prozent sowie prognostizierte Baupreissteigerungen enthalten.
Der Zeitplan sieht die Baufeldfreimachung für Juli 2023 und den Beginn des Rohbaus im September 2023 vor. Bei einem planmäßigen Verlauf ist die Fertigstellung für Juli 2026 und die Übergabe zum Schuljahreswechsel August/September 2026 vorgesehen.
Hinsichtlich der Finanzierung wurden bis Ende 2022 etwa 4,24 Millionen Euro für Planungsleistungen aufgewendet. Für das Haushaltsjahr 2023 ist ein Ansatz von rund 23,9 Millionen Euro vorgesehen, wobei ein Teilbetrag von etwa 3,9 Millionen Euro zur Deckung anderer Bedarfe innerhalb des zuständigen Fachbereichs genutzt werden kann. Die weiteren Finanzierungsbedarfe verteilen sich auf die Jahre 2024 bis 2027. Die Gesamtkosten beinhalten zudem kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Das Projekt umfasst Maßnahmen wie nachhaltiges Bauen, Dachbegrünung und Photovoltaik. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Bezirksvertretung des Stadtbezirks V anzuhören und die entsprechenden Ausschüsse einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst der Stadt EssenZur Vorlage · 0718/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0718/2023/3 befasst sich mit der Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst der Stadt Essen. Der Entwurf, der auf einem externen Gutachten basiert, soll den Ausschüssen für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis vorgelegt werden. Die Verwaltung ist beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten und einen Beschluss unter Einbeziehung einer Stellungnahme zur Organisationsüberprüfung von 2021 vorzulegen. Dies umfasst die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zu Personal, Technik und Immobilien sowie die Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
Der Plan sieht eine Erweiterung der Rettungsmittel vor, um der Entwicklung der Einsatzzahlen Rechnung zu tragen, die von etwa 114.815 im Jahr 2010 auf rund 163.637 im Jahr 2021 gestiegen sind. Die Anzahl der Fahrzeuge soll von 104 auf 159 Einheiten erhöht werden, was eine Steigerung um 55 Einheiten bedeutet. Dies umfasst zusätzliche Fahrzeuge in den Bereichen Notfallrettung, Krankentransport und Gerätewagen Rettung, darunter auch Intensivtransportwagen sowie Infektions-RTW. Zudem soll die Funktion des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst inklusive eines Führungsassistenten fest besetzt werden. Der Bedarfsplan dient als Grundlage für die Gebührensatzung der Stadt Essen und wird jährlich auf rechtliche sowie strukturelle Änderungen überprüft. Das Beteiligungsverfahren der Hilfsorganisationen, Krankenkassen und Verbände ist bereits abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (19. Sitzung)
- 01.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (23. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Pilotprojekt "Bürgermobil - Vor-Ort-Service" Hier: Einsatz eines BürgerkoffersZur Vorlage · 0813/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Einwohneramt hat im Rahmen der Vorlage 0813/2023/3 das Pilotprojekt „Bürgermobil – Vor-Ort-Service“ vorgelegt. Ziel des Projekts ist die Förderung der digitalen Teilhabe sowie die ortsunabhängige Erbringung von Dienstleistungen des Meldewesens und des Pass- und Ausweiswesens. Der Einsatz erfolgt mittels eines sogenannten „Bürgerkoffers“ und richtet sich an mobilitätseingeschränkte Personen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Insassen der Justizvollzugsanstalt Essen. Die Nutzung des Angebots ist auf individuelle Termine beschränkt.
Für die Umsetzung des Projekts wird ein Personalmehrbedarf von 1,5 Vollzeiteinsätzen in der Entgeltgruppe E 8 TVöD veranschlagt, was jährlichen Kosten von 93.03ung € entspricht. Die Finanzierung der Personalkosten soll überplanmäßig aus dem Budget des Fachbereichs 33 erfolgen. Zudem werden einmalige Sachkosten in Höhe von 15.700 € sowie jährliche Sachkosten von 48.600 € kalkuliert.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen wurde eine Prüfung der Treibhausgas-Emissionen durchgeführt. Dabei wird die Anschaffung eines elektrobetriebenen Kleinfahrzeugs priorisiert, sofern Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Beschaffung dieses Fahrzeugs erfolgt zentral über das Fahrzeugmanagement des Fachbereichs 11. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung das Konzept zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt Essen die Entscheidung empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Planungsbeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0826/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0826/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 sieht den Planungsbeschluss für den Ausbau der vier Ecken des Stadions an der Hafenstraße vor. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) soll mit der Planung gemäß der vorliegenden Konzeption bis zur Leistungsphase 3 beauftragt werden. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 950.000 Euro für das Jahr 2023 als investive Zuschussleistung vorgesehen. Die Kosten für die Planungsphasen 1 bis 3 der HOAI, einschließlich der Planung eines Fahrradparkhauses, werden auf 950.000 Euro geschätzt, wobei die Dauer der Planung auf etwa sechs Monate angesetzt ist.
Ziel der Konzeption ist die Verbesserung der Akustik sowie die Erreichung einer FIFA-Mindestkapazität von 20.000 Sitzplätzen. Das Stadion verfügt derzeit über eine Fußball-Zuschauerkapazität von 20.100 Personen, wobei die Kapazität bei Konzerten bis zu 30.804 Besucher umfasst. Neben dem Eckenausbau ist die Prüfung der Anbindung für den Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr vorgesehen. Dies beinhaltet die gleichzeitige Verbesserung der ÖPNV-Anbindung durch die Stadt Essen und die Ruhrbahn GmbH sowie die Planung eines hochwertigen Fahrradparkhauses anstelle eines PKW-Parkhauses. Zudem soll ein elektronisches Hinweistafelsystem errichtet werden. Laut einer Machbarkeitsstudie der GVE belaufen sich die Kosten für den Eckenausbau auf netto 21.875.000 Euro, wobei die Kosten für ein PKW-Parkhaus in Höhe von netto 5.000.000 Euro entfallen würden. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt 5.98.XXX oder durch Deckung aus dem Projekt 5.660424 Parkplatz Pollstraße.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — vertagt und als eingebracht betrachtet, zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 31.5-Jahres-Bericht zu Essen – Grüne Hauptstadt Europas 2017Zur Vorlage · 0786/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0786/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit dem 5-Jahres-Bericht zur Auszeichnung „Grüne Hauptstadt Europas 2017“. Der Bericht dient der Dokumentation der Fortschritte und der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der EU-Kommission, die nach Beendigung des Titeljahres die Erstellung eines Sonderberichts vorsehen.
Zur Überprüfung der im Bewerbungsprozess definierten Ziele und deren Umsetzung wurde nach dem Titeljahr die Grüne Hauptstadt Agentur eingerichtet, welche jährlich Fortschrittsberichte erstellt. Der aktuelle 5-Jahres-Bericht wurde als Sonderausgabe des Magazins „heimatgrün“ konzipiert. Die Veröffentlichung erfolgt online sowie in einer gedruckten Auflage von 10.000 Exemplaren, die an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet ausgelegt werden. Parallel dazu wird der Bericht für die Übermittlung an die EU-Kommission ins Englische übersetzt.
Die Verwaltung bewertet die Auswirkungen des Berichts auf den Klimaschutz als positiv, da die Publikation zur Sensibilisierung und zur Förderung des Engagements für die Ziele der Grünen Hauptstadt beiträgt, wenngleich eine konkrete Ermittlung der Treibhausgasminderung nicht möglich ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie der Rat der Stadt den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 32.Änderung der Sondernutzungssatzung hinsichtlich der Elektro-Mobilität, hier: E-ScooterZur Vorlage · 0818/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Anpassung des Gebührentarifs zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen. Ziel der Änderung ist die Einführung einer neuen Tarifstelle für das Ausbringen von Verleih-E-Scootern.
Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach der Betrieb von E-Scooter-Verleihsystemen in Nordrhein-Westfalen eine straßenrechtlich genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt. Da für das Ausbringen und Verleihen der Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum keine Gebührenbefreiung vorgesehen ist, muss eine entsprechende Gebührenposition geschaffen werden.
Der Vorschlag sieht eine monatliche Gebühr in Höhe von 5,00 Euro pro E-Scooter vor. Diese Gebühr soll stadtweit und zonenunabhängig gelten. Bei der Festsetzung wurde das Äquivalenzprinzip angewandt, um die Beeinträchtigung des öffentlichen Raums sowie die wirtschaftlichen Interessen der vier aktuell in Essen tätigen Anbieterfirmen zu berücksichtigen. Durch die monatliche Abrechnung wird zudem die saisonale Schwankung der Flottenstärken abgebildet.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die neue Gebühr jährliche Mehreinnahste von etwa 100.000 Euro erzielt werden können. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die entsprechende Änderung der Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.3"Zur Vorlage · 0867/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen der Vorlage 0867/2023/6 eine Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für den Bauabschnitt 3.3 des Projekts „Berthold-Beitz-Boulevard“. Die Kosten sollen von bisher 957.000 € um 1.384.000 € auf insgesamt 2.341.000 € angehoben werden. Zudem wird die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 339.000 € für das Jahr 2023 beantragt.
Hintergrund der Kostensteigerung ist ein erhöhter Bedarf an Erkundungs-, Verfüllungs- und Sicherungsarbeiten im Bereich der Friedrichstraße zwischen der Bert-Brecht-Straße und der Kaupenstraße. Im Zuge einer notwendigen Kanalneuverlegung durch die Stadtwerke Essen GmbH (SWE) wurden aufgrund ehemaliger bergbaulicher Aktivitäten Untersuchungen durchgeführt. Fachgutachterliche Auswertungen ergaben nun einen weitaus größeren Bedarf an Maßnahmen, als ursprünglich bei der Kostenübernahmeerklärung für die Baugrunduntersuchung im Jahr 2021 angenommen.
Um den Zeitplan der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden, sollen die Verfüllungsarbeiten vorab durchgeführt werden. Da die Kosten zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung nicht absehbar waren, sollen diese Maßnahmen in einer Überarbeitung des Förderantrags berücksichtigt werden. Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel für 2023 soll durch eine Umwidmung aus dem Projektabschnitt 3.2 (DB-Brücke Friedrichstraße) erfolgen, da dort aufgrund einer zeitlichen Verschiebung der baulichen Umsetzung derzeit keine vollständige Inanspruchnahme der Mittel erfolgt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 2.1"Zur Vorlage · 0868/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0868/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit dem Bau des Abschnitts 2.1 des Berthold-Beitz-Boulevards sowie der Fahrbahnerneuerung im Anschlussbereich. Die Kosten für den Boulevard-Abschnitt belaufen sich auf rund 3.300.000 Euro. Diese Summe setzt sich aus den Bereichen Straßenbau, Beleuchtung, Signalisierung, Begrünung und Ingenieurleistungen zusammen. Für diesen Teilabschnitt wird eine Förderung in Höhe von 75 Prozent angestrebt, was einer voraussichtlichen Zuwendung von 2.475.000 Euro entspricht. Die Fahrbahnerneuerung im Anschlussbereich ist mit 700.000 Euro veranschlagt, wobei eine Förderung von 525.000 Euro vorgesehen ist. Aufgrund vorlaufender Arbeiten der Stadtwerke Essen verschiebt sich der Baubeginn auf Anfang 2024.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll das Ergebnis der Anliegerversammlung zur Kenntnis nehmen und den Bau sowie den Baubeginn beschließen. Der Rat der Stadt soll die Maßnahme mit den Gesamtkosten von 3.300.000 Euro beschließen. Die Finanzierung erfolgt über spezifische PSP-Elemente, wobei kalkulatorische Kosten für Zinsen und Abschreibungen berücksichtigt sind. Das Vorhaben dient der Verkehrsentlastung durch die Ertüchtigung des Knotenpunkts. Im Hinblick auf den Klimaschutz wird das Projekt als positiv eingestuft, da durch die Vermeidung von Staus und Umwegen der CO2-Ausstoß gemindert werden soll, ungeachtet prognostizierter Zusatzverkehre durch städtebauliche Entwicklungen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — 1. mehrheitlich beschlossen 2. mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Umbau Knotenpunkt Wilhelm-Nieswandt-Allee / Karlstraße"Zur Vorlage · 0869/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Umbau des Knotenpunktes Wilhelm-Nieswandt-Allee und Karlstraße in Essen-Altenessen-Nord. Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle, die durch die Kombination aus Linkseinbiegern und der Fußgängerfurt entstanden ist. Im Zuge dessen soll die Radverkehrsführung verbessert werden, indem Radwege aus dem Seitenraum auf die Fahrbahn verlegt werden. Zudem ist eine barrierefreie Gestaltung der Querungsstellen durch Boden-Indikatoren sowie die Ausstattung der Signalanlagen mit Blindentastern vorgesehen. Auch die Bushaltestellen der Linie NE1 sollen in Abstimmung mit der Ruhrbahn barrierefrei als Buskaps ausgebaut werden. Ergänzend sind Anpassungen an der Außenanlage der Lichtsignalanlage sowie neue Baumpflanzungen geplant.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf etwa 1.571.000 € geschätzt. Diese Summe unterteilt sich in Kosten für den Straßenbau (582.000 €), den Radverkehr (560.000 €), die Verkehrssignalanlage (226.000 €) und die Beleuchtung (203.000 €). Die Finanzierung erfolgt aus städtischen Eigenmitteln. Für das Jahr 2023 wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.339.000 € beantragt, um die Vergabe der Gesamtmaßnahme bereits in diesem Jahr zu ermöglichen. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von circa sechs Monaten veranschlagt wird.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Aktualisierung der Satzung für das Jugendamt der Stadt EssenZur Vorlage · 0289/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen vor. Ziel der Anpassung ist es, die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses zu aktualisieren.
Nach der aktuellen Fassung der Satzung, die der Rat der Stadt Essen am 24. Februar 2021 beschlossen hat, ist die Einbindung der örtlichen Träger der freien Jugendhilfe vorgesehen. Die Jugendhilfe Essen gGmbH, ein im Alleineigentum der Stadt Essen stehendes Beteiligungsunternehmen, ist als Träger von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe in der Stadt tätig. Derzeit ist die Gesellschaft jedoch weder als öffentlicher Träger noch als Mitglied im Kreis der Träger der freien Jugendhilfe in die Beratungen und Entscheidungsfindungen des Jugendhilfeausschusses eingebunden.
Durch die geplante Satzungsänderung soll die Jugendhilfe Essen gGmbH als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen werden. Dies erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Die Änderung soll sicherstellen, dass die Fachkompetenz des Unternehmens im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des Ausschusses eingebracht werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Änderung empfehlen und der Rat der Stadt Essen die neue Fassung der Satzung beschließt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36 a.Teilnahme an dem Modell zur Einführung eines Schülertickets als DeutschlandticketsZur Vorlage · 0990/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme an einem Modell zur Einführung eines Schülertickets als Deutschlandticket ab dem Schuljahr 2023/24. Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, diese Teilnahme unabhängig von der jeweiligen Schulform zu ermöglichen. Hierzu ist die Verwaltung damit beauftragt, eine Ergänzungsvereinbarung mit der Ruhrbahn GmbH und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR abzuschließen. Durch diese Maßnahme reduziert sich der monatliche Preis für Selbstzahler von bisher 39,40 Euro auf 29,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt über einen Solidaritätsbeitrag, der durch die Aufstockung der Kosten für das deutschlandweit gültige Schülerticket auf 588 Euro pro anspruchsberechtigtem Schüler entsteht. Für das Jahr 2023 belaufen sich die Kosten auf 101.852,26 Euro, wobei die Lasten auf die Museen der Stadt Essen, die Stadtbibliothek und die Grüne Hauptstadt Agentur verteilt sind. Für das Jahr 2024 werden jährliche Mehrkosten in Höhe von 244.445,44 Euro veranschlagt, die aus originären Haushaltsmitteln dem gemeinschaftlichen Fonds auf Verbundebene zuzuführen sind. Die Anmeldung der Kosten erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen gesamtstädtischen Finanzplanung. Die Vorlage sieht vor, dass die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft, Verkehr und Mobilität sowie Haupt- und Finanzen die Inhalte zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36 a.1Teilnahme an dem Modell zur Einführung eines SchülerticketsZur Vorlage · 0997/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Prüfung einer finanziellen Unterstützung für bestimmte Gruppen im Rahmen der Einführung eines Schülertickets als Deutschlandticket zum Gegenstand hat.
Die Stadtverwaltung wird durch den Antrag gebeten, zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen künftig eine finanzielle Förderung für Personen möglich wäre, die bisher als Selbstzahler gelten. Dies betrifft insbesondere Haushalte, bei denen ab dem dritten bzw. vierten Kind eine Beitragsreduzierung oder Beitragsbefreiung in Betracht kommt. Im Rahmen dieser Prüfung soll die Verwaltung zudem darlegen, wie hoch der jährliche Zuschussbedarf für eine solche Maßnahme wäre und in welcher Form eine Deckung dieser Kosten im Rahmen der städtischen Haushaltsbewirtschaftung realisierbar ist.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Fachkräftegewinnung und -bindung im ErziehungsdienstZur Vorlage · 0361/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage befasst sich mit der Fachkräftegewinnung und -bindung im Erziehungsdienst in Essen. Bis zum Jahr 2030 wird ein Bedarf von insgesamt 2.572 Erzieherstellen prognostiziert, der sich auf die Stationären Hilfen, Kindertageseinrichtungen, die Offene Ganztagsschule sowie die Offene Kinder- und Jugendarbeit verteilt. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen werden bis 2030 zudem Renteneintritte, Fluktuation und Stellen durch Kita-Ausbau erwartet. Für das Schuljahr 2026/2erm 2027 wird aufgrund eines Betreuungsbedarfs von 85 % ein jährlicher Bedarf von etwa 106 Gruppen berechnet, wobei sich ein Defizit von rund 1.000 Fachkräften abzeichnet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den vorliegenden Konzeptentwurf zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Erstellung eines vertieften Konzepts zu beauftragen, das konkrete Maßnahmen und Ressourcen darstellt. Zur Umsetzung soll im Jugendamt eine Task-Force Fachkräfte mit bis zu drei Vollzeitstellen eingerichtet werden, wobei die Personalkosten von rund 266.274 Euro im Jahr 2023 unter der Bedingung einer möglichen unterjährigen Überschreitung des Personalkostenbudgets geprüft werden sollen.
Als Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung werden die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, Quereinstiege, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte identifiziert. Geplant ist die Gründung eines Bündnisses für Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst unter Federführung des Geschäftsbereichsvorstands Jugend, Bildung und Kultur sowie die Durchführung eines Fachkräftetags im vierten Quartal 2023. Ein umfassendes Gesamtkonzept soll bis zum Ende des ersten Halbjahres 2024 vorliegen. Eine Steuerungsgruppe wird die Koordination übernehmen und die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über die Entwicklungen informieren.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege und Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in der KindertagespflegeZur Vorlage · 0549/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (0549/2023/4) sieht die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege sowie die Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2023 vor. Ein zentraler Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Erhöhung des monatlichen Höchstwertes für Mahlzeitenzahlungen von 50 auf 65 Euro. Zudem wird eine Begrenzung des Betreuungsumfangs auf maximal 10 Stunden täglich bzw. 50 Wochenstunden empfohlen, während für Betreuungszeiten ab 17:00 Uhr eine Erhöhung der zugrunde gelegten Stundenzahlen um 25 Prozent vorgesehen ist. Eine neue Betreuungsstufe von 6 bis 10 Stunden pro Woche soll eingeführt werden.
Zur Förderung der inklusiven Betreuung empfiehlt das Jugendamt die Zahlung eines 2,5-fachen Satzes für inklusive Plätze. Die Entgelttabelle wird aufgrund einer Fortschreibungsrate von 3,46 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024 angepasst. Die Mietkostenzuschüsse steigen um 7,64 Prozent auf 4,78 Euro pro Quadratmeter. Die Vorlage sieht zudem vor, Mietzuschüsse bei Neuanmietungen bereits drei Monate vor Betreuungsbeginn zu gewähren. Die Entgeltstufen werden an neue Qualifizierungsvorgaben angepasst, wobei für bestimmte Stufen ein jährlicher Fortbildungsbedarf von 12 Stunden festgesetzt wird.
Die geschätzten jährlichen Mehrkosten ab 2024 belaufen sich auf 299.700 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Landeszuschüsse zur Flexibilisierung sowie über angepasste Zuschüsse für inklusiv betreute Kinder. Die Einhaltung der Kriterien nach dem Kinderbildungsgesetz ist zur Sicherung der Landesmittel erforderlich.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Weitere Umsetzung des Essener Modells zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Brückenprojekte)Zur Vorlage · 0834/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Weiterentwicklung und Sicherung des sogenannten „Essener Modells“ zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, den sogenannten Brückenprojekten. Ziel der Maßnahme ist es, die Kinderbetreuungsangebote durch die ergänzende Finanzierung von Brückenprojekten und Sprachbildungsgruppen auszubauen. Dabei sollen vorrangig Standorte in Flüchtlingsunterkünften erhalten und neue Eltern-Kind-Gruppen zur Integration Neuzugewanderter geschaffen werden. Dies dient der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze gemäß § 24 SGB VIII sowie der Vermeidung der Isolation von Familien.
Für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 sind maximale kommunale Kosten in Höhe von 240.000 Euro veranschlagt. Dieser Betrag soll Lohnnebenkosten, Reinigung und Verwaltung abdecken. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“, wobei voraussichtlich zusätzliche überplanmäßige Mittel benötigt werden. Durch die Einführung neuer Förderrichtlinien sollen Träger dazu befähigt werden, ergänzende Mittel zu beantragen, um die finanziellen Mehrbedarfe für das Jahr 2024 ermittelbar zu machen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Umsetzung in der vorgeschlagenen Form beschließen. Weitere Gremien, darunter der Haupt- und Finanzausschuss, der Integrationsrat, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Rat der Stadt, sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 40.Erweiterung des Essener Modells Quartiersmanagement auf den Stadtteil BorbeckZur Vorlage · 2205/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Erweiterung des „Essener Modells Quartiermanagement“ auf den Stadtteil Borbeck sowie die Einrichtung eines Stadtteilbüros vor. Hierfür soll zum 1. Januar 2024 beim Jugendamt eine zusätzliche Planstelle im Bereich der Stadtteilarbeit geschaffen werden. Parallel dazu soll die Finanzierung einer Stelle für die Stadtteilmoderation beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen ab demselben Zeitpunkt sichergestellt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten durch den Fachbereich 60 vorgesehen. Die kalkulierten jährlichen Mietkosten für das Stadtteilbüro belaufen sich auf etwa 24.000 Euro. Zudem werden einmalige investive Kosten in Höhe von 50.000 Euro für die Technik und die Erstausstattung veranschlagt, ergänzt um kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen. Die jährlichen Personalkosten für die Stadtteilarbeit und den Zuschuss zur Stadtteilmoderation werden mit insgesamt rund 144.000 Euro beziffert.
Das Vorhaben verfolgt das Ziel, Sozialraumorientierung, Inklusion und partizipative Stadtteilmoderation strategisch zu verknüpfen. Das Jugendamt soll zudem prüfen, ob das Modell auf weitere Stadtteile übertragbar ist. Während der Rat der Stadt über den Vorschlag entscheidet, geben der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen ab. Eine jährliche Berichterstattung über die Arbeit und die Schwerpunktthemen des Quartiermanagements ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 41.Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 0532/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Förderung von zwei weiteren Quartiershausmeister-Stellen bei der Caritas Essen gGmbH bis Ende 2023 zu unterstützen. Hintergrund ist das Auslaufen der Finanzierung durch das Jobcenter für die bisher als Quartierskümmerer eingesetzten Stellen in den Stadtteilen Bergmannsfeld und Hörsterfeld. Die Überführung in das stadtweite Programm der Quartiershausmeister soll die Aufgabenbereiche und die Finanzierung angleichen. Für den Zeitraum von acht Monaten im Jahr 2023 wird ein Bezuschussungsbedarf von maximal 34.000 Euro veranschlagt, wobei die Kosten aus dem Haushalt der Stadt Essen gedeckt werden sollen. Die Stellen sind mit jeweils einem Vollzeitäquivalent der Entgeltgruppe E4 TVöD angesetzt.
Der Bericht beschreibt zudem verschiedene Maßnahmen zur Quartiersentwicklung und Kriminalprävention in den Essener Bezirken. Im Bezirk I ist die Umgestaltung eines Parkplatzes an der Kleinen Stoppenberger Straße geplant, um dem Drogenhandel entgegenzuwirken. In den Bezirken III und IV leisten Quartiershausmeister Präventionsarbeit, unter anderem durch Kooperationen mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE), dem Ordnungsamt und der Polizei. Im Bezirk IV wird zudem ein Streetwork-Projekt mit der Universität Duisburg-Essen sowie Trainings für Grundschüler durch die Werkstatt Solidarität Essen gGmbH durchgeführt, wofür eine Erhöhung der Sachkosten vorgesehen ist. In den Bezirken V, VI und VII konzentrieren sich die Tätigkeiten der Quartiershausmeister auf die Ordnung, Sicherheit und die Unterstützung von Netzwerken wie dem Aktionsbündnis sicheres Altenessen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 42.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 1317/2022/7 1 zur Anpassung der Stellplatzsatzung der Stadt Essen dient der Umsetzung der aktuellen Rechtslage der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2021. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt die Beschlussfassung der neuen Satzung empfehlen. Im Rahmen der Vorbereitung wurden bereits alle neun Bezirksvertretungen angehört.
Die inhaltlichen Änderungen umfassen unter anderem die Festlegung, dass für Gebäude, die keine Ein- oder Zwei-Familienhäuser sind, mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Platz, als Behindertenparkplatz auszuweisen sind. Zudem wird die Anrechnung von Flächen in Kellergeschossen präzisiert. Die Abgrenzung von Bereichen mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs wird auf Basis einer Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster angepasst, wobei nun verschiedene Ein- und Ausgänge an Bahnhöfen berücksichtigt werden.
Des Weiteren wird klargestellt, dass bestehende abweichende Bebauungspläne unberührt bleiben und die kaufmännische Rundung in der Satzung definiert wird. Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Reduzierung der Ablösesummen in der Fußgängerzone von Borbeck-Mitte von 7.500 Euro auf 5.000 Euro. Die weiteren Anlagen der Satzung bleiben von den Änderungen unberührt.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 43.Kita Mölleneystraße hier: Vergabe von GeneralplanerleistungenZur Vorlage · 0194/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Neubau der Kindertagesstätte in der Mölleneystraße. Im Rahmen einer vorliegenden Vorlage wird der Rat der Stadt dazu angehalten, die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung des Neubaus bis zur Leistungsphase 3 der HOAI zu beschließen. Die veranschlagten Planungskosten belaufen sich auf bis zu 500.000 Euro. Zur Finanzierung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 300.000 Euro für das Projekt „Neubau Kita Mölleneystraße“ beantragt.
Hintergrund der Planung ist der Sanierungszustand des bestehenden Gebäudes, das 1876 als Volksschule errichtet wurde. Im Zuge von Maßnahmen im Jahr 2019 wurden ein hoher Bedarf an Schadstoffbeseitigung und Brandschutzmaßnahmen sowie eine veraltete technische Gebäudeausstattung festgestellt. Eine umfassende Sanierung des Bestandsgebäudes wurde geprüft, jedoch als mit einem Neubau vergleichbar in den Kosten eingeschätzt. Die Verwaltung empfiehlt den Neubau, da dieser eine schnellere Fertigstellung ermöglicht, moderne pädagogische Anforderungen sowie Barrierefreiheit erfüllt und durch einen hohen energetischen Standard sowie den Verzicht auf fossile Brennstoffe langfristig geringere Betriebskosten verspricht.
Da bei Untersuchungen der Bausubstanz keine weiteren geeigneten Alternativflächen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen, soll der Neubau auf dem derzeitigen Grundstück erfolgen. Nach Abschluss der Planungsphase mit höherer Kostensicherheit soll eine weitere Vorlage für den Baubeginn eingebracht werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Beseitigung von baulichen Mängeln im Bürgerhaus Oststadt (BHO), Schultenweg 37 - 41 hier: Zusätzlicher Sanierungsaufwand und KostenanpassungZur Vorlage · 0332/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt eine Anpassung der Kosten für die Generalsanierung des Bürgerhauses Oststadt. Die Baukosten für das Projekt sollen von bisher 4 Millionen Euro um 2,9 Millionen Euro auf insgesamt 6,9 Millionen Euro erhöht werden. Parallel dazu wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 in Höhe von 2.432.500 Euro angefordert.
Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren. Neben der Entdeckung zusätzlichen Instandsetzungsbedarfs nach dem Öffnen der Bausubstanz, etwa bei der Elektroinstallation und der Deckenstruktur, sind veränderte Anforderungen an den Brandschutz sowie denkmalpflegerische Vorgaben maßgeblich. Zudem führten Lieferkettenprobleme, die Verfügbarkeit von Fachfirmen sowie Mängel in der Ausführung und Planung zu Verzögerungen. Ein weiterer Kostenfaktor ist der Sanierungsbedarf der Außenanlagen, der durch eine Bestandsaufnahme in Höhe von rund 1 Million Euro ermittelt wurde und die Arbeiten in den Jahren 2024 und 2025 umfasst.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt über das Projekt 5.600207. Die Kassenwirksamkeit der benötigten Mittel verteilt sich auf die Jahre 2023 bis 2026. Die Deckung der überplanmäßigen Mittel für 2023 obliegt dem Stadtkämmerer und kann aus dem Pool für allgemeine Planungsleistungen erfolgen. Die Maßnahmen sind zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und des Denkmalschutzes erforderlich. Der Rat der Stadt Essen soll über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Kulturforum Steele, Dreiringstraße 7 hier: BaukostenanpassungZur Vorlage · 0746/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung stellt einen Antrag auf eine Baukostenanpassung für die Generalsanierung des Kulturforums Steele in der Dreiringstraße 7. Die Kosten für das Bauvorhaben sollen sich von bisher 4.840.000 € um 590.000 € auf insgesamt 5.430.000 € erhöhen. Zur Deckung dieser Mehrkosten wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 590.000 € für das Jahr 2023 beantragt. Die Finanzierung soll durch eine entsprechende Minderausgabe beim Projekt Neubau der Gesamtschule Altenessen Süd erfolgen.
Die Kostensteigerung begründet sich durch verschiedene bauliche und wirtschaftliche Faktoren. Bei den laufenden Sanierungsarbeiten wurden an der Dachkonstruktion Mängel festgestellt, die den Ersatz einer Holzdecke durch eine Betonverbundkonstruktion sowie eine Teilerneuerung der Attika erforderlich machen, um die Anforderungen an den Brandschutz und die Lüftungstechnik zu erfüllen. Zudem weist die Fassade einen schlechteren Zustand auf als in Voruntersuchungen angenommen, was einen erhöhten Austausch von Verblendsteinen und Sandsteinbauteilen nach sich zieht.
Zusätzlich führen die Umnutzung einer ehemaligen Pächterwohnung zu Seminarflächen sowie gestiegene Anforderungen an die Elektro- und Brandschutzinstallationen zu Mehrkosten. Die Vorlage führt ferner allgemeine Preissteigerungen bei Baumaterialien sowie einen Anstieg der Lohnkosten aufgrund des Fachkräftemangels als Ursachen an. Die Wiederinbetriebnahme des Objektes ist nach aktueller Planung für das vierte Quartal 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Erneuerung der Veranstaltungstechnik in der Veranstaltungshalle der Weststadthalle, Thea-Leymann-Straße 23Zur Vorlage · 0755/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Erneuerung der Veranstaltungstechnik in der Weststadthalle beschließen. Die Maßnahme umfasst die Modernisierung der Bühnenlichtanlage sowie den Einbau eines fahrbaren Traversensystems. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 1.055.000 Euro. Zur Deckung der Kosten wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2023 beantragt. Da für Vorplanungsleistungen bereits 170.000 Euro verwendet wurden, müssen für das laufende Jahr weitere 885.000 Euro bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt durch eine entsprechende Minderausgabe aus dem Projekt zur Generalsanierung des Emil-Frick-Hauses.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus dem Austausch der stählernen Tragwerkskonstruktion durch den Vermieter des Objekts. Da die vorhandene Beleuchtungsanlage im Zuge dieser Arbeiten demontiert werden muss, erlischt der Bestandsschutz. Die bestehende Technik entspricht nicht mehr den aktuellen technischen Standards und Sicherheitsvorschriften; zudem ist eine Ersatzteilbeschaffung aufgrund des Vertriebsstopps der Komponenten seit 2004 nicht mehr möglich. Die Modernisierung soll zudem die Umstellung der szenischen Beleuchtung auf LED-Technik beinhalten, was laut Verwaltung zu einer Reduktion der Abwärme und einer Energieeinsparung führen kann. Das Objekt wird vom Jugendamt als zentrales Veranstaltungszentrum genutzt, wobei die Mietverhältnisse bis zum 30. September 2031 gesichert sind.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 47.Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung des Rates vom 17.05.2023
- 48.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 49.Mitteilungen der Verwaltung
- 50.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 51.Verleihung von Ehrenplaketten der Stadt EssenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 52.Aufstellung der Vorschlagslisten zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 - 2028
- 52.1Aufstellung der Vorschlagslisten zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 - 2028Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 53.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des RechnungsprüfungsamtesErgebnis: einstimmig beschlossen
- 54.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 66 - Amt für Straßen und Verkehr -Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 55.Anmietung von 17.354 m² Büro- und Nebenflächen im Objekt Kruppstraße 16, 45128 Essen für die Fachbereiche 38 und 01-09Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 56.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil