Hundesteuersatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat mit der Vorlage 0995/2023/TS einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt, der eine Änderung der Hundesteuersatzung vorsieht. Der Antrag beinhaltet die Forderung, Hunde, die im Rettungs- und Katastrophenschutz eingesetzt werden, ab dem 1. Oktober 2023 von der Hundesteuer zu befreien. Die Verwaltung soll in diesem Fall mit der entsprechenden Anpassung der städtischen Satzung beauftragt werden.
Gleichzeitig sieht der Antrag vor, dass eine Befreiung von der Hundesteuer für sogenannte Jagdgebrauchshunde, also Hunde, die bei der Ausübung der Jagd als privater Sport eingesetzt werden, nicht erfolgen soll.
Davon unberührt bleibt die bestehende Regelung gemäß § 5 Absatz 1 Buchstabe b der Hundesteuersatzung der Stadt Essen. Demnach behalten Forstbeamte, Forstangestellte und Forstschutzbeauftragte, die im privaten, kommunalen oder staatlichen Forstdienst beschäftigt sind, ihre Steuerbefreiung. Ebenso bleibt die Befreiung für Berufsjäger sowie Forstschutzbeauftragte bestehen, sofern diese im privaten, kommunalen oder staatlichen Forstdienst tätig sind und überwiegend im Stadtgebiet von Essen eingesetzt werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.06.2023mehrheitlich abgelehnt
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