Bildung des Kommunalwahlausschusses für die Kommunal- und Integrationsratswahl 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 0896/2023/OB die Bildung des Kommunalwahlausschusses für die anstehende Kommunal- und Integrationsratswahl 2025 behandelt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes NRW sowie der Kommunalwahlordnung ist dieses Gremium für verschiedene Aufgaben zuständig. Dazu gehören die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Wahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.
Der Vorsitz des Ausschusses wird durch den Wahlleiter ausgeübt, welcher kraft Gesetzes der Oberbürgermeister ist. Die Zusammensetzung der Beisitzer erfolgt auf Basis der Sitzverteilung im Rat nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Basierend auf der aktuellen Mandatsverteilung sieht der Beschluss vor, acht Beisitzer zu bestimmen. Die CDU-Fraktion stellt hierfür drei Beisitzer und drei Stellvertreter zur Verfügung. Die SPD-Fraktion sowie die GRÜNE-Fraktion nominieren jeweils zwei Beisitzer. Die AfD-Fraktion stellt einen Beisitzer sowie eine Stellvertreterin. Die entsprechenden personellen Vorschläge der Fraktionen liegen der Vorlage zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023kein Ergebnis hinterlegt
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