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Vorlage

Bildung des Kommunalwahlausschusses für die Kommunal- und Integrationsratswahl 2025

0896/2023/OB 1. Ergänzung Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen

🟢 Beschlossen 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) · Ergebnis nach Hare-Niemeyer-Verfahren: 3/2/1/1/1

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 0896/2023/OB 1. Ergänzung die Bildung des Kommunalwahlausschusses für die anstehende Kommunal- und Integrationsratswahl 2025 beschlossen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes NRW und der Kommunalwahlordnung übernimmt dieses Gremium unter dem Vorsitz des Wahlleiters, welcher kraft Gesetzes der Oberbürgermeister ist, zentrale Aufgaben. Dazu gehören die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Wahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren, die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Zusammensetzung des Ausschusses basiert auf der Sitzverteilung im Rat, die nach dem Verfahren Hare/Niemeyer unter Berücksichtigung der Stimmenanteile der im Rat vertretenen Fraktionen erfolgt. Für den Ausschuss wurden insgesamt acht Beisitzer sowie die entsprechenden Stellvertreter bestimmt. Die Sitzverteilung sieht vor, dass die CDU-Fraktion drei Beisitzer stellt, während die SPD-Fraktion und die GRÜNE-Fraktion jeweils zwei Beisitzer entsenden. Die AfD-Fraktion erhält einen Sitz im Gremium. Die entsprechenden personellen Vorschläge der Fraktionen wurden zur Wahl gestellt und im Beschlussvorschlag festgehalten.

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