Änderung der Sondernutzungssatzung hinsichtlich der Elektro-Mobilität, hier: E-Scooter
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Anpassung des Gebührentarifs zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen. Ziel der Änderung ist die Einführung einer neuen Tarifstelle für das Ausbringen von Verleih-E-Scootern.
Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach der Betrieb von E-Scooter-Verleihsystemen in Nordrhein-Westfalen eine straßenrechtlich genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt. Da für das Ausbringen und Verleihen der Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum keine Gebührenbefreiung vorgesehen ist, muss eine entsprechende Gebührenposition geschaffen werden.
Der Vorschlag sieht eine monatliche Gebühr in Höhe von 5,00 Euro pro E-Scooter vor. Diese Gebühr soll stadtweit und zonenunabhängig gelten. Bei der Festsetzung wurde das Äquivalenzprinzip angewandt, um die Beeinträchtigung des öffentlichen Raums sowie die wirtschaftlichen Interessen der vier aktuell in Essen tätigen Anbieterfirmen zu berücksichtigen. Durch die monatliche Abrechnung wird zudem die saisonale Schwankung der Flottenstärken abgebildet.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die neue Gebühr jährliche Mehreinnahste von etwa 100.000 Euro erzielt werden können. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die entsprechende Änderung der Satzung zu beschließen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.06.2023einstimmig beschlossen
- 15.06.2023einstimmig empfohlen
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