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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 21 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 11.05.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.1Durchführung des Wettbewerbs "Neugestaltung Weberplatz": vorhergehende Klärung der RadverkehrssituationZur Vorlage · 0840/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ wird derzeit ein Realisierungswettbewerb zur Neugestaltung des Weberplatzes durchgeführt. Das Verfahren, das von 14 interdisziplinären Planungsteams bearbeitet wird, umfasst die Aufgabenstellung, die bauliche und funktionale Aufwertung des Areals zu planen. Ein zentraler Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe ist die Optimierung der Fuß- und Radwegeverbindungen, um die Anbindung zwischen der Innenstadt und der Grünen Mitte sowie dem Universitätsviertel zu verbessern.
Die Verwaltung hat dabei Vorgaben zur Barrierefreiheit integriert, die unter anderem den Übergang vom Weberplatz über die Kastanienallee zur Friedrich-Ebert-Straße sowie die Gestaltung der Kreuzung Kreuzeskirchstraße/I. Weberstraße betreffen. Auch die I. Weberstraße soll als wichtige Radverbindung mit einem mindestens drei bis vier Meter breiten, hindernisfreien Weg berücksichtigt werden. Dabei sollen Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr minimiert und gute Sichtbeziehungen sichergestellt werden.
Die Planung berücksichtigt zudem Ergebnisse aus dem Bürgerbeteiligungsprojekt „Beweg Dein Quartier“. Die Verwaltung beabsichtigt, das Radhauptroutennetz für den Innenstadtdurchgangsverkehr von der Weberstraße I über die Rathenaustraße auf die Kastanienallee und Lindenallee zu verlegen und diesen Bereich als Fahrradstraßenachse auszubauen. Weitere Projekte zur Anbindung an den Radschnellweg RS1 werden im Rahmen dieses Verfahrens lediglich nachrichtlich eingebracht, da deren Umsetzung separat durch die Verwaltung erfolgt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Informationen zur Durchführung des Wettbewerbs zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.2Sachstandsbericht "Attraktives Park & Ride-System für Essen"Zur Vorlage · 0911/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Entwicklung eines attraktiven Park-and-Ride-Systems in Essen informiert über die aktuelle Pendlersituation sowie den Bestand an vorhandenen Park-and-Ride-Flächen. Im Jahr 2021 verzeichnete die Stadt 106.299 berufliche Auspendelnde, wobei die stärksten Pendlerströme nach Düsseldorf und Mülheim an der Ruhr führten. Die Zahl der Einpendelnden belief sich auf 157.637, wovon laut einer Potenzialanalyse etwa zwei Drittel den motorisierten Individualverkehr nutzen.
Derzeitige Anlagen werden unter anderem in Altenessen, Kupferdreh und West aufgeführt. Im Rahmen eines Maßnahmenprogramms für das Jahr 2024 ist die Erweiterung der Parkpalette Holthausen um 120 Stellplätze sowie die Einführung einer automatischen Auslastungserfassung vorgesehen. Für die Auslastungserfassung wurde eine vollständige Förderung angemeldet; die Konzeption hierfür beginnt nach den Sommerferien 2023.
Zudem wird die Entwicklung einer regionalen Handlungsstrategie für Park-and-Ride-Anlagen in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen thematisiert, wobei die Entwicklungen beim Deutschlandticket sowie der Korridor entlang der Nordstrecke im Fokus stehen. Die Verwaltung soll prüfen, ob im Stadtgebiet geeignete Flächen für solche Anlagen verfügbar sind. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein. Konkrete Angaben zu finanziellen Auswirkungen, Investitionen oder Personalkosten sind in der Vorlage nicht ausgewiesen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen.
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- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.3Neuordnung des Verkehrsbereichs Weidkamp / Hülsmannstraße bis Donnerstraße / LeimgardtsfeldZur Vorlage · 0908/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung befasst sich mit der Neuordnung des Verkehrsbereichs Weidkamp/Hülsmannstraße bis Donnerstraße/Leimgardtsfeld. Im Rahmen der Umsetzung vorangegangener Beschlüsse wurde die vorhandene Umleitungsbeschilderung für den Radverkehr im November 2022 aktualisiert. Dabei wurden die Abstände von Sperrpfosten für die Durchfahrt von Lastenrädern verbreitert und die Pfosten zur besseren Erkennbarkeit mit roten Bändern foliert. Zudem wurde die Ausweichstrecke auf Durchfahrtshindernisse überprüft.
Hinsichtlich der langfristigen Gestaltung des Abschnitts, der Teil des Radergänzungsnetzes ist, plant die Verwaltung eine umfassende Untersuchung. Da die Erarbeitung einer verkehrssicheren Gestaltung sowie die Berücksichtigung der Barrierefreiheit an der Haltestelle „Donnerstraße“ und der Leistungsfähigkeit des ÖPNV eine hohe technische Komplexität aufweisen, wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch ein externes Fachbüro angestrebt. Die Ergebnisse der Ausschreibung werden voraussichtlich Ende 2023 erwartet.
Ein Vorschlag der Bezirksvertretung IV, einen Parkstreifen temporär in einen Radfahrstreifen umzubauen, wurde von der Verwaltung geprüft und als nicht zielführend eingestuft. Eine solche Variante würde die Situation an den Knotenpunkten nicht verbessern und erfordert Anpassungen an der Lichtsignalanlage. Auch die Prüfung, eine Fahrspur im Bereich der Längsparkplätze zu entfernen, wurde abgelehnt, da dies zu Verkehrsbehinderungen und Blockaden des ÖPNV führen würde. Ein umfassendes Planungskonzept soll daher im Rahmen der anstehenden Machbarkeitsstudie entwickelt werden.
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- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Deutschland Tour 2023 hier: Ablauf und FinanzierungZur Vorlage · 0902/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen wird am 26. August 2023 erstmals Etappenort der Deutschland Tour sein. Die Essen Marketing GmbH (EMG) hat hierfür einen Vertrag mit der Gesellschaft zur Förderung des Radsports mbH abgeschlossen. Der Vertrag umfasst die Durchführung des Profirenns sowie eines Rahmenprogramms mit Juniorinnen- und Kinderrennen, einer Ride-Tour und der Expo Tour im Zielbereich vor der Philharmonie. Die EMG übernimmt dabei Aufgaben wie die Streckensicherung, die Bereitstellung von Infrastruktur, Räumlichkeiten und Parkflächen sowie die Reinigung und Kommunikation.
Aufgrund von Kapazitätsengpässen bei Sicherheitsdiensten und zur Vermeidung erheblicher Verkehrsbehinderungen im Essener Norden wurde die Strecke verkürzt. Die Route führt nun von Schloss Hugenpoet über Kettwig, Bredeney und die Wickenburg bis in die Innenstadt, wobei die Huyssenallee und die Zielrunde im Bereich der Philharmonie als zentrale Abschnitte dienen. Für den Veranstaltungstag sind Sperrungen in der Huyssenallee sowie in der Zielrunde und der Zieleinfahrt vorgesehen.
Die Finanzierung der Veranstaltung erfolgt über einen Nachtragswirtschaftsplan der Essen Marketing GmbH. Dabei werden Kosten von maximal 300.000 EUR berücksichtigt. Die Einnahmenseite umfasst eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 50.000 EUR sowie Sponsoring-Einnahmen. Die Kosten entstehen primär durch Sperrmaterial, Personal, Reinigung und Infrastruktur. Eine separate Vorlage zur Finanzierung der Gesellschaft wird dem Rat der Stadt Essen im August 2023 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Sachstand "Mobilitätsplan Essen 2035" hier: Abschluss des strategisch-analytischen TeilsZur Vorlage · 0945/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0945/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 informiert über den aktuellen Sachstand des strategisch-analytischen Teils des Mobilitätsplans Essen 2035. Die erste Arbeitsphase umfasst die Aktualisierung von Mobilitätszielen sowie eine Analyse von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Ein zentrales Ziel des Plans ist die Erreichung eines Modal Split von 75 % für den Umweltverbund, bestehend aus Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr. Der Prozess ist in drei Phasen unterteilt und soll planmäßig bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Ein Bericht, der derzeit zwischen der Verwaltung und einem Gutachterkonsortium abgestimmt wird, dient der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen.
Die enthaltene Potenzialanalyse untersucht drei verschiedene Szenarien zur Erreichung der Zielwerte bis zum Jahr 2035. Szenario A sieht eine Steigerung des Anteils des Umweltverbunds auf 58 %. Szenario B basiert auf einer Angebotsausweitung und Restriktionen für den motorisierten Individualverkehr, wodurch ein Anteil von 70 % erreicht werden soll. Szenario C beinhaltet zusätzlich städtebauliche Veränderungen. Um das Leitziel von 75 % zu erreichen, ist die Umsetzung von mindestens Szenario B erforderlich, wobei für den ÖPNV ein Zielwert von über 25 % prognostiziert wird. Die Analyse identifiziert den Radverkehr als größtes Potenzial für eine Verkehrsverlagerung, während der ÖPNV als grundlegendes Element betrachtet wird. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden eine koordinierte Stadtentwicklung sowie personelle und finanzielle Ressourcen als notwendig beschrieben.
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- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Planungsbeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0826/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0826/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 sieht den Planungsbeschluss für den Ausbau der vier Ecken des Stadions an der Hafenstraße vor. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) soll mit der Planung gemäß der vorliegenden Konzeption bis zur Leistungsphase 3 beauftragt werden. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 950.000 Euro für das Jahr 2023 als investive Zuschussleistung vorgesehen. Die Kosten für die Planungsphasen 1 bis 3 der HOAI, einschließlich der Planung eines Fahrradparkhauses, werden auf 950.000 Euro geschätzt, wobei die Dauer der Planung auf etwa sechs Monate angesetzt ist.
Ziel der Konzeption ist die Verbesserung der Akustik sowie die Erreichung einer FIFA-Mindestkapazität von 20.000 Sitzplätzen. Das Stadion verfügt derzeit über eine Fußball-Zuschauerkapazität von 20.100 Personen, wobei die Kapazität bei Konzerten bis zu 30.804 Besucher umfasst. Neben dem Eckenausbau ist die Prüfung der Anbindung für den Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr vorgesehen. Dies beinhaltet die gleichzeitige Verbesserung der ÖPNV-Anbindung durch die Stadt Essen und die Ruhrbahn GmbH sowie die Planung eines hochwertigen Fahrradparkhauses anstelle eines PKW-Parkhauses. Zudem soll ein elektronisches Hinweistafelsystem errichtet werden. Laut einer Machbarkeitsstudie der GVE belaufen sich die Kosten für den Eckenausbau auf netto 21.875.000 Euro, wobei die Kosten für ein PKW-Parkhaus in Höhe von netto 5.000.000 Euro entfallen würden. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt 5.98.XXX oder durch Deckung aus dem Projekt 5.660424 Parkplatz Pollstraße.
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- 15.08.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — vertagt und als eingebracht betrachtet, zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 2.1"Zur Vorlage · 0868/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0868/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit dem Bau des Abschnitts 2.1 des Berthold-Beitz-Boulevards sowie der Fahrbahnerneuerung im Anschlussbereich. Die Kosten für den Boulevard-Abschnitt belaufen sich auf rund 3.300.000 Euro. Diese Summe setzt sich aus den Bereichen Straßenbau, Beleuchtung, Signalisierung, Begrünung und Ingenieurleistungen zusammen. Für diesen Teilabschnitt wird eine Förderung in Höhe von 75 Prozent angestrebt, was einer voraussichtlichen Zuwendung von 2.475.000 Euro entspricht. Die Fahrbahnerneuerung im Anschlussbereich ist mit 700.000 Euro veranschlagt, wobei eine Förderung von 525.000 Euro vorgesehen ist. Aufgrund vorlaufender Arbeiten der Stadtwerke Essen verschiebt sich der Baubeginn auf Anfang 2024.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll das Ergebnis der Anliegerversammlung zur Kenntnis nehmen und den Bau sowie den Baubeginn beschließen. Der Rat der Stadt soll die Maßnahme mit den Gesamtkosten von 3.300.000 Euro beschließen. Die Finanzierung erfolgt über spezifische PSP-Elemente, wobei kalkulatorische Kosten für Zinsen und Abschreibungen berücksichtigt sind. Das Vorhaben dient der Verkehrsentlastung durch die Ertüchtigung des Knotenpunkts. Im Hinblick auf den Klimaschutz wird das Projekt als positiv eingestuft, da durch die Vermeidung von Staus und Umwegen der CO2-Ausstoß gemindert werden soll, ungeachtet prognostizierter Zusatzverkehre durch städtebauliche Entwicklungen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — 1. mehrheitlich beschlossen 2. mehrheitlich empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. mehrheitlich beschlossen 2. mehrheitlich empfohlen - 7.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.3"Zur Vorlage · 0867/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen der Vorlage 0867/2023/6 eine Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für den Bauabschnitt 3.3 des Projekts „Berthold-Beitz-Boulevard“. Die Kosten sollen von bisher 957.000 € um 1.384.000 € auf insgesamt 2.341.000 € angehoben werden. Zudem wird die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 339.000 € für das Jahr 2023 beantragt.
Hintergrund der Kostensteigerung ist ein erhöhter Bedarf an Erkundungs-, Verfüllungs- und Sicherungsarbeiten im Bereich der Friedrichstraße zwischen der Bert-Brecht-Straße und der Kaupenstraße. Im Zuge einer notwendigen Kanalneuverlegung durch die Stadtwerke Essen GmbH (SWE) wurden aufgrund ehemaliger bergbaulicher Aktivitäten Untersuchungen durchgeführt. Fachgutachterliche Auswertungen ergaben nun einen weitaus größeren Bedarf an Maßnahmen, als ursprünglich bei der Kostenübernahmeerklärung für die Baugrunduntersuchung im Jahr 2021 angenommen.
Um den Zeitplan der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden, sollen die Verfüllungsarbeiten vorab durchgeführt werden. Da die Kosten zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung nicht absehbar waren, sollen diese Maßnahmen in einer Überarbeitung des Förderantrags berücksichtigt werden. Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel für 2023 soll durch eine Umwidmung aus dem Projektabschnitt 3.2 (DB-Brücke Friedrichstraße) erfolgen, da dort aufgrund einer zeitlichen Verschiebung der baulichen Umsetzung derzeit keine vollständige Inanspruchnahme der Mittel erfolgt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - [1.]Änderung der Sondernutzungssatzung hinsichtlich der Elektro-Mobilität, hier: E-ScooterZur Vorlage · 0818/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Anpassung des Gebührentarifs zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen. Ziel der Änderung ist die Einführung einer neuen Tarifstelle für das Ausbringen von Verleih-E-Scootern.
Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach der Betrieb von E-Scooter-Verleihsystemen in Nordrhein-Westfalen eine straßenrechtlich genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt. Da für das Ausbringen und Verleihen der Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum keine Gebührenbefreiung vorgesehen ist, muss eine entsprechende Gebührenposition geschaffen werden.
Der Vorschlag sieht eine monatliche Gebühr in Höhe von 5,00 Euro pro E-Scooter vor. Diese Gebühr soll stadtweit und zonenunabhängig gelten. Bei der Festsetzung wurde das Äquivalenzprinzip angewandt, um die Beeinträchtigung des öffentlichen Raums sowie die wirtschaftlichen Interessen der vier aktuell in Essen tätigen Anbieterfirmen zu berücksichtigen. Durch die monatliche Abrechnung wird zudem die saisonale Schwankung der Flottenstärken abgebildet.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die neue Gebühr jährliche Mehreinnahste von etwa 100.000 Euro erzielt werden können. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die entsprechende Änderung der Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - [2.]Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Rad- und Fußweg Norbertstraße"Zur Vorlage · 0866/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung Rad- und Fußweg Norbertstraße“ beschließen. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt der Norbertstraße zwischen dem Parkhaus Gruga-Bad und der Fußgängerbrücke über die A52, welcher Teil des Radverkehrshauptroutennetzes der Stadt Essen ist.
Der aktuelle Zustand der Asphaltfläche wird als mangelhaft beschrieben, da Risse, Schlaglöcher und Unebenheiten vorhanden sind. Im Rahmen der Umsetzung des RadEntscheids ist eine grundhafte Erneuerung in Asphaltbauweise geplant, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Umsetzung der Erneuerungen soll im vierten Quartal 2023 erfolgen.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf rund 420.000 Euro. Da die Maßnahme nicht im aktuellen Haushaltsplan veranschlagt war, ist eine außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel erforderlich. Die Deckung soll aus dem PSP-Element „Sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen“ erfolgen. Gemäß einem bestehenden Ratsbeschluss können solche haushaltsrechtlichen Veränderungen zur Umsetzung des RadEntscheids durch den Stadtkämmerer genehmigt werden.
Die Vorlage führt zudem aus, dass die Baumaßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft wird, da die Förderung des Radverkehrs zur Reduktion von CO2-Emissionen beiträgt. Die Maßnahme ist als nicht beitragsfähig eingestuft.
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- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - [3.]Außengastronomie auf Parkplätzen, Neuanträge in 2023Zur Vorlage · 0976/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat im Rahmen der Sitzung am 15. Juni 2023 über die Nutzung von Parkflächen für Außengastronomie an Hauptverkehrsstraßen entschieden. Der Beschluss sieht vor, den in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Betrieben die Inanspruchnahme von Stellplätzen zu gestatten, sofern das verwaltungsseitige Prüfverfahren ein positives Ergebnis liefert.
Grundlage für die Entscheidung sind Neuanträge im Jahr 2023. Während der Rat bereits im März 2023 die grundsätzliche Bereitstellung von Stellplätzen für anliegende Gastronomiebetriebe unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt hatte, betraf eine vorangegangene Dringlichkeitsentscheidung im April lediglich Betriebe, die bereits während der Pandemie Genehmigungen für die Nutzung von Parkplatzflächen besaßen. In der Zwischenzeit sind jedoch weitere Anträge vom Amt für Straßen und Verkehr eingegangen, die von Betrieben stammen, die im Vorjahr noch nicht an diesen Standorten ansässig waren oder keinen Bedarf angemeldet hatten.
Da nach der Sitzung im Juni die nächste Entscheidungsmöglichkeit erst wieder im August 2023 vor der nächsten Sitzungsperiode besteht, wurde die zeitnahe Zustimmung für die neuen Anträge vorgeschlagen. Die Vorlage 0976/2023/6 wurde durch die zuständige Beigeordnete vorgelegt.
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- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Umbau Knotenpunkt Wilhelm-Nieswandt-Allee / Karlstraße"Zur Vorlage · 0869/2023/6 · Vorlage
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Die Stadt Essen plant den Umbau des Knotenpunktes Wilhelm-Nieswandt-Allee und Karlstraße in Essen-Altenessen-Nord. Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle, die durch die Kombination aus Linkseinbiegern und der Fußgängerfurt entstanden ist. Im Zuge dessen soll die Radverkehrsführung verbessert werden, indem Radwege aus dem Seitenraum auf die Fahrbahn verlegt werden. Zudem ist eine barrierefreie Gestaltung der Querungsstellen durch Boden-Indikatoren sowie die Ausstattung der Signalanlagen mit Blindentastern vorgesehen. Auch die Bushaltestellen der Linie NE1 sollen in Abstimmung mit der Ruhrbahn barrierefrei als Buskaps ausgebaut werden. Ergänzend sind Anpassungen an der Außenanlage der Lichtsignalanlage sowie neue Baumpflanzungen geplant.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf etwa 1.571.000 € geschätzt. Diese Summe unterteilt sich in Kosten für den Straßenbau (582.000 €), den Radverkehr (560.000 €), die Verkehrssignalanlage (226.000 €) und die Beleuchtung (203.000 €). Die Finanzierung erfolgt aus städtischen Eigenmitteln. Für das Jahr 2023 wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.339.000 € beantragt, um die Vergabe der Gesamtmaßnahme bereits in diesem Jahr zu ermöglichen. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von circa sechs Monaten veranschlagt wird.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Be-MoVe - Projekt, hier: „Bürger-Projekt Kopstadtplatz“Zur Vorlage · 0608/2023/6 · Vorlage
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Die Vorlage 0608/2023/6 befasst sich mit dem Be-MoVe-Projekt, das eine temporäre Nutzung des Kopstadtplatzes als Begegnungsort vorsieht. Im Rahmen dieses Bürgerprojekts sollen mobile Pflanzeinheiten, Sitzgelegenheiten aus Europaletten sowie ein Parklet aufgestellt werden. Für die Bereitstellung eines Wassercontainers und die Nutzung des Parklets entstehen voraussichtliche Mindereinnahmen in Höhe von etwa 4.500 Euro über einen Zeitraum von fünf Monaten. Dieser Betrag setzt sich aus einem Parkplatzverlust von 3.300 Euro und Kosten in Höhe von 1.200 Euro für den Wassercontainer zusammen. Das Projekt wird mit 5.000 Euro durch die GHA gefördert.
Die Maßnahme sieht die Aufhebung der Parkerlaubnis auf dem Kopstadtplatz für den Zeitraum von Mai bis Oktober 2023 vor. Ein Ortstermin mit Vertretern der Bezirksvertretung I, des Projektteams, der Verwaltung sowie der EMG und des Kulturbüros fand im März 2023 statt. Die Bezirksvertretung I hat die Grundidee des Projektes in ihrer Sitzung unterstützt. Die Maßnahme wird im Hinblick auf den Klimaschutz als positiv eingestuft, wobei eine quantitative CO2-Abschätzung aufgrund fehlender Datengrundlage nicht möglich ist; die Wirkung soll jedoch evaluiert werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bericht zur Kenntnis nimmt und die Bezirksvertretung I der temporären Nutzung des Platzes zustimmt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (26. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Be-MoVe - Projekt, hier: „Bürgerprojekt Gemarkenplatz - Fit for future“Zur Vorlage · 0646/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des interdisziplinären Forschungsprojekts Be-MoVe, das von der Stadt Essen, der Universität Duisburg-Essen und der Universitätsmedizin Essen durchgeführt wird, ist eine temporäre Umgestaltung des Gemarkenplatzes in Essen-Holsterhausen geplant. Das Projekt „Gemarkenplatz – Fit for future“ wurde im Rahmen eines Beteiligungsprozesses ausgewählt und wird mit 5.000 Euro durch die GHA gefördert.
Ziel der Maßnahme ist es, Teile des Platzes während der Sommermonate 2023 als Ort der Begegnung zu nutzen und die Aufenthaltsqualität im Stadtteil zu steigern. Die geplante Gestaltung umfasst die Einrichtung von Sitzgelegenheiten, einen durch Paletten abgegrenzten Picknickplatz sowie die Nutzung von Kunstrasen und Kunstwerken von Schülerinnen und Schülern der Cranachschule. Um den Raum für Fußgänger und Radfahrer nutzbar zu machen, sollen Parkflächen sowie Taxi- und Behindertenparkplätze temporär in die Gemarkenstraße bzw. Künzelstraße verlegt werden. Die Verwaltung prüft zudem die Einrichtung eines Quartiersparkplatzes auf einem nahegelegenen ehemaligen Sportplatz.
Das Projekt soll Mitte Juni 2023 beginnen und bis etwa zwei Wochen nach Ende der Sommerferien laufen. Die Umsetzung sieht vor, Anwohner sowie lokale Gewerbetreibende einzubeziehen und durch regelmäßige Veranstaltungen den Austausch zu fördern. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bericht zur Kenntnis genommen, während die Bezirksvertretung III der temporären Nutzung zustimmte.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Ergänzung
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Sachstandsbericht LärmaktionsplanungZur Vorlage · 0780/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Lärmaktionsplanung dient der Information des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie des Ausschusses für Verkehr und Mobilität im Rahmen des Monitorings des Lärmaktionsplans 2021. Gegenstand der Vorlage sind die Aktualisierung von Sanierungsmaßnahmen der Autobahn GmbH auf den Strecken A40, A42 und A44 sowie der Stand des Lärmsanierungsprogramms der DB AG, durch das bereits eine Entlastung von 1.265 Personen am Tag und 3.612 Personen in der Nacht erreicht wurde. Zudem werden die Flugbewegungen der Flughäfen Düsseldorf und Essen-Mülheim sowie die Entwicklung des Radverkehrs im Rahmen des RadEntscheids 2021–2030 betrachtet. Der Rat hat die Auslösewerte für die Planung auf 65 dB(A) LDEN und 55 dB(A) LNight gesenkt.
Im Bereich der Planungs- und Baumaßnahmen für die Jahre 2022 und 2023 sind der Ausbau des Radverkehrsnetzes durch Fahrradstraßen, Radfahrstreifen und Asphaltierung sowie die Öffnung von Einbahnstraßen vorgesehen. Bei den Lärm-Hotspots der Priorität 1 wurden bereits 6.502 m von 9.854 m lärmgemindert saniert. Für die Priorität 2 wurden 6.341 m von 15.506 m umgesetzt. Die Kfz-Zulassungszahlen für Dezember 202<0xE2><0x80><0xAF>3 belaufen sich auf 361.050 Fahrzeuge, wovon 11.738 Elektro- und Hybridfahrzeuge sind. Durch die Anwendung der Berechnungsmethode CNOSSOS-EU verschieben sich die Isophonenbänder um 0,5 dB(A) nach unten. Aufgrund von Personalfluktuationen im Umweltamt verzögert sich die Berechnung der Straßenlärmwerte, sodass die Fortschreibung des Lärmaktionsplans zwischen dem vierten Quartal 2024 und dem ersten Quartal 2025 erfolgen soll. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts vor.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Sachstand zur Umsetzungsstrategie RadEntscheid: Umsetzungsverzögerungen im Maßnahmenprogramm 2023Zur Vorlage · 0915/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0915/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über den aktuellen Sachstand zur Umsetzungsstrategie des RadEntscheids. Dabei werden Verzögerungen innerhalb des Maßnahmenprogramms für die Jahre 2023 und 2024 thematisiert.
Nach Angaben der Verwaltung kam es bei verschiedenen laufenden Planungs- und Baumaßnahmen zu zeitlichen Verschiebungen. Ursächlich hierfür sind die Untersuchung von Alternativlösungen, wie etwa bei der Heiligenhauser Straße/Ringstraße, sowie die Erweiterung bestehender Planungen, beispielsweise um Gehwege am Stauseebogen. Zudem wurde die planerische Bearbeitung eines Pop-Up-Radweges im Rahmen des BeMove-Projektes kurzfristig in das Programm aufgenommen.
Zusätzliche Faktoren für die Verzögerungen sind die Bindung von Personalkapazitäten sowie die zeitversetzte Besetzung offener Stellen im Bereich der Straßenplanung, welche erst im zweiten oder dritten Quartal 2023 erfolgte. Infolgedessen konnten Projekte zur Fahrradstraße in Huttrop, der Lückenschluss in Katernberg sowie die Einrichtung eines Radfahrstreifens in der Norbertstraße erst verspätet gestartet werden. Die Umsetzung dieser drei Maßnahmen wird nun für das Programmjahr 2024 veranschlagt, wobei die Bearbeitung der Projekte bereits begonnen hat. Der Ausschuss wird gebeten, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen.
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- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Sachstandsbericht: Programm zum barrierefreien Umbau von StraßenbahnhaltestellenZur Vorlage · 0898/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr zum Sachstandsbericht über das Programm zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Die Verwaltung und die Ruhrbahn sind gesetzlich verpflichtet, die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr herzustellen. Die Finanzierung der in der Zuständigkeit der Ruhrbahn liegenden Maßnahmen erfolgt über Fördergelder des § 12 ÖPNVG, die beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr beantragt werden.
Im Bereich der Straßenbahnhaltestellen ist der Umbau der Südstrecke (Philharmonie, Rüttenscheider Stern und Martinstraße) für den Zeitraum 2021 bis 2023 vorgesehen, wobei die Strecke nach Bredeney ab August 2023 für niederflurige Bahnen nutzbar sein soll. Für die Haltestelle Wörthstraße wurde ein externes Planungsbüro beauftragt; ein Plankonzept soll Ende 2023 vorliegen. Die Planung am Knappschaftskrankenhaus ist von der Umsetzung der Haltestelle Wörthstraße abhängig. Am Rüttenscheider Stern führt die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens aufgrund von Lärmschutzauflagen der Bezirksregierung Düsseldorf zu einer Verzögerung der Verfahrensdauer um 1,5 bis 2 Jahre. Die Maßnahmen am Philippusstift sind auf 2025 verschoben, während der Baubeginn für die Citybahn an der Bahnhofstangente für Anfang 2024 geplant ist.
Zudem umfasst das Programm den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen in der Baulast der Stadt. Ein erstes Umsetzungspaket für das Bewilligungsjahr 2023 beinhaltet die Haltestellen Deilbachbrücke, Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Karl-Meyer-Platz, Bonifaciusstraße, Steele Ost, Eiberg, Gervinusstraße und Bergheimer Steig.
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- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 14.1Durchführung der Baumaßnahme "Rombecker Weg KAG 46/22"Zur Vorlage · 0821/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Sitzung am 15. Juni 2023 über die Durchführung der Baumaßnahme „Rombecker Weg“ beraten. Die Vorlage der zuständigen Beigeordneten sieht vor, die Asphaltfahrbahn des betreffenden Weges zu erneuern. Hintergrund der Maßnahme ist eine im Jahr 2016 durch den TÜV durchgeführte Zustandsbefahrung aller Nebenstraßen in Essen, welche für den Rombecker Weg einen erneuerungsbedürftigen Zustand mit Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen dokumentierte.
Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der Nummer 46/22 enthalten. Da die Erneuerung die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet, wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Versammlung liegt der Vorlage bei.
Die kalkulierten Baukosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 150.000 Euro. Die Finanzierung der Investition erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen aus dem Haushalt der Stadt. Die Vorlage enthält zudem Angaben zu kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil. Die Durchführung der Maßnahme wird im Rahmen der Pflichten des Amtes für Straßen und Verkehr als Straßenbaulastträger beantragt.
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- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Mitteilungen der Verwaltung
- 16.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 16.1Umsetzung des Modal Split-Ziels bei Tiefbaumaßnahmen an Landes- und BundesstraßenZur Vorlage · 0882/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Berücksichtigung des Modal-Split-Ziels bei Tiefbaumaßnahmen an Landes- und Bundesstraßen zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Mit der Vorlage wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, bei sämtlichen Tiefbaumaßnahmen im Bereich von Landes- und Bundesstraßen, deren Baulast beim Land Nordrhein-Westfalen liegt, frühzeitig den Dialog mit der Organisation Straßen.NRW zu suchen. Ziel dieser Abstimmung soll es sein, zu prüfen, inwiefern der Straßenraum im Sinne des bereits beschlossenen Modal-Split-Ziels der Stadt Essen optimiert werden kann. Der Antrag wurde zur Entscheidung in den Ausschuss für Verkehr und Mobilität für die Sitzung am 15. Juni 2023 eingestuft.
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- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.2X-Bus-Linien zwischen Essen und NachbarstädtenZur Vorlage · 0933/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Einbindung bestimmter Schnellbuslinien in das X-Bus-Konzept des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) bzw. des Landes Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung, in Abstimmung mit den angrenzenden Kommunen und Kreisen die Aufnahme der Schnellbuslinie SB 19, welche die Strecke von Velbert über Werden bis zum Essener Hauptbahnhof bedient, in das X-Bus-Konzept zu beantragen. Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen, ob die Linie SB 16, die eine Verbindung zwischen Essen und Bottrop herstellt, ebenfalls für die Aufnahme in das entsprechende Konzept geeignet ist.
Als Begründung für das Vorhaben wird auf die Auslastung der Verkehrswege in die Nachbarstädte verwiesen. Durch die Integration in das X-Bus-Konzept sollen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen für den Betrieb akquiriert werden können. Ziel der Maßnahme ist die Etablierung eines 15-Minuten-Taktes während des Tages sowie eines 30-Minuten-Taktes in den Abendstunden. Zudem wird auf die Planung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr verwiesen, für längere Fahrstrecken hochwertigere Fahrzeuge einzusetzen.
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- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.3Sichere SchulwegeZur Vorlage · 0886/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0886/2023 eingereicht, der die Verbesserung der Sicherheit auf Schulwegen zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität und bittet den Rat um eine entsprechende Entscheidung.
Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung bei künftigen Schulneubauten auf die Schaffung sicherer und kindgerechter Radwegeverbindungen sowie sicherer Fußwege zu Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs hinzuwirkt. Dabei sollen die Erfahrungen aus dem Forschungs- und Praxisprojekt Be-MoVe sowie das Konzept „Mehr Freiraum für Kinder“ als Grundlage dienen.
Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis zum dritten Quartal 2023 darzulegen, welcher finanzielle und personelle Aufwand für die Erstellung von Konzepten für sichere Rad- und Fußwegeverbindungen für alle bestehenden Schulgebäude erforderlich ist. In diesem Zusammenhang soll aufgezeigt werden, welche Fördermittel hierfür angeworben werden können und wie zivilgesellschaftliche Partner, wie etwa die Kinderstiftung, in die Planung und Finanzierung einbezogen werden könnten. Ziel der Initiative ist es, die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern und die städtischen Ziele zur Verkehrsverlagerung in den Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr zu unterstützen.
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- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.3.1Ergänzungsantrag zum TOP: Sichere SchulwegeZur Vorlage · 0979/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt „Sichere Schulwege“ vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die bestehenden Vorlagen der Fraktionen von CDU und Grünen um spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im Umfeld von Schulen zu erweitern.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei künftigen Schulneubauten verstärkt auf sichere und kindgerechte Radwegeverbindungen, Fußwege zu Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Roller sowie die Ausweisung von Elternhaltestellen hinzuwirken. Zudem soll die Verwaltung bis zum dritten Quartal 2023 darlegen, welcher finanzielle und personelle Aufwand für die Erstellung von Konzepten für alle bestehenden Schulgebäude notwendig ist. Dabei sollen auch mögliche Fördermittel sowie die Einbindung zivilgesellschaftlicher Partner wie der Kinderstiftung, des FUSS e.V. oder des ADFC geprüft werden.
Des Weiteren beantragt die Fraktion die Einrichtung von Praxisprojekten an weiteren Schulen, um Haltemöglichkeiten zum Absetzen von Kindern in Verbindung mit zeitlich festgelegten Halteverboten vor Schulen zu testen und zu evaluieren. Abschließend wird eine Prüfung in Kooperation mit der Ruhrbahn gefordert, an welchen Stellen und zu welchen Zeiten zusätzliche Buskapazitäten eingesetzt werden können, um die Sicherheit und Kapazität während der Stoßzeiten zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 16.4Straßenschäden im Essener Stadtgebiet Hier: Sofortmaßnahmen und langfristige LösungsstrategienZur Vorlage · 0932/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0932/2023 gestellt, der Maßnahmen zur Behebung von Straßenschäden im Stadtgebiet vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Rat der Stadt Essen sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Antragsteller fordern die Einleitung einer sogenannten „Anti-Schlaglochoffensive“, um bestehende Schäden zeitnah zu beseitigen. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität zu prüfen, welcher finanzielle und personelle Aufwand erforderlich wäre, um die Anzahl der zu beseitigenden Schlaglöcher im Vergleich zur bisherigen Praxis bis Juni 2024 um ein Drittel zu steigern. Zudem soll die bisherige Verfahrenspraxis zur Schadensbehebung aufgezeigt und eine langfristige Strategie zur baulichen Erhaltung der Straßen erarbeitet werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Untersuchung, inwieweit Straßenbereiche im Sinne des Modal Split berücksichtigt werden, insbesondere Randbereiche für Radfahrende, Wege für Fußgänger sowie Haltebuchten. Dabei soll ein Fokus auf die Vermeidung von Längsrillen und -kanten liegen, um die Sicherheit für Zweiradfahrende zu erhöhen. Die Verwaltung soll zudem die notwendigen technischen, personellen und finanziellen Bedarfe benennen. Als Grundlage für die Maßnahmen werden unter anderem Daten aus Messfahrzeugen und Forschungsprojekten angeführt.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.5Barrierefreiheit bei der RuhrbahnZur Vorlage · 0809/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0809/2023/LINKE einen Antrag gestellt, der Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei der Ruhrbahn vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Inklusionsbeirat sowie an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Im Zentrum des Antrags steht die Einführung zusätzlicher akustischer Informationen. In Bahnhöfen und Stationen, die über Lautsprecher verfügen, soll bei der Einfahrt eines Zuges eine Durchsage erfolgen, die das Gleis, die Fahrtrichtung und den Zug angibt. Zudem sollen in Bussen und Bahnen der Ruhrbahn Durchsagen zur Linie, der Fahrtrichtung, der nächsten Haltestelle sowie der Ausstiegsseite erfolgen. Diese Informationen sollen sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch bereitgestellt werden.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Prüfung der Einrichtung dynamischer Fahrgastinformationssysteme. Dort, wo sie noch nicht vorhanden sind, sollen an Bahnhöfen, Haltestellen sowie in Bussen und Bahnen visuelle Anzeigen installiert werden. Diese sollen nach einem akustischen und visuellen Signal die oben genannten Durchsagen als gut lesbare Schrift auf Displays wiedergeben.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs neben baulichen Maßnahmen auch visuelle und auditive Hilfen erfordert. Dies solle die selbstbestimmte Nutzung für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen sowie für ortsunkundige Fahrgäste erleichtern.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 16.08.2023 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 31.05.2023 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — verwiesen in die nächste Sitzung
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Verschiedenes