Außengastronomie auf Parkplätzen, Neuanträge in 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat im Rahmen der Sitzung am 15. Juni 2023 über die Nutzung von Parkflächen für Außengastronomie an Hauptverkehrsstraßen entschieden. Der Beschluss sieht vor, den in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Betrieben die Inanspruchnahme von Stellplätzen zu gestatten, sofern das verwaltungsseitige Prüfverfahren ein positives Ergebnis liefert.
Grundlage für die Entscheidung sind Neuanträge im Jahr 2023. Während der Rat bereits im März 2023 die grundsätzliche Bereitstellung von Stellplätzen für anliegende Gastronomiebetriebe unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt hatte, betraf eine vorangegangene Dringlichkeitsentscheidung im April lediglich Betriebe, die bereits während der Pandemie Genehmigungen für die Nutzung von Parkplatzflächen besaßen. In der Zwischenzeit sind jedoch weitere Anträge vom Amt für Straßen und Verkehr eingegangen, die von Betrieben stammen, die im Vorjahr noch nicht an diesen Standorten ansässig waren oder keinen Bedarf angemeldet hatten.
Da nach der Sitzung im Juni die nächste Entscheidungsmöglichkeit erst wieder im August 2023 vor der nächsten Sitzungsperiode besteht, wurde die zeitnahe Zustimmung für die neuen Anträge vorgeschlagen. Die Vorlage 0976/2023/6 wurde durch die zuständige Beigeordnete vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.06.2023mehrheitlich beschlossen
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