Nachhaltigkeit von Vermögensanlagen hier: Evaluierung und Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 0716/2023/2 (0716E1/2023) der Stadtkämmerei befasst sich mit dem Vergleich regionaler Anlagerichtlinien hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Kapitalanlagen. Der Bericht geht auf eine Anfrage aus dem Haupt- und Finanzausschuss zurück, mit der die Verwaltung um Informationen zur Verankerung von Nachhaltigkeitsansätzen in benachbarten Kommunen gebeten hatte.
Im Rahmen der Untersuchung wurden die Anlagerichtlinien von acht Städten betrachtet. Während in Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr und Bochum keine entsprechenden Richtlinien vorliegen und in Düsseldorf sowie Recklinghausen derzeit Entwicklungen laufen, weisen die verbleibenden Städte bereits Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Regelwerken aus. Die Ausgestaltung variiert dabei zwischen der Nutzung von Ausschlusskriterien und der Bezugnahme auf verschiedene internationale Definitionen.
Die Stadt Dortmund orientiert sich beispielsweise an den Sustainable Development Goals der UN sowie am UN Global Compact, wobei die Nachhaltigkeit bei ausreichender Sicherheit und Rendite Vorrang hat. Münster nutzt die Definition der Brundtland-Kommission und strebt mittelfristig ethische Ausschlusskriterien, etwa bei Gentechnik oder Tierversuchen in der Kosmetik, an. Bonn bezieht sich auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie auf ESG-Kriterien.
Für die Stadt Essen wird festgehalten, dass das Stiftungsvermögen seit 2019 sukzessive in Nachhaltigkeitsfonds umgeschichtet wird. Die im Rat beschlossene Anlagerichtlinie bezieht sich primlagig auf das Stiftungsvermögen, da die verfügbaren Mittel aufgrund hoher Liquiditätskredite begrenzt sind. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass alle vergleichbaren Städte mit bestehenden Richtlinien das Thema Nachhaltigkeit in ihren Kapitalanlagen verankert haben.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.06.2023Kenntnis genommen
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