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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.02.2023
- 2.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2023
- 3.Mündlicher Bericht über die gemeinsame, nicht öffentliche Sitzung des Unterausschusses Jugend und des Unterausschusses Kinder am 19.04.2023
- 4.Mündlicher Bericht zur Flüchtlingszuwanderung
- 5.Bericht zu den Landesprogrammen "Gemeinsam klappt`s" und "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit"Zur Vorlage · 0414/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Evaluation der Landesprogramme „Gemeinsam klappt’s“ sowie „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ dokumentiert die Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration junger erwachsener Geflüchteter im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Im Zeitraum von Ende 2019 bis Mitte 2023 wurden durch das MKFFI und das MAGS Mittel in Höhe von insgesamt rund 1,7 Millionen Euro für das Teilhabemanagement und verschiedene Module bereitgestellt, wobei die Stadt Essen jeweils einen Eigenanteil von 10 Prozent leistete. Insgesamt nahmen 271 junge Menschen an den Programmen teil. Die Maßnahmen umfassten Case-Management, Coaching sowie Jugendintegrationskurse.
Im Rahmen des Programms „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, das durch die JOBLINGE gAG Ruhr umgesetzt wurde, lag der Fokus auf der beruflichen Orientierung und Qualifizierung junger Frauen. Aufgrund einer fehlenden Notwendigkeit wurden bestimmte Förderbausteine nicht genutzt, sodass die entsprechenden Mittel in die Ausweitung von Coaching-Angeboten und Integrationskursen umgeschichtet wurden. Die Teilnehmergruppe weist ein Durchschnittsalter von 23 Jahren auf, wobei 48 Prozent der Teilnehmenden eine Duldung besitzen.
Mit dem Ende der Programme zum 1. Juli 2023 entfallen die spezifischen Coaching- und Kursangebote, da eine Weiterführung über alternative Finanzierungen nicht realisiert werden konnte. Die Beratung durch das Kommunale Integrationsmanagement wird jedoch fortgesetzt, um die Prüfung von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen weiterhin zu gewährleisten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Jugendhilfe den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Ordnungsbehördlicher Jugendschutz 2022Zur Vorlage · 0861/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes zum ordnungsbehördlichen Jugendschutz im Jahr 2022 legt die Ergebnisse von Kontrollen und Maßnahmen im Bereich des Jugendschutzes sowie die Durchführung von Schulzuführungen dar. Der Bericht wurde dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Im Bereich des Jugendschutzes wurden im Berichtsjahr 1.414 Betriebe kontrolliert, wobei der Schwerpunkt auf Konzessionskontrollen und Maßnahmen zur Bekämpzung der Clankriminalität lag. Neben regelmäßigen Kontrollen in Gaststätten, Shisha-Bars und Vereinsheimen sowie Überprüfungen öffentlicher Plätze durch den Gemeinsamen Streifendienst und den Kommunalen Ordnungsdienst fanden auch anlassbezogene Kontrollen statt. Dabei wurden 57 Minderjährige ermittelt, was zu 23 Ermittlungsverfahren gegen Gewerbetreibende führte. Die Maßnahmen umfassten 14 Bußgeldverfahren wegen der unerlaubten Abgabe von Tabakwaren und Alkohol sowie die Androhung von Verfahren gegen jugendgefährdende Betriebe. Bei Großveranstaltungen wie dem Stadtgartenfest oder dem Christopher-Street-Day wurden keine negativen Auffälligkeiten bei Jugendlichen festgestellt.
Zudem berichtet die Verwaltung über 128 Anträge auf zwangsweise Schulzuführung durch Schulen, was einem Anstieg von 56 Anträgen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 6 und 17 Jahren entstammten verschiedenen Schulformen, wobei die meisten Anträge von Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen gestellt wurden. Für Gymnasien lagen keine Anträge vor.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das I. Quartal 2023Zur Vorlage · 0566/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das erste Quartal 2023 legt die Entwicklung der Personen unter 25 Jahren (U25) aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern dar. Durch den Krieg in der Ukraine ist die Zahl der Personen in dieser Altersgruppe um 19,7 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen, wobei allein die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine um 2.024 Personen zunahm. Ende März 2023 wurden im JobCenter 5.059 Personen in 2.685 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die prognostizierten kommunalen Mehraufwendungen im SGB II-Bereich belaufen sich auf rund 16,0 Millionen Euro, wovon etwa 10,5 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden.
Der Arbeitslosenbestand der U25-Jährigen stieg im ersten Quartal 202<0xC2>3 auf durchschnittlich 2.178 Personen, was einem Zuwachs von 12,4 % entspricht. Die Arbeitslosenquote in Essen lag im März 2023 bei 7,7 %. Bei den arbeitslosen Jugendlichen weisen 44,7 % keinen Schulabschluss auf, während 91,8 % über keine oder keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Die Integrationsquote der U25-Jährigen lag 12,4 % unter dem Vorjahreswert.
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 wurden wesentliche Änderungen im Rechtskreis SGB II umgesetzt, darunter die Erhöhung der Regelsätze, die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs sowie die Einführung eines Kooperationsplans. Zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit setzt das JobCenter auf verschiedene Maßnahmen wie das Coaching-Angebot, das Projekt „Rückenwind“ sowie niederschwellige Einstiegsangebote wie „EasiAp“ oder das „Kompetenzzentrum für Neuzugewanderte“. Der Jugendhilfeausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2022Zur Vorlage · 0693/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des JobCenters Essen befasst sich mit der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2022. Die Gesamtausgaben beliefen sich in diesem Zeitraum auf 17.101.764 €, was einer Steigerung von 27,14 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Parallel dazu stieg die Anzahl der Anträge um 49,72 %. Im Bereich SGB II wurde ein Zuwachs von 50,59 % verzeichnet, während im Rechtskreis WoGG/BKGG ein Anstieg von 48,73 % im Vergleich zu 2019 zu beobachten war. Die Kosten für die Mittagsverpflegung in den Bereichen SGB II und WoGG/BKGG beliefen sich auf 6.157.515,21 €. Zudem stiegen die Ausgaben für die soziale und kulturelle Teilhabe im SGB II um 39,62 % auf 554.710,65 €.
Im Vergleich zu anderen Städten in Nordrhein-Westland weist Essen Pro-Kopf-Ausgaben von 302,20 € im SGB II und 318,37 € im BKGG auf. Die Gesamtausgaben für SGB II und WoGG/BKGG erreichten mit 16.709.871 € den höchsten Stand seit 2015. Für das Jahr 2023 wird aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes und einer Stabilisierung des öffentlichen Lebens mit einer weiteren Zunahme der Inanspruchnahme gerechnet. Ein Vergleich der ersten Quartale von 2022 und 2023 zeigt einen Anstieg der Bruttoausgaben im SGB II um 10,36 %. Die Verwaltung prüft derzeit die Einführung des Moduls „Deutsch als Fremdsprache“ in den Sommerferien sowie die Erstellung eines Informationsflyers zur sozialen und kulturellen Teilhabe. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes hier: Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen BuT-Leistungen: Gemeinsamer Antrag von CDU/Grüne Nr. 1856/2021/CDU/GrüneZur Vorlage · 0227/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat einen Bericht zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgelegt, der sich mit der Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen Leistungen befasst. Gegenstand der Vorlage ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne. Das Paket ermöglicht Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag beziehen, eine monatliche Pauschale von 15,00 Euro für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Kultur, Spiel und Freizeit.
Die Verwaltung hat die Einführung einer Bildungskarte geprüft, diese jedoch als nicht wirtschaftlich eingestuft. Als Gründe werden der technische Aufwand für das JobCenter sowie die Anbieter und ein komplexeres Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren angeführt. Zudem wird die Annahme vertreten, dass eine Bildungskarte die tatsächliche Motivation zur Teilnahme an Angeboten nicht steigert, sondern lediglich die statistische Bewilligungsquote beeinflusst.
Stattdessen setzt die Verwaltung auf verstärkte Informationsarbeit. Hierzu gehören die Nutzung der städtischen Homepage, mehrsprachige Flyer, die Kommunikation über Kooperationspartner sowie Informationsveranstaltungen in Kitas, Schulen und sozialen Organisationen. Auch die Schulsozialarbeit wird zur Information der Erziehungsberechtigten genutzt. Die Ausgaben für Teilhabeleistungen im SGB-II-Bereich stiegen laut Bericht von 397.125,36 Euro im Jahr 2021 auf 554.710,65 Euro im Jahr 2022. Aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes wird mit einer weiteren Zunahme der Anspruchsberechtigten gerechnet.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Arbeitsmarktprogramm des FB 56 - JobCenter für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0443/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat mit der Vorlage 0443/2023/5 das Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2023 vorgelegt. Das Dokument dient der Darstellung der arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung sowie der Identifizierung relevanter Handlungsfelder für das aktuelle Geschäftsjahr. Es ist als Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit sowie für Akteure der lokalen Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik konzipiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Jugendhilfeausschuss sowie der Integrationsrat das Programm zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst Termine im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration im Mai 2023 sowie Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Integrationsrates im Juni und September 2023. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die Verwaltung ist vorgesehen. Eine Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Kita Mölleneystraße hier: Vergabe von GeneralplanerleistungenZur Vorlage · 0194/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Neubau der Kindertagesstätte in der Mölleneystraße. Im Rahmen einer vorliegenden Vorlage wird der Rat der Stadt dazu angehalten, die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung des Neubaus bis zur Leistungsphase 3 der HOAI zu beschließen. Die veranschlagten Planungskosten belaufen sich auf bis zu 500.000 Euro. Zur Finanzierung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 300.000 Euro für das Projekt „Neubau Kita Mölleneystraße“ beantragt.
Hintergrund der Planung ist der Sanierungszustand des bestehenden Gebäudes, das 1876 als Volksschule errichtet wurde. Im Zuge von Maßnahmen im Jahr 2019 wurden ein hoher Bedarf an Schadstoffbeseitigung und Brandschutzmaßnahmen sowie eine veraltete technische Gebäudeausstattung festgestellt. Eine umfassende Sanierung des Bestandsgebäudes wurde geprüft, jedoch als mit einem Neubau vergleichbar in den Kosten eingeschätzt. Die Verwaltung empfiehlt den Neubau, da dieser eine schnellere Fertigstellung ermöglicht, moderne pädagogische Anforderungen sowie Barrierefreiheit erfüllt und durch einen hohen energetischen Standard sowie den Verzicht auf fossile Brennstoffe langfristig geringere Betriebskosten verspricht.
Da bei Untersuchungen der Bausubstanz keine weiteren geeigneten Alternativflächen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen, soll der Neubau auf dem derzeitigen Grundstück erfolgen. Nach Abschluss der Planungsphase mit höherer Kostensicherheit soll eine weitere Vorlage für den Baubeginn eingebracht werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Erneuerung der Veranstaltungstechnik in der Veranstaltungshalle der Weststadthalle, Thea-Leymann-Straße 23Zur Vorlage · 0755/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Erneuerung der Veranstaltungstechnik in der Weststadthalle beschließen. Die Maßnahme umfasst die Modernisierung der Bühnenlichtanlage sowie den Einbau eines fahrbaren Traversensystems. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 1.055.000 Euro. Zur Deckung der Kosten wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2023 beantragt. Da für Vorplanungsleistungen bereits 170.000 Euro verwendet wurden, müssen für das laufende Jahr weitere 885.000 Euro bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt durch eine entsprechende Minderausgabe aus dem Projekt zur Generalsanierung des Emil-Frick-Hauses.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus dem Austausch der stählernen Tragwerkskonstruktion durch den Vermieter des Objekts. Da die vorhandene Beleuchtungsanlage im Zuge dieser Arbeiten demontiert werden muss, erlischt der Bestandsschutz. Die bestehende Technik entspricht nicht mehr den aktuellen technischen Standards und Sicherheitsvorschriften; zudem ist eine Ersatzteilbeschaffung aufgrund des Vertriebsstopps der Komponenten seit 2004 nicht mehr möglich. Die Modernisierung soll zudem die Umstellung der szenischen Beleuchtung auf LED-Technik beinhalten, was laut Verwaltung zu einer Reduktion der Abwärme und einer Energieeinsparung führen kann. Das Objekt wird vom Jugendamt als zentrales Veranstaltungszentrum genutzt, wobei die Mietverhältnisse bis zum 30. September 2031 gesichert sind.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 13.Beseitigung von baulichen Mängeln im Bürgerhaus Oststadt (BHO), Schultenweg 37 - 41 hier: Zusätzlicher Sanierungsaufwand und KostenanpassungZur Vorlage · 0332/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt eine Anpassung der Kosten für die Generalsanierung des Bürgerhauses Oststadt. Die Baukosten für das Projekt sollen von bisher 4 Millionen Euro um 2,9 Millionen Euro auf insgesamt 6,9 Millionen Euro erhöht werden. Parallel dazu wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 in Höhe von 2.432.500 Euro angefordert.
Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren. Neben der Entdeckung zusätzlichen Instandsetzungsbedarfs nach dem Öffnen der Bausubstanz, etwa bei der Elektroinstallation und der Deckenstruktur, sind veränderte Anforderungen an den Brandschutz sowie denkmalpflegerische Vorgaben maßgeblich. Zudem führten Lieferkettenprobleme, die Verfügbarkeit von Fachfirmen sowie Mängel in der Ausführung und Planung zu Verzögerungen. Ein weiterer Kostenfaktor ist der Sanierungsbedarf der Außenanlagen, der durch eine Bestandsaufnahme in Höhe von rund 1 Million Euro ermittelt wurde und die Arbeiten in den Jahren 2024 und 2025 umfasst.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt über das Projekt 5.600207. Die Kassenwirksamkeit der benötigten Mittel verteilt sich auf die Jahre 2023 bis 2026. Die Deckung der überplanmäßigen Mittel für 2023 obliegt dem Stadtkämmerer und kann aus dem Pool für allgemeine Planungsleistungen erfolgen. Die Maßnahmen sind zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und des Denkmalschutzes erforderlich. Der Rat der Stadt Essen soll über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Emil-Frick-Haus, Baldeney 42 hier: Brandschutzertüchtigung, Behebung von Instandhaltungsbedarfen und Neuorganisation der RaumnutzungenZur Vorlage · 1625/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft sieht die Beauftragung der Jugendhilfe Essen gGmbH mit der weiteren Planung der Sanierung des denkmalgeschützten Emil-Frick-Hauses vor. Ziel der Maßnahmen ist die Erreichung der Leistungsphase 3 der HOAI sowie die Behebung von Brandschutzmängeln, Instandhaltungsrückständen und die Neuorganisation der Raumnutzungen. Für die Planungsleistungen sollen bis zu 500.000 € bereitgestellt werden.
Das Gebäude, das seit 1921 als Jugendgästehaus und Schülerheim genutzt wird, weist bauliche Mängel auf, die eine Nutzung des Obergeschosses derzeit verhindern. Erforderlich sind unter anderem die Ertüchtigung des Brandschutzes durch eine Brandmeldeanlage und einen zweiten Rettungsweg, die Sanierung von Dach und Fassade sowie die Erneuerung der Haustechnik und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs. Parallel zur Sanierung ist eine Erweiterung des Seminarangebots sowie die Verlagerung von Übernachtungskapazitäten in neu zu errichtende Holzhütten geplant.
Da die Stadtverwaltung und die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Essen aufgrund anderer Prioritäten derzeit keine Personalkapazitäten für die Umsetzung bereitstellen können, soll die Jugendhilfe Essen gGmbH das Projekt als Generalübernehmer durchführen. Die geschätzten Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich nach einer Fachplanung auf etwa 2,5 Millionen Euro. Nach Abschluss der Planungsphase und Erlangung einer höheren Kostensicherheit wird eine weitere Vorlage für den Baubeginn eingebracht.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/2024Zur Vorlage · 0703/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, bestimmte Kindertageseinrichtungen als neu einzurichtende Familienzentren für das Kindergartenjahr 2023/2024 an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Ziel des Landesprogramms „Familienzentren NRW“ ist die Unterstützung von Familien im Alltag sowie die Förderung von Erziehungs- und Bildungskompetenzen. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch eine Projektgruppe auf Basis von Kriterien wie der Eignung der Einrichtungen, dem Bedarf im Stadtteil sowie der Berücksichtigung von Sozialindikatoren.
Für das kommende Kindergartenjahr werden sechs neue Standorte in den Stadtteilen Bergerhausen, Frohnhausen, Haarzopf, Altenessen-Nord, Vogelheim und Stoppenberg vorgeschlagen. Damit erhöht sich das Kontingent der Förderpakete in Essen auf 114. Nach der Zertifizierung werden insgesamt 147 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner als Familienzentren in der Stadt agieren. Die Auswahl berücksichtigt sowohl Quartiere mit besonderem Bildungsbedarf als auch Stadtteile ohne bisherige Familienzentren, um die stadtweite Infrastruktur zu stärken.
Die jährliche Landesförderung beträgt 20.000 Euro pro Familienzentrum. Die kommunalen Kosten für die sechs neuen Zentren belaufen sich auf insgesamt 126.459,30 Euro, wobei die Zuschüsse in gleicher Höhe durch zusätzliche Landesmittel gedeckt werden. Die Vorlage wurde zudem den Bezirksvertretungen sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Projekt ZUSi - Zukunft früh Sichern 2.0 – Ein ergänzender Arbeitsansatz frühkindlicher Armutsprävention in Essener KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 0077/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Nachfolgeprojekt „ZUSi 2.0 – Zukunft früh Sichern“ dient als ergänzender Arbeitsansatz zur frühkindlichen Armutsprävention in Essener Kindertageseinrichtungen. Das Vorhaben wird von der RAG-Stiftung gefördert und umfasst den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2025. Im Rahmen des Projekts nehmen bis zu 14 ausgewählte Kindertageseinrichtungen teil, für die jeweils ein jährlicher Förderbetrag von 10.000 Euro bereitgestellt wird. Ziel der Maßnahme ist die individuelle Förderung von Kindern sowie die Stärkung der Armutssensibilität in den Einrichtungen. Die Umsetzung erfolgt in Verknüpfung mit bestehenden Strukturen wie „plusKITA“ und der „Präventionsoffensive Elternbildung“, während die wissenschaftliche Begleitung durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS Frankfurt) erfolgt.
Die Finanzierung der Sachkosten und Personalaufwendungen setzt sich aus Stiftungsmitteln und laufenden Haushaltsmitteln zusammen. Für die Sachkosten sind 198.333 Euro in 2023, 140.000 Euro in 2024 sowie anteilig 81.667 Euro bis Juli 2025 vorgesehen. Zur Projektverantwortung im Jugendamt wird eine halbe Personalstelle finanziert. Die Stiftungsmittel decken hierfür Beträge von 48.000 Euro in 2023, 32.000 Euro in 2024 und 18.667 Euro bis Juli 2025 ab. Die verbleibenden Differenzbeträge für die Jahre 2024 und 2025 werden aus laufenden Haushaltsmitteln finanziert. Eine Aufstockung der Stiftungsmittel für die Jahre 2024 und 2025 wurde in Aussicht gestellt. Der Bericht dient dem Jugendhilfeausschuss und dem Integrationsrat zur Kenntnisnahme.
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- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Freiwillige Kostenübernahme für die befristete Schaffung zusätzlicher Kinderbildungs- und Betreuungsplätze als Dependance zur Kita Tommesweg 30Zur Vorlage · 0626/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die befristete Schaffung von 45 zusätzlichen Kinderbildungs- und Betreuungsplätzen in Haarzopf beschlossen. Bei den betreffenden Plätzen handelt es sich um eine Dependance der Kita Tommesweg, die in Pavillons auf einem Grundstück der katholischen Kirchengemeinde Christus König untergebracht ist. Diese Übergangslösung ist bis zur Inbetriebnahme der neuen Kita Fulerumer Straße durch das Diakoniewerk Essen geplant, welche zum 01.02.2024 erfolgen soll.
Im Rahmen des Beschlusses übernimmt die Stadt Essen die anfallenden Mietkosten für die Bereitstellung der Pavillons für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024. Die Stadt Essen tritt hierbei als Mieterin auf, nachdem ein Pachtvertrag mit der Propsteipfarrei St. Ludgerus geschlossen wurde. Die Kosten für die Miete werden teilweise durch Mietkostenzuschüsse des Landes nach dem Kinderbildungsgesetz refinanziert.
Zusätzlich übernimmt die Stadt Essen für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 einen Anteil von 0,8 Prozent am Trägeranteil des KiTa Zweckverbandes. Die Finanzierung der Sachkosten erfolgt im Haushaltsjahr 2023 über zusätzliche überplanmäßige Mittel, während die Kosten für das Jahr 2024 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt werden. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat den Vorgang zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.AWeitere Umsetzung des Essener Modells zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Brückenprojekte)Zur Vorlage · 0834/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Weiterentwicklung und Sicherung des sogenannten „Essener Modells“ zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, den sogenannten Brückenprojekten. Ziel der Maßnahme ist es, die Kinderbetreuungsangebote durch die ergänzende Finanzierung von Brückenprojekten und Sprachbildungsgruppen auszubauen. Dabei sollen vorrangig Standorte in Flüchtlingsunterkünften erhalten und neue Eltern-Kind-Gruppen zur Integration Neuzugewanderter geschaffen werden. Dies dient der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze gemäß § 24 SGB VIII sowie der Vermeidung der Isolation von Familien.
Für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 sind maximale kommunale Kosten in Höhe von 240.000 Euro veranschlagt. Dieser Betrag soll Lohnnebenkosten, Reinigung und Verwaltung abdecken. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“, wobei voraussichtlich zusätzliche überplanmäßige Mittel benötigt werden. Durch die Einführung neuer Förderrichtlinien sollen Träger dazu befähigt werden, ergänzende Mittel zu beantragen, um die finanziellen Mehrbedarfe für das Jahr 2024 ermittelbar zu machen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Umsetzung in der vorgeschlagenen Form beschließen. Weitere Gremien, darunter der Haupt- und Finanzausschuss, der Integrationsrat, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Rat der Stadt, sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.BWeiterentwicklung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege und Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in der KindertagespflegeZur Vorlage · 0549/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (0549/2023/4) sieht die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege sowie die Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2023 vor. Ein zentraler Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Erhöhung des monatlichen Höchstwertes für Mahlzeitenzahlungen von 50 auf 65 Euro. Zudem wird eine Begrenzung des Betreuungsumfangs auf maximal 10 Stunden täglich bzw. 50 Wochenstunden empfohlen, während für Betreuungszeiten ab 17:00 Uhr eine Erhöhung der zugrunde gelegten Stundenzahlen um 25 Prozent vorgesehen ist. Eine neue Betreuungsstufe von 6 bis 10 Stunden pro Woche soll eingeführt werden.
Zur Förderung der inklusiven Betreuung empfiehlt das Jugendamt die Zahlung eines 2,5-fachen Satzes für inklusive Plätze. Die Entgelttabelle wird aufgrund einer Fortschreibungsrate von 3,46 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024 angepasst. Die Mietkostenzuschüsse steigen um 7,64 Prozent auf 4,78 Euro pro Quadratmeter. Die Vorlage sieht zudem vor, Mietzuschüsse bei Neuanmietungen bereits drei Monate vor Betreuungsbeginn zu gewähren. Die Entgeltstufen werden an neue Qualifizierungsvorgaben angepasst, wobei für bestimmte Stufen ein jährlicher Fortbildungsbedarf von 12 Stunden festgesetzt wird.
Die geschätzten jährlichen Mehrkosten ab 2024 belaufen sich auf 299.700 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Landeszuschüsse zur Flexibilisierung sowie über angepasste Zuschüsse für inklusiv betreute Kinder. Die Einhaltung der Kriterien nach dem Kinderbildungsgesetz ist zur Sicherung der Landesmittel erforderlich.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Nutzung des Übergabebogens für den Übergang Kita-Grundschule ab dem Kitajahr 2023/2024Zur Vorlage · 0707/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem Kitajahr 2023/2024 wird in Essen ein neuer Übergabebogen mit der Bezeichnung „ÜBo“ für den Wechsel von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule eingesetzt. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft die Einführung dieses Instruments zur Kenntnis nehmen.
Der neue Bogen ersetzt ältere Dokumentationsverfahren, die aufgrund veränderter Bildungsvereinbarungen und einer gewandelten Trägerlandschaft zu einem Nebeneinander verschiedener Methoden geführt hatten. In Abstimmung mit dem Facharbeitskreis Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung sowie dem Schulamt wurde ein Verfahren entwickelt, das die bestehenden Bildungs- und Entwicklungsdokumentationen der Träger ergänzt, statt sie zu ersetzen.
Der Fokus des Übergabebogens liegt auf der Strukturierung des Austauschs zwischen Kindertageseinrichtungen, Eltern und Grundschulen. Er dient als Zusammenfassung der Betreuungsgeschichte und soll Informationen über die Dauer der institutionellen Betreuung sowie etwaigen besonderen Förderbedarf bereitstellen. Ziel ist es, den Lehrkräften eine Übersicht über die Entwicklungsstärken und Potenziale der Kinder zu ermöglichen, um die Klassenzusammenstellung zu unterstützen. Der Prozess folgt dem Prinzip, nur die notwendigen Informationen zu übermitteln, um eine einseitige Vorformung des Kindbildes zu vermeiden und gleichzeitig den administrativen Aufwand für die Fachkräfte zu reduzieren. Die Eltern erhalten den Bogen im Rahmen der Schulanmeldungen im Herbst durch die Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Änderung des Kooperationsvertrages zur Förderung der Spielplatzpatenschaften mit dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. ab dem 01.01.2024Zur Vorlage · 0695/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Änderung des Kooperationsvertrages zur Förderung der Spielplatzpatenschaften mit dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. beschließen. Ziel der Anpassung ist es, die Finanzierung für den Betrieb der zwei Spielmobilfahrzeuge ab dem 1. Januar 2024 sicherzustellen.
Bisher übernimmt das Jugendamt 50 Prozent der tatsächlich entstandenen Personal- und Sachkosten für den Betrieb des Spielmobils, begrenzt auf jährlich 100.000 Euro. Aufgrund gestiegener Personalkosten durch Gehaltsanpassungen und der Anhebung des Mindestlohnes sowie gestiegener Sachkosten, etwa bei Kraftstoffen, wird eine Erhöhung der Zuwendung beantragt. Die neue Regelung sieht vor, dass die Stadt Essen die Kosten bis zu einem Betrag von 200.000 Euro weiterhin zu 50 Prozent trägt. Kosten, die diese Grenze überschreiten, sollen vom Jugendamt bis zu einem Betrag von maximal 60.000 Euro vollständig übernommen werden. Damit würde sich die maximale Zuwendung auf insgesamt 160.000 Euro erhöhen.
Die Initiative „Spielen verbindet“ ermöglicht es ehrenamtlichen Patinnen und Paten, die Qualität und Sicherheit öffentlicher Spielplätze im Stadtgebiet zu unterstützen. Die Anpassung des Vertrages soll gewährleisten, dass die vereinbarte Anzahl von bis zu 275 Patenschaften sowie die Begleitung durch die Spielmobile in der bisherigen Qualität aufrechterhalten werden kann. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über einen jährlichen Verwendungsnachweis des Kinderschutzbundes.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Sachstand zur Unterstützung von einkommensschwächeren Haushalten bei den Kosten zur Verpflegung in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag (OGS)Zur Vorlage · 0723/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Überprüfung der finanziellen Unterstützung für einkommensschwächere Haushalte bei Verpflegungskosten in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag (OGS) zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie an den Jugendhilfeausschuss.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung Essen darum, einen Sachstand zur Unterstützung dieser Haushalte bei den anfallenden Verpflegungskosten abzugeben. Dabei soll dargelegt werden, welche Möglichkeiten zur Entlastung bestehen, wie viele Haushalte von der Kostenentwicklung betroffen sind und in welchem Umfang eine Unterstützung geleistet werden kann. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob und inwieweit Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Programm „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ für diesen Zweck abgerufen werden können.
Als Hintergrund der Anfrage wird die Entwicklung der Verpflegungskosten in den genannten Einrichtungen angeführt, die nach Ansicht der Fraktionen zu einer finanziellen Belastung für einkommensschwächere Haushalte führt. Die Beratung des Antrags war für den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft im Mai 2023 zur Kenntnisnahme sowie für den Jugendhilfeausschuss im Juni 2023 zur Entscheidung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.1Sachstand zur Unterstützung von einkommensschwächeren Haushalten bei den Kosten zur Verpflegung in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag (OGS) hier: Runder Tisch "Fairpflegung in Essener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen"Zur Vorlage · 0973/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0973/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines wiederkehrenden Runden Tisches zum Thema Ernährung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll dazu Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen einladen.
Ziel des Gremiums ist es, einen Überblick über die bestehenden Verpflegungsangebote und deren Nachfrage zu gewinnen. Der Antrag sieht vor, kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwächerer Familien zu erarbeiten und langfristig Lösungen zu finden, damit jedes Kind in Essen perspektivmäßig eine tägliche warme Mahlzeit erhält. Zudem soll die Ausweitung des Projekts „Fünf am Tag – machen Kinder stark“ geprüft werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der unbürokratischen Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie der Sicherung einer finanziellen Basis für Verpflegungsangebote in Jugendhäusern. Um die Entwicklung der Angebote analysieren zu können, sollen messbare Indikatoren entwickelt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Kinderarmutsquote in Essen und dem Bedarf an einer übergeordneten Strategie zur Vernetzung von Ernährungsangeboten in der Stadt.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Der Tagesordnungspunkt 12.1.1 wird in den Rat geschoben.
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Weiterführung des Programms Kita-Helferinnen und HelferZur Vorlage · 0893/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE und die Ratsgruppe DIE PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0893/2023/LINKE/PARTEI gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Weiterführung des Programms „Kita-Helferinnen und Helfer“.
Mit diesem Antrag wird die Setzung des entsprechenden Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnungen der zuständigen Gremien beantragt. Die Beratung des Themas ist für den Jugendhilfeausschuss am 13. Juni 2023 vorgesehen. Im Anschluss soll die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Juni 2023 beraten und eine Empfehlung abgeben. Die abschließende Entscheidung über die Weiterführung des Programms soll im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 21. Juni 2023 erfolgen. Federführend für die Vorlage ist das Jugendamt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.1Verstetigung des Kita-Helfer*innen-ProgrammsZur Vorlage · 0975/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0975/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Verstetigung des Kita-Helfer-Programms zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss beschließt und der Rat der Stadt Essen zur Kenntnis nimmt, die Verwaltung auf Landesebene Gespräche zu führen. Ziel dieser Gespräche soll es sein, das Programm über den 31. Dezember 2023 hinaus vollumfänglich fortzuführen und eine dauerhafte sowie ausreichende Finanzierung über den aktuellen Förderzeitraum hinaus zu sichern. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die zuständigen Ratsgremien regelmäßig über den aktuellen Sachstand zu informieren.
Nach Begründung der Fraktion unterstützen die Helferinnen und Helfer das pädagogische Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen bei nicht-pädagogischen Aufgaben, wie etwa der Umsetzung von Hygieneregeln, dem Küchendienst, Einkäufen, Reinigungsarbeiten sowie der Begleitung von Ausflügen und Veranstaltungen. Angesichts der Personalsituation in den Einrichtungen wird die Stadtverwaltung aufgefordert, sich auf Landesebene für eine Fortführung des Programms und eine vollständige, dynamische Gegenfinanzierung der tatsächlichen Personalkosten einzusetzen. Perspektivisch wird eine gesetzliche Verankerung des Einsatzes von Kita-Helfern im Kinderbildungsgesetz angestrebt, um die Finanzierung unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage zu gewährleisten. Federführend für die Vorlage ist das Jugendamt.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 22.Konzept "OGS-Rechtsanspruch erfüllen"Zur Vorlage · 0751/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0751/2023/LINKE mit dem Titel „Konzept OGS-Rechtsanspruch erfüllen“ eingebracht. Die Vorlage fordert, dass der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung an den Rat aussprechen, die die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Konzepts beauftragt.
Ziel des beantragten Konzepts ist es, den Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag (OGS) ab dem Jahr 2026 für alle Erstklässler sowie ab August 2029 für alle Grundschulkinder in Essen zu gewährleisten. Dabei sollen bestehende Bemühungen zur quantitativen und qualativen Verbesserung der OGS-Angebote sowie die Aktivitäten im Bereich des Schulbaus, einschließlich der Zuständigkeiten der IME, gebündelt werden.
Der Antrag sieht vor, die räumlichen und personellen Bedarfe zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zu adressieren. Zudem sollen Möglichkeiten für einen zielgerichteteren und transparenteren Ausbau geprüft werden, etwa durch die Untersuchung flexiblerer Platzmodelle, die sich an individuellen Bedarfen orientieren. Die Verwaltung soll ferner prüfen, inwiefern zusätzliche Finanzierungen durch das Land oder den Bund genutzt werden können. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die aktuelle Betreuungsquote im Schuljahr 2022/2023 deutlich unter der für den Rechtsanspruch erforderlichen Quote von 100 Prozent liegt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 23.Erweiterung des Essener Modells Quartiersmanagement auf den Stadtteil BorbeckZur Vorlage · 2205/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Erweiterung des „Essener Modells Quartiermanagement“ auf den Stadtteil Borbeck sowie die Einrichtung eines Stadtteilbüros vor. Hierfür soll zum 1. Januar 2024 beim Jugendamt eine zusätzliche Planstelle im Bereich der Stadtteilarbeit geschaffen werden. Parallel dazu soll die Finanzierung einer Stelle für die Stadtteilmoderation beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen ab demselben Zeitpunkt sichergestellt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten durch den Fachbereich 60 vorgesehen. Die kalkulierten jährlichen Mietkosten für das Stadtteilbüro belaufen sich auf etwa 24.000 Euro. Zudem werden einmalige investive Kosten in Höhe von 50.000 Euro für die Technik und die Erstausstattung veranschlagt, ergänzt um kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen. Die jährlichen Personalkosten für die Stadtteilarbeit und den Zuschuss zur Stadtteilmoderation werden mit insgesamt rund 144.000 Euro beziffert.
Das Vorhaben verfolgt das Ziel, Sozialraumorientierung, Inklusion und partizipative Stadtteilmoderation strategisch zu verknüpfen. Das Jugendamt soll zudem prüfen, ob das Modell auf weitere Stadtteile übertragbar ist. Während der Rat der Stadt über den Vorschlag entscheidet, geben der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen ab. Eine jährliche Berichterstattung über die Arbeit und die Schwerpunktthemen des Quartiermanagements ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.ABericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 0532/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Förderung von zwei weiteren Quartiershausmeister-Stellen bei der Caritas Essen gGmbH bis Ende 2023 zu unterstützen. Hintergrund ist das Auslaufen der Finanzierung durch das Jobcenter für die bisher als Quartierskümmerer eingesetzten Stellen in den Stadtteilen Bergmannsfeld und Hörsterfeld. Die Überführung in das stadtweite Programm der Quartiershausmeister soll die Aufgabenbereiche und die Finanzierung angleichen. Für den Zeitraum von acht Monaten im Jahr 2023 wird ein Bezuschussungsbedarf von maximal 34.000 Euro veranschlagt, wobei die Kosten aus dem Haushalt der Stadt Essen gedeckt werden sollen. Die Stellen sind mit jeweils einem Vollzeitäquivalent der Entgeltgruppe E4 TVöD angesetzt.
Der Bericht beschreibt zudem verschiedene Maßnahmen zur Quartiersentwicklung und Kriminalprävention in den Essener Bezirken. Im Bezirk I ist die Umgestaltung eines Parkplatzes an der Kleinen Stoppenberger Straße geplant, um dem Drogenhandel entgegenzuwirken. In den Bezirken III und IV leisten Quartiershausmeister Präventionsarbeit, unter anderem durch Kooperationen mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE), dem Ordnungsamt und der Polizei. Im Bezirk IV wird zudem ein Streetwork-Projekt mit der Universität Duisburg-Essen sowie Trainings für Grundschüler durch die Werkstatt Solidarität Essen gGmbH durchgeführt, wofür eine Erhöhung der Sachkosten vorgesehen ist. In den Bezirken V, VI und VII konzentrieren sich die Tätigkeiten der Quartiershausmeister auf die Ordnung, Sicherheit und die Unterstützung von Netzwerken wie dem Aktionsbündnis sicheres Altenessen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Haus des Jugendrechts - Jahresbericht 2022Zur Vorlage · 0805/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2022 des Hauses des Jugendrechts Essen liegt zur Kenntnisnahme für den Jugendhilfeausschuss sowie den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vor. Die Einrichtung, in der die Stadt Essen, die Polizei und die Staatsanwaltschaft seit Ende 2017 gemeinsam unter einem Dach arbeiten, verfolgt das Ziel, strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen junge Intensivtäter zu beschleunigen und kriminelle Karrieren durch gezielte Maßnahmen zu verhindern.
Das Programm richtet sich an Jugendliche unter 21 Jahren aus Essen und Mülheim an der Ruhr, die innerhalb eines Jahres mindestens fünf Straftaten aus einem definierten Deliktsspektrum begangen haben. Ein zentraler Bestandteil der Arbeit ist die personenorientierte Sachbearbeitung, bei der feste Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe die Betreuung übernehmen. Dies ermöglicht eine enge Zusammenarbeit der Institutionen und die Entwicklung individueller pädagogischer Angebote.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 93 junge Intensivtäter aus dem Stadtgebiet Essen und Mülheim betreut. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 befanden sich 73 Personen im Programm, davon zehn in Haft oder Untersuchungshaft. Die Rückfalluntersuchung ergab, dass nach dem Ausscheiden aus dem Programm 33,3 Prozent der Jugendlichen straffrei blieben. Zudem sank der Anteil derer, die nach der Entlassung drei oder mehr Straftaten begingen, von 13,3 Prozent auf 3,3 Prozent.
Ergänzend wird über die Initiative „Kurve kriegen“ berichtet, die sich auf die Prävention bei 8- bis 15-Jährigen konzentriert. Bis Dezember 2022 nahmen 92 Kinder und Jugendliche an diesem Programm teil. Des Weiteren wird das Projekt „360°“ zur Prävention von Clankriminalität erwähnt, im Rahmen dessen aktuell sieben Kinder pädagogisch betreut werden.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Aktualisierung der Satzung für das Jugendamt der Stadt EssenZur Vorlage · 0289/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen vor. Ziel der Anpassung ist es, die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses zu aktualisieren.
Nach der aktuellen Fassung der Satzung, die der Rat der Stadt Essen am 24. Februar 2021 beschlossen hat, ist die Einbindung der örtlichen Träger der freien Jugendhilfe vorgesehen. Die Jugendhilfe Essen gGmbH, ein im Alleineigentum der Stadt Essen stehendes Beteiligungsunternehmen, ist als Träger von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe in der Stadt tätig. Derzeit ist die Gesellschaft jedoch weder als öffentlicher Träger noch als Mitglied im Kreis der Träger der freien Jugendhilfe in die Beratungen und Entscheidungsfindungen des Jugendhilfeausschusses eingebunden.
Durch die geplante Satzungsänderung soll die Jugendhilfe Essen gGmbH als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen werden. Dies erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Die Änderung soll sicherstellen, dass die Fachkompetenz des Unternehmens im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des Ausschusses eingebracht werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Änderung empfehlen und der Rat der Stadt Essen die neue Fassung der Satzung beschließt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 26.Controllingbericht des Jugendamtes I. Quartal 2023Zur Vorlage · 0781/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat für den Jugendhilfeausschuss den Controllingbericht für das erste Quartal 2023 vorgelegt. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 31. März 2023.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Darstellung der finanziellen Entwicklung und der Kostenstrukturen innerhalb des Geschäftsbereichs der Jugendhilfe für den genannten Zeitraum. Die Vorlage dient der Information über die laufenden Kosten sowie etwaige Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten, wobei die detaillierten Berechnungen und Veranschlagungen in den Anlagen des Dokuments enthalten sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Eine Prüfung der Klimarelevanz wurde im Rahmen der Vorlage durchgeführt und ergab keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Jugendamt.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.Fachkräftegewinnung und -bindung im ErziehungsdienstZur Vorlage · 0361/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage befasst sich mit der Fachkräftegewinnung und -bindung im Erziehungsdienst in Essen. Bis zum Jahr 2030 wird ein Bedarf von insgesamt 2.572 Erzieherstellen prognostiziert, der sich auf die Stationären Hilfen, Kindertageseinrichtungen, die Offene Ganztagsschule sowie die Offene Kinder- und Jugendarbeit verteilt. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen werden bis 2030 zudem Renteneintritte, Fluktuation und Stellen durch Kita-Ausbau erwartet. Für das Schuljahr 2026/2erm 2027 wird aufgrund eines Betreuungsbedarfs von 85 % ein jährlicher Bedarf von etwa 106 Gruppen berechnet, wobei sich ein Defizit von rund 1.000 Fachkräften abzeichnet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den vorliegenden Konzeptentwurf zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Erstellung eines vertieften Konzepts zu beauftragen, das konkrete Maßnahmen und Ressourcen darstellt. Zur Umsetzung soll im Jugendamt eine Task-Force Fachkräfte mit bis zu drei Vollzeitstellen eingerichtet werden, wobei die Personalkosten von rund 266.274 Euro im Jahr 2023 unter der Bedingung einer möglichen unterjährigen Überschreitung des Personalkostenbudgets geprüft werden sollen.
Als Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung werden die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, Quereinstiege, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte identifiziert. Geplant ist die Gründung eines Bündnisses für Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst unter Federführung des Geschäftsbereichsvorstands Jugend, Bildung und Kultur sowie die Durchführung eines Fachkräftetags im vierten Quartal 2023. Ein umfassendes Gesamtkonzept soll bis zum Ende des ersten Halbjahres 2024 vorliegen. Eine Steuerungsgruppe wird die Koordination übernehmen und die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über die Entwicklungen informieren.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 28.Projekt „Ensembleentwicklung Zeche Carl“ hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die Entscheidung über die Beauftragung zur Erledigung der anstehenden Maßnahmen im Projekt an NRW.UrbanZur Vorlage · 0660/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0660/2023/4) des Kulturamtes befasst sich mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zur Ensembleentwicklung der Zeche Carl. Gegenstand der Untersuchung ist die städtebauliche Nutzung des Geländes für die Junior Universität sowie die Stadtteilbibliothek Altenessen. Die Grobkostenschätzung für die geplanten Maßnahmen umfasst Sanierungen und Anbauten am Malakowturm in Höhe von etwa 14,77 Millionen Euro, die Grubenschreinerei und Schlosserei mit circa 6,09 Millionen Euro sowie das Maschinenhaus mit etwa 0,77 Millionen Euro. Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung wird auf etwa 3,5 bis 5,5 Jahre geschätzt.
Es wird vorgeschlagen, den Bericht durch den Kulturausschuss, die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Schule, Bildung und Wissenschaft, den Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretung V sowie den Rat der Stadt zur Kenntnis zu nehmen. Zudem ist die Weiterbeauftragung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beabsichtigt, um Baugrunduntersuchungen und eine Gefährdungsabschätzung in den Handlungsbereichen A und B durchzuführen.
Die Leistungen des Bodengutachtens umfassen die Abstimmung mit dem Planungs- und Umweltamt, die Sichtung von Fachauskünsten zu Altlasten, Grundwasser, Kampfmitteln und Bodendenkmälern sowie die Erarbeitung eines Untersuchungskonzepts inklusive Laborarbeiten. Der Zeitraum für die Untersuchungen ist ab August 2023 vorgesehen, wobei der Projektabschluss für Ende Januar 2024 geplant ist. Die Finanzierung erfolgt über überplanmäßige Mittel aus dem investiven Projekt 5.600461 durch Entscheidung der Stadtkämmerin.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Verlängerung der Anerkennung der Akademie für Bildung und Soziales gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 2161/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Verlängerung der Anerkennung der Akademie für Bildung und Soziales gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Anerkennung wird für einen Zeitraum von zwei Jahren verlängert, wobei der Träger der Kategorie 6 (andere privat-gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe) zugeordnet wird. Zuvor war die Organisation bereits für ein Jahr anerkannt worden.
Die Akademie für Bildung und Soziales gGmbH ist seit Ende 2016 in den Essener Stadtteilen Altenessen, Steele und der Stadtmitte tätig. Die Satzung des Trägers sieht die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die Sozialisation sowie die Förderung der gesellschaftlichen Emanzipation von Frauen vor. Das Angebot umfasst Lernförderprogramme, Sprachkurse für Eltern und Kinder sowie verschiedene Sport- und Gruppenangebote wie Taekwondo, Fußball und Boxen. Zudem werden Integrationsassistenzen im schulischen Bereich sowie Beratungsleistungen für Familien angeboten.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt unter anderem durch Landesmittel, Mittel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie über das Bildungs- und Teilhabepaket und das städtische Integrationsbudget. Die Verwaltung stellt fest, dass der Träger die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die städtischen Richtlinien erfüllt und einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Der Beschluss zur Verlängerung wurde dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.05.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 30.Unbefristete Anerkennung der Integrations- und Bildungszentrum Essen gUG als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 2160/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die unbefristete Anerkennung des Integrations- und Bildungszentrum Essen gUG als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Organisation wurde im Juli 2021 zur Optimierung der Strukturen gegründet und übernahm die bestehende Anerkennung des Vereins Syrische Kultur und Integration e.V. Die Zuordnung erfolgt in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit.
Der Zweck der gUG umfasst die Förderung, Integration, Bildung und Erziehung von Flüchtlingen, Migranten sowie Neuzugewanderten sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Jugendlicher und älterer Personen. Ein Schwerpunkt liegt auf wöchentlichen Lernförderangeboten für Kinder und Jugendliche verschiedener Herkunftsländer, darunter auch aus der Ukraine. Die Angebote richten sich an Schüler der Grundschulen sowie weiterführender Schulen und werden in Kooperation mit verschiedenen Essener Schulen durchgeführt.
Das Spektrum der Leistungen umfasst zudem Nachmittagsangebote in den Bereichen Kochen, Tanz, Theater und Gesang sowie Freizeitaktivitäten und Ferienprogramme. In Zusammenarbeit mit der Arbeit & Bildung Essen GmbH werden Beratungen zu Themen wie Ausbildung und Praktikum durchgeführt. Darüber hinaus bietet die Einrichtung Deutschkurse, Sozialberatung und Übersetzungshilfen an, ergänzt durch Kinderbetreuung. Die Kosten der Angebote werden durch ehrenamtliches Engagement, Sponsoren sowie Mittel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Bildungs- und Teilhabepakets gedeckt. Die Verwaltung stellt fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen und die Richtlinien der Stadt Essen erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.05.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 31.Unbefristete Anerkennung des Vereins Atlas-Bildungs-Center e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0550/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die unbefristete Anerkennung des Vereins Atlas-Bildungs-Center e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Gleichzeitig erfolgt die Zuordnung zur Trägerkategorie 6 für andere privat-gemeinnützige Träger. Die Vorlage, die vom Jugendamt erstellt wurde, sieht zudem vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Der Verein, der 2008 gegründet wurde, arbeitet an der Schnittstelle von Bildung, Erziehung und Integration. Nach einer zunächst einjährigen Anerkennung im Jahr 2019 und einer anschließenden zweijährigen Verlängerung im Jahr 2020 liegt nun die Grundlage für eine dauerhafte Anerkennung vor. Das Angebot des Vereins umfasst unter anderem Schulbegleitung sowie Hilfen zur Erziehung. Die Arbeit basiert auf einem multiprofessionellen Team, das durch die kulturelle Vielfalt der Fachkräfte und Sprachmittler geprägt ist.
Der Träger informiert das Jugendamt regelmäßig über seine Tätigkeiten und steht im direkten Austausch mit der Behörde im Rahmen der Hilfeplanungen gemäß § 36 SGB VIII. Laut der Verwaltung erfüllt der Verein die Voraussetzungen für die unbefristete Anerkennung, da er seine Angebote kontinuierlich an die Bedarfe der Jugendhilfe angepasst und die Qualität seiner Arbeit durch die Qualifizierung der Mitarbeitenden sichergestellt hat.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.05.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 32.Unbefristete Anerkennung der Childcare Gesellschaft für gemeinnützige Projekte mbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0245/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die unbefristete Anerkennung der Childcare Gesellschaft für gemeinnützige Projekte mbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Gesellschaft wurde zuvor im Jahr 2019 zunächst für ein Jahr und im Jahr 2020 für weitere zwei Jahre anerkannt.
Das Hauptziel des Trägers ist die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes. Die Gesellschaft betreibt die Kita Schubertstraße und plant die Inbetriebnahme der Kita Mählerweg für das Kitajahr 2023/2024. Ein weiteres Projekt im Essener Stadtteil Kray befindet sich laut Angaben des Trägers in der Verhandlungsphase. Zudem sind weitere bedarfsorientierte Standorte für das kommende Kitajahr in Planung, die in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt aufgebaut werden sollen.
Neben der Arbeit in Kindertageseinrichtungen verfügt der Träger über Erfahrungen in der Kindergroßtagespflege sowie in der Flüchtlingshilfe. Die Verwaltung ordnet die Gesellschaft der Trägerkategorie 6 für andere privat-gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe zu. Da die Voraussetzungen für eine dauerhafte Anerkennung als erfüllt angesehen werden, erfolgt die Einstufung als unbefristeter Träger.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 33.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 34.Beschlusskontrolle
- 35.Anträge
- 36.Mitteilungen und Anfragen
- 36.1Betreuungsangebote als schulvorbereitende Maßnahmen (Anfrage SPD-Fraktion)
- 36.2Übersicht Reduktion der Betreuungszeiten in der Kinderbetreuung (Anfrage SPD-Fraktion)
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 37.Aufstellung der Vorschlagslisten der Jugendhaupt- und -hilfsschöffinnen/-schöffen für die Amtszeit 2024-2028Ergebnis: einstimmig beschlossen