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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.02.2023
- 2.Mündlicher Bericht zur Flüchtlingszuwanderung
- 3.Berichterstattung Schulwegsicherung 2022Zur Vorlage · 0192/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat im Rahmen der Vorlage 0192/2023/3 über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2022 berichtet. Die Maßnahmen umfassten Kontrollen des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen, um die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und die Vorgaben des Ziel- und Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ zu erfüllen.
Im Bereich des fließenden Verkehrs wurden 2.939 Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Mit einem Anteil von etwa 37 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet wurde die Zielvorgabe von 20 % überschritten. Bei den Kontrollen wurden über 39.500 Geschwindigkeitsübertretungen bei fast 800.000 gemessenen Fahrzeugen festgestellt, was einer Quote von circa 5,0 % entspricht und damit unter dem angestrebten Grenzwert von 10 % liegt.
Im ruhenden Verkehr fanden 1.318 Einsätze im Umfeld von Schulen statt. Dies entspricht einem Anteil von über 18 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet und erfüllt damit die Zielvorgabe von mindestens 15 %. Die Kontrollen dienten der Verhaltenssteuerung durch Verwarnungen sowie der Einleitung von Ersatzvornahmen bei Verstößen.
Die Berichterstattung wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene Gremien vorgelegt, darunter den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX. Auf Anfrage wurden zudem die Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachungen für das gesamte Stadtgebiet nach Bezirksvertretungen aufgeschlüsselt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung)
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — mit Anmerkung Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das IV. Quartal 2022Zur Vorlage · 0156/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das vierte Quartal 2022 befasst sich mit der Entwicklung der Jugendlichen unter 25 Jahren (U25). Ein wesentlicher Bestandteil der Berichterstattung sind die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. Seit dem 01.06.2022 haben ukrainische Vertriebene Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Im Dezember 202<0xC2>2 wurden 3.886 Personen in 1.996 Bedarfsgemeinschaften durch das JobCenter betreut. Die damit verbundenen kommunalen Mehraufwendungen von rund 6,1 Millionen Euro werden durch zusätzliche Bundesmittel gedeckt. Zudem ist ein Anstieg der Personen U25 aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern um 18,0 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Die Arbeitslosenquote der U25-Jährigen lag im Dezember 2022 bei 7,4 %. Im Vergleich zum Vorjahr sank der Arbeitslosenbestand um 6,4 %. Bei den Arbeitslosen in dieser Altersgruppe weisen 41,2 % keinen Schulabschluss auf, während 90,6 % über keine oder keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Die Integrationsquote der U25-Jährigen liegt um 1,5 % unter dem Vorjahreswert und unterschreitet den Zielwert um 6,2 %.
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 ergeben sich neue Rahmenbedingungen, darunter die Erhöhung der Regelsätze sowie die Priorisierung von Qualifizierung vor Vermittlung. Für das Jahr 2023 sind Maßnahmen zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit und die Ausweitung des Dienstleistungsangebots der Jugendberufsagentur vorgesehen. Dazu gehören unter anderem Coaching-Angebote, das Projekt „IndiGO“ sowie verschiedene niederschwellige Einstiegsangebote.
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Beratungsfolge
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.AGesundheitsversorgung im Essener Norden - Teilprojekt KindergesundheitszentrumZur Vorlage · 0353/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0353/2023/5 befasst sich mit dem Sachstand zum Teilprojekt eines Kindergesundheitszentrums im Essener Norden. Ziel des Vorhabens ist die räumliche und konzeptionelle Zusammenführung verschiedener städtischer Angebote in einer Präsenzstruktur. Geplant ist, Dienste des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes, des Allgemeinen Sozialdienstes sowie des Jugendpsychologischen Instituts des Jugendamtes sowie Angebote des Integrationsmanagements und der Frühen Hilfen an einem zentralen Standort zu bündeln.
Als potenzieller Standort für das Zentrum wird das ehemalige Verwaltungsgebäude des Marienhospitals in der Johanniskirchstraße vorgeschlagen. Die Verwaltung sieht in dieser Lage die Möglichkeit, eine komplexe Struktur zu entwickeln, die durch die Nähe zu bestehenden Einrichtungen wie der Interdisziplinären Frühförderstelle, dem Zentrum für Kindesentwicklung des Deutschen Kinderschutzbundes und dem Sozialpädiatrischen Zentrum des Elisabeth-Krankenhauses ergänzt wird. Das Konzept sieht zudem die Anbindung von Hebammenpraxen, pädiatrischer Versorgung sowie gegebenenfalls kinder- und jugendpsychiatrischer Leistungen vor.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen, die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Konzepts zu beauftragen. Die rechtliche und konzeptionelle Eigenverantwortung der einzelnen Träger bleibt dabei bestehen. Ein Finanzierungsplan für den Aufbau und die Implementierung soll nach Abschluss der Gespräche zur räumlichen Verortung und der Unterzeichnung entsprechender Verträge erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Vorstellung Kinderforum
- 5.ABericht zur (Post-)Corona-StrategieZur Vorlage · 0215/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur (Post-)Corona-Strategie der Stadt Essen dokumentiert die Auswertung verschiedener Fördermaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien im Zeitraum von März bis Mai 2023. Im Bereich der Frühen Hilfen wurden im Jahr 2022 von einem Fördervolumen von 407.576 Euro rund 248.108 Euro verausgabt, wobei 43 Anträge genehmigt wurden. Während die Förderung der Sprach-Kitas zum 30. Juni 2023 ausläuft, wurde die Schulsäule bis zum Ende der Sommerferien 2023 verlängert.
Die Auswertung der Fördersäulen II und III zeigt für das Jahr 2022 ein realisiertes Volumen von etwa 2,35 Millionen Euro in Säule II und rund 894.000 Euro in Säule III. In Säule II wurden 207 Anträge umgesetzt, wobei Restmittel in Höhe von rund 259.966 Euro an das Land zurückzuführen sind. Auch in Säule III stehen Mittel zur Rückgabe an. Für den Zeitraum 2021/2022 belief sich das Gesamtfördervolumen der Schulsäule auf rund 5,97 Millionen Euro, aufgeteilt auf Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Hinsichtlich der psychischen Gesundheit wird darauf hingewiesen, dass psychische Auffälligkeiten bei einem Viertel der Kinder auf einem hohen Niveau verbleiben. Kommunal wurden 120.000 Euro zur Fortführung der Strategie bis Ende 2023 bereitgestellt. Die Vorlage hebt die Notwendigkeit hervor, die Gesundheitsstärkung und Resilienz angesichts gestiegener Bedarfe weiter voranzutreiben und die Sicherstellung der Weiterfinanzierung von Angeboten sowie die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.BKünftige Finanzierung und Durchführung der BrückenprojekteZur Vorlage · 0112/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat den Bericht über die Angebote der Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sogenannten Brückenprojekte, zur Kenntnis genommen und die Weiterführung dieser Angebote bis zum 31. Juli 2023 beschlossen. Diese niederschwelligen Angebote, die priman auf geflüchtete Familien abzielen, dienen der sprachlichen und sozialen Integration und fungieren als Übergang zum regulären Betreuungssystem. Für das Jahr 2023 wurden durch die Träger Plätze für insgesamt 689 Kinder in Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen beantragt.
Die Finanzierung der Projekte ist durch die Rahmenbedingungen der Landesförderung belastet, da bestimmte Kosten wie Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie Verwaltungs- und Overheadkosten nicht förderfähig sind. Dies betrifft rund 260 Plätze. Um den Fortbestand der Angebote zu sichern, sind zusätzliche kommunale Mittel in Höhe von bis zu 430.000 Euro erforderlich. Davon wurden bereits 150.000 Euro durch einen Ratsbeschluss aus dem Vorjahr bereitgestellt, während eine Finanzierungslücke von bis zu 280.000 Euro im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gedeckt werden soll. Die Träger bringen voraussichtlich etwa 750.000 Euro aus Landesmitteln ein. Ein Konzept zur langfristigen Sicherung der Qualität und Quantität der Projekte wird derzeit erarbeitet und der Verwaltungsvorlage im Juni 2023 zugrunde gelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Brückenprojekte Hier: Modell zur Kinderbetreuung in besonderen FällenZur Vorlage · 0397/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0397/2023 gestellt, um ein weiterentwickeltes Modell zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sogenannten Brückenprojekte, zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, das eine Überführung von Spielgruppen in die Regelsysteme, wie etwa Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, vorsieht. Ergänzend dazu soll ein bedarfsorientierter Ausbau von Eltern-Kind-Gruppen angestrebt werden.
Ziel der Initiative ist es, den Zugang zum Bildungssystem für neu zugewanderte Kinder und Familien zu erleichtern, die bisher noch keine reguläre Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen konnten. Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung eigene Förderrichtlinien erstellt, um die notwendigen ergänzenden Finanzmittel für die pädagogische Arbeit zu hinterlegen. Dabei soll ein Finanzierungsvorschlag zur Beschlussfassung im Rat vorgelegt werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung zudem auf allen überörtigen Ebenen auf eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung der Brückenprojekte einwirkt. Während die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin den Hauptteil der Kosten tragen soll, soll die Stadt etwaige Finanzierungslücken im Rahmen der kommunalen Förderung schließen. Dies betrifft insbesondere Personalkosten für Abwesenheitszeiten sowie Kosten für die Anmietung und Reinigung von Räumlichkeiten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.1Brückenprojekte Hier: Essener Modell zur ergänzenden frühkindlichen BildungZur Vorlage · 0483/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0483/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines sogenannten „Essener Modells zur ergänzenden frühkindlichen Bildung“ zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um Empfehlung für den Rat der Stadt Essen. Zudem sollen der Integrationsrat sowie die Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft die Inhalte zur Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags mit mehreren Aufgaben beauftragt. Dazu gehört, auf überörtlicher Ebene, insbesondere auf Landesebene, auf eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung von Brückenprojekten hinzuwirken, bis diese durch den Ausbau bestehender Regelstrukturen abgedeckt werden können. Zudem soll dargelegt werden, wie die bestehenden Angebote von Spielgruppen und Brückenprojekten als pragmatische Überbrückungsmaßnahme durch städtische Mittel abgesichert werden können.
Des Weiteren soll die Verwaltung eine Ausbauplanung für steigende Bedarfe bei Brückenprojekten erarbeiten und aufzeigen, wie diese ergänzend zur Landesförderung mit städtischen Mitteln umgesetzt werden können. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Erarbeitung eines Modells zur ergänzenden frühkindlichen Bildung, das sich an den Regelungen zur Kindertagespflege orientiert und klare Standards sowie Förderkriterien für die Träger der Maßnahmen festlegt. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, systematisch darzustellen, wie schulvorbereitende Maßnahmen für alle Kinder ohne Betreuungsplatz in Essen angeboten werden können.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.AFlexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung für das Kitajahr 2023/2024Zur Vorlage · 0207/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung für das Kitajahr 2023/2024 beschließen. Für diesen Zeitraum werden insgesamt 2.217.159 Euro bereitgestellt, wovon 1.773.727 Euro aus Landesmitteln und 443.432 Euro aus kommunalen Mitteln stammen. Die Förderung umfasst 153 Einrichtungen mit erweiterten Öffangerschaftszeiten sowie 10 Pilotprojekte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens mit Kosten von 501.409 Euro. Voraussetzung für die Förderung von Kindertageseinrichtungen sind weniger als 20 Schließtage pro Jahr oder wöchentliche Öffnungszeiten von über 47 Stunden. Für den städtischen Träger sind Förderungen für 32 Einrichtungen in Höhe von 352.595 Euro vorgesehen. Das bisherige Verteilungsverfahren soll für ein weiteres Jahr erprobt werden, um Anpassungen für das Kitajahr 2024/2025 zu ermöglichen.
Zudem ist eine Satzungsänderung zum 01.08.2023 geplant, die eine neue Betreuungsstufe von 6 bis 10 Stunden einführt. Ziel ist die Förderung der Randzeitenbetreuung sowie der ergänzenden Kindertagespflege. Eine Prüfung der Ausweitung erhöhter Zahlungen für Betreuungszeiten nach 17:00 Uhr ist ebenfalls vorgesehen. Für den städtischen Kitaträger entstehen durch die Ausweitung der Betreuungszeit Personalkosten für 6,5 Vollzeitäquivalente. Die Kosten belaufen sich für 2023 auf 144.725 Euro und für 2024 auf 204.640 Euro, finanziert durch Landeszuweisungen von bis zu 282.076 Euro und einen kommunalen Anteil von bis zu 70.519 Euro. Bei freien Kitaträgern werden für 2023 Kosten in Höhe von 923.816 Euro und für 2024 Kosten in Höhe von 1.293.343 Euro veranschlagt, wobei der Großteil durch Landeszuschüsse gedeckt wird.
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Beratungsfolge
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.BSachstandsbericht Sprachförderung und Dokumentationsmethoden in der KinderbetreuungZur Vorlage · 0240/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamts dient als Sachstandsbericht zur Sprachförderung und zu den Dokumentationsmethoden in der Essener Kinderbetreuung. Damit beantwortet die Verwaltung zwei Anträge aus dem Jahr 2022, die einen Bericht sowie eine Bedarfsermittlung zur Sprachförderung in Kindertagesstätten forderten.
Die Sprachförderung in den Essener Kindertageseinrichtungen basiert auf dem landesweiten Konzept der alltagsintegrierten Sprachbildung. Dieses umfasst die Integration sprachlicher Förderung in das pädagogische Handeln, die Nutzung wissenschaftlicher Beobachtungsverfahren sowie die Qualifizierung des Personals. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird im Rahmen von Trägergesprächen und Qualitätsdialogen überprüft.
In der praktischen Anwendung erfolgt die Dokumentation des Sprachstandes bisher durch eine Kombination verschiedener Instrumente. Ab dem Kitajahr 2023/2024 wird in den Einrichtungen das Instrument BaSiK eingesetzt. Die Verwaltung berichtet, dass die Sprachentwicklung der Kinder infolge der Corona-Pandemie zeitweise Verzögerungen aufwies, sich jedoch durch kontinuierliche Förderung weitgehend stabilisiert.
Zusätzlich zur Sprachstandserhebung sind die Einrichtungen zur Erstellung einer Bildungs- und Entwicklungsdokumentation in zehn verschiedenen Bildungsbereichen verpflichtet. Eine Vereinheitlichung der Dokumentationsverfahren über alle Träger hinweg ist aufgrund der Trägerautonomie nicht möglich. Für den Übergang von der Kita zur Grundschule wird jedoch ab dem Kitajahr 2023/2024 ein einheitliches Instrument genutzt. Bezüglich der Nachfolge des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ wird auf die laufenden Prozesse zur Überführung in die Regelfinanzierung verwiesen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.CWeiterführung der Vereinbarung zwischen den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Stadt Essen über die Zusammenarbeit beim Kitaausbau und zur Übernahme von TrägeranteilenZur Vorlage · 0344/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Vereinbarung zwischen der Stadt und den Trägern von Kindertageseinrichtungen über die Übernahme von Trägeranteilen für den Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2025 fortzuführen und anzupassen. Hintergrund der Vorlage des Jugendamtes ist ein anhaltender Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder. Trotz laufender Ausbauprojekte besteht nach aktueller Planung zum Ende des Kindergartenjahres 2022/2023 eine Lücke von 1.695 Plätzen, um die Zielversorgungsquoten im Bereich der U3- und Ü3-Betreuung zu erreichen.
Durch die Übernahme der Trägeranteile, die die freien Träger eigentlich selbst tragen müssten, sollen der Bestand an bestehenden Plätzen gesichert und der weitere Ausbau unterstützt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Kitabetrieb ohne diese finanzielle Unterstützung durch die Stadt nicht aufrechterhalten werden kann. Die Vereinbarung umfasst verbindliche Ziele wie die Flexibilisierung von Plätzen, die Sicherstellung des Rechtsanspruchs, die Anwendung des Vormerksystems „Little Bird“ sowie einheitliche Qualitätsstandards.
Die finanziellen Auswirkungen der Förderung sind mit steigenden Beträgen verbunden. Während die Gesamtsumme im Kitajahr 2022/2023 bei etwa 14 Millionen Euro lag, wird für das Jahr 2023/2024 mit 14,5 Millionen Euro und für 2024/2025 mit 15 Millionen Euro gerechnet. Die Übernahme der Anteile wird als kostengünstiger bewertet als der Betrieb zusätzlicher kommunaler Einrichtungen. Die Kosten sind im Haushaltsplan 2023 enthalten und sollen für die Folgejahre berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Sachbericht des neuen spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 0268/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen der Sitzung am 14. März 2023 einen Sachbericht über ein neues spezialisiertes Beratungsangebot gegen sexualisierte Gewalt zur Kenntnis genommen. Die Entwicklung des Angebots basiert auf dem Maßnahmenkonzept der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2020, welches den Ausbau von Hilfen für betroffene Kinder und Jugendliche vorsah. Hierfür wurden seitens des Landes Mittel für neue Fachkraftstellen bereitgestellt.
In Essen haben das Jugendpsychologische Institut (JPI) der Stadt Essen und der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Förderung für insgesamt drei Planstellen erhalten. Das Angebot umfasst die Beratung von betroffenen Kindern, Jugendlichen und deren Familien sowie die Unterstützung von Fachkräften und Institutionen durch Netzwerkarbeit und Qualifizierungsangebote. Die Stellenbesetzung erfolgte im Laufe des Jahres 202einander: Der DKSB besetzte 1,5 Stellen mit Sozialpädagoginnen, während das JPI eine Vollzeitstelle mit einer Psychologin sowie eine weitere halbe Stelle besetzte.
Die Neuschaffung des Angebots folgte auf eine Recherche im Jahr 2019, bei der bestehende Hilfsstrukturen in Essen sowie interkommunale Angebote untersucht wurden. Neben dem neuen Beratungsangebot wurde die Hilfslage durch die Einrichtung einer Kinderschutzambulanz am Elisabeth-Krankenhaus sowie einer neuen Regionalstelle im Februar 2023 erweitert. Zur Qualitätssicherung nehmen die neuen Beratungskräfte an modularen Basisfortbildungen teil, ergänzt durch Fachtage des Landesjugendamtes.
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Beratungsfolge
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Aktualisierung der Satzung für das Jugendamt der Stadt EssenZur Vorlage · 0289/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen vor. Ziel der Anpassung ist es, die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses zu aktualisieren.
Nach der aktuellen Fassung der Satzung, die der Rat der Stadt Essen am 24. Februar 2021 beschlossen hat, ist die Einbindung der örtlichen Träger der freien Jugendhilfe vorgesehen. Die Jugendhilfe Essen gGmbH, ein im Alleineigentum der Stadt Essen stehendes Beteiligungsunternehmen, ist als Träger von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe in der Stadt tätig. Derzeit ist die Gesellschaft jedoch weder als öffentlicher Träger noch als Mitglied im Kreis der Träger der freien Jugendhilfe in die Beratungen und Entscheidungsfindungen des Jugendhilfeausschusses eingebunden.
Durch die geplante Satzungsänderung soll die Jugendhilfe Essen gGmbH als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen werden. Dies erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Die Änderung soll sicherstellen, dass die Fachkompetenz des Unternehmens im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des Ausschusses eingebracht werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Änderung empfehlen und der Rat der Stadt Essen die neue Fassung der Satzung beschließt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Controllingbericht des Jugendamtes IV. Quartal 2022Zur Vorlage · 0271/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat im Rahmen der Vorlage 0271/2023/4 den Controllingbericht für das vierte Quartal 2022 vorgelegt. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember 2022 und dient der Information des Jugendhilfeausschusses.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Darstellung der finanziellen und operativen Entwicklungen des Jugendamtes im genannten Zeitraum. Die Vorlage wurde vom zuständigen Beigeordneten erstellt und dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine inhaltliche Prüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde im Rahmen einer ersten Einschätzung als nicht relevant eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0065/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0065/2023/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2023/2024. Geplant ist eine Ausweitung des Angebots um 37 Gruppen, bestehend aus 32 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 471 Gruppen steigen, um einen Mehrbedarf von etwa 960 Plätzen zu decken. Für die Ausstattung der neuen Gruppen ist eine einmalige Mehrausgabe von 462.500 € vorgesehen, während für den Austausch in bestehenden Gruppen rund 260.400 € veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil soll sich dabei von 6.274.000 € auf 7.626.152 € erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließt und der Erhöhung des Eigenanteils zustimmt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen hierzu Empfehlungen abgeben. Der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Die finanziellen Aufwände für die OGS und die Betreuung von acht- bis einsjährigen Kindern steigen laut Vorlage von 28.838.272 € auf 34.546.321 €, während die Erträge von 23.200.352 € auf 27.643.069 € ansteigen. Wesentliche Kostenfaktoren sind Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Personalkosten der Verwaltung. Die Finanzierung erfolgt über die HPL-Aufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Zwischenbericht über notwendige Rahmenbedingungen und Partner*innen zur Durchführung einer "Nacht der Ausbildung" in EssenZur Vorlage · 0257/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Zwischenbericht über die Planung einer „Nacht der Ausbildung“ in Essen vorgelegt. Die Vorlage basiert auf dem Beschluss des Rates vom 28. September 2022, die Voraussetzungen und die Zuständigkeit für eine solche Veranstaltung nach dem Vorbild anderer Städte in Nordrhein-Westfalen zu prüfen.
Die Umsetzung soll unter der Federführung des regionalen Ausbildungskonsenses erfolgen. An der Planung sind verschiedene Akteure beteiligt, darunter die Industrie- und Handelskammer, die Agentur für Arbeit Essen, das JobCenter Essen sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund. Die Kommunale Koordinierungsstelle „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) fungiert dabei als Schnittstelle zu Schulen und Lehrkräften. Zudem wird das Jugendamt über die Strukturen der Jugendberufsagentur in den Prozess einbezogen.
Eine Projektgruppe hat für den Zeitraum September 2023 eine erste Aktion konkretisiert. Geplant ist ein Abend zwischen 18:00 und 21:00 Uhr, an dem etwa 12 bis 15 Unternehmen nach Branchen geclustert besucht werden können. Die Teilnehmenden, primär Jugendliche auf der Suche nach Ausbildungsplätzen sowie deren Eltern, sollen mit organisierten Bussen zu den Betrieben geleitet werden. Das Programm sieht Einblicke in die Unternehmen, Gespräche mit Auszubildenden sowie Mitmach-Aktionen vor. Eine digitale Anmeldung per QR-Code ist vorgesehen. Abhängig von den Erfahrungen im Jahr 2023 wird eine Erweiterung der Aktion für September 2024 in Erwägung gezogen. Der Bericht wurde den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Filmfestival mit Wettbewerb für JugendlicheZur Vorlage · 0202/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss hat die Bereitstellung von 7.000 Euro für die Konzeption und Durchführung eines Filmfestivals mit einem Wettbewerb für Jugendliche beschlossen. Die Mittel sollen als Projektzuwendung an den Verein Kulturdistrikt e.V. fließen. Der Jugendhilfeausschuss hat das Vorhaben zur Kenntnis genommen.
Das Projekt, das unter einem Arbeitstitel als Filmfestival geführt wird, zielt darauf ab, die politische und kulturelle Bildungsarbeit durch das Medium Film zu erweitern. Im Zentrum steht ein Wettbewerb für junge Menschen zwischen 16 und 21 Jahren, die Kurzfilme mit einer Länge von drei bis fünf Minuten produzieren sollen. Die Nutzung von Smartphones oder anderen digitalen Kameras ist dabei ausdrücklich gestattet, um die Hürden für die Teilnahme niedrig zu halten. Inhaltlich sollen sich die Beiträge mit Themen wie Migration und gesellschaftlicher Teilhabe auseinandersetzen. Die besten Einreichungen sollen am Eröffnungsabend präsentiert werden, wobei ein Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro zur Verfügung steht.
Das Festival umfasst neben dem Wettbewerb auch Filmvorführungen mit einem begleitenden Programm aus Diskussionen und Panels sowie ein spezielles Angebot für Schulklassen. Die Bundeszentrale für politische Bildung beteiligt sich als Initiatorin an den Kosten und der Koordination. Die Stadt Essen stellt neben der genannten Zuwendung weitere Leistungen und einen Veranstaltungsort bereit. Die Finanzierung der Gesamtkosten erfolgt durch Beiträge der Bundeszentrale für politische Bildung, des Kulturdistrikt e.V. sowie der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2023 · Kulturausschuss (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 14.Beschlusskontrolle
- 15.Anträge
- 16.Mitteilungen und Anfragen