Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung für das Kitajahr 2023/2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung für das Kitajahr 2023/2024 beschließen. Für diesen Zeitraum werden insgesamt 2.217.159 Euro bereitgestellt, wovon 1.773.727 Euro aus Landesmitteln und 443.432 Euro aus kommunalen Mitteln stammen. Die Förderung umfasst 153 Einrichtungen mit erweiterten Öffangerschaftszeiten sowie 10 Pilotprojekte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens mit Kosten von 501.409 Euro. Voraussetzung für die Förderung von Kindertageseinrichtungen sind weniger als 20 Schließtage pro Jahr oder wöchentliche Öffnungszeiten von über 47 Stunden. Für den städtischen Träger sind Förderungen für 32 Einrichtungen in Höhe von 352.595 Euro vorgesehen. Das bisherige Verteilungsverfahren soll für ein weiteres Jahr erprobt werden, um Anpassungen für das Kitajahr 2024/2025 zu ermöglichen.
Zudem ist eine Satzungsänderung zum 01.08.2023 geplant, die eine neue Betreuungsstufe von 6 bis 10 Stunden einführt. Ziel ist die Förderung der Randzeitenbetreuung sowie der ergänzenden Kindertagespflege. Eine Prüfung der Ausweitung erhöhter Zahlungen für Betreuungszeiten nach 17:00 Uhr ist ebenfalls vorgesehen. Für den städtischen Kitaträger entstehen durch die Ausweitung der Betreuungszeit Personalkosten für 6,5 Vollzeitäquivalente. Die Kosten belaufen sich für 2023 auf 144.725 Euro und für 2024 auf 204.640 Euro, finanziert durch Landeszuweisungen von bis zu 282.076 Euro und einen kommunalen Anteil von bis zu 70.519 Euro. Bei freien Kitaträgern werden für 2023 Kosten in Höhe von 923.816 Euro und für 2024 Kosten in Höhe von 1.293.343 Euro veranschlagt, wobei der Großteil durch Landeszuschüsse gedeckt wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.03.2023einstimmig beschlossen
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