Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- Mitteilungen der Verwaltung
- 1.Niederschriften Nr. 16 und Nr. 17 über die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2022 und 08.02.2023
- 2.Quartalsbericht IV/2022 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0221/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0221/2023/2 enthält den Quartalsbericht IV/2022 zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Essen. Der Bericht wurde vom Oberbürgermeister erstellt und dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses.
Gemäß der Dienstanweisung Finanzgeschäfte erfolgt diese vierteljährliche Berichterstattung über verschiedene finanzielle Entwicklungen. Der Bericht umfasst Informationen zur Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie zur allgemeinen Schuldenentwicklung. Zudem werden die Abschlüsse von Options- und Derivatgeschäften nebst deren Marktwerten sowie weitere relevante Risikokennzahlen dokumentiert.
Neben einer Analyse des gesamten Kreditportfolios bietet der Bericht einen Überblick über die Einhaltung der in der Dienstanweisung festgelegten Limits. Des Weiteren wird die Einhaltung der in der Haushaltssatzung 2022 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung überprüft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2a.Aufhebung der WettbürosteuersatzungZur Vorlage · 0263/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer, die am 23. November 2017 in Kraft getreten war. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Urteil des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2022. Das Gericht entschied in diesem Verfahren, dass die Erhebung der kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist, da die Gesetzgebungskompetenz für solche örtlichen Aufwandssteuern bei den Ländern liegt, sofern bereits Bundessteuern für ähnliche Gegenstände existieren.
Nach Prüfung durch die zuständige Fachabteilung wurde festgestellt, dass eine Heilung der Satzung durch eine bloße Änderung nicht möglich ist. In der Folge wurden bereits im Februar alle angefochtenen Bescheide sowie Bescheide, gegen die Widerspruchsverfahren ruhten, aufgehoben. Dies betraf 17 Geschäftspartnerkonten der Stadt Essen und führte zu einem Rückerstattungsanspruch in Höhe von etwa 2,4 Millionen Euro zuzüglich Verfahrenskosten und Prozesszinsen.
Die Aufhebung der Wettbürosteuersatzung soll rückwirkend zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Für den Haushalt 2023 ergeben sich laut der Vorlage keine weiteren finanziellen Auswirkungen, da der Minderertrag bereits in der Planung für das Jahr 2022 berücksichtigt wurde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, der Aufhebung der Satzung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 2b.Beteiligung der Stadt Essen an der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH“Zur Vorlage · 0001/2023/2 2. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Beteiligung an der neu zu gründenden Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH. Gemeinsam mit der Stadt Bottrop und der RAG Montan Immobilien GmbH übernimmt die Stadt Essen einen Anteil von 33,33 % am Stammkapital, was einem Nennwert von 10.000 Euro entspricht. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung von rund 1.700 Hektar Projektflächen im Essener Norden sowie im Süden Bottrops.
Die finanzielle Beteiligung der Stadt Essen beläuft sich auf insgesamt 2,378 Millionen Euro, die in vier Tranchen zwischen 2023 und 2026 eingezahlt werden. Für das Jahr 2024 ist eine jährliche Zuzahlung von 590.000 Euro vorgesehen. Der Beschluss umfasst die Verabschiedung des Gesellschaftsvertrags sowie die Beauftragung der Verwaltung mit dem Abschluss von Konsortial- und bilateralen Verträgen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll mit 12 Mitgliedern besetzt werden, wobei Vertreter der beteiligten Städte, der RAG Montan Immobilien GmbH sowie der Oberbürgermeister oder eine Vertretung entsendet werden. Zur Unterstützung der Organe ist ein fachlicher Beirat vorgesehen. Die personelle Ausstattung der Gesellschaft umfasst zunächst eine Geschäftsführung und voraussichtlich drei weitere Mitarbeitende.
Die Gesellschaft übernimmt die Steuerung von Themen wie Altlasten und Infrastruktur. Die geschätzten Kosten für die verkehrliche Erschließung belaufen sich auf rund 110 Millionen Euro, wovon etwa 60 Millionen Euro auf Essen entfallen. Die Finanzierung durch die Städte soll primär über Fördermittel erfolgen. Eine Nachschusspflicht für die Stadt Essen ist auf maximal 1,189 Millionen Euro begrenzt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für die FeuerwehrZur Vorlage · 0047/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr hat einen Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Essen vorgelegt, der die Ersatzbeschaffung verschiedener Einsatzfahrzeuge vorsieht. Das Vorhaben umfasst die Anschaffung von insgesamt neun Krankentransportwagen, vier Löschfahrzeugen, zehn Rettungstransportwagen, zwei Intensiv-Verlege-Rettungstransportwagen sowie eines Einsatzleitwagens 2. Das geschätzte Gesamtvolumen für diese Maßnahmen beläuft sich auf 9.408.000 Euro.
Die Beschaffung dient dem Ersatz von Fahrzeugen, die ihre technisch-wirtschaftliche Lebensdauer spätestens im Jahr 2025 erreichen werden. Die Einleitung der Prozesse für die Jahre 2024 und 2025 ist aufgrund der aktuellen marktüblichen Fertigungszeiten notwendig, da die Auslieferung der Fahrzeuge voraussichtlich erst im Jahr 2025 erfolgen kann. Die Maßnahme stützt sich auf die Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan und zum Rettungsdienstbedarfsplan.
Die Finanzierung der Investitionen ist im Haushaltsplan 2023 durch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen. Während die Kosten für die Löschfahrzeuge und den Einsatzleitwagen aus den Bereichen der Gefahrenabwehr stammen, werden die Rettungstransportwagen und Krankentransportwagen in der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst eingesetzt, wodurch durch Gebühreneinnahmen eine Refinanzierung erfolgt. Die ausrangierten Fahrzeuge werden je nach Zustand verschrottet, verkauft oder für andere Zwecke innerhalb der Feuerwehr genutzt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Neubau der Feuerwache Werden/Heidhausen (FF10) - Beauftragung der PlanungsleistungZur Vorlage · 0165/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung von Planungsleistungen für den Neubau der Feuerwache Werden/Heidhausen beschließen. Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI für die Teilprojekte Interimslösung, Abbruch und Neubau. Die voraussichtlichen Kosten für die Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung belaufen sich auf rund 1.327.000 Euro. Die Finanzierung soll über Haushaltsmittel aus den Jahren 2022 und 2023 erfolgen.
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Brakeler Wald wurde 1962 errichtet und wird derzeit von der freiwilligen Feuerwehr Werden-Heidhausen, der Jugendfeuerwehr sowie der Berufsfeuerwehr genutzt. Aufgrund des baulichen Zustands sowie geänderter Brandschutzvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen weist die Liegenschaft Mängel auf, die den Weiterbetrieb gefährden. Eine Prüfung einer grundlegenden Sanierung sowie von Um- und Erweiterungsmaßnahmen ergab, dass dieses Vorhaben weder wirtschaftlich wäre noch eine nachhaltige Funktionsfähigkeit des Standortes gewährleisten könnte.
Eine bereits durchgeführte Machbarkeitsstudie ergab, dass ein Neubau auf dem Grundstück nur unter Einbeziehung einer Interimslösung möglich ist. Die Planung berücksichtigt dabei die Anforderungen der DIN-Normen für Feuerwehrhäuser und Rettungswachen sowie die Arbeitsstättenrichtlinie. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen wurden im Rahmen der Studie mit den zuständigen Trägern abgestimmt. Die Maßnahme wird als sachlich und zeitlich unabweisbar für die Gefahrenabwehr eingestuft.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0065/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0065/2023/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2023/2024. Geplant ist eine Ausweitung des Angebots um 37 Gruppen, bestehend aus 32 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 471 Gruppen steigen, um einen Mehrbedarf von etwa 960 Plätzen zu decken. Für die Ausstattung der neuen Gruppen ist eine einmalige Mehrausgabe von 462.500 € vorgesehen, während für den Austausch in bestehenden Gruppen rund 260.400 € veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil soll sich dabei von 6.274.000 € auf 7.626.152 € erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließt und der Erhöhung des Eigenanteils zustimmt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen hierzu Empfehlungen abgeben. Der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Die finanziellen Aufwände für die OGS und die Betreuung von acht- bis einsjährigen Kindern steigen laut Vorlage von 28.838.272 € auf 34.546.321 €, während die Erträge von 23.200.352 € auf 27.643.069 € ansteigen. Wesentliche Kostenfaktoren sind Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Personalkosten der Verwaltung. Die Finanzierung erfolgt über die HPL-Aufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Aktualisierung der Satzung für das Jugendamt der Stadt EssenZur Vorlage · 0289/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen vor. Ziel der Anpassung ist es, die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses zu aktualisieren.
Nach der aktuellen Fassung der Satzung, die der Rat der Stadt Essen am 24. Februar 2021 beschlossen hat, ist die Einbindung der örtlichen Träger der freien Jugendhilfe vorgesehen. Die Jugendhilfe Essen gGmbH, ein im Alleineigentum der Stadt Essen stehendes Beteiligungsunternehmen, ist als Träger von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe in der Stadt tätig. Derzeit ist die Gesellschaft jedoch weder als öffentlicher Träger noch als Mitglied im Kreis der Träger der freien Jugendhilfe in die Beratungen und Entscheidungsfindungen des Jugendhilfeausschusses eingebunden.
Durch die geplante Satzungsänderung soll die Jugendhilfe Essen gGmbH als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen werden. Dies erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Die Änderung soll sicherstellen, dass die Fachkompetenz des Unternehmens im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des Ausschusses eingebracht werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Änderung empfehlen und der Rat der Stadt Essen die neue Fassung der Satzung beschließt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Investitionszuschuss für die Suchthilfe direkt Essen gGmbH - Einrichtung und Betrieb einer DiamorphinambulanzZur Vorlage · 0351/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung stellt für das Haushaltsjahr 2023 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 800.000 Euro beantragt. Diese Mittel sind als Investitionszuschuss für die Einrichtung und den Betrieb einer Diamorphinambulanz bei der Suchthilfe direkt Essen gGmbH vorgesehen. Der Zuschuss dient der Finanzierung notwendiger baulicher Maßnahmen im Gebäude in der Hoffnungsstraße, die gemäß einem Sicherheitskonzept durchgeführt werden sollen. Die Umsetzung der Umbauten erfolgt durch die Suchthilfe direkt Essen gGmbH unter Einsatz eines eigenen Architekten. Die Verwaltung hat die Planungen geprüft und befürwortet die Durchführung der Maßnahmen durch den Mieter.
Der beantragte Betrag soll als Investitionszuschuss zum Mietereinbau gewährt werden. In der Bilanz der Suchthilfe direkt Essen gGmbH wird dieser Zuschuss als Sonderposten ausgewiesen und über die Abschreibungsdauer linear aufgelöst, um das Jahresergebnis der Gesellschaft nicht zu beeinflussen. Der laufende Betrieb der Ambulanz soll ohne eine Erhöhung der bereits im Haushalt vorgesehenen Zuschüsse möglich sein.
Die Finanzierung der 800.000 Euro erfolgt außerplanmäßig aus zwei Projekten: 500.000 Euro stammen aus dem Projekt „SÜ Alfredstraße/Messe“ und 300.000 Euro aus dem Projekt „Bochumer Landstraße/Sachsenring“. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus die Information zur Kenntnis nimmt, der Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen die Bereitstellung der Mittel beschließt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2022Zur Vorlage · 0040/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft informiert über die Umsetzung der Förderprogramme KInFöG NRW und „Gute Schule 2020“ sowie über die Budgetentwicklung im zweiten Halbjahr 2022. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse vorgelegt.
Im Rahmen des KInFöG-Programms Kapitel 1 wurden von insgesamt 55 Maßnahmen bereits 54 vollständig umgesetzt und abgerechnet. Die letzte verbleibende Maßnahme, die Sanierung der Turnhalle am Berufskolleg Ost, soll im ersten Quartal 2023 abgerechnet werden. Im Bereich KInFöG Kapitel 2 wurden bisher rund 17,7 Millionen Euro der verfügbaren Mittel abgerufen. Von den 26 geplanten Maßnahmen sind fünf beendet, darunter WC-Sanierungen an der UNESCO-Schule und der Joachimschule. Die restlichen 21 Projekte befinden sich in der Bauausführungsphase, deren Abschluss ist bis Ende 2025 vorgesehen.
Das Programm „Gute Schule 2020“ umfasst einen Kreditrahmen von rund 81,4 Millionen Euro, der bereits in vier Tranchen abgerufen wurde. Im Berichtszeitraum wurde der Verwendungsnachweis für die zweite Tranche in Höhe von etwa 24,45 Millionen Euro bei der NRW.BANK eingereicht. Von 33 Kleinmaßnahmen sind 32 abgeschlossen, unter anderem die Sanierung des Turnhallenbodens der Schmachtenbergschule und die Fassadensanierung der Bertha-von-Suttner-Realschule. Die acht investiven Großmaßnahmen befinden sich planmäßig in der Bauphase.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Mittelbereitstellung für die passive ITK-Anbindung der neuen Zentralbibliothek Markt 5-6Zur Vorlage · 0063/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die passive ITK-Anbindung der neuen Zentralbibliothek Essen. Im Rahmen der Anmietung von Flächen im Gebäude Markt 5 ist laut Mietvertrag ein mieterseitiger Ausbau der ITK-Infrastruktur vorgesehen. Während die Kosten in der ursprünglichen Vorlage zur Flächenanmietung auf 750.000 Euro geschätzt wurden, belaufen sich die aktuellen Kalkulationen des Essener Systemhauses auf Gesamtkosten von 760.000 Euro.
Um den zeitgerechten Umzug der Zentralbibliothek an den neuen Standort zu gewährleisten, sollen die Arbeiten zur ITK-Anbindung parallel zum Vermieterausbau durchgeführt werden. Die Übergabe der Flächen ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 31. Dezember 2024 geplant.
Die Finanzierung der Gesamtkosten von 760.000 Euro ist auf zwei Haushaltsjahre verteilt. Für das Jahr 2023 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 380.000 Euro beantragt, die durch eine entsprechende Minderausgabe im Projekt Pool Planungsleistungen generell gedeckt werden soll. Der verbleibende Betrag von 380.000 Euro soll im Haushaltsjahr 2024 budgetneutral angemeldet werden. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 benötigt, deren Deckung ebenfalls über den Pool der Planungsleistungen erfolgt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bau sowie den Baubeginn des Projekts beschließt und die weiteren Gremien die Mittelbereitstellung empfehlen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Gymnasium Essen-Werden, Grafenstr. 9, Entkernung und Wiederaufbau des Tanztraktes im Untergeschoss nach HochwasserschadenZur Vorlage · 0002/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat den Bau und den Baubeginn für die Sanierung des Tanztraktes im Untergeschoss des Gymnasiums Essen-Werden beschlossen. Das Projekt umfasst die Entkernung und den Wiederaufbau der betroffenen Flächen nach einem Hochwasserschaden, der im Juli 2021 durch starke Unwetterereignisse verursacht wurde. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 1.256.000 Euro.
Die Sanierung umfasst eine Fläche von etwa 348 Quadratmetern und beinhaltet verschiedene technische sowie bauliche Maßnahmen. Geplant sind unter anderem die Verbesserung der Raumakustik, die Erneuerung der Fensterfront mit Wärmeschutzverglasung, die Installation eines neuen Tanzsportbodens inklusive Fußbodenheizung sowie die Modernisierung der Lüftungs-, Trinkwasser- und Warmwasserinstallationen. Zudem sollen bauliche Maßnahmen zum Schutz vor künftigen Regeschäden sowie die Optimierung der Nebenräume umgesetzt werden.
Für die Umsetzung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 800.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Die restlichen Kosten sollen im Jahr 2024 durch budgetneutrale Anmeldung gedeckt werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist auch ohne die noch in Abstimmung befindlichen Fördermittel aus der Hochwasser-Soforthilfe gesichert. Nach Abschluss der Planungs- und Vergabephase ist eine Bauzeit von 12 Monaten vorgesehen, wobei die Fertigstellung des Tanztraktes für August 2024 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Weitere Freigabe von Planungsmitteln bei der Maßnahme "Sanierung Schulstandort Frankenstraße 200"Zur Vorlage · 0108/2023/7 · Vorlage
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Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Vorlage 0108/2023/7 die zusätzliche Beauftragung von Planungsleistungen in Höhe von 2.200.000 Euro für die Generalsanierung des Schulstandorts Frankenstraße 200. Hierfür ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.940.000 Euro vorgesehen, die durch Minderausgaben aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung gedeckt werden sollen.
Die Erhöhung der Planungskosten resultiert aus einer Ausweitung des Leistungsumfangs. Neben den Leistungen des Generalplaners sind zusätzliche Fachplanerleistungen sowie Voruntersuchungen erforderlich. Als Gründe für die Kostenentwicklung werden neue Zielvorgaben und Leitlinien der Stadt Essen angeführt, darunter die Schulbauleitlinie, die eine Anpassung der Raumkonzepte hin zu Lernlandschaften vorsieht, sowie die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt. Letztere umfasst die Prüfung von Geothermie, Gründächern und Photovoltaik. Zudem sind aufgrund veränderter Grundrisse zusätzliche Leistungen im Bereich des Brandschutzes sowie Schadstoffuntersuchungen notwendig.
Die Gesamtkosten für die Planungsleistungen des Projekts steigen dadurch auf insgesamt 3.000.000 Euro. Durch die erweiterten Planungsanforderungen und die personelle Auslastung in der zuständigen Fachabteilung verschiebt sich der ursprünglich für Mitte 2023 geplante Baubeginn um etwa ein Jahr. Die zusätzliche Freigabe der Mittel dient dazu, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung abzuschließen und eine fundierte Grundlage für den anstehenden Baubeginnbeschluss zu schaffen.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes Altendorfer Straße 103Zur Vorlage · 0286/2023/7 · Vorlage
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Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Vorlage 0286/2023/7 die Beauftragung von Planungsleistungen für die Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes in der Altendorfer Straße 103. Die Leistungen sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI sowie Teile der Leistungsphasen 4 und 5 umfassen, um die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Umweltauswirkungen (VGV) zu ermöglichen. Für diesen Auftrag sind 1.800.000 € vorgesehen. Zudem wird die Durchführung vorbereitender Bauleistungen für den Rückbau und die Entkernung des Gebäudes in Höhe von 1.000.000 € beantragt.
Das im Jahr 1940 errichtete Gebäude, das zuvor als Hauptverwaltung der Krupp-Werke diente, soll als neuer Standort für den Fachbereich 50 dienen. Da der Mietvertrag für die derzeitige Unterbringung in der Steubenstraße 53 im Juni 2025 endet und eine Verlängerung nicht möglich ist, ist die Sanierung für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlich. Technische Prüfungen ergaben Sanierungsbedarf an der Heizungsanlage, den Bodenbelägen, der IT- und Elektroverkabelung sowie den Sanitäranlagen.
Die Finanzierung der im Haushaltsjahr 2023 benötigten 1.800.000 € soll durch außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen. Die Kosten für die Rückbauarbeiten in Höhe von 1.000.000 € sind für das Jahr 2024 budgetneutral im Haushaltsrohentwurf vorzusehen. Der aktuelle Grobkostenrahmen für das gesamte Projekt wird auf 14.100.000 € geschätzt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12a.Künftige Finanzierung und Durchführung der BrückenprojekteZur Vorlage · 0112/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat den Bericht über die Angebote der Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sogenannten Brückenprojekte, zur Kenntnis genommen und die Weiterführung dieser Angebote bis zum 31. Juli 2023 beschlossen. Diese niederschwelligen Angebote, die priman auf geflüchtete Familien abzielen, dienen der sprachlichen und sozialen Integration und fungieren als Übergang zum regulären Betreuungssystem. Für das Jahr 2023 wurden durch die Träger Plätze für insgesamt 689 Kinder in Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen beantragt.
Die Finanzierung der Projekte ist durch die Rahmenbedingungen der Landesförderung belastet, da bestimmte Kosten wie Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie Verwaltungs- und Overheadkosten nicht förderfähig sind. Dies betrifft rund 260 Plätze. Um den Fortbestand der Angebote zu sichern, sind zusätzliche kommunale Mittel in Höhe von bis zu 430.000 Euro erforderlich. Davon wurden bereits 150.000 Euro durch einen Ratsbeschluss aus dem Vorjahr bereitgestellt, während eine Finanzierungslücke von bis zu 280.000 Euro im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gedeckt werden soll. Die Träger bringen voraussichtlich etwa 750.000 Euro aus Landesmitteln ein. Ein Konzept zur langfristigen Sicherung der Qualität und Quantität der Projekte wird derzeit erarbeitet und der Verwaltungsvorlage im Juni 2023 zugrunde gelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Brückenprojekte Hier: Modell zur Kinderbetreuung in besonderen FällenZur Vorlage · 0397/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0397/2023 gestellt, um ein weiterentwickeltes Modell zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sogenannten Brückenprojekte, zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, das eine Überführung von Spielgruppen in die Regelsysteme, wie etwa Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, vorsieht. Ergänzend dazu soll ein bedarfsorientierter Ausbau von Eltern-Kind-Gruppen angestrebt werden.
Ziel der Initiative ist es, den Zugang zum Bildungssystem für neu zugewanderte Kinder und Familien zu erleichtern, die bisher noch keine reguläre Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen konnten. Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung eigene Förderrichtlinien erstellt, um die notwendigen ergänzenden Finanzmittel für die pädagogische Arbeit zu hinterlegen. Dabei soll ein Finanzierungsvorschlag zur Beschlussfassung im Rat vorgelegt werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung zudem auf allen überörtigen Ebenen auf eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung der Brückenprojekte einwirkt. Während die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin den Hauptteil der Kosten tragen soll, soll die Stadt etwaige Finanzierungslücken im Rahmen der kommunalen Förderung schließen. Dies betrifft insbesondere Personalkosten für Abwesenheitszeiten sowie Kosten für die Anmietung und Reinigung von Räumlichkeiten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.1Brückenprojekte Hier: Essener Modell zur ergänzenden frühkindlichen BildungZur Vorlage · 0483/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0483/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines sogenannten „Essener Modells zur ergänzenden frühkindlichen Bildung“ zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um Empfehlung für den Rat der Stadt Essen. Zudem sollen der Integrationsrat sowie die Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft die Inhalte zur Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags mit mehreren Aufgaben beauftragt. Dazu gehört, auf überörtlicher Ebene, insbesondere auf Landesebene, auf eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung von Brückenprojekten hinzuwirken, bis diese durch den Ausbau bestehender Regelstrukturen abgedeckt werden können. Zudem soll dargelegt werden, wie die bestehenden Angebote von Spielgruppen und Brückenprojekten als pragmatische Überbrückungsmaßnahme durch städtische Mittel abgesichert werden können.
Des Weiteren soll die Verwaltung eine Ausbauplanung für steigende Bedarfe bei Brückenprojekten erarbeiten und aufzeigen, wie diese ergänzend zur Landesförderung mit städtischen Mitteln umgesetzt werden können. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Erarbeitung eines Modells zur ergänzenden frühkindlichen Bildung, das sich an den Regelungen zur Kindertagespflege orientiert und klare Standards sowie Förderkriterien für die Träger der Maßnahmen festlegt. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, systematisch darzustellen, wie schulvorbereitende Maßnahmen für alle Kinder ohne Betreuungsplatz in Essen angeboten werden können.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Ehrenordnung der Stadt Essen hier: Mitteilungspflicht von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern gem. § 2 der EhrenordnungErgebnis: Kenntnis genommen
- 16.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil