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Vorlage

Aufhebung der Wettbürosteuersatzung

0263/2023/2 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

🟢 Beschlossen 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer, die am 23. November 2017 in Kraft getreten war. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Urteil des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2022. Das Gericht entschied in diesem Verfahren, dass die Erhebung der kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist, da die Gesetzgebungskompetenz für solche örtlichen Aufwandssteuern bei den Ländern liegt, sofern bereits Bundessteuern für ähnliche Gegenstände existieren.

Nach Prüfung durch die zuständige Fachabteilung wurde festgestellt, dass eine Heilung der Satzung durch eine bloße Änderung nicht möglich ist. In der Folge wurden bereits im Februar alle angefochtenen Bescheide sowie Bescheide, gegen die Widerspruchsverfahren ruhten, aufgehoben. Dies betraf 17 Geschäftspartnerkonten der Stadt Essen und führte zu einem Rückerstattungsanspruch in Höhe von etwa 2,4 Millionen Euro zuzüglich Verfahrenskosten und Prozesszinsen.

Die Aufhebung der Wettbürosteuersatzung soll rückwirkend zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Für den Haushalt 2023 ergeben sich laut der Vorlage keine weiteren finanziellen Auswirkungen, da der Minderertrag bereits in der Planung für das Jahr 2022 berücksichtigt wurde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, der Aufhebung der Satzung zuzustimmen.

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