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Vorlage

Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitskioske NRW

0375/2023/5 Geschäftsbereich 5

🟢 Beschlossen 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage 0375/2023/5 aus dem Geschäftsbereich 5 sieht den Beitritt der Stadt Essen zur Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitskioske NRW (LAG GK NRW) zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Damit soll die Stadt die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und Akteuren im Bereich der Gesundheitsversorgung stärken. Die LAG GK NRW verfolgt das Ziel, die Entstehung und Entwicklung von Gesundheitskiosken in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen sowie die fachliche Weiterentwicklung gesundheitsförderlicher Lebenswelten zu begleiten. Zudem übernimmt die Gemeinschaft die Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Ärztekammern, den Krankenhausverbänden sowie der Landesregierung.

Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Entsendung der Geschäftsbereichsvorständin oder des Geschäftsbereichsvorstands für Gesundheit sowie der Fachbereichsleitung des Gesundheitsamtes als Vertretung in die Mitgliederversammlung der LAG GK NRW. Die Grundlage für den Beitritt bildet ein bereits unterzeichnetes Gründungsprotokoll, dem auch Vertreter anderer Städte wie Köln, Dortmund, Bochum, Wuppertal und die Städteregion Aachen angehören. Die Satzung der Gemeinschaft wurde am 22. Februar 2023 beschlossen. Die erste Mitgliederversammlung, bei der die Wahl des Vorstands stattfinden soll, ist für die zweite Aprilhälfte 2023 geplant. Aktuell werden für die Mitgliedschaft keine Beiträge erhoben.

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