Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 21.02.2023
- 2.Bericht zur (Post-)Corona-StrategieZur Vorlage · 0215/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur (Post-)Corona-Strategie der Stadt Essen dokumentiert die Auswertung verschiedener Fördermaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien im Zeitraum von März bis Mai 2023. Im Bereich der Frühen Hilfen wurden im Jahr 2022 von einem Fördervolumen von 407.576 Euro rund 248.108 Euro verausgabt, wobei 43 Anträge genehmigt wurden. Während die Förderung der Sprach-Kitas zum 30. Juni 2023 ausläuft, wurde die Schulsäule bis zum Ende der Sommerferien 2023 verlängert.
Die Auswertung der Fördersäulen II und III zeigt für das Jahr 2022 ein realisiertes Volumen von etwa 2,35 Millionen Euro in Säule II und rund 894.000 Euro in Säule III. In Säule II wurden 207 Anträge umgesetzt, wobei Restmittel in Höhe von rund 259.966 Euro an das Land zurückzuführen sind. Auch in Säule III stehen Mittel zur Rückgabe an. Für den Zeitraum 2021/2022 belief sich das Gesamtfördervolumen der Schulsäule auf rund 5,97 Millionen Euro, aufgeteilt auf Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Hinsichtlich der psychischen Gesundheit wird darauf hingewiesen, dass psychische Auffälligkeiten bei einem Viertel der Kinder auf einem hohen Niveau verbleiben. Kommunal wurden 120.000 Euro zur Fortführung der Strategie bis Ende 2023 bereitgestellt. Die Vorlage hebt die Notwendigkeit hervor, die Gesundheitsstärkung und Resilienz angesichts gestiegener Bedarfe weiter voranzutreiben und die Sicherstellung der Weiterfinanzierung von Angeboten sowie die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Zwischenbericht über notwendige Rahmenbedingungen und Partner*innen zur Durchführung einer "Nacht der Ausbildung" in EssenZur Vorlage · 0257/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Zwischenbericht über die Planung einer „Nacht der Ausbildung“ in Essen vorgelegt. Die Vorlage basiert auf dem Beschluss des Rates vom 28. September 2022, die Voraussetzungen und die Zuständigkeit für eine solche Veranstaltung nach dem Vorbild anderer Städte in Nordrhein-Westfalen zu prüfen.
Die Umsetzung soll unter der Federführung des regionalen Ausbildungskonsenses erfolgen. An der Planung sind verschiedene Akteure beteiligt, darunter die Industrie- und Handelskammer, die Agentur für Arbeit Essen, das JobCenter Essen sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund. Die Kommunale Koordinierungsstelle „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) fungiert dabei als Schnittstelle zu Schulen und Lehrkräften. Zudem wird das Jugendamt über die Strukturen der Jugendberufsagentur in den Prozess einbezogen.
Eine Projektgruppe hat für den Zeitraum September 2023 eine erste Aktion konkretisiert. Geplant ist ein Abend zwischen 18:00 und 21:00 Uhr, an dem etwa 12 bis 15 Unternehmen nach Branchen geclustert besucht werden können. Die Teilnehmenden, primär Jugendliche auf der Suche nach Ausbildungsplätzen sowie deren Eltern, sollen mit organisierten Bussen zu den Betrieben geleitet werden. Das Programm sieht Einblicke in die Unternehmen, Gespräche mit Auszubildenden sowie Mitmach-Aktionen vor. Eine digitale Anmeldung per QR-Code ist vorgesehen. Abhängig von den Erfahrungen im Jahr 2023 wird eine Erweiterung der Aktion für September 2024 in Erwägung gezogen. Der Bericht wurde den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Künftige Finanzierung und Durchführung der BrückenprojekteZur Vorlage · 0112/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat den Bericht über die Angebote der Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sogenannten Brückenprojekte, zur Kenntnis genommen und die Weiterführung dieser Angebote bis zum 31. Juli 2023 beschlossen. Diese niederschwelligen Angebote, die priman auf geflüchtete Familien abzielen, dienen der sprachlichen und sozialen Integration und fungieren als Übergang zum regulären Betreuungssystem. Für das Jahr 2023 wurden durch die Träger Plätze für insgesamt 689 Kinder in Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen beantragt.
Die Finanzierung der Projekte ist durch die Rahmenbedingungen der Landesförderung belastet, da bestimmte Kosten wie Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie Verwaltungs- und Overheadkosten nicht förderfähig sind. Dies betrifft rund 260 Plätze. Um den Fortbestand der Angebote zu sichern, sind zusätzliche kommunale Mittel in Höhe von bis zu 430.000 Euro erforderlich. Davon wurden bereits 150.000 Euro durch einen Ratsbeschluss aus dem Vorjahr bereitgestellt, während eine Finanzierungslücke von bis zu 280.000 Euro im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gedeckt werden soll. Die Träger bringen voraussichtlich etwa 750.000 Euro aus Landesmitteln ein. Ein Konzept zur langfristigen Sicherung der Qualität und Quantität der Projekte wird derzeit erarbeitet und der Verwaltungsvorlage im Juni 2023 zugrunde gelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Auflistung von Kühlorten in Essen auf der Internetseite der Stadt Essen als Bürgerbeteiligungsprozess und KampagneZur Vorlage · 0164/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0164/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit einer Anregung einer Petentin, die eine online-basierte Darstellung von sogenannten „Kühlorten“ in Essen sowie ein Bürgerbeteiligungsformat zur Identifizierung weiterer solcher Orte vorschlägt. Ergänzend werden Warnhinweise, Verhaltenstipps, Informationen zu öffentlichen Trinkwasserstellen und Unterbringungsmöglichkeiten bei Hitzebelastung angefragt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass bereits Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel existieren, darunter ein Strategiekonzept aus dem Projekt „Stadt begegnet Klimawandel“ sowie ein Fachplan Gesundheit. Zudem wird auf den Katastrophenschutzbedarfsplan verwiesen, der Hitze als Szenario umfasst und die Aktivierung der Warn-App NINA durch die Leitstelle Feuerwehr vorsieht. Ein Ratsbeschluss vom Oktober 2022 beauftragte die Verwaltung zudem mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Sicherstellung einer kostenlosen Trinkwasserversorgung.
Im Rahmen der aktuellen Erarbeitung einer Gesamtkonzeption zur Klimaanpassung und eines geplanten Hitzeaktionsplans prüft die Verwaltung die Umsetzung der Anregung. Eine Veröffentlichung von Kühlorten, eine Erweiterung der bestehenden „KlimaMap“ sowie die Berücksichtigung von Informationen zu Trinkwasserbrunnen werden als denkbar eingestuft. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Gesundheitsversorgung im Essener Norden - Teilprojekt KindergesundheitszentrumZur Vorlage · 0353/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0353/2023/5 befasst sich mit dem Sachstand zum Teilprojekt eines Kindergesundheitszentrums im Essener Norden. Ziel des Vorhabens ist die räumliche und konzeptionelle Zusammenführung verschiedener städtischer Angebote in einer Präsenzstruktur. Geplant ist, Dienste des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes, des Allgemeinen Sozialdienstes sowie des Jugendpsychologischen Instituts des Jugendamtes sowie Angebote des Integrationsmanagements und der Frühen Hilfen an einem zentralen Standort zu bündeln.
Als potenzieller Standort für das Zentrum wird das ehemalige Verwaltungsgebäude des Marienhospitals in der Johanniskirchstraße vorgeschlagen. Die Verwaltung sieht in dieser Lage die Möglichkeit, eine komplexe Struktur zu entwickeln, die durch die Nähe zu bestehenden Einrichtungen wie der Interdisziplinären Frühförderstelle, dem Zentrum für Kindesentwicklung des Deutschen Kinderschutzbundes und dem Sozialpädiatrischen Zentrum des Elisabeth-Krankenhauses ergänzt wird. Das Konzept sieht zudem die Anbindung von Hebammenpraxen, pädiatrischer Versorgung sowie gegebenenfalls kinder- und jugendpsychiatrischer Leistungen vor.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen, die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Konzepts zu beauftragen. Die rechtliche und konzeptionelle Eigenverantwortung der einzelnen Träger bleibt dabei bestehen. Ein Finanzierungsplan für den Aufbau und die Implementierung soll nach Abschluss der Gespräche zur räumlichen Verortung und der Unterzeichnung entsprechender Verträge erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Berichterstattung 21. Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) vom 17. November 2022Zur Vorlage · 0294/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen berichtet über die Ergebnisse der 21. Kommunalen Konferenz Alter und Pflege. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Seniorenrat, den Integrationsbeirat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Corona-Lage mit Stand November 2022. Die Inzidenz in Essen war im Vergleich zum Vormonat gesunken. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte zum Ende des Jahres 2022 auslaufen, während der Abbau der städtischen Koordinierenden Corona-Impfeinheit geplant war.
Im Bereich der Essener Demenzstrategie wurde über die ersten Schritte berichtet. Basierend auf der Nationalen Demenzstrategie wurde eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen zur Versorgung von Menschen mit Demenz durchgeführt. Eine fachbereichsübergreifende Projektgruppe hat bereits Handlungsfelder und Ziele definiert, wobei der neue Essener Demenzwegweiser veröffentlicht wurde. Für das Jahr 2023 ist die Erweiterung von Beratungsangeboten vorgesehen.
Zur Energiemangellage werden in der Verwaltung Energiesparmaßnahmen und Notfallpläne entwickelt. Zudem wurde eine Erhebung der Infrastruktur in stationären Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe durchgeführt. Zur Unterstützung der Bürger soll ein Informationsnetzwerk mit Flyern und Schulungen für Mitarbeitende in öffentlichen Anlaufstellen aufgebaut werden.
Abschließend wird das am 26. Oktober 2022 beschlossene Handlungskonzept Wohnen für Seniorinnen und Senioren vorgestellt, welches die Wohnverhältnisse älterer Menschen einkommensunabhängig verbessern soll.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Seniorenrat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitskioske NRWZur Vorlage · 0375/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0375/2023/5 aus dem Geschäftsbereich 5 sieht den Beitritt der Stadt Essen zur Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitskioske NRW (LAG GK NRW) zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Damit soll die Stadt die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und Akteuren im Bereich der Gesundheitsversorgung stärken. Die LAG GK NRW verfolgt das Ziel, die Entstehung und Entwicklung von Gesundheitskiosken in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen sowie die fachliche Weiterentwicklung gesundheitsförderlicher Lebenswelten zu begleiten. Zudem übernimmt die Gemeinschaft die Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Ärztekammern, den Krankenhausverbänden sowie der Landesregierung.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Entsendung der Geschäftsbereichsvorständin oder des Geschäftsbereichsvorstands für Gesundheit sowie der Fachbereichsleitung des Gesundheitsamtes als Vertretung in die Mitgliederversammlung der LAG GK NRW. Die Grundlage für den Beitritt bildet ein bereits unterzeichnetes Gründungsprotokoll, dem auch Vertreter anderer Städte wie Köln, Dortmund, Bochum, Wuppertal und die Städteregion Aachen angehören. Die Satzung der Gemeinschaft wurde am 22. Februar 2023 beschlossen. Die erste Mitgliederversammlung, bei der die Wahl des Vorstands stattfinden soll, ist für die zweite Aprilhälfte 2023 geplant. Aktuell werden für die Mitgliedschaft keine Beiträge erhoben.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das IV. Quartal 2022Zur Vorlage · 0157/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das vierte Quartal 2022 umfasst eine strukturelle, fiskalische sowie operative Analyse. Im Bereich der ukrainischen Geflüchteten wurden im Dezember 3.886 Personen in 1.996 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die damit verbundenen kommunalen Mehraufwendungen beliefen sich auf rund 6,1 Millionen Euro, wobei die Kosten durch Bundesmittel gedeckt werden. Bei den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern verzeichnete die Anzahl der Personen einen Zuwachs von 16,1 %. Die SGB II-Arbeitslosenquote lag bei 8,0 %, während der Zuschussbedarf für Unterkunft und Heizung um 2,1 Millionen Euro unter dem Planwert lag.
Der Bericht weist zudem auf die ab dem 1. Januar 2023 geltenden Regelungen zum Bürgergeld hin, welche eine Erhöhung der Regelsätze um bis zu 11,8 % sowie eine neue Bagatellgrenze für Rückforderungen von 50 Euro beinhalten. Ab dem 1. Juli 2023 folgen weitere Maßnahmen wie der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich und ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich.
Im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms 2023 werden strategische Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit aufgeführt. Ziel ist die Optimierung der Jugendberufsagentur und die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung durch die Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration von anerkannten Asylbewerbern, der Aktivierung von Alleinerziehenden sowie der Umsetzung des Bundesprojektes „rehapro“. Der Bericht wird dem Integrationsrat sowie dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Verwendung von Stiftungsmitteln der Frau-Otto-Knaudt-StiftungZur Vorlage · 0383/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über die Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen wird der Stiftungsabschluss für das Jahr 2022 zur förmlichen Feststellung vorgelegt.
Ein weiterer Bestandteil des Beschlussvorschlags betrifft die künftige Verwendung der Erträge aus der Vermögensverwaltung. Es ist vorgesehen, ein Drittel des Überschusses aus dem Jahr 2023 der Rücklage zur Kapitalverstärkung zuzuführen.
Darüber hinaus stehen Anträge auf Gewährung von Zuschüssen aus den Stiftungsmitteln für das erste Halbjahr 2023 zur Entscheidung. Für vier Einrichtungen ist die Auszahlung von insgesamt 9.062,00 Euro vorgesehen. Die Finanzierung dieser Zuschüsse erfolgt aus den Stiftungserträgen, die dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet sind. Die entsprechenden Projektbeschreibungen der Antragstellenden liegen der Vorlage als Anlage bei.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Beschlusskontrolle
- 12.Anträge
- 12.1Brückenprojekte Hier: Modell zur Kinderbetreuung in besonderen FällenZur Vorlage · 0397/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0397/2023 gestellt, um ein weiterentwickeltes Modell zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sogenannten Brückenprojekte, zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, das eine Überführung von Spielgruppen in die Regelsysteme, wie etwa Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, vorsieht. Ergänzend dazu soll ein bedarfsorientierter Ausbau von Eltern-Kind-Gruppen angestrebt werden.
Ziel der Initiative ist es, den Zugang zum Bildungssystem für neu zugewanderte Kinder und Familien zu erleichtern, die bisher noch keine reguläre Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen konnten. Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung eigene Förderrichtlinien erstellt, um die notwendigen ergänzenden Finanzmittel für die pädagogische Arbeit zu hinterlegen. Dabei soll ein Finanzierungsvorschlag zur Beschlussfassung im Rat vorgelegt werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung zudem auf allen überörtigen Ebenen auf eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung der Brückenprojekte einwirkt. Während die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin den Hauptteil der Kosten tragen soll, soll die Stadt etwaige Finanzierungslücken im Rahmen der kommunalen Förderung schließen. Dies betrifft insbesondere Personalkosten für Abwesenheitszeiten sowie Kosten für die Anmietung und Reinigung von Räumlichkeiten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: geschoben in den Rat - 12.2Brückenprojekte Hier: Essener Modell zur ergänzenden frühkindlichen BildungZur Vorlage · 0483/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0483/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines sogenannten „Essener Modells zur ergänzenden frühkindlichen Bildung“ zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um Empfehlung für den Rat der Stadt Essen. Zudem sollen der Integrationsrat sowie die Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft die Inhalte zur Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags mit mehreren Aufgaben beauftragt. Dazu gehört, auf überörtlicher Ebene, insbesondere auf Landesebene, auf eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung von Brückenprojekten hinzuwirken, bis diese durch den Ausbau bestehender Regelstrukturen abgedeckt werden können. Zudem soll dargelegt werden, wie die bestehenden Angebote von Spielgruppen und Brückenprojekten als pragmatische Überbrückungsmaßnahme durch städtische Mittel abgesichert werden können.
Des Weiteren soll die Verwaltung eine Ausbauplanung für steigende Bedarfe bei Brückenprojekten erarbeiten und aufzeigen, wie diese ergänzend zur Landesförderung mit städtischen Mitteln umgesetzt werden können. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Erarbeitung eines Modells zur ergänzenden frühkindlichen Bildung, das sich an den Regelungen zur Kindertagespflege orientiert und klare Standards sowie Förderkriterien für die Träger der Maßnahmen festlegt. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, systematisch darzustellen, wie schulvorbereitende Maßnahmen für alle Kinder ohne Betreuungsplatz in Essen angeboten werden können.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: geschoben in den Rat - 12.3Jobcenter stärken und kundenorientierter gestaltenZur Vorlage · 1634/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1634/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Stärkung und eine kundenorientiertere Ausrichtung des Jobcenters zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung mit der Bitte um eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
Die Verwaltung soll im Rahmen dieses Antrags dazu angehalten werden, den Empfangsbereich an den Standorten des Jobcenters wieder in vollem Umfang zu öffnen und mit geschultem Personal zu besetzen. Zudem wird die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts gefordert, das die Arbeitsvermittler des Fachbereichs 56 dazu befähigt und anhält, aufsuchende Arbeit in den Stadtteilen zu leisten. Dies soll unter Einbeziehung lokaler Anlaufstellen wie Stadtteilbüros, Bürgerläden, Sozialberatungen und Wohlfahrtsverbänden geschehen.
Darüber hinaus sieht der Antrag eine Erweiterung des niederschwelligen Angebots im Quartier durch offene Sprechstunden des Fachbereichs 56 vor. Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob durch die Einrichtung fester Ansprechpartner zwischen den Anlaufstellen in den Quartieren und dem Fachbereich 56 Synergien genutzt und Verwaltungsprozesse vereinfacht werden können. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — zurückgezogen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — geschoben in die Sitzung am 21. März 2023.
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf in den Rat geschoben
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: vom Antragsteller zurückgezogen - 12.4Antrag aus dem Inklusionsbeirat von Herrn Sebastian Schaefer
- 12.5Situation und Förderung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten ArbeitsmarktZur Vorlage · 0497/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0497/2023 gestellt. Das Ziel des Antrags ist die Untersuchung der Situation von Menschen mit Behinderungen sowie ihnen gleichgestellten Personen auf dem Essener Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung Essen darum, einen aktuellen Sachstandsbericht zu erstellen. Dieser Bericht soll insbesondere die Lage von Frauen mit Behinderungen thematisieren. Als Grundlage für die Begründung wird auf eine Studie verwiesen, die eine besondere Förderbedürftigkeit von Frauen mit Schwerbehinderung aufzeigt.
Darüber hinaus wird gefordert, dass der Empfehlungsbeschluss des Inklusionsbeirates vom 1. März 2023 berücksichtigt wird. Die zuständige Fachdezernentin soll hierzu in den zuständigen Fachausschüssen sowie im Inklusionsbeirat Bericht erstatten. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die den Inklusionsbeirat, den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration umfasst.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 31.05.2023 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
Ergebnis: geschoben in die nächste Sitzung - 13.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil