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Vorlage

Verwendung von Stiftungsmitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung

0383/2023/5 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über die Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen wird der Stiftungsabschluss für das Jahr 2022 zur förmlichen Feststellung vorgelegt.

Ein weiterer Bestandteil des Beschlussvorschlags betrifft die künftige Verwendung der Erträge aus der Vermögensverwaltung. Es ist vorgesehen, ein Drittel des Überschusses aus dem Jahr 2023 der Rücklage zur Kapitalverstärkung zuzuführen.

Darüber hinaus stehen Anträge auf Gewährung von Zuschüssen aus den Stiftungsmitteln für das erste Halbjahr 2023 zur Entscheidung. Für vier Einrichtungen ist die Auszahlung von insgesamt 9.062,00 Euro vorgesehen. Die Finanzierung dieser Zuschüsse erfolgt aus den Stiftungserträgen, die dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet sind. Die entsprechenden Projektbeschreibungen der Antragstellenden liegen der Vorlage als Anlage bei.

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