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Vorlage

Wahl der Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Auswahl der Schöffen für die Amtszeit 2024 - 2028

0528/2023/OB Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll im Rahmen der Sitzung am 17. Mai 2023 über die Wahl der Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Auswahl der Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 entscheiden. Die Ausschüsse der drei Essener Amtsgerichte in den Bezirken Essen, Essen-Borbeck und Essen-Steele werden gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) neu zu bilden. Diese Gremien setzen sich aus dem Vorsitz durch den Richter beim Amtsgericht, einem durch die Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern zusammen.

Die Wahl der Vertrauenspersonen durch den Rat der Stadt muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erfolgen. Die vorgeschlagenen Personen wurden unter Berücksichtigung der Sitzverteilung im Rat der Stadt durch die Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und AfD nominiert. Die CDU-Fraktion stellte für jeden der drei Amtsgerichtsbezirke jeweils drei Vorschläge ein, während die SPD-Fraktion zwei Personen pro Bezirk vorschlug. Die Fraktionen der Grünen und der AfD reichten jeweils einen Vorschlag pro Amtsgericht ein. Die Vorlage wurde durch den Oberbürgermeister vorgelegt.

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