Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (13. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 14.02.2023
- 2.Rechtliche Einschätzung zur Öffnung größerer Abschnitte des Baldeneysees in Zeiten von HitzewellenZur Vorlage · 0273/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0273/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 enthält eine rechtliche Einschätzung zur möglichen Öffnung größerer Abschnitte des Baldneysees für das Baden während Hitzewellen. Grundlage der Vorlage ist eine vom Ausschuss für Anregungen und Beschwerden angeforderte Prüfung durch das Rechtsamt.
Das Rechtsamt bestätigt die Ausführungen einer früheren Vorlage und weist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin. Eine Aufhebung des Badeverbots kann im Einzelfall zu Schadensersatzpflichten der Stadt Essen führen, sofern Verstöße gegen die Badegewässerverordnung NRW oder gegen allgemeine Verkehrssicherungspflichten vorliegen. In diesem Zusammenhang wird auf ein Gutachten des Ruhrverbandes Bezug genommen, dem die Einschätzung vollumfänglich zustimmt.
Die rechtliche Beurteilung stellt klar, dass das Baden nur bei einem bestehenden Badeverbot nicht unter den Gemeingebrauch fällt. Bei Missachtung eines Badeverbots erfolgt die Nutzung auf eigenes Risiko der Betroffenen. Dennoch können Haftungsansprüche entstehen, wenn die Stadt als Verkehrssicherungspflichtige erkennt, dass das Gewässer regelmäßig genutzt wird und Gefahren wie Strömungen, Tiefe oder Verunreinigungen bestehen, ohne dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Mit einer Eröffnung der Badestelle, etwa durch die Errichtung von Stegen oder Sanitäranlagen, erweitert sich zudem der Umfang der Verkehrssicherungspflicht. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen zum Gesundheitsschutz hinsichtlich der Wasserqualität, die regelmäßige Kontrollen und gegebenenfalls zeitweise Badeverbote erfordern. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Informationen durch den Ausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (13. Sitzung)
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung) — verwiesen
- 3.Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW; hier: Nachrüstung/Ertüchtigung des Busbestandes der Ruhrbahn GmbH mit Solar-Bus-Kits (SONO Motors)Zur Vorlage · 0288/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde die Nachrüstung des Busbestandes der Ruhrbahn GmbH mit Solar-Bus-Kits vorgeschlagen. Der Antrag vom Januar 2023 sieht vor, die Busdächer der Fahrzeuge mit Solaranlagen auszustatten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die durch die Anlagen gewonnene elektrische Energie zu nutzen, um elektrische Verbraucher wie die Klimaanlage, die Belüftung oder weitere Komponenten weitgehend unabhängig von der Lichtmaschine zu versorgen.
Aufgrund der technischen Fragestellungen der Eingabe wurde eine Stellungnahme der Ruhrbahn GmbH eingeholt, die der vorliegenden Vorlage beigefügt ist. Die Vorlage dient der Vorlage im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss die Stellungnahme der Ruhrbahn GmbH zur Kenntnis nimmt. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz stufte die potenziellen Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (13. Sitzung)
- 4.Lückenschluss der Lärmschutzwand in Essen-Karnap im Bereich der Karnaper StraßeZur Vorlage · 0586/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bereich der Karnaper Straße und Boyerstraße besteht eine Lücke in der bestehenden Lärmschutzwand entlang der Bahntrasse der Deutschen Bahn Netz AG. Da die Eisenbahnüberführung über die Karnaper Straße bisher nicht mit einer Lärmschutzwand ausgestattet ist, kann sich der Schienenlärm in diesem Bereich ungehindert ausbreiten. Die Lärmwerte an der Brücke liegen nach vorliegenden Berechnungen bei über 75 dB(A).
Anlass für die vorliegende Vorlage war eine Bürgeranfrage vom März 2023, die einen schnellen Lückenschluss der Lärmschutzwand forderte. Die Deutsche Bahn Netz AG hat bereits im Januar 2023 mitgeteilt, dass eine Lärmschutzwand an dieser Stelle grundsätzlich geplant sei. Die Umsetzung sei jedoch aufgrund von Problemen im Baugrund bisher nicht erfolgt. Eine Untersuchung des Baugrundes soll im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Bei einem positiven Ergebnis der Prüfung ist eine Umsetzung in den kommenden Jahren vorgesehen. Die Maßnahme ist Bestandteil des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes, wessoit kein rechtlicher Anspruch auf die Umsetzung besteht.
Das Umweltamt hat aufgrund der Situation Kontakt zum Eisenbahn-Bundesamt aufgenommen, um auf die Notwendigkeit der Errichtung der Wand hinzuweisen. Da die Stadt Essen keine weiteren direkten Einflussmöglichkeiten auf die Eigentümerin der Anlage hat, dient die Vorlage der Kenntnisnahme des Berichts durch den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.
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- 09.05.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (13. Sitzung)
- 5.Baustellenmanagement sowie Management der VerkehrsführungZur Vorlage · 0696/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit dem Baustellenmanagement sowie der Verkehrsführung in Essen. Anlass der Vorlage sind Beschwerden über die Abwicklung von Baumaßnahmen und die Steuerung der Ampelanlagen.
Im Bereich des Baustellenmanagements wird erläutert, dass die Anzahl der jährlichen Baumaßnahmen in den letzten sechs Jahren von etwa 10.000 auf 16.000 gestiegen ist. Während 80 Prozent der Arbeiten die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur betreffen, entfallen 20 Prozent auf den Straßenbau. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die zeitliche Planung von Baustellen durch unaufschiebbare Reparaturen und Termine begrenzt ist, wodurch eine ausschließliche Nutzung verkehrsarmer Zeiten kaum möglich ist. Für die verkehrsrechtliche Anordnung und Beschilderung ist das Amt für Straßen und Verkehr zuständig, während die Verantwortung für den Bauablauf und die Dauer der Maßnahmen bei den jeweiligen Bauvorhabenträgern liegt.
Hinsichtlich der Verkehrsführung wird ausgeführt, dass die Ampelschaltung auf Kompromisslösungen zwischen verschiedenen Verkehrsgruppen basiert. Viele Anlagen sind verkehrsabhängig geschaltet und beinhalten eine Priorisierung des öffentlichen Personennahverkehrs, was zu längeren Wartezeiten für andere Verkehrsteilnehmer führen kann. Die Koordination von „Grünen Wellen“ auf Hauptverkehrsstraßen ist durch ungleichmäßige Knotenpunktabstände und wechselnde Verkehrsströme technisch begrenzt. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird gebeten, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (13. Sitzung)
- 6.Umgestaltung Rüttenscheider MarktZur Vorlage · 0618/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Anregung zur Umgestaltung des Rüttenscheider Marktes. Ein Petent hatte sich im August 2022 an die Bezirksvertretung II gewandt, um eine klimagerechte Stadtplanung für den Platz vorzuschlagen. Dabei wurden Beispiele für klimaangepasste Flächen aus anderen Stadtteilen und Kommunen angeführt sowie die gesundheitlichen Auswirkungen der Erhitzung innerstädtischer Gebiete thematisiert.
Die Bezirksvertretung II hat bereits beschlossen, mit der Verwaltung über die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen, die Aufstellung von Sitzbänken am Brunnen sowie die Verlegung eines Containerstandortes zu beraten. Da die Eingabe zudem Forderungen nach einer grundlegenden, klimarelevanten Umgestaltung des Platzes enthält, wurde das Anliegen an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden weitergeleitet.
Das Amt für Straßen und Verkehr führt derzeit im Rahmen eines Förderprojekts für klimaresiliente Plätze eine Machbarkeitsstudie durch. Dabei werden der Giebelplatz, der Marktplatz Überruhr und der Borbecker Markt untersucht, um technische Möglichkeiten wie Begrünung, Entsiegelung und Regenrückhaltung zu prüfen. Auf Basis der Ergebnisse dieser Studie soll zukünftig ein Konzept für weitere Plätze, einschließlich des Rüttenscheider Marktes, entwickelt werden können.
Hinsichtlich der im Schreiben angesprochenen Elektroladesäulen hält die Verwaltung fest, dass sich bereits eine Ladesäule am Platzrand sowie zwei weitere im Umfeld befinden. Anträge für drei zusätzliche Standorte liegen vor. Die Stadt betreibt keine eigenen Ladesäulen; die Standortvergabe erfolgt über ein Wettbewerbsverfahren unter Berücksichtigung privater Betreiber.
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Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (13. Sitzung)
- 7.Verschiedenes