Rechtliche Einschätzung zur Öffnung größerer Abschnitte des Baldeneysees in Zeiten von Hitzewellen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0273/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 enthält eine rechtliche Einschätzung zur möglichen Öffnung größerer Abschnitte des Baldneysees für das Baden während Hitzewellen. Grundlage der Vorlage ist eine vom Ausschuss für Anregungen und Beschwerden angeforderte Prüfung durch das Rechtsamt.
Das Rechtsamt bestätigt die Ausführungen einer früheren Vorlage und weist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin. Eine Aufhebung des Badeverbots kann im Einzelfall zu Schadensersatzpflichten der Stadt Essen führen, sofern Verstöße gegen die Badegewässerverordnung NRW oder gegen allgemeine Verkehrssicherungspflichten vorliegen. In diesem Zusammenhang wird auf ein Gutachten des Ruhrverbandes Bezug genommen, dem die Einschätzung vollumfänglich zustimmt.
Die rechtliche Beurteilung stellt klar, dass das Baden nur bei einem bestehenden Badeverbot nicht unter den Gemeingebrauch fällt. Bei Missachtung eines Badeverbots erfolgt die Nutzung auf eigenes Risiko der Betroffenen. Dennoch können Haftungsansprüche entstehen, wenn die Stadt als Verkehrssicherungspflichtige erkennt, dass das Gewässer regelmäßig genutzt wird und Gefahren wie Strömungen, Tiefe oder Verunreinigungen bestehen, ohne dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Mit einer Eröffnung der Badestelle, etwa durch die Errichtung von Stegen oder Sanitäranlagen, erweitert sich zudem der Umfang der Verkehrssicherungspflicht. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen zum Gesundheitsschutz hinsichtlich der Wasserqualität, die regelmäßige Kontrollen und gegebenenfalls zeitweise Badeverbote erfordern. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Informationen durch den Ausschuss vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.05.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 14.02.2023verwiesen
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