Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 11 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 08.11.2022
- 2.Entscheidungen des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden über die Behandlung von Eingaben
- 2.1Umwelt-Ampel Alfredstraße
- 3.Verbesserung des Suchverfahrens für einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
- 4.Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Einrichtung einer Sammelstelle für brauchbare und unbenutzte Gegenstände auf den Betriebshöfen der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE)Zur Vorlage · 2051/2022/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2051/2022/2 befasst sich mit der Anregung, auf den Betriebshöfen der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) Sammelstellen für brauchbare und unbenutzte Gegenstände einzurichten. Ziel dieser Initiative ist die Förderung der Abfallvermeidung im Sinne der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Die zuständige Fachabteilung führt dazu aus, dass eine Umsetzung der vorgeschlagenen Sammelstellen zum aktuellen Zeitpunkt nicht realisierbar ist. Als Gründe werden fehlende Lagerkapazitäten auf den Recyclinghöfen und Recyclingstationen der EBE sowie die bestehende Genehmigungslage angeführt. So sei beispielsweise die Lagerung von Elektrogeräten nur unter Einhaltung spezifischer Auflagen möglich.
Als bestehende Alternative wird auf den Tausch- und Verschenkemarkt der EBE verwiesen, der als kostenlose Online-Plattform für private Anbieter zur Verfügung steht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Stadtgebiet bereits verschiedene gemeinnützige Organisationen mit Second-Hand-Kaufhäusern, Bücherschränken, Kleiderkammern oder Möbelbörsen existieren, die eine Weiterverwendung von Gegenständen ermöglichen.
Der Bericht wurde dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage wurde durch den Stadtkämmerer erstellt und die fachliche Prüfung ergab eine positive Einschätzung der Klimarelevanz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 5.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Elektrifizierung der Fahrzeugflotte der Entsorgungsbetriebe EssenZur Vorlage · 0105/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung befasst sich mit der Elektrifizierung der Fahrzeugflotte der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE). Im Rahmen einer Fahrzeuganalyse wurde festgestellt, dass die Eignung alternativer Antriebe von der Fahrzeugart abhängt. Während Elektroantriebe für PKW, Sprinter und Kleinkehrmaschinen als geeignet eingestuft werden, hat sich die Elektromobilität für Heckladerfahrzeuge bisher nicht als leistungsfähiges System erwiesen, da am Markt entsprechende Serienangebote fehlen.
Der aktuelle Fuhrpark der EBE umfasst insgesamt 306 Fahrzeuge. Neben Dieselmotoren kommen bereits Erdgasantriebe (CNG) in verschiedenen Bereichen, wie etwa im PKW-Pool oder bei den Abfallsammelfahrzeugen, zum Einsatz. Zudem wurde ein Entsorgungsfahrzeug mit Wasserstoffantrieb erworben, dessen Anschaffung durch Bundesfördermittel unterstützt wurde. Die EBE prüft zudem den Einsatz von HVO sowie E-Fuels.
Ein vollständiger Austausch der Flotte auf alternative Antriebe wird als langfristiger Prozess beschrieben, der über den Zeitraum des aktuellen Abfallwirtschaftskonzeptes bis 2026 hinausgehen wird. Als Herausforderungen werden die Marktverfügbarkeit sowie die hohen Investitionskosten genannt, die Auswirkungen auf die Kalkulation der Abfallgebühren haben können. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung)
- 5a.Rechtliche Einschätzung zur Öffnung größerer Abschnitte des Baldeneysees in Zeiten von HitzewellenZur Vorlage · 0273/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0273/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 enthält eine rechtliche Einschätzung zur möglichen Öffnung größerer Abschnitte des Baldneysees für das Baden während Hitzewellen. Grundlage der Vorlage ist eine vom Ausschuss für Anregungen und Beschwerden angeforderte Prüfung durch das Rechtsamt.
Das Rechtsamt bestätigt die Ausführungen einer früheren Vorlage und weist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin. Eine Aufhebung des Badeverbots kann im Einzelfall zu Schadensersatzpflichten der Stadt Essen führen, sofern Verstöße gegen die Badegewässerverordnung NRW oder gegen allgemeine Verkehrssicherungspflichten vorliegen. In diesem Zusammenhang wird auf ein Gutachten des Ruhrverbandes Bezug genommen, dem die Einschätzung vollumfänglich zustimmt.
Die rechtliche Beurteilung stellt klar, dass das Baden nur bei einem bestehenden Badeverbot nicht unter den Gemeingebrauch fällt. Bei Missachtung eines Badeverbots erfolgt die Nutzung auf eigenes Risiko der Betroffenen. Dennoch können Haftungsansprüche entstehen, wenn die Stadt als Verkehrssicherungspflichtige erkennt, dass das Gewässer regelmäßig genutzt wird und Gefahren wie Strömungen, Tiefe oder Verunreinigungen bestehen, ohne dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Mit einer Eröffnung der Badestelle, etwa durch die Errichtung von Stegen oder Sanitäranlagen, erweitert sich zudem der Umfang der Verkehrssicherungspflicht. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen zum Gesundheitsschutz hinsichtlich der Wasserqualität, die regelmäßige Kontrollen und gegebenenfalls zeitweise Badeverbote erfordern. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Informationen durch den Ausschuss vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.05.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (13. Sitzung)
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 6.Auflistung von Kühlorten in Essen auf der Internetseite der Stadt Essen als Bürgerbeteiligungsprozess und KampagneZur Vorlage · 0164/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0164/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit einer Anregung einer Petentin, die eine online-basierte Darstellung von sogenannten „Kühlorten“ in Essen sowie ein Bürgerbeteiligungsformat zur Identifizierung weiterer solcher Orte vorschlägt. Ergänzend werden Warnhinweise, Verhaltenstipps, Informationen zu öffentlichen Trinkwasserstellen und Unterbringungsmöglichkeiten bei Hitzebelastung angefragt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass bereits Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel existieren, darunter ein Strategiekonzept aus dem Projekt „Stadt begegnet Klimawandel“ sowie ein Fachplan Gesundheit. Zudem wird auf den Katastrophenschutzbedarfsplan verwiesen, der Hitze als Szenario umfasst und die Aktivierung der Warn-App NINA durch die Leitstelle Feuerwehr vorsieht. Ein Ratsbeschluss vom Oktober 2022 beauftragte die Verwaltung zudem mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Sicherstellung einer kostenlosen Trinkwasserversorgung.
Im Rahmen der aktuellen Erarbeitung einer Gesamtkonzeption zur Klimaanpassung und eines geplanten Hitzeaktionsplans prüft die Verwaltung die Umsetzung der Anregung. Eine Veröffentlichung von Kühlorten, eine Erweiterung der bestehenden „KlimaMap“ sowie die Berücksichtigung von Informationen zu Trinkwasserbrunnen werden als denkbar eingestuft. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 7.Quartalsgebundenes Berichtswesen der CO2e-Emissionsreduktion der Stadt Essen, als Gemeinwesen, basierend auf dem GHG Protocol (GreenHouseGas), gemäß der vorgegebenen Scopes 1-3 (Scope 3 soweit möglich)Zur Vorlage · 0186/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0186/2023/6 befasst sich mit der Anregung, ein quartalsgebundenes Berichtswesen zur CO2-Emissionsreduktion der Stadt Essen auf Basis des GHG Protocol einzuführen. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
Hintergrund der Vorlage ist eine Anregung vom November 2022, die eine engmaschigere Berichterstattung fordert. Die Stadt Essen erstellt bereits seit 2010 regelmäßig eine kommunale Treiblaggasbilanz. Aktuell nutzt die Verwaltung die Software „ECOSPEED Region“ und die Bilanzierungssystematik „BISKO“. Diese Methode dient der Vergleichbarkeit kommunaler Bilanzierungen, ist jedoch nicht vollständig konform mit dem GHG Protocol, da beispielsweise die Vorketten der Endenergie nicht vollständig erfasst werden.
Die Verwaltung führt aus, dass eine zeitliche Verdichtung der Berichterstattung auf Quartalsbasis derzeit nicht umsetzbar ist. Dies begründet die Verwaltung mit der aktuellen Personalsituation sowie der mangelnden Qualität und zeitlichen Auflösung der verfügbaren lokalen Eingangsdaten, die meist nur jährlich vorliegen. Zudem ist eine Implementierung des GHG Protocol für eine Kommune dieser Größe mit einem erheblichen Aufwand verbunden.
Es wird empfohlen, an der aktuellen Arbeitsweise festzuhalten. Eine detailliertere Unterteilung der Sektoren, wie im Maßnahmenkatalog des Sustainable Energy and Climate Action Plan vorgesehen, soll bei der nächsten Bilanzierung geprüft werden, sofern die Datengrundlage dies zulässt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung)
- 8.Aufnahme der Bäume der Sport- und Bäderbetriebe in das Anlagevermögen der StadtZur Vorlage · 0177/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0177/2023/6 befasst sich mit der Frage, ob die Baumbestände der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) in das Anlagevermögen der Stadt Essen aufgenommen werden können. Hintergrund der Vorlage ist eine Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.
In einer Stellungnahme der SBE wird ausgeführt, dass der Gehölzbestand infolge vergangener Sturmereignisse Schäden erlitten hat, die teilweise noch zur Beseitigung anstehen. Die SBE lassen den Bestand regelmäßig durch Baumsachverständige prüfen und veranlassen bei Bedarf Kronenpflegen oder Fällungen. Entnommene Gehölze sollen nach Möglichkeit ersetzt werden, wobei die Standortwahl von der jeweiligen Anlage abhängt. So sollen beispielsweise Neupflanzungen nicht unmittelbar an Sportplätzen erfolgen, um Schäden durch Wurzelwerk am Anlagevermögen zu vermeiden. In den vergangenen zwei Jahren wurden bereits Pflanzungen auf verschiedenen Sportanlagen und in Freibädern durchgeführt.
Hinsichtlich der bilanziellen Behandlung stellt die SBE fest, dass eine Übertragung der Einzelgehölze in das Anlagevermögen der Stadt nicht möglich ist. Da Pflanzen mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks werden, gelten die Baumbestände als fester Bestandteil des Grundvermögens der SBE. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Informationen zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung)
- 9.Verkehrssituation IcktenZur Vorlage · 0190/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0190/2023/6 des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Verkehrssituation im Essener Ortsteil Ickten, insbesondere im Kontext des Bebauungsplans für die ehemalige Tennisanlage. Dieser Plan, der im September 2022 als Satzung beschlossen wurde, sieht die Errichtung von etwa 25 bis 30 Wohneinheiten vor, wobei ein Anteil von rund 30 Prozent für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen ist. Die Erschließung erfolgt über die Icktener Straße, wobei für Besucher ein Stellplatz pro drei Wohneinheiten eingeplant ist. Eine schalltechnische Untersuchung geht von einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Icktener Straße um etwa 8 Prozent auf insgesamt 1.923 Fahrzeuge pro Tag aus.
Ein vorliegender Petent regt die Einrichtung eines flächendeckenden verkehrsberuhigten Bereichs für den gesamten Ortsteil an. Die Verwaltung lehnt die Ausweisung der Icktener Siedlung als verkehrsberuhigten Bereich jedoch ab, da die notwendigen Voraussetzungen, wie eine maximale Schrittgeschwindigkeit und die Abwesenheit von Durchgangsverkehr, nicht erfüllt sind. Insbesondere die Icktener Straße sowie die Straße Am Hammershöfchen werden als ungeeignet eingestuft. Ein Ausbau der Straßen zu Mischverkehrsflächen wird als nicht erforderlich betrachtet, da die Siedlung bereits eine Tempo-30-Zone umfasst und laut Polizei keine unfallbedingten Auffälligkeiten vorliegen. Eine Mehrbelastung durch die Neubebauung wird verneint, da die Erschließung nicht über die Siedlung erfolgt. Eine Erhebung für den Fuß- und Radverkehr wird aufgrund der geringen Verkehrsänderung und fehlender Kapazitäten nicht durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung)
- 10.Zweijährige Nutzung der Kunstwerkerschule als InterimsbauZur Vorlage · 2202/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde eine Stellungnahme der Immobilienwirtschaft zur Nutzung der ehemaligen Kunstwerkerschule in der Kunstwerkerstraße 98 behandelt. Der Anlass war eine Eingabe vom September 2022, in der vorgeschlagen wurde, das leerstehende Gebäude als temporären Interimsstandort für umliegende Schulen zu nutzen, die aufgrund anstehender Sanierungsarbeiten Ersatzflächen benötigen. Zudem wurde angeregt, auf den Bau eines geplanten Interimsgebäudes an der Kreuzung Rosastraße/Von-Einem-Straße zu verzichten.
Die Verwaltung lehnt die Nutzung des Gebäudes in der Kunstwerkerstraße ab. Einerseits ist das Grundstück im geltenden Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen, weshalb eine schulische Nutzung nach der Baunutzungsverordnung nicht zulässig ist. Andererseits weist das Objekt einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Aufgrund von Feuchtigkeitsschäden und Sicherheitsrisiken wurde das Betreten Teilen des Gebäudes bereits untersagt; zudem ist das Objekt von den Versorgungsleitungen getrennt.
Hinsichtlich des geplanten Interimsstandortes an der Rosastraße/Von-Einem-Straße hält die Immobilienwirtschaft an der Notwendigkeit des Bauvorhabens fest. Der Rat hat den Baubeginn bereits im August 2021 beschlossen. Die Errichtung der Ersatzflächen sei aufgrund der anstehenden Sanierungen an mehreren Schulen zwingend erforderlich, da der Bedarf auch über den aktuellen Vermarktungsstopp des Gebäudes in der Kunstwerkerstraße hinaus bestehen bleibe.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung)
- 11.Bebauung des Grundstücks Rüttenscheid: Rosastraße/Ecke Von-Einem-Straße hier: Beschwerde der Initiative zum Erhalt des Parks RosastraßeZur Vorlage · 2203/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme auf die Beschwerde der Initiative zum Erhalt des Parks Rosastraße reagiert. Gegenstand der Beschwerde ist der Ratsbeschluss zur Bebauung des Grundstücks an der Ecke Rosastraße/Von-Einem-Straße.
Die Verwaltung begründet die Nutzung des Grundstücks mit der Notwendigkeit, Schulraum für die Erweiterung der Andreasschule und der Sternschule zu schaffen. Aufgrund von Sanierungsarbeiten im Bestand, die Lärm und Staub verursachen, sei ein Schulinterim erforderlich. Eine Prüfung alternativer Standorte habe stattgefunden, wobei die vorgeschlagenen Ausweichflächen der Initiative als ungeeignet ausgeschlossen wurden. Das Interim ist auf eine Nutzung von zehn Jahren ausgelegt; eine Entscheidung über die spätere Nutzung des Grundstücks erfolgt erst nach Abschluss der Sanierungen.
Hinsichtlich der Verkehrsbelastung wird darauf verwiesen, dass ein explizites Verkehrskonzept für das Interim nicht vorgesehen ist. Eine abschließende Beurteilung möglicher Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen sei erst bei einer späteren Folgenutzung möglich.
Das geplante Gebäude soll als Holz-Modulbau in energieeffizienter Bauweise errichtet werden. Die Beheizung erfolgt über Luftwärmepumpen mit Ökostrom, ergänzt durch eine Photovoltaikanlage und ein Gründach. Zur Kompensation von Flächenverlusten und zur Bereitstellung von Aufenthaltsflächen werden Flächen an der Ecke Rosastraße/Isenbergstraße sowie bei der Bertha-Von-Suttner-Schule neu gestaltet. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung)
- 12.Beschwerde über den Ratsbeschluss zur Bebauung Rosastraße/Ecke Von-Einem-StraßeZur Vorlage · 2204/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Gegen den Ratsbeschluss zur Bebauung des Grundstücks an der Ecke Rosastraße und Von-Einem-Straße wurde gemäß Paragraph 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Beschwerde erhoben. Die Antragstellenden forderten die Rücknahme der Vorlage sowie des Bauvorhabens für ein Schult interim.
Die Verwaltung nimmt zu der Beschwerde Stellung und begründet die Notwendigkeit des Projekts mit der Sicherstellung des Schulraumbedarfs in Rüttenscheid. Aufgrund anstehender Sanierungsarbeiten an der Andreasschule und der Sternschule müssen Ersatzräume bereitgestellt werden, um den Unterricht aufrechtzuerhalten. Eine Prüfung alternativer Standorte habe ergeben, dass die Umsetzung auf der vorgesehenen Wiesenfläche, die bereits im Bebauungsplan als Schulgrundstück ausgewiesen ist, die einzige realisierbare Option darstelle.
Hinsichtlich der ökologischen Aspekte führt die Verwaltung aus, dass das Gebäude als Holz-Modulbau errichtet wird, der mit Luftwärmepumpen und einer Photovoltaikanlage ausgestattet ist. Die Versiegelung der Fläche für den reinen Bau betrage 1.061 m² von insgesamt 4.003 m². Die verbleibende Fläche soll als Außenspiel- und Aufenthaltsfläche genutzt werden. Als Ausgleich für die beanspruchte Fläche werden insgesamt 2.569 m² an anderen Standorten, unter anderem beim Helmholtz-Gymnasium und der Bertha-von-Suttner Realschule, neu gestaltet. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Stellungnahme zur Kenntnis nehmen; der Ratsbeschluss zum Baubeginn wird nicht zurückgenommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung)
- 13.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Stadtbezirk: II, Stadtteil: Rüttenscheid Quartiersumbau zur Klimaanpassung für den Stadtteil RüttenscheidZur Vorlage · 2177/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Initiative „Rettet Rüttenscheid“ hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW einen Vorschlag für einen Quartiersumbau zur Klimaanpassung im Stadtteil Rüttenscheid vorgelegt. Kern des Vorschlags ist die Umgestaltung des Messeparkplatzes P2. Die Initiative schlägt vor, diesen Parkplatz, der nach Angaben der Initiative eine wichtige Funktion als Luftleitbahn zur Vermeidung von Hitzeinseln einnimmt, ausschließlich für das Anwohnerparken der umliegenden Wohnstraßen bereitzustellen. Dabei soll die Rüttenscheider Einkaufsstraße von der Regelung ausgenommen bleiben. Im Gegenzug sollen die umliegenden Wohnstraßen von Parkplätzen befreit und durch Entsiegelung, Begrünung sowie die Installation von Wasseranlagen und öffentlichen Trinkbrunnen klimatisch aufgewertet werden. Zudem sollen soziale Treffpunkte wie Spielplätze geschaffen werden.
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hat zu diesem Vorschlag Stellung genommen. Da der Messeparkplatz P2 im Eigentum der Messe Essen GmbH steht und eine rechtskräftige Baugenehmigung für die aktuelle Nutzung als Park- und Logistikfläche vorliegt, ist die Umsetzung des Vorhabens nicht möglich. Die genehmigten Flächengrößen und Stellplatzzahlen waren Voraussetzung für die Finanzierung der Messemodernisierung zwischen 2016 und 2019, welche teilweise durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen abgesichert wurde. Eine Verringerung dieser Kapazitäten ist daher nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nahm die Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.02.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (12. Sitzung)
- 14.Verschiedenes