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Vorlage

Beschwerde über den Ratsbeschluss zur Bebauung Rosastraße/Ecke Von-Einem-Straße

2204/2022/7 Immobilienwirtschaft

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Gegen den Ratsbeschluss zur Bebauung des Grundstücks an der Ecke Rosastraße und Von-Einem-Straße wurde gemäß Paragraph 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Beschwerde erhoben. Die Antragstellenden forderten die Rücknahme der Vorlage sowie des Bauvorhabens für ein Schult interim.

Die Verwaltung nimmt zu der Beschwerde Stellung und begründet die Notwendigkeit des Projekts mit der Sicherstellung des Schulraumbedarfs in Rüttenscheid. Aufgrund anstehender Sanierungsarbeiten an der Andreasschule und der Sternschule müssen Ersatzräume bereitgestellt werden, um den Unterricht aufrechtzuerhalten. Eine Prüfung alternativer Standorte habe ergeben, dass die Umsetzung auf der vorgesehenen Wiesenfläche, die bereits im Bebauungsplan als Schulgrundstück ausgewiesen ist, die einzige realisierbare Option darstelle.

Hinsichtlich der ökologischen Aspekte führt die Verwaltung aus, dass das Gebäude als Holz-Modulbau errichtet wird, der mit Luftwärmepumpen und einer Photovoltaikanlage ausgestattet ist. Die Versiegelung der Fläche für den reinen Bau betrage 1.061 m² von insgesamt 4.003 m². Die verbleibende Fläche soll als Außenspiel- und Aufenthaltsfläche genutzt werden. Als Ausgleich für die beanspruchte Fläche werden insgesamt 2.569 m² an anderen Standorten, unter anderem beim Helmholtz-Gymnasium und der Bertha-von-Suttner Realschule, neu gestaltet. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Stellungnahme zur Kenntnis nehmen; der Ratsbeschluss zum Baubeginn wird nicht zurückgenommen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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