Aufnahme der Bäume der Sport- und Bäderbetriebe in das Anlagevermögen der Stadt
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0177/2023/6 befasst sich mit der Frage, ob die Baumbestände der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) in das Anlagevermögen der Stadt Essen aufgenommen werden können. Hintergrund der Vorlage ist eine Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.
In einer Stellungnahme der SBE wird ausgeführt, dass der Gehölzbestand infolge vergangener Sturmereignisse Schäden erlitten hat, die teilweise noch zur Beseitigung anstehen. Die SBE lassen den Bestand regelmäßig durch Baumsachverständige prüfen und veranlassen bei Bedarf Kronenpflegen oder Fällungen. Entnommene Gehölze sollen nach Möglichkeit ersetzt werden, wobei die Standortwahl von der jeweiligen Anlage abhängt. So sollen beispielsweise Neupflanzungen nicht unmittelbar an Sportplätzen erfolgen, um Schäden durch Wurzelwerk am Anlagevermögen zu vermeiden. In den vergangenen zwei Jahren wurden bereits Pflanzungen auf verschiedenen Sportanlagen und in Freibädern durchgeführt.
Hinsichtlich der bilanziellen Behandlung stellt die SBE fest, dass eine Übertragung der Einzelgehölze in das Anlagevermögen der Stadt nicht möglich ist. Da Pflanzen mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks werden, gelten die Baumbestände als fester Bestandteil des Grundvermögens der SBE. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Informationen zur Kenntnis nimmt.
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- 14.02.2023kein Ergebnis hinterlegt
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