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Vorlage

Zweijährige Nutzung der Kunstwerkerschule als Interimsbau

2202/2022/7 Immobilienwirtschaft

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde eine Stellungnahme der Immobilienwirtschaft zur Nutzung der ehemaligen Kunstwerkerschule in der Kunstwerkerstraße 98 behandelt. Der Anlass war eine Eingabe vom September 2022, in der vorgeschlagen wurde, das leerstehende Gebäude als temporären Interimsstandort für umliegende Schulen zu nutzen, die aufgrund anstehender Sanierungsarbeiten Ersatzflächen benötigen. Zudem wurde angeregt, auf den Bau eines geplanten Interimsgebäudes an der Kreuzung Rosastraße/Von-Einem-Straße zu verzichten.

Die Verwaltung lehnt die Nutzung des Gebäudes in der Kunstwerkerstraße ab. Einerseits ist das Grundstück im geltenden Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen, weshalb eine schulische Nutzung nach der Baunutzungsverordnung nicht zulässig ist. Andererseits weist das Objekt einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Aufgrund von Feuchtigkeitsschäden und Sicherheitsrisiken wurde das Betreten Teilen des Gebäudes bereits untersagt; zudem ist das Objekt von den Versorgungsleitungen getrennt.

Hinsichtlich des geplanten Interimsstandortes an der Rosastraße/Von-Einem-Straße hält die Immobilienwirtschaft an der Notwendigkeit des Bauvorhabens fest. Der Rat hat den Baubeginn bereits im August 2021 beschlossen. Die Errichtung der Ersatzflächen sei aufgrund der anstehenden Sanierungen an mehreren Schulen zwingend erforderlich, da der Bedarf auch über den aktuellen Vermarktungsstopp des Gebäudes in der Kunstwerkerstraße hinaus bestehen bleibe.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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