Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 09.05.2023
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Anregung zur Gestaltung des Schulviertels zwischen Isenbergstraße und Von-Einem-StraßeZur Vorlage · 0706/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Prüfung der Verkehrssituation und der Gestaltung des Schulviertels zwischen der Isenbergstraße und der Von-Einem-Straße. Anlass hierfür ist eine Petition vom Oktober 2022. Im Fokus stehen dabei die Kapazitäten der Grundschulen Andreasschule und Sternschule sowie die Sicherstellung von Aufenthaltsflächen im Stadtteil Rüttenscheid. Die Prüfung umfasst verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, die Entsiegelung von Flächen, die mögliche Sperrung der Rosastraße sowie Änderungen der Verkehrsführung, etwa durch eine Einbahnstraßenregelung in der Von-Einem-Straße oder eine Anpassung der Abbiegebewegungen in der Franziskastraße.
Die Verwaltung bewertet die Umsetzung verkehrsberuhigter Bereiche aufgrund baulicher Anforderungen und des Radverkehrsnetzes als nicht rechtfertigbar. In Bezug auf die Verkehrslage vor den Schulen wird darauf hingewiesen, dass durch Kiss+and-Ride-Plätze, Teilaufpflasterungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie Einbahnstraßenregelungen in verschiedenen Straßen bereits eine Stabilisierung erreicht wurde. Weitere Straßensperrungen werden kritisch betrachtet, da diese die Erreichbarkeit für Anwohnende und das Schwimmbad beeinträchtigen sowie den Verkehr auf andere Wohnstraßen verlagern könnten. Zudem wird die Erneuerung der Fahrradstraße in der Von-Einem-Straße im Rahmen des Radentscheids geplant. Die Prüfung der Lehrerparkplätze sieht vor, deren Bewirtschaftung zu untersuchen, wobei eine Reduzierung aus baurechtlichen Gründen ausgeschlossen wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (14. Sitzung)
- 4.Verkehrssituation TöpferstraßeZur Vorlage · 0875/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Verkehrssituation in der Töpferstraße. Hintergrund der Vorlage ist eine Eingabe eines Petenten vom 25. April 2023, in der die Sicherheit an einer spezifischen Kreuzung thematisiert wird.
Nach Einschätzung der Verwaltung besteht ein Gefährdungspotenzial für Fußgänger. Da die Ausfahrt eines nahegelegenen Supermarktparkplatzes auf die Töpferstraße nur in Richtung Ruhrallee möglich ist, müssen Fahrzeuge, die in Richtung Rüttenscheid fahren, unmittelbar hinter der Fußgänger-Lichtsignalanlage einen Wendevorgang durchführen. Dabei kann es vorkommen, dass die Lichtzeichen für Fußgänger bereits auf Grün geschaltet sind, während die Fahrer der wendenden Fahrzeuge dies nicht rechtzeitig wahrnehmen.
Als Sofortmaßnahme wurde die Schaltung der Signalanlage am 22. Mai 2023 angepasst. Der von der Rellinghauser Straße kommende Verkehr erhält nun im Regelfall fünf Sekunden vor dem Gegenverkehr eine rote Ampelphase. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Maßnahme die Situation zwar reduziert, aber nicht vollständig beseitigt.
Zudem werden weitergehende Maßnahmen geprüft. Dazu gehört die Anbringung eines zusätzlichen Kfz-Signals, das speziell auf den wendenden Verkehr ausgerichtet ist, sowie eine mögliche Verlängerung der Mittelinsel. Letzteres soll den Wendevorgang weiter nördlich ermöglichen, um den Fahrern mehr Zeit zur Wahrnehmung der Lichtzeichen zu geben. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis nehmen.
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- 13.06.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (14. Sitzung)
- 5.Verkehrssituation IcktenZur Vorlage · 0876/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0876/2023/6 des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Verkehrssituation im Essener Ortsteil Ickten, insbesondere im Hinblick auf die geplante Bebauung des ehemaligen Tennisgeländes. Der am 28. September 2022 beschlossene Bebauungsplan sieht die Errichtung von etwa 25 bis 30 Wohneinheiten vor, wobei rund 30 Prozent der Wohnflächen dem geförderten Wohnungsbau zugeordnet sind. Die Verkehrsplanung prognostiziert für die Icktener Straße eine Zunahme der täglichen Verkehrsmenge von 1.774 auf 1.923 Fahrzeuge, was einer Steigerung von etwa 8 Prozent entspricht. Als Besucherstellplätze sind pro drei Wohneinheiten ein Stellplatz vorzusehen.
Ein vorliegender Antrag fordert zudem die Einrichtung eines flächendeckenden verkehrsberuhigten Bereichs für den gesamten Ortsteil. Die Verwaltung lehnt die Ausweisung der Icktener Siedlung als verkehrsberuhigten Bereich ab, da die notwendigen Voraussetzungen, wie eine maximale Schrittgeschwindigkeit von 4 bis 7 km/h und die Abwesenheit von Durchgangsverkehr, nicht gegeben seien. Insbesondere die Icktener Straße sowie die Straße Am Hammershöfchen werden als ungeeignet eingestuft. Ein Ausbau der Straßen zu Mischverkehrsflächen wird als nicht zwingend erforderlich betrachtet, da die Siedlung bereits eine Tempo-30-Zone umfasst und laut Polizei keine unfallbedingten Auffälligkeiten vorliegen. Eine durch die Neubebauung erwartete Mehrbelastung des Verkehrs wird verneint, da die Erschließung nicht über die Siedlung erfolgt. Eine Erhebung für den Fuß- und Radverkehr wird aufgrund der geringen Verkehrsänderung und fehlender Kapazitäten nicht als vordringlich eingestuft.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (14. Sitzung)
- 5.1Verkehrssituation IcktenZur Vorlage · 0876/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage des Amtes für Straßen und Verkehr zur Icktener Straße befasst sich mit der Prüfung einer möglichen Einführung einer Begegnungszone sowie einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 20. Die Verwaltung stellt fest, dass die Einrichtung einer Begegnungszone nach österreichischem Vorbild derzeit nicht möglich ist, da die entsprechende Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrs-Ordnung fehlt und entsprechende Vorschläge der Verkehrsministerkonferenz nicht in den aktuellen Koalitionsvertrag übernommen wurden.
Hinsichtlich einer weiteren Geschwindigkeitsbeschränkung führt die Fachabteilung aus, dass die Icktener Siedlung bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist. Eine Reduzierung auf unter 30 km/h ist laut der Stellungnahme nur in zentralen städtischen Bereichen mit hoher Aufenthaltsfunktion möglich, was auf das betreffende Gebiet nicht zutrifft. Zudem liegen keine Unfallhäufungen vor, die eine Anpassung der Geschwindigkeitsregelung aus verkehrspolizeilicher Sicht erforderlich machen würden. Eine zusätzliche Beschilderung innerhalb der bestehenden Zone ist rechtlich nicht zulässig. Die zuständige Behörde weist darauf hin, dass Fahrzeugführende bereits jetzt zur besonderen Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern verpflichtet sind. Die Polizei wurde über die Zuständigkeit zur Überwachung der geltenden Höchstgeschwindigkeiten informiert. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird gebeten, die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (14. Sitzung)
- 6.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 7.Grundstücksangelegenheit
- 8.Verschiedenes