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Vorlage

Verkehrssituation Ickten

0876/2023/6 1. Ergänzung Amt für Straßen und Verkehr

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Ergänzungsvorlage des Amtes für Straßen und Verkehr zur Icktener Straße befasst sich mit der Prüfung einer möglichen Einführung einer Begegnungszone sowie einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 20. Die Verwaltung stellt fest, dass die Einrichtung einer Begegnungszone nach österreichischem Vorbild derzeit nicht möglich ist, da die entsprechende Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrs-Ordnung fehlt und entsprechende Vorschläge der Verkehrsministerkonferenz nicht in den aktuellen Koalitionsvertrag übernommen wurden.

Hinsichtlich einer weiteren Geschwindigkeitsbeschränkung führt die Fachabteilung aus, dass die Icktener Siedlung bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist. Eine Reduzierung auf unter 30 km/h ist laut der Stellungnahme nur in zentralen städtischen Bereichen mit hoher Aufenthaltsfunktion möglich, was auf das betreffende Gebiet nicht zutrifft. Zudem liegen keine Unfallhäufungen vor, die eine Anpassung der Geschwindigkeitsregelung aus verkehrspolizeilicher Sicht erforderlich machen würden. Eine zusätzliche Beschilderung innerhalb der bestehenden Zone ist rechtlich nicht zulässig. Die zuständige Behörde weist darauf hin, dass Fahrzeugführende bereits jetzt zur besonderen Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern verpflichtet sind. Die Polizei wurde über die Zuständigkeit zur Überwachung der geltenden Höchstgeschwindigkeiten informiert. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird gebeten, die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis zu nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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