Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 07.02.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Charta Grüne Infrastruktur Metropole RuhrZur Vorlage · 0554/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die nachhaltige Mitwirkung an der „Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“ beschließen. Die Vorlage, die vom Oberbürgermeister unterzeichnet wurde, sieht vor, dass die Charta als Leitbild für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur in der Region fungiert. Die Charta wurde vom Regionalverband Ruhr (RVR) in einem partizipativen Prozess erarbeitet und dient als strategische Grundlage für regionale Handlungsziele.
Die Charta umfasst fünf Leitthemen: die Sicherung der Lebensqualität durch Freiräume, die Klimaanpassung durch die Entwicklung einer „Schwamm-Region“, die Förderung der biologischen Vielfalt, die Stärkung der Klimagerechtigkeit sowie die Förderung einer zirkulären Metropole Ruhr durch nachhaltige Ressourcennutzung und Bodenschutz. Obwohl die Charta als Absichtserklärung keinen formellen Bindungswirkung besitzt, verpflichtet sich die Stadt Essen durch den Beschluss zur Unterstützung der genannten Ziele.
Der Regionalverband Ruhr arbeitet derzeit an einer darauf aufbauenden Strategie, die konkrete Handlungsziele und Umsetzungsinstrumente enthalten soll. Der Abschluss dieses Prozesses ist für Ende 2023 vorgesehen. Für die Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen sollen primär Förderprogramme auf europäischer, Bundes- und Landesebene genutzt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umsetzung der Maßnahmen durch die Schaffung von mehr Grün die Treibhausgasbilanz der Stadt positiv beeinflussen wird.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 4.Regionale Biodiversitätsstrategie für das RuhrgebietZur Vorlage · 0560/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0560/2023/6 befasst sich mit der Regionalen Biodiversitätsstrategie für das Ruhrgebiet, die auf einem zweijährigen Prozess basiert und im Juni 2022 von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr beschlossen wurde. Die Strategie umfasst zehn Themenfelder, darunter Biotop- und Artenschutz sowie Gewässer, und sieht eine fünfjährige Revisionsperiode vor. Ein zentraler Bestandteil ist ein regionales Handlungsprogramm, das auf der Grundlage der „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ entwickelt wurde. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens wurden Projekte von Kommunen und Fachstellen erfasst und nach Kriterien wie Umsetzbarkeit und Unterstützungsbedarf bewertet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
Das Handlungsprogramm umfasst zum Stand Januar 2023 insgesamt 139 Projektmeldungen, darunter 31 Best-Practice-Beispiele aus dem Stadtgebiet Essen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die ökologische Umstellung des Naturschutzgebiets Mechtenberg, die Revitalisierung von Straßenbegleitgrün sowie die Schaffung von Blüh- und Wiesenflächen. Eine Raumanalyse identifizierte zudem 272 Industrienaturflächen mit einer Gesamtgröße von rund 7.015 Hektar, wobei das Ziel die Sicherung von 5.500 Hektar ist.
Für das Jahr 2023 ist die Fortführung und Aktualisierung des Handlungsprogramms sowie die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs und einer GIS-basierten räumlichen Verortung geplant. Der Regionalverband Ruhr beabsichtigt zudem den Aufbau einer interaktiven Online-Plattform zur Darstellung von Projekten und Fördermöglichkeiten. Während die Finanzierung für einige Projekte durch beantragte Fördermittel gesichert ist, muss für den Großteil noch ein Finanzierungsplan erstellt werden. Mögliche Förderquellen sind unter anderem Programme wie EFRE/NRW oder das Bundesprogramm Natürlicher Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (9. Sitzung)
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Errichtung von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0574/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0574/2023/6 befasst sich mit der Errichtung von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum der Stadt Essen, um eine kostenlose Wasserversorgung sicherzustellen. Grundlage hierfür sind ein Ratsbeschluss vom 26. Oktober 2022 sowie die Anpassungen im Wasserhaushaltsgesetz. Ziel ist es, in jedem Stadtbezirk mindestens einen Brunnen zu installieren, wobei der Kennedyplatz als Pilotstandort für den Sommer vorgesehen ist. Weitere geplante Standorte sind unter anderem der Rüttenscheider Stern, der Frohnhauser Platz und der Werdener Markt.
Die Kosten für die Beschaffung und Installation eines Brunnens werden auf etwa 15.000 Euro geschätzt, während die jährlichen Betriebskosten bei circa 11.000 Euro liegen. Für das Jahr 2023 wurde ein Budget von 50.000 Euro bereitgestellt. Die Stadtwerke Essen AG übernimmt die Verantwortung für den Betrieb sowie die Erstellung der Anschlüsse. Die Finanzierung für das Jahr 2023 erfolgt über die Untere Wasserbehörde. Für die Folgejahre ist die Aufnahme in den Haushaltsplan unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung und möglicher Fördermittel vorgesehen.
Das Projekt dient der Umsetzung des geänderten § 50 Wasserhaushaltsgesetzes zur Bereitstellung von Trinkwasser aus dem Leitungsnetz im Rahmen der Daseinsfürsorge. Eine Prüfung der Klimarelevanz ergab, dass durch die Nutzung von Leitungswasser anstelle von Flaschenwasser mittelfristig CO2-Einsparungen erzielt werden können, wobei der CO2-Ausstoß durch Herstellung und Einbau einzurechnen ist. Der Rat der Stadt Essen soll die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Empfehlung für den Standort Kennedyplatz übernimmt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Baubeschluss zum Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse zwischen der Autobahnbrücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in SteeleZur Vorlage · 0520/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeschluss für den Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Gruga-Trasse fassen. Das Vorhaben umfasst einen 4,90 km langen Abschnitt zwischen der Autobahnbrücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in Steele. Die Wegebreiten werden je nach Geländelage zwischen 4,00 m und 6,50 m variieren. Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf 5.020.000 Euro brutto. Dabei wird eine Förderung durch das Land NRW in Höhe von bis zu 3.808.800 Euro angestrebt, sodass ein städtischer Eigenanteil von 1.211.200 Euro verbleibt.
Die Planung sieht vor, dass im Zuge des Ausbaus 38 Bäume entnommen werden, wofür 121 Ersatzpflanzungen vorgesehen sind. Eine Trassenverbreiterung auf 6,50 m wurde zugunsten des Landschaftsschutzes verworfen. Die Beleuchtung an zentralen Punkten soll mittels LED-Systemen erfolgen, sofern die Untere Naturschutzbehörde die Genehmigung erteilt. Für die Instandhaltung der Beleuchtung werden jährliche Kosten von etwa 2.400 Euro veranschlagt. Die Umsetzung in Essen-Steele ist ab 2024 geplant, der weitere Abschnitt bis zur A 52 soll 2025 folgen.
Die Prüfung der Klimarelevanz bewertet das Vorhaben als positiv, da durch die zentrale Lage ein Umstieg von PKW auf das Fahrrad erwartet wird, was zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen kann. Die tägliche Nutzungsfrequenz der Trasse wird mit 2.500 bis 3.000 Personen angegeben, in Spitzenzeiten mit bis zu 7.000 Radfahrenden. Die Vorlage liegt zur Empfehlung in den zuständigen Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie dem Haupt- und Finanzausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (siehe Diskussionsverlauf)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.aAktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) hier: Förderung energetische Modernisierung 2023Zur Vorlage · 0572/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die „Richtlinie 2023 zur Förderung energetische Modernisierung in Essen“ zum 1. Juli 2023 zu beschließen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Vorlage Kenntnis nehmen. Gegenstand der Maßnahme ist die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Heizungstechnik sowie Energieberatungen.
Für das Jahr 2023 sind städtische Mittel in Höhe von 1.730.500 Euro eingeplant. Durch die Einwerbung von Drittmitteln wird eine Erhöhung des Fördervolumens auf bis zu 3.730.500 Euro angestrebt. Die Förderung ist zeitlich begrenzt bis zum Erschöpfen der Mittel oder maximal bis zum 31. Dezember 2023. Ziel der Initiative ist es, die jährliche Modernisierungsrate von etwa 1,4 % auf mindestens 3 % bis 5 % zu steigern.
Mit dem geplanten Budget können rund 350 Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden. Dies soll zu einer jährlichen Einsparung von etwa 46.300 MWh und bei Wohngebäuden zu einer Reduktion von CO2 um bis zu 10.600 Tonnen führen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstellen der Grünen Hauptstadt Agentur sowie der energetischen Modernisierung. Für das Jahr 2024 wird die Vorlage einer angepassten Richtlinie im vierten Quartal vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.bUmsetzung priorisierter Aktivitäten im Handlungsschwerpunkt "Wohngebäude Bestandssanierung" aus dem Aktionsplan für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP)Zur Vorlage · 0577/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0577/2023/6 befasst sich mit der Umsetzung prioritärer Aktivitäten aus dem Aktionsplan für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) der Stadt Essen, wobei der Schwerpunkt auf der Sanierung von Wohngebäuden im Bestand liegt. Im Zentrum der Planung steht die Einrichtung des „KlimaTreff Essen“. Diese Servicestelle soll als zentraler Anlaufpunkt für die Beratung und Unterstützung bei energetischen Sanierungen fungieren.
Für fünf bereits laufende oder kurz vor dem Start stehende Maßnahmen, darunter die Unterstützung privater Vermieter sowie die Entwicklung einer Serviceagentur, sieht die Vorlage im Haushalt 2023 jährliche Sachkosten in Höhe von insgesamt 664.000 Euro vor. Der Personalbedarf für diese Aktivitäten umfasst 6,25 Vollzeitäquivalente bei der Grünen Hauptstadt Agentur. Die detaillierte Konzeption der Angebote sowie die Suche nach einem geeigneten Standort für die Servicestelle befinden sich derzeit in Vorbereitung.
Die räumliche Gestaltung der Servicestelle soll neben Beratungsflächen auch einen Ausstellungsraum für Ansichtsmodelle erneuerbarer Energien sowie einen Raum für Veranstaltungen, Seminare und Schulungen umfassen. Eine flexible Nutzung durch andere Fachbereiche ist über ein digitales Buchungstool vorgesehen. Die Öffnungszeiten sollen sich an lokalen Einzelhandelsstrukturen orientieren, wobei Abendveranstaltungen zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr geplant sind. Sobald eine Immobilie identifiziert wurde, wird eine entsprechende Vorlage für die Ratsgremien erstellt. Für den Zeitraum von 2023 bis 2040 wird im Handlungsfeld „Klimafreundliche Quartiere und Gebäude“ eine Reduktion von etwa 28.000 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr prognostiziert.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.cEvaluation der "Klimaampel" zur Beurteilung der Klimaauswirkungen in Vorlagen der VerwaltungZur Vorlage · 0557/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0557/2023/6 befasst sich mit der Evaluation sowie der Erweiterung der sogenannten „Klimaampel“, einem Instrument zur Darstellung von Klimaveränderungen in Verwaltungsvorlagen. Die Auswertung der Beschlussvorlagen aus den Jahren 2021 und 2022 zeigt, dass im Jahr 2021 bei 1004 Vorlagen 8,57 % positive und 2,39 % negative Auswirkungen auf den Klimaschutz ausgewiesen wurden. Im Jahr 2022 wiesen 293 Vorlagen positive Auswirkungen in Höhe von 15,36 % und negative Auswirkungen von 1,02 % auf. Die Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass das Instrument als Informationsquelle geschätzt wird, die Qualität der Angaben jedoch variiert.
Zudem wird die Ausweitung der Klimaampel auf das Themenfeld der Klimafolgenanpassung vorgeschlagen, basierend auf Orientierungshilfen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW sowie des DIFU. Der Verwaltungsvorstand hat entschieden, die erste Stufe der Klimaampel auf beide Themenfelder zu beziehen. In einer zweiten Stufe soll die bestehende Bewertungsmatrix um eine Matrix zur Beurteilung der Klimafolgenanpassung ergänzt werden, wobei Auswirkungen nach Möglichkeit zu quantifizieren und Optimierungsempfehlungen zu geben sind. Für die Kategorisierung des Klimaschutzes wird zudem eine Grenzmarke von 500 t CO2-eq pro Jahr ergänzt. Zur Qualitätssicherung sind Fortbildungen für Vorlagenersteller durch die GHA der Stadt Essen sowie Informationsveranstaltungen für Ratsmitglieder und Fraktionen vorgesehen. Die Anwendung der erweiterten Form erfolgt nach der Anpassung des Vorlagen-Templates durch einen externen Dienstleister.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Be-MoVe - Projekt, hier: „Evaluation Stadt-Terrassen"Zur Vorlage · 0645/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0645/2023/6 befasst sich mit der Evaluation des Projekts „Be-MoVe – Stadt-Terrassen“, das von August bis Ende September 2022 im Essener Stadtteil Holsterhausen durchgeführt wurde. Das Projekt, ein Leihangebot des Zukunftsnetzes Mobilität NRW, umfasste verschiedene Module wie Pflanzkübel und Sitzgelegenheiten. Eine Online-Befragung, an der 1.028 Personen teilnahmen, ergab, dass die Stadt-Terrassen von 80 bis 90 Prozent der Befragten wahrgenommen wurden, wobei 37 Prozent das Angebot persönlich nutzten. Die Bewertung der Maßnahme unterschied sich nach Verkehrsmittel: Während 86 Prozent der Radfahrenden die Initiative positiv bewerteten, äußerten 80 Prozent der Autofahrenden eine negative Meinung. Ein vergleichender Bericht der Fachhochschule Bochum, der methodische Einschränkungen der Erhebung aufzeigt, wird im Laufe des Jahres veröffentlicht.
Zusätzlich enthält die Vorlage Ergebnisse einer Umfrage zur Mobilität und Stadtteilpolitik. Dabei gaben 65 Prozent der Befragten an, sich klimaschutzverpflichtet zu fühlen, während 75 Prozent einen hohen Mobilitätsbedarf angaben. Die Befragten befürworten einen kostengünstigen Zugang zum ÖPNV sowie separate Verkehrsflächen für den Rad- und Fußverkehr. Zudem unterstützen 55 Prozent eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h außerhalb der Hauptstraßen. Eine Zählung des Fußverkehrs ergab für den Zeitraum zwischen 7 und 18 Uhr etwa 900 Personen. Eine dauerhafte Installation der Stadt-Terrassen ist derzeit nicht vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung III die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Projekt European Climate Adaptation Award (eca) - Ergebnisse Aktualisierung der Ist-Analyse (2022)Zur Vorlage · 0609/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz die Ergebnisse der aktualisierten Ist-Analyse 2022 im Rahmen des European Climate Adaptation Award (eca) vorgelegt. Die Stadt Essen nimmt seit 2020 an diesem Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimaanpassung teil, welches die städtische Klimastrategie bündelt und bewertet.
Die aktuelle Bewertung der Ist-Analyse liegt bei 44 Prozentpunkten, was einer Steigerung von 8 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Zuwachs resultiert aus der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen sowie einer effektiveren Erfassung von Aktivitäten durch ein neues Online-Tool. Besonders deutlich stieg die Punktzahl im Bereich der internen Organisation von 19 % auf 47 %. Stärken zeigen sich in den Themenbereichen Stadtklima, Grün und Wasser in der Stadt, während der Bereich Analyse, Strategie und Planung mit über 50 % überdurchschnittlich abschneidet.
Gleichzeitig wurden in den Bereichen kommunale Gebäude und Anlagen sowie Kommunikation und Partizipation niedrigere Werte ermittelt. Die Verwaltung leitet daraus Optimierungspotenziale ab, darunter eine stärkere Berücksichtigung von Klimafolgen im Gesundheitswesen, eine intensivere Kooperation mit externen Akteuren sowie eine verbesserte Kommunikation. Für das geplante externe Audit im Jahr 2024 entspricht die aktuelle Bewertung einer Basis-Zertifizierung; für eine Silber-Zertifizierung ist ein Wert von über 50 % erforderlich.
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Beratungsfolge
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Renaturierung kommunaler FließgewässerZur Vorlage · 0495/2023/6 · Vorlage
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Die Verwaltung hat einen Bericht zur Renaturierung kommunaler Fließgewässer in Essen vorgelegt, um die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2027 zu erfüllen. Die vorliegenden Konzepte zur naturnahen Entwicklung umfassen eine Gewässerlänge von etwa 120 Kilometern. Berichtspflichtig sind Gewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 Quadratkilometern, wozu unter anderem der Deilbach, Hesperbach, Oefterbach, Ruhmbach und Borbecker Mühlenbach gehören. Der Bericht dokumentiert bereits abgeschlossene Projekte, wie die Offenlegung des Deilbachs Ende 2022, sowie Maßnahmen an Gewässern wie dem Rellinghauser Mühlenbach, Kesselbach und Schmalenbecke.
Die Umsetzung künftiger Maßnahmen unterliegt verschiedenen Rahmenbedingungen. Aufgrund geänderter Förderregeln der Bezirksregierung Düsseldorf müssen Renaturierung und Hochwasserschutz künftig kombiniert betrachtet werden. Zudem bestehen Restriktionen durch die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen auf Privatgrundstücken, technische Unumsetzbarkeit in der Planung sowie personelle Engpässe im zuständigen Sachgebiet. Eine für 2023 beschlossene Erhöhung des Personalbestandes um eine Stelle wird erst ab 2024 oder 2025 wirksam.
Für den Zeitraum 2023 bis 2025 sind Großprojekte am Deilbach, Eibergbach und Ruhmbach geplant. Im Bereich der Gewässerunterhaltung sind Maßnahmen an Gewässern wie dem Pausmühlenbach, Wolfsbach und Rellinghauser Mühlenbach vorgesehen. Zur Priorisierung der Vorhaben findet Ende April 2023 ein Workshop in Kooperation mit Naturschutzverbänden statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat Untere Naturschutzbehörde sowie der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.04.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 11.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 12.Mitteilungen der Verwaltung
- 13.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 13.1TOP: Biomasseheizwerk Lührmannstraße effizient und wie geplant nutzenZur Vorlage · 1847/2022/LINKE · Antrag LINKE
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Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1847/2022/LINKE einen Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung darzustellen, welche Voraussetzungen für eine ursprüngliche Nutzung des Biomasseheizwerks in der Lührmannstraße erforderlich sind. Konkret wird angefragt, was notwendig ist, um Grünabfälle von Grün & Gruga wie geplant für die energetische Nutzung aufzubereiten und im Heizwerk zu verwerten. Zudem soll dargelegt werden, welche technischen Anpassungen seitens der Anlage notwendig wären, um die Biomasseverwertung allgemein effizienter zu gestalten.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass das Heizwerk ursprünglich dazu konzipiert wurde, die Wärmeversorgung der Gebäude im Grugapark und im Grugabad durch die Verwertung eigener Grün- und Strauchschnittabfälle sicherzustellen. Dies sollte sowohl die CO2-Emissionen senken als auch die Entsorgungs- und Energiekosten reduzieren. Laut der Ratsfraktion findet derzeit keine Verwertung der Grünabfälle von Grün & Gruga statt, stattdessen wird Holz importiert, was durch längere Transportwege und den Einsatz von Gas mit höheren Emissionen verbunden sei. Die Fraktion regt an, die Möglichkeiten einer nachhaltigeren Nutzung sowie Kooperationen, etwa mit der Einrichtung RVR Ruhr Grün zur Verwertung von Schadholz, zu prüfen, um Importe von Holzhackschnitzeln zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Quartalsbericht - Bekämpfung illegaler Entsorgungsbetriebe und der illegalen, grenzüberschreitenden Verbringung von AbfällenErgebnis: Kenntnis genommen
- 16.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 1. Quartal 2023Ergebnis: Kenntnis genommen
- 17.Verschiedenes