Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 20.12.2022
- 2.Umbesetzung in den Unterausschüssen des ASAGIZur Vorlage · 0247/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0247/2023/SPD eine Umbesetzung in den Unterausschüssen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI) beantragt. Der Antrag richtet sich an die Vorsitzende des Ausschusses und wurde zur Entscheidung in die Sitzung des Ausschusses am 21. Februar 2023 eingebracht.
Im Unterausschuss Soziales sieht die Anfrage einen Wechsel in der Besetzung der ordentlichen Mitglieder vor, wobei ein bisheriges Mitglied durch ein neues Mitglied ersetzt werden soll. Zudem ist vorgesehen, das bisherige stellvertretende Mitglied in die Position eines ordentlichen Mitglieds zu überführen und die Stellvertretung neu zu besetzen.
Des Weiteren umfasst der Antrag Änderungen im Unterausschuss Wohnungslosenhilfe und Obdachlosigkeit. Hier wird beantragt, das bisherige ordentliche Mitglied durch eine neue Person zu ersetzen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Chancenaufenthaltserlaubnis - Erstinformation -
- 4.Sachstand Flucht und Lagezentrum Ukraine
- 5.Sachstand Reform Wohngeldgesetz plus
- 6.Einrichtung und Betrieb einer DiamorphinambulanzZur Vorlage · 0166/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einrichtung und den Betrieb einer Diamorphinambulanz durch die Suchthilfe direkt Essen gGmbH beschließen. Das Vorhaben dient der Erweiterung des bestehenden Suchthilfesystems, um Patienten abzudecken, die aufgrund einer Unverträglichkeit gegenüber Methadon eine alternative Behandlung benötigen. Die geplante Einrichtung in der Hoffnungsstraße 24 soll nach Einschätzung der Sozialverwaltung bis zu 50 Behandlungsplätze umfassen. Die Behandlung gilt als nachrangige Maßnahme mit spezifischen Zugangsvoraussetzungen.
Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein baulicher Umbau der Räumlichkeiten erforderlich, der nach dem aktuellen Planungsstand etwa 800.000 Euro kosten wird. Die Stadt Essen beabsichtigt, diese Kosten als investiven Zuschuss zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung bereitet die Finanzierung der Maßnahme entsprechend vor. Der sichere Umgang mit dem Wirkstoff soll durch ein mit dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmtes Sicherungskonzept gewährleistet werden, dessen Einhaltung durch die zuständige Kreispolizeibehörde überprüft wird.
Zudem wird der Vertretung des Rates in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe direkt Essen gGmbH die Ermächtigung erteilt, alle für den Betrieb der Ambulanz notwendigen Beschlüsse zu fassen. Ein Betrieb der Einrichtung soll ohne Erhöhung der bereits im Haushalt veranschlagten laufenden Zuschüsse möglich sein. Die Umsetzung der Umbauarbeiten ist nach Erteilung der Genehmigung durch die Bezirksregierung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Arbeitsbericht der Fachstelle Elternschaft und seelische Erkrankung ElsE für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.09.2022Zur Vorlage · 2162/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Geschäftszeichen 2162/2022/4 enthält den Arbeitsbericht der Fachstelle Elternschaft und seelische Erkrankung ElsE für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. September 2022. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft vorgelegt.
Hintergrund der Fachstelle ist ein im Jahr 2017 durch den Jugendhilfeausschuss erteilter Prüfauftrag zur Stärkung von Maßnahmen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen. Ziel war die Weiterentwicklung einer Präventionsstrategie im Kontext frühkindlicher Bildung und früher Hilfen, was unter anderem den Ausbau der Unterstützung für Kinder psychisch kranker Elternteile einschloss. Das interdisziplinäre Gremium ElsE wurde mit der Aufgabe betraut, die Koordination von Bedarfen zu verbessern, sekundärpräventive Strukturen zu schaffen und den Zugang zu niederschwelligen Hilfen zu ermöglichen.
Die Fachstelle arbeitet an Fragestellungen zur frühzeitigen Erreichbarkeit von Familien, der Sensibilisierung von Fachkräften sowie der Enttabuisierung psychischer Erkrankungen im Elternkontext. Zudem befasst sie sich mit der Optimierung des Casemanagements innerhalb des Helfersystems. Der Bericht umfasst die inhaltlichen Schwerpunkte der Fachstellenarbeit im genannten Zeitraum sowie die Auswertung einer Umfrage unter 74 Fachkräften aus dem Bereich der Versorgungssysteme für Gesundheit und Jugend in Essen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Künftige Finanzierung und Durchführung der BrückenprojekteZur Vorlage · 0112/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat den Bericht über die Angebote der Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sogenannten Brückenprojekte, zur Kenntnis genommen und die Weiterführung dieser Angebote bis zum 31. Juli 2023 beschlossen. Diese niederschwelligen Angebote, die priman auf geflüchtete Familien abzielen, dienen der sprachlichen und sozialen Integration und fungieren als Übergang zum regulären Betreuungssystem. Für das Jahr 2023 wurden durch die Träger Plätze für insgesamt 689 Kinder in Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen beantragt.
Die Finanzierung der Projekte ist durch die Rahmenbedingungen der Landesförderung belastet, da bestimmte Kosten wie Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie Verwaltungs- und Overheadkosten nicht förderfähig sind. Dies betrifft rund 260 Plätze. Um den Fortbestand der Angebote zu sichern, sind zusätzliche kommunale Mittel in Höhe von bis zu 430.000 Euro erforderlich. Davon wurden bereits 150.000 Euro durch einen Ratsbeschluss aus dem Vorjahr bereitgestellt, während eine Finanzierungslücke von bis zu 280.000 Euro im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gedeckt werden soll. Die Träger bringen voraussichtlich etwa 750.000 Euro aus Landesmitteln ein. Ein Konzept zur langfristigen Sicherung der Qualität und Quantität der Projekte wird derzeit erarbeitet und der Verwaltungsvorlage im Juni 2023 zugrunde gelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Dritter Bericht zum Seniorenförderplan für die Jahre 2019 bis 2022Zur Vorlage · 0034/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen enthält den dritten Bericht zum Essener Seniorenförderplan für die Jahre 2019 bis 2022. Der Förderplan zielt darauf ab, durch Projekte ein altersgerechtes Umfeld zu schaffen, die häusliche Pflege zu unterstützen, soziale Kontakte zu fördern und Vereinsamung vorzubeugen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung interkultureller Angebote zur Sicherstellung der Teilhabe älterer Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
Die Finanzierung der Projektförderung beläuft sich seit dem 1. Januar 2020 auf jährlich 500.000 Euro, zuzüglich einer jährlichen Kostensteigerung von 3 % ab dem Jahr 2021. Der Bericht dokumentiert eine Entwicklung der Bewilligungen: Während im Jahr 2019 noch rund 487.929 Euro für 20 Anträge bewilligt wurden, sank die Zahl der bewilligten Zuwendungen in den Folgejahren auf 125.652 Euro im Jahr 2020, 156.910 Euro im Jahr 2021 und 52.909 Euro im Jahr 2022. Die Verwaltung führt den Rückgang der Anträge auf die durch die Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen zurück.
Der Bericht führt verschiedene erfolgreiche Projekte auf, darunter die Entwicklung der Internationalen Seniorenbegegnungsstätte zum Internationalen Zentrum 60plus sowie Angebote zur digitalen Teilhabe und zur Sturzprophylaxe. Für die Zukunft ist die Gründung weiterer SeniorenNetzwerke sowie die Förderung von Projekten zur Belebung öffentlicher Plätze vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, das Konzept der Projektförderung weiterzuentwickeln, da die Verstetigung einiger Projekte durch Herausforderungen bei der Ehrenamtsakquise oder der Sicherung von Eigenmitteln erschwert wurde. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme an den Seniorenrat, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen und den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.02.2023 · Seniorenrat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Bericht über die Implementierungsphase 2020 bis 2021 der Zentren 60plusZur Vorlage · 0032/2023/5 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen (0032/2023/5) dokumentiert die Implementierungsphase der Zentren 60plus im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Ziel dieser Phase war die Neuausrichtung der Essener Offenen Seniorenarbeit für die Bevölkerungsgruppe der über 60-Jährigen, die etwa 28 % der Essener Bevölkerung ausmacht.
Die Finanzierung der Seniorenarbeit erfolgt durch die Stadt Essen. Ab dem 1. Januar 2020 stellt die Stadt den Freien Wohlfahrtsverbänden jährlich rund 3 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Summe ab 2021 um jährlich 3 % steigt. Die Mittel verteilen sich auf zwölf Zentren 60plus, fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände, Investitionskostenförderung sowie Projektförderung aus dem Seniorenförderplan. Die personelle Ausstattung der zwölf Zentren variiert zwischen 0,67 und 1,5 Vollzeitstellen. Die Finanzierung basiert auf 18 neuen Zuwendungsverträgen.
Die Angebote der Zentren basieren auf einer Sozialraumanalyse zur Ermittlung der Bedarfe verschiedener Altersgruppen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Angebote ab März 2020 an Kontaktbeschränkungen angepasst, etwa durch digitale Formate oder Beratungen im Freien. Ein Schwerpunkt liegt auf der interkulturellen Seniorenarbeit, unterstützt durch das Zentrum 60plus International. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Für die Zeit ab 2022 ist eine weitere Berichterstattung mit detaillierteren Daten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 01.02.2023 · Seniorenrat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit; Gemeinsamer Antrag von CDU/SPD/Grüne Nr. 1184/2022/2 im Rat der Stadt EssenZur Vorlage · 0041/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des JobCenters Essen befasst sich mit der Situation der Langzeitarbeitslosen im SGB II-Bereich sowie mit Maßnahmen zur Prävention von Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen. Auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen CDU, SPD und Grünen werden die Entwicklungen im Zeitraum von 2016 bis 2022 dargelegt. In diesem Zeitraum sank die Zahl der Langzeitarbeitslosen von 15.182 auf 13.201 Personen. Während der Anteil der Betroffenen aus acht Nicht-EU-Herkunftsländern von 6,2 % auf 15,4 % anstieg, erhöhte sich die Zahl der Personen aus dieser Gruppe, die in Erwerbstätigkeit integriert wurden, von 678 im Jahr 2016 auf 2.944 im Jahr 2021. Für das Jahr 2023 sind 44 % der Haushaltsmittel für öffentlich geförderte Beschäftigung vorgesehen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit durch die Betreuung junger Menschen. Die Umsetzung erfolgt über die Jugendberufsagentur, die eine Zusammenarbeit der Fachbereiche Schule, Jugendamt und JobCenter mit der Bundesagentur für Arbeit vorsieht. Die Maßnahmen umfassen Angebote in Schulen sowie Vor-Ort-Angebote mit dem Ziel der Aktivierung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Ergänzend führt die Ausländerbehörde Zahlen zu Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen auf, die sich auf 37 beziehungsweise 16 Fälle belaufen. Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, dem Integrationsrat sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den UA Soziales geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den UA Soziales geschoben - 12.Beschlusskontrolle
- 13.Anträge
- 13.1Kommunale Konferenz Alter und Pflege Hier: Erweiterung der Mitgliedschaft um Vertreterinnen und Vertreter des ASAGIZur Vorlage · 0242/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, die Zusammensetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zu verändern. Ziel des Antrags ist es, die Mitgliedschaft der Konferenz um Vertreterinnen und Vertreter des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zu erweitern.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Kommunale Konferenz Alter und Pflege darauf ausgerichtet ist, die Unterstützungsstrukturen für die betroffenen Personen in Essen zu verstetigen und weiterzuentwickeln. Die Konferenz soll die Zusammenarbeit zwischen den im pflegerischen Bereich tätigen Institutionen fördern und die verschiedenen beteiligten Bereiche vernetzen. Um einen Austausch zwischen der Politik und den weiteren Teilnehmenden der Konferenz zu gewährleisten, wird die Einbindung politischer Vertreterinnen und Vertreter als notwendig erachtet.
Im Rahmen des Antrags wird die Stadtverwaltung gebeten, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten, die die konkrete Erweiterung der Mitgliedschaft regelt und zur Entscheidung vorlegt. Der Antrag wurde zur Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration verwiesen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.2Personalausweise für Obdach- und Wohnungslose gebührenfrei ermöglichen!Zur Vorlage · 0269/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0269/2023/SPD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, um den Zugang zu Personalausweisen für wohnungslose und obdachlose Menschen zu erleichtern. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung den vollständigen Verzicht auf Personalausweisgebühren für diese Personengruppe umsetzt.
Konkret wird die Verwaltung beauftragt, durch entsprechende Verwaltungsanweisungen und die Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel sicherzustellen, dass das Bürgeramt die kostenlose Ausgabe von Personalausweisen an obdachlose und wohnungslose Menschen gewährleisten kann. Zudem soll Informationsmaterial erstellt und über bestehende Einrichtungen und Initiativen für Betroffene verteilt werden, um über den Prozess der kostenlosen Beantragung aufzuklären.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass Personen ohne festen Wohnsitz der allgemeinen Ausweispflicht unterliegen. Ein gültiger Ausweis wird als Voraussetzung für wesentliche Prozesse wie die Anmeldung beim Jobcenter, bei Sozialversicherungen, die Anmietung von Wohnraum oder Bankgeschäfte beschrieben. Da die Gebühren für einen regulären Personalausweis sowie die Kosten für vorläufige Dokumente für mittellose Menschen eine Hürde darstellen können, wird auf die Möglichkeit verwiesen, die Gebühren gemäß § 1 Absatz 6 der Personalausweisgebührenverordnung zu ermäßigen oder zu erlassen. Der Antrag zielt darauf ab, durch den Verzicht auf Gebühren bei nachgewiesener Mittellosigkeit eine nachhaltige Lösung zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — geschoben in den UA WHuO
Ergebnis: geschoben in den UA WHuO - 14.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil