Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 18 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 16.05.2023
- 2.Fachkräftegewinnung und -bindung im ErziehungsdienstZur Vorlage · 0361/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage befasst sich mit der Fachkräftegewinnung und -bindung im Erziehungsdienst in Essen. Bis zum Jahr 2030 wird ein Bedarf von insgesamt 2.572 Erzieherstellen prognostiziert, der sich auf die Stationären Hilfen, Kindertageseinrichtungen, die Offene Ganztagsschule sowie die Offene Kinder- und Jugendarbeit verteilt. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen werden bis 2030 zudem Renteneintritte, Fluktuation und Stellen durch Kita-Ausbau erwartet. Für das Schuljahr 2026/2erm 2027 wird aufgrund eines Betreuungsbedarfs von 85 % ein jährlicher Bedarf von etwa 106 Gruppen berechnet, wobei sich ein Defizit von rund 1.000 Fachkräften abzeichnet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den vorliegenden Konzeptentwurf zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Erstellung eines vertieften Konzepts zu beauftragen, das konkrete Maßnahmen und Ressourcen darstellt. Zur Umsetzung soll im Jugendamt eine Task-Force Fachkräfte mit bis zu drei Vollzeitstellen eingerichtet werden, wobei die Personalkosten von rund 266.274 Euro im Jahr 2023 unter der Bedingung einer möglichen unterjährigen Überschreitung des Personalkostenbudgets geprüft werden sollen.
Als Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung werden die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, Quereinstiege, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte identifiziert. Geplant ist die Gründung eines Bündnisses für Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst unter Federführung des Geschäftsbereichsvorstands Jugend, Bildung und Kultur sowie die Durchführung eines Fachkräftetags im vierten Quartal 2023. Ein umfassendes Gesamtkonzept soll bis zum Ende des ersten Halbjahres 2024 vorliegen. Eine Steuerungsgruppe wird die Koordination übernehmen und die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über die Entwicklungen informieren.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 2.aWeitere Umsetzung des Essener Modells zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Brückenprojekte)Zur Vorlage · 0834/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Weiterentwicklung und Sicherung des sogenannten „Essener Modells“ zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, den sogenannten Brückenprojekten. Ziel der Maßnahme ist es, die Kinderbetreuungsangebote durch die ergänzende Finanzierung von Brückenprojekten und Sprachbildungsgruppen auszubauen. Dabei sollen vorrangig Standorte in Flüchtlingsunterkünften erhalten und neue Eltern-Kind-Gruppen zur Integration Neuzugewanderter geschaffen werden. Dies dient der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze gemäß § 24 SGB VIII sowie der Vermeidung der Isolation von Familien.
Für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 sind maximale kommunale Kosten in Höhe von 240.000 Euro veranschlagt. Dieser Betrag soll Lohnnebenkosten, Reinigung und Verwaltung abdecken. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“, wobei voraussichtlich zusätzliche überplanmäßige Mittel benötigt werden. Durch die Einführung neuer Förderrichtlinien sollen Träger dazu befähigt werden, ergänzende Mittel zu beantragen, um die finanziellen Mehrbedarfe für das Jahr 2024 ermittelbar zu machen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Umsetzung in der vorgeschlagenen Form beschließen. Weitere Gremien, darunter der Haupt- und Finanzausschuss, der Integrationsrat, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Rat der Stadt, sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Erweiterung des Essener Modells Quartiersmanagement auf den Stadtteil BorbeckZur Vorlage · 2205/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Erweiterung des „Essener Modells Quartiermanagement“ auf den Stadtteil Borbeck sowie die Einrichtung eines Stadtteilbüros vor. Hierfür soll zum 1. Januar 2024 beim Jugendamt eine zusätzliche Planstelle im Bereich der Stadtteilarbeit geschaffen werden. Parallel dazu soll die Finanzierung einer Stelle für die Stadtteilmoderation beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen ab demselben Zeitpunkt sichergestellt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten durch den Fachbereich 60 vorgesehen. Die kalkulierten jährlichen Mietkosten für das Stadtteilbüro belaufen sich auf etwa 24.000 Euro. Zudem werden einmalige investive Kosten in Höhe von 50.000 Euro für die Technik und die Erstausstattung veranschlagt, ergänzt um kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen. Die jährlichen Personalkosten für die Stadtteilarbeit und den Zuschuss zur Stadtteilmoderation werden mit insgesamt rund 144.000 Euro beziffert.
Das Vorhaben verfolgt das Ziel, Sozialraumorientierung, Inklusion und partizipative Stadtteilmoderation strategisch zu verknüpfen. Das Jugendamt soll zudem prüfen, ob das Modell auf weitere Stadtteile übertragbar ist. Während der Rat der Stadt über den Vorschlag entscheidet, geben der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen ab. Eine jährliche Berichterstattung über die Arbeit und die Schwerpunktthemen des Quartiermanagements ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.aBericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 0532/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Förderung von zwei weiteren Quartiershausmeister-Stellen bei der Caritas Essen gGmbH bis Ende 2023 zu unterstützen. Hintergrund ist das Auslaufen der Finanzierung durch das Jobcenter für die bisher als Quartierskümmerer eingesetzten Stellen in den Stadtteilen Bergmannsfeld und Hörsterfeld. Die Überführung in das stadtweite Programm der Quartiershausmeister soll die Aufgabenbereiche und die Finanzierung angleichen. Für den Zeitraum von acht Monaten im Jahr 2023 wird ein Bezuschussungsbedarf von maximal 34.000 Euro veranschlagt, wobei die Kosten aus dem Haushalt der Stadt Essen gedeckt werden sollen. Die Stellen sind mit jeweils einem Vollzeitäquivalent der Entgeltgruppe E4 TVöD angesetzt.
Der Bericht beschreibt zudem verschiedene Maßnahmen zur Quartiersentwicklung und Kriminalprävention in den Essener Bezirken. Im Bezirk I ist die Umgestaltung eines Parkplatzes an der Kleinen Stoppenberger Straße geplant, um dem Drogenhandel entgegenzuwirken. In den Bezirken III und IV leisten Quartiershausmeister Präventionsarbeit, unter anderem durch Kooperationen mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE), dem Ordnungsamt und der Polizei. Im Bezirk IV wird zudem ein Streetwork-Projekt mit der Universität Duisburg-Essen sowie Trainings für Grundschüler durch die Werkstatt Solidarität Essen gGmbH durchgeführt, wofür eine Erhöhung der Sachkosten vorgesehen ist. In den Bezirken V, VI und VII konzentrieren sich die Tätigkeiten der Quartiershausmeister auf die Ordnung, Sicherheit und die Unterstützung von Netzwerken wie dem Aktionsbündnis sicheres Altenessen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst der Stadt EssenZur Vorlage · 0718/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0718/2023/3 befasst sich mit der Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst der Stadt Essen. Der Entwurf, der auf einem externen Gutachten basiert, soll den Ausschüssen für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis vorgelegt werden. Die Verwaltung ist beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten und einen Beschluss unter Einbeziehung einer Stellungnahme zur Organisationsüberprüfung von 2021 vorzulegen. Dies umfasst die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zu Personal, Technik und Immobilien sowie die Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
Der Plan sieht eine Erweiterung der Rettungsmittel vor, um der Entwicklung der Einsatzzahlen Rechnung zu tragen, die von etwa 114.815 im Jahr 2010 auf rund 163.637 im Jahr 2021 gestiegen sind. Die Anzahl der Fahrzeuge soll von 104 auf 159 Einheiten erhöht werden, was eine Steigerung um 55 Einheiten bedeutet. Dies umfasst zusätzliche Fahrzeuge in den Bereichen Notfallrettung, Krankentransport und Gerätewagen Rettung, darunter auch Intensivtransportwagen sowie Infektions-RTW. Zudem soll die Funktion des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst inklusive eines Führungsassistenten fest besetzt werden. Der Bedarfsplan dient als Grundlage für die Gebührensatzung der Stadt Essen und wird jährlich auf rechtliche sowie strukturelle Änderungen überprüft. Das Beteiligungsverfahren der Hilfsorganisationen, Krankenkassen und Verbände ist bereits abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (19. Sitzung)
- 01.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (23. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.FB 38 Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten – Jahresbericht 2022Zur Vorlage · 0870/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 38, der die Zentrale Ausländerbehörde sowie die Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit und der Ausländer umfasst, hat den Jahresbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 0870/2023/3 dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration.
Der Bericht dokumentiert die Aktivitäten des Fachbereichs im vergangenen Jahr und beschreibt die Abstimmungsprozesse mit der Stadtverwaltung sowie mit den Landes- und Bundesbehörden. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Darstellung des Umsetzungsstandes von Maßnahmen, die in einem vorangegangenen Handlungskonzept zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität und der Arbeitsbedingungen im Bereich der Kommunalen Ausländerbehörde sowie des Welcome- und ServiceCenters Essen festgelegt wurden.
Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister am 31. Mai 2023 unterzeichnet. Die Beratungsfolge der zuständigen Gremien war für die Monate Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.aSachstand zum Projekt "Kooperationsverbund seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen"Zur Vorlage · 0929/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen führt das Projekt „Kooperationsverbund Seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ fort, für das der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Fördermittel bereitstellt. Essen fungiert dabei als eine von drei Modellregionen in Nordrhein-Westfalen, um Strukturen für eine verbesserte Versorgung spezifischer Zielgruppen zu entwickeln. Im Fokus stehen Kinder unter sechs Jahren, die in Obhut genommen wurden, sowie Jugendliche, die aufgrund komplexer Hilfebedarfe und herausfordernden Verhaltens schwer durch die regulären Systeme der Jugendhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie erreichbar sind.
Im Rahmen der Projektstelle im Gesundheitsamt wird die Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt, dem Jugendamt und der Kinder- und Jugendpsychiatrie optimiert. Aktuell werden zwei wesentliche Maßnahmen entwickelt: Ein diagnostisches Kurzscreening für in Obhut genommene Kinder unter sechs Jahren soll auffällige Fälle frühzeitig identifizieren und eine schnelle Weitervermittlung in tiefergehende Diagnostik ermöglichen. Parallel dazu wird ein schriftliches Konzept für das bereits bestehende Kooperationsnetzwerk für die zweite Zielgruppe erarbeitet. Dieses Netzwerk dient der monatlichen Fallbesprechung komplexer Einzelfälle unter Beteiligung verschiedener Fachstellen.
Für das kommende Jahr ist die praktische Umsetzung dieser Konzepte sowie eine detaillierte Bedarfsanalyse geplant. Der Fokus des dritten Projektjahres liegt auf der Evaluation des Gesamtprojektes und dem Abschluss der Projektlaufzeit. Die zuständigen Ausschüsse haben den aktuellen Sachstand zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Gesundheitsversorgung im Essener Norden – Statusbericht zu den Essener GesundheitskioskenZur Vorlage · 0930/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen enthält einen Statusbericht zur Gesundheitsversorgung im Essener Norden, mit Fokus auf die Gesundheitskioske in Altenessen und Katernberg. Diese Einrichtungen werden von der „Gesundheit für Essen gGmbH“ betrieben und bieten kostenfreie, mehrsprachige Beratungen zu medizinischen sowie sozialen Themen an.
Seit der Eröffnung des ersten Kiosks im April 2022 und des zweiten im Dezember 2022 wurden bis zum 31. März 2023 insgesamt 1.503 Beratungen durchgeführt. Davon entfielen 1.214 Beratungen auf den Standort Altenessen und 289 auf Katernberg. Der Kundenstamm umfasst in Altenessen 370 Personen und in Katernberg 100 Personen. Für die weitere Planung sind ein Netzwerkevent im Oktober 2023 sowie ein Hepatitis-Check im Mai 2024 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Rat der Stadt Essen den Statusbericht zur Kenntnis nehmen. Eine Vorprüfung der Vorlage sowie die Prüfung von Sachkosten wurden durchgeführt. Im Rahmen einer Klimaschutz-Vor-Einschätzung wurde die Klimarelevanz auf der Stufe 1 bewertet.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Mittelvergabe aus Erträgen der Freibettenstiftung/Julius-von-Waldthausen-Stiftung und Rücklagenbildung zur KapitalverstärkungZur Vorlage · 0888/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über die Mittelvergabe aus den Erträgen der Freibettenstiftung sowie der Julius-von-Waldthausen-Stiftung für das Jahr 2023. Die vorliegende Vorlage des Gesundheitsamtes sieht vor, die Stiftungsmittel gemäß den in den Anlagen aufgeführten Fördervorschlägen bereitzustellen.
Für die Freibettenstiftung stehen nach Abzug einer Rücklagenzuführung in Höhe von 22.150,00 Euro voraussichtlich 64.742,35 Euro zur Vergabe zur Verfügung. Zum Stand vom 14. April 2023 sind davon 53.330,00 Euro sicher verfügbar. Da die Gesamtsumme der eingegangenen Förderanträge 74.500,20 Euro beträgt, werden die Anträge entsprechend der verfügbaren Mittel gekürzt. Bei der Julius-von-Waldthausen-Stiftung belaufen sich die voraussichtlichen Erträge nach einer Rücklagenzuführung von 4.000,00 Euro auf 8.580,10 Euro, wovon 6.290,00 Euro aktuell sicher zur Verfügung stehen. Dieser Betrag soll an den Wiese e.V. vergeben werden.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung des Jahres 2023 der Kapitalrücklage zuzuführen. Diese Rücklagenbildung dient der Werterhaltung des Stiftungsvermögens und soll den Kaufkraftverlust ausgleichen, um die langfristige Sicherung der Erträge zu gewährleisten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ertragslage durch weitere Ausschüttungen aus Fondsanteilen noch steigen kann und eine weitere Mittelvergabe für die zweite Jahreshälfte geplant ist.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mitEnthaltung der AfD-Fraktion
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mitEnthaltung der AfD-Fraktion - 8.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2022Zur Vorlage · 0693/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des JobCenters Essen befasst sich mit der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2022. Die Gesamtausgaben beliefen sich in diesem Zeitraum auf 17.101.764 €, was einer Steigerung von 27,14 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Parallel dazu stieg die Anzahl der Anträge um 49,72 %. Im Bereich SGB II wurde ein Zuwachs von 50,59 % verzeichnet, während im Rechtskreis WoGG/BKGG ein Anstieg von 48,73 % im Vergleich zu 2019 zu beobachten war. Die Kosten für die Mittagsverpflegung in den Bereichen SGB II und WoGG/BKGG beliefen sich auf 6.157.515,21 €. Zudem stiegen die Ausgaben für die soziale und kulturelle Teilhabe im SGB II um 39,62 % auf 554.710,65 €.
Im Vergleich zu anderen Städten in Nordrhein-Westland weist Essen Pro-Kopf-Ausgaben von 302,20 € im SGB II und 318,37 € im BKGG auf. Die Gesamtausgaben für SGB II und WoGG/BKGG erreichten mit 16.709.871 € den höchsten Stand seit 2015. Für das Jahr 2023 wird aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes und einer Stabilisierung des öffentlichen Lebens mit einer weiteren Zunahme der Inanspruchnahme gerechnet. Ein Vergleich der ersten Quartale von 2022 und 2023 zeigt einen Anstieg der Bruttoausgaben im SGB II um 10,36 %. Die Verwaltung prüft derzeit die Einführung des Moduls „Deutsch als Fremdsprache“ in den Sommerferien sowie die Erstellung eines Informationsflyers zur sozialen und kulturellen Teilhabe. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Sachstandsbericht und Weiterentwicklung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen, die in der Stadt Essen in der Prostitution arbeitenZur Vorlage · 0937/2023/5 · Vorlage
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Der vorliegende Sachstandsbericht der Vorlage 0937/2023/5 befasst sich mit der Weiterentwicklung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für Sexarbeitende in Essen. Die Stadtverwaltung schätzt die Zahl der Betroffenen in Essen auf etwa 1.200 Personen. Der Bericht dokumentiert die Kooperation zwischen dem Amt für Soziales und Wohnen, dem Gesundheitsamt sowie verschiedenen Trägern, darunter die Caritas-SkF-Essen gGmbH, die Aidshilfe Essen e.V., die Suchthilfe direkt Essen gGmbH und der Verein zur Hilfe suchtmittelabhängiger Frauen Essen e.V. Die bestehenden Angebote umfassen Krisenintervention, medizinische Sprechstunden, psychosoziale Beratung sowie Präventionsarbeit.
Im Rahmen der Analyse wurden spezifische Bedarfe identifiziert, die unter Einbeziehung der Jugendhilfe untersucht werden. Dazu gehören die gesundheitliche Versorgung, insbesondere für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, der Ausbau muttersprachlicher Angebote sowie die Intensivierung von Begleitmaßnahmen und Peer-Education. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Erreichbarkeit der Zielgruppe, da sich die Prostitution verstärkt in den privaten Raum verlagert. Hierfür werden der Ausbau der telefonischen Beratung sowie aufsuchende Internetarbeit als Maßnahmen zur Überwindung von Barrieren wie Sprachschwierigkeiten oder Stigmatisierung angeführt.
Für die Umsetzung der Internetarbeit können zusätzliche Personalbedarfe entstehen, deren Konkretisierung in weiteren Gesprächen erfolgen soll. Die Ermittlung der Personal- und Sachkosten der kooperierenden Verbände steht noch aus. Die Finanzierung der Maßnahmen ist über das Produkt 1.05.10.01.02 vorgesehen. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration soll den Bericht zur Kenntnis nehmen. Eine laufende Analyse befasst sich zudem mit der Situation von Minderjährigen in der Prostitution.
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- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.aKommunale Konferenz Alter und Pflege: Hier: Benennung der Vertretung des ASAGIZur Vorlage · 0955/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI) soll die Besetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege erweitern. Gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung ist vorgesehen, die Vertretung des Ausschusses in diesem Fachgremium durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des ASAGI sowie deren oder dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter zu ergänzen.
Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege dient als Fachgremium zur Klärung allgemeiner Fragen und Problemstellungen, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes sowie des Alten- und Pflegegesetzes auf lokaler Ebene ergeben. Ziel der Konferenz in Essen ist die Vernetzung verschiedener Bereiche der pflegerischen Infrastruktur und der Schnittstellen zum Gesundheitswesen. Die Konferenz arbeitet an der Sicherstellung und Weiterentwicklung einer Angebotsstruktur, die sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert.
Die Entscheidung zur Erweiterung der Vertretung folgt auf einen Beschluss des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration aus einer Sitzung im Februar 2023. Die Benennung der Vertretung erfolgt durch die Besetzung mit den oben genannten Funktionen des Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Sachstand zum Aktionsplan Essen Inklusiv
- 11.Beschlusskontrolle
- 12.Anträge
- 13.Mitarbeiter*innen mit einer Schwerbehinderung bei der Stadt EssenZur Vorlage · 0766/2023/INKL · Antrag Inklusionsbeirat
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Inklusionsbeirat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, der die Verwaltung dazu auffordert, detaillierte Informationen zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen bei der Stadt Essen vorzulegen. Im Zentrum der Anfrage steht die Erhebung der Anzahl aller Beschäftigten, unterteilt in Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie weitere Gruppen. Dabei sollen die Zahlen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 sowie derer, die einen GdB unter 50, aber als gleichgestellt gelten, ausgewiesen werden. Die Auswertung soll sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozentwerten und nach Geschlechterverteilung erfolgen. Zudem wird die Auskunft darüber erbeten, ob die Stadt Essen die Ausgleichsabgabe leistet.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit dieser Daten mit der Vorbildfunktion der Stadt als Arbeitgeberin. Ziel ist es, die Verhältnisse der Beschäftigten mit Behinderungen festzustellen und die Sensibilisierung für die Belange dieser Gruppe zu fördern. Hierzu wird vorgeschlagen, ein Simulationsangebot für Führungskräfte und Belegschaft zu entwickeln, um durch das Erleben von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Rollatoren ein Bewusstsein für Barrieren zu schaffen. Nach Vorlage der städtischen Stellungnahme sollen zudem ein Konzept zur Erhöhung des Anteils von Beschäftigten mit Behinderungen unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels sowie die Umsetzung des Simulationsangebens unter Einbeziehung des Inklusionsbeirats entwickelt werden.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Situation und Förderung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten ArbeitsmarktZur Vorlage · 0497/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0497/2023 gestellt. Das Ziel des Antrags ist die Untersuchung der Situation von Menschen mit Behinderungen sowie ihnen gleichgestellten Personen auf dem Essener Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung Essen darum, einen aktuellen Sachstandsbericht zu erstellen. Dieser Bericht soll insbesondere die Lage von Frauen mit Behinderungen thematisieren. Als Grundlage für die Begründung wird auf eine Studie verwiesen, die eine besondere Förderbedürftigkeit von Frauen mit Schwerbehinderung aufzeigt.
Darüber hinaus wird gefordert, dass der Empfehlungsbeschluss des Inklusionsbeirates vom 1. März 2023 berücksichtigt wird. Die zuständige Fachdezernentin soll hierzu in den zuständigen Fachausschüssen sowie im Inklusionsbeirat Bericht erstatten. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die den Inklusionsbeirat, den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration umfasst.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 31.05.2023 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Arbeitsmarktkonferenz / Arbeitsmarktstrategie und FachkräftesicherungZur Vorlage · 0795/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine Weiterentwicklung der kommunalen Arbeitsmarktpolitik vorsieht. Die Vorlage mit der Nummer 0795/2023/CDU/GRÜNE fordert die Stadtverwaltung dazu auf, über den aktuellen Sachstand der Ergebnisse der ersten Arbeitsmarktkonferenz sowie der Essener Arbeitsmarktstrategie zu berichten.
Im Zentrum des Antrags steht die Entwicklung eines Konzepts für eine regelmäßige, idealerweise jährliche Essener Arbeitsmarktkonferenz. Zudem soll eine systematische Fortschreibung der kommunalen Arbeitsmarktstrategie bis zum Jahr 2025 erfolgen. Dabei sollen neue arbeitsmarktpolitische Herausforderungen wie der Fachkräftemangel, die Langzeitarbeitslosigkeit, die Zuwanderung von Geflüchteten sowie die Folgen der Digitalisierung berücksichtigt werden.
Der Antrag sieht vor, dass bei der Erarbeitung dieser Konzepte auch die Ergebnisse der ersten Essener Fachkräftekonferenz vom Mai 2023 einfließen. Ein besonderer Fokus soll dabei auf der Fachkräftesicherung liegen. Dies umfasst die Prüfung von Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung von Personen kurz vor dem Renteneintritt sowie die temporäre Einbindung von bereits im Ruhestand befindlichen Fachkräften in den ersten Arbeitsmarkt. Ziel der Initiative ist die Verstetigung der Vernetzung relevanter Akteure, um Strategien zur Bewältigung der genannten Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, 1 Enthaltung der FDP-Fraktion, 1 Gegenstimme der AfD-Fraktion
- 13.06.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2023 · Seniorenrat (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen, 1 Enthaltung der FDP-Fraktion, 1 Gegenstimme der AfD-Fraktion - 16.Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: verwiesen in UA Soziales - 17.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Anmietung von 17.354 m² Büro- und Nebenflächen im Objekt Kruppstraße 16, 45128 Essen für die Fachbereiche 38 und 01-09Ergebnis: Kenntnis genommen