Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung des Inklusionsbeirates vom 26.09.2024
- 2.Umbesetzung im InklusionsbeiratZur Vorlage · 1383/2024/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät am 27. November 2024 über eine Umbesetzung im Inklusionsbeirat. Die entsprechende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht einen Wechsel in der Zusammensetzung des Gremiums vor.
Die Neubesetzung basiert auf einem gemeinsamen Vorschlag des Facharbeitskreises Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit, in dem die in Essen vertretenen Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe organisiert sind. Im Rahmen des Umbesetzungsverfahrens sollen die Positionen eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds neu besetzt werden. Dabei ist ein Tausch zwischen zwei Personen vorgesehen: Eine bisherige stellvertretende Mitgliedschaft wird als ordentliches Mitglied neu besetzt, während die bisherige ordentliche Mitgliedschaft in die Rolle der stellvertretenden Mitgliedschaft wechselt.
Nach der Entscheidung durch den Rat wird der Inklusionsbeirat am 28. November 2024 über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Berichterstattung zum Programm der Philharmonie Essen
- 4.Vorstellung KulturTandem Essen 2025
- 5.Bericht zu den baufachlichen Stellungnahmen der Koordinierungsstelle Inklusion im Zeitraum vom 01.07.2023 - 30.06.2024Zur Vorlage · 1614/2024/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Koordinierungsstelle Inklusion hat einen Bericht über die baufachlichen Stellungnahmen im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 vorgelegt. Gemäß der Bauordnung Nordrhein-Westfalen müssen die zuständige Bauaufsichtsbehörde sowie die örtliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden die Gelegenheit erhalten, zur Barrierefreiheit Stellung zu nehmen. Die Koordinierungsstelle erstellt hierzu baufachliche Stellungnahmen auf Basis der DIN 18040-1 und der Bauprüfverordnung. Bei Baumaßnahmen ab einer Summe von 15 Millionen Euro wird zusätzlich die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in den Prozess einbezogen.
Im betrachteten Zeitraum wurden elf baufachliche Stellungnahmen erstellt. Darüber hinaus werden aktuell zwei umfangreiche Baumaßnahmen im laufenden Prozess begleitet. Die Vorlage dient der Umsetzung eines Beschlusses des Inklusionsbeirates vom 16. August 2023, wonach die Verwaltung dem Beirat im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung eine zusammenfassende Aufstellung vorlegen soll. Der Bericht wird dem Inklusionsbeirat in der Sitzung am 28. November 2024 sowie dem Seniorenrat in der Sitzung am 4. Dezember 2024 zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Seniorenrat (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Sachstandsbericht barrierefreier Ausbau Bushaltestellen 2024Zur Vorlage · 1577/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in Essen liegt zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Inklusionsbeirat sowie den Seniorenbeirat vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Information über eine Änderung der Berichterstattung. Während bisher die Fortschritte bei Bus- und Straßenbahnhaltestellen in einem gemeinsamen Bericht zusammengefasst wurden, erfolgt die Berichterstattung künftig getrennt. Die Informationen zu Bushaltestellen werden weiterhin durch das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) bereitgestellt, während die Ruhrbahn ab Ende 2024 oder Anfang 2025 separate Berichte zum Ausbau der Straßenbahnhaltestellen vorlegen wird.
Das ASV ist für etwa 1.100 Haltesteige zuständig, wobei rund 690 Haltestellen aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung prioritär zu behandeln sind. Bisher wurden knapp 60 Haltesteigen barrierefrei umgebaut, sodass noch etwa 630 Umbaumaßnahmen ausstehen. Für die nächsten zwei Jahre sind im Rahmen von Erneuerungsmaßnahmen unter anderem die Haltestellen Bredeneyer Kreuz und Krupp-Krankenhaus geplant.
Zusätzlich übernimmt die Ruhrbahn seit einer Vereinbarung aus dem Jahr 2022 die Umsetzung von Maßnahmen an Bushaltestellen nach festgelegten Prioritäten, um die Planungs- und Baukapazitäten des ASV zu entlasten. Im Jahr 2024 wurden bereits verschiedene Haltestellen wie Steele Ost oder Karl-Meyer-Platz fertiggestellt. Für das Jahr 2025 ist der barrierefreie Ausbau von weiteren acht Haltestellen, darunter Bürgerhaus Oststadt und Asbachtal, vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2023Zur Vorlage · 1019/2024/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Erziehungsberatung in Essen wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene kommunale Gremien eingebracht. Die Vorlage des Jugendamtes beschreibt die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die in den unterschiedlichen Sozialräumen der Stadt tätig sind. Diese Stellen bieten Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtiente bei der Bewältigung individueller sowie familienbezogener Probleme an.
Im Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt 3.727 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch die Angebote der Beratungsstellen begleitet. Der Bericht dokumentiert Kennzahlen und thematisiert die aktuellen Lebenssituationen der jungen Menschen sowie die daraus resultierenden Bedarfe. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger in Essen. Die Beratungsleistungen werden als kostenfrei, zeitnah und ohne bürokratische Hürden ausgewiesen.
Die Vorlage wird im Rahmen einer Beratungsfolge verschiedenen Gremien vorgelegt, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Zudem geht die Information an den Integrationsrat, den Inklusionsbeirat sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Fachstandard zu § 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Fachstandard des Jugendamtes bei Trennungs- und Scheidungskonflikten sowie Arbeitshilfe zum § 35a SGB VIII der Sozialen Dienste des Jugendamtes Essen - Stand 01.10.2024Zur Vorlage · 1396/2024/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt Essen hat dem Jugendhilfeausschuss und dem Inklusionsbeirat neue fachliche Leitlinien zur Kenntnis vorzulegen. Die Vorlage umfasst einen Fachstandard zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII, einen Fachstandard für den Umgang mit Trennungs- und Scheidungskonflikten sowie eine Arbeitshilfe zum § 35a SGB VIII.
Der erste Fachstandard dient der Orientierung der Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst. Ziel ist es, die Beratung von Eltern, Erziehungsberechtigten und jungen Menschen einheitlich zu gestalten und die Beratungsqualität zu sichern. Die Unterlagen enthalten rechtliche Grundlagen, Aufgabenbeschreibungen sowie methodische Anregungen für die Praxis.
Der zweite Fachstandard befasst sich mit der Vorgehensweise bei familiengerichtlichen Verfahren. Er zielt darauf ab, Abläufe bei Sorge- und Umgangskonflikten zu vereinheitlichen und die Einbeziehung von Kindern in diese Prozesse zu ermöglichen. Zudem werden Rahmenbedingungen für den begleiteten Umgang sowie Vorgaben zum Datenschutz festgelegt.
Die Arbeitshilfe zum § 35a SGB VIII dient als Anleitung für Fachkräfte bei der Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen bei drohender oder vorhandener seelischer Behinderung. Sie umfasst Hinweise zur Einhaltung von Fristen und zur Abgrenzung gegenüber anderen Rehabilitationsträgern. Die Standards wurden in Arbeitsgruppen der Sozialen Dienste unter Beteiligung freier Jugendhilfeträger erarbeitet und sollen an künftige gesetzliche Entwicklungen angepasst werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Umsetzung einer intensiv beschützten Wohnform für psychisch kranke Erwachsene im Rahmen der Eingliederungshilfe in EssenZur Vorlage · 1606/2024/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant gemeinsam mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Arbeitsgemeinschaft zur Planung und Koordinierung der psychosozialen Einrichtungen in Essen (AG PlaKo) die Umsetzung einer intensiv beschützten Wohnform für psychisch kranke Erwachsene. Ziel ist die Schaffung von 10 bis 12 Plätzen, um eine wohnortnahe Versorgung insbesondere für Personen mit einem Unterbringungsbeschluss gemäß § 1831 BGB zu ermöglichen. Bisher fehlten in Essen entsprechende geschützte Plätze, was dazu führte, dass Betroffene häufig in andere Bundesländer verlegt werden mussten.
Die Zielgruppe umfasst Menschen mit schweren oder chronifizierten Psychosen, Suchterkrankungen sowie Persönlichkeitsstörungen oder herausforderndem Verhalten. Als Anbieter für die Umsetzung haben sich das Diakoniewerk Essen e.V. und das evangelisch freikirchliche Sozialwerk e.V. bereit erklärt. Die Umsetzung soll im Rahmen einer neu zu gründenden Betreibergesellschaft erfolgen.
Ein geeigneter Standort im Versorgungsgebiet der LVR-Universitätsklinik Essen wurde bereits gefunden. Nach den geplanten Umbaumaßnahmen zu Beginn des Jahres 2025 ist der Erstbezug ab dem 15. Mai 2025 vorgesehen. Die Kosten für die Existenzsicherung und Unterkunft werden durch Bundesmittel refinanziert, wodurch die Aufwendungen für die Stadt Essen haushaltsneutral bleiben. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Inklusionsbeirat nehmen das Konzept zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Anträge
- 11.Anfragen/Anregungen
- 12.Mitteilungen
- 12.1Mitteilungen der Verwaltung
- 12.2Mitteilungen des Inklusionsbeirates
- 13.Verschiedenes / Termine
- 14.Unterlagen in leichter Sprache