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Vorlage

Bericht zu den baufachlichen Stellungnahmen der Koordinierungsstelle Inklusion im Zeitraum vom 01.07.2023 - 30.06.2024

1614/2024/5 04.12.2024 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 04.12.2024 · Seniorenrat (31. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Koordinierungsstelle Inklusion hat einen Bericht über die baufachlichen Stellungnahmen im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 vorgelegt. Gemäß der Bauordnung Nordrhein-Westfalen müssen die zuständige Bauaufsichtsbehörde sowie die örtliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden die Gelegenheit erhalten, zur Barrierefreiheit Stellung zu nehmen. Die Koordinierungsstelle erstellt hierzu baufachliche Stellungnahmen auf Basis der DIN 18040-1 und der Bauprüfverordnung. Bei Baumaßnahmen ab einer Summe von 15 Millionen Euro wird zusätzlich die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in den Prozess einbezogen.

Im betrachteten Zeitraum wurden elf baufachliche Stellungnahmen erstellt. Darüber hinaus werden aktuell zwei umfangreiche Baumaßnahmen im laufenden Prozess begleitet. Die Vorlage dient der Umsetzung eines Beschlusses des Inklusionsbeirates vom 16. August 2023, wonach die Verwaltung dem Beirat im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung eine zusammenfassende Aufstellung vorlegen soll. Der Bericht wird dem Inklusionsbeirat in der Sitzung am 28. November 2024 sowie dem Seniorenrat in der Sitzung am 4. Dezember 2024 zur Kenntnis vorgelegt.

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