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Vorlage

Zuwendungsvertrag mit dem Frauen helfen Frauen Essen e.V. über die Frauenberatungsstelle 

0207/2025/5 18.03.2025 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über die Verlängerung des Zuwendungsvertrages mit dem Verein Frauen helfen Frauen Essen e.V. zur Förderung der dortigen Frauenberatungsstelle. Die Verwaltung soll den bestehenden Vertrag um zwei Jahre verlängern. Dabei ist vorgesehen, den Höchstbetrag der Förderung für das Jahr 2025 auf 213.000 Euro zu erhöhen. Für die Zeit ab dem Jahr 2026 wurde eine maximale jährliche Steigerung von zwei Prozent festgelegt, um voraussichtlichen Lohnsteigerungen Rechnung zu tragen.

Die finanzielle Unterstützung durch das Amt für Soziales und Wohnen dient dem Betrieb der Beratungsstelle. Laut Vorlage besteht für die Kommune gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Gewaltschutzgesetz eine Verpflichtung, soziale Dienste und Schutzmaßnahmen für Betroffene von Gewalt bereitzustellen. Da das Amt diese Aufgabe nicht eigenständig in ausreichendem Umfang gewährleisten kann, erfolgt die Förderung über den Verein. Die beantragte Erhöhung der Zuwendung gegenüber dem Vorjahr, in dem 168.208 Euro bereitgestellt wurden, begründet sich durch gestiegene Personal- und Sachkosten. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2025/2026 veranschlagt.

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Beratungsfolge