Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 29 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 18.02.2025
- 2.Weiterführung des Ehrenamtsstipendiums für junge MenschenZur Vorlage · 0304/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen nimmt den Sachstand zur Weiterführung des Ehrenamtsstipendiums für junge Menschen zur Kenntnis. Das Programm, das im Jahr 2024 erstmals für das Jahr 2025 vergeben wurde, richtet sich an junge Engagierte zwischen 18 und 27 Jahren, die in Vereinen, Verbänden oder vergleichbaren Institutionen tätig sind. Ziel der Förderung ist es, eine finanzielle Unterstützung zu bieten, damit die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihr Ehrenamt neben einer Ausbildung, einem Studium oder einer weiterführenden Schule ausüben können.
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 erhalten 15 Personen ein monatliches Stipendium in Höhe von 150 Euro. Die Auswahl erfolgte nach Prüfung der Bewerbungen per Losentscheid aus insgesamt 55 eingegangenen Anträgen. Neben der finanziellen Unterstützung sieht das Programm Austauschformate und die Vernetzung mit der Stadtverwaltung vor. Für das dritte und vierte Quartal 2025 sind weitere Austauschformate sowie die Mitgestaltung eines Jugendehrenamtsempfangs geplant.
Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt wird das Pilotformat Ende 2025 evaluieren, um das Konzept gegebenenfalls an die Bedürfnisse der Jugendlichen anzupassen und das Stipendium als festen Bestandteil in die Engagementstrategie der Stadt Essen zu integrieren. Die Ausschreibung für das Jahr 2026 soll ab März 2025 in der aktuellen Form erfolgen. Die Gesamtkosten für die Stipendien und Austauschformate belaufen sich auf etwa 28.500 Euro.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.04.2025 · Seniorenrat (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Inklusionsbeirat (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.„Wir alle sind Essen – Gemeinsam für ein friedliches Miteinander“: 2025 im Zeichen von 80 Jahre Frieden in DeutschlandZur Vorlage · 0299/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtinitiative „Wir alle sind Essen – Gemeinsam für ein friedliches Miteinander“ plant für das Jahr 2025 Veranstaltungen unter dem Thema „80 Jahre Frieden in Deutschland“. Die Initiative, die in Kooperation mit der Essener Allianz für Weltoffenheit arbeitet, setzt sich zum Ziel, den gesellschaftlichen Dialog und den Zusammenhalt in Essen zu stärken. Anlass sind der 80. Jahrestag des Kriegsendes sowie die Befreiung Deutschlands durch die Alliierten.
Das geplante Programm umfasst verschiedene Formate wie Workshops für Schülerinnen und Schüler, Vorträge und Dialogtage, die vorrangig in den Monaten April bis Juni stattfinden sollen. Zu den angekündigten Terminen gehören ein Vortrag von Dr. Klaus Wisotzky am 11. April sowie eine Gedenkveranstaltung am 8. Mai mit dem Journalisten Prof. Heribert Prantl. Am 9. Mai ist ein Aktionstag für Schülerinnen und Schüler vorgesehen, der sich mit Themen wie Freiheit, Demokratie und Grundrechten befasst. Zudem ist für den 10. Mai eine musikalische Veranstaltung auf dem Burgplatz geplant. Ein digitaler Veranstaltungskalender soll über die verschiedenen Angebote informieren.
Die Finanzierung der Maßnahmen ist im Haushaltsplan 2025 mit einem Betrag von 100.000 Euro vorgesehen. Die Initiative strebt an, durch Begegnungen zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen eine Kultur des friedlichen Miteinanders zu fördern.
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Beratungsfolge
- 30.04.2025 · Kulturbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.04.2025 · Seniorenrat (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Inklusionsbeirat (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Essen 2022 bis 2025Zur Vorlage · 1078/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Essen für den Zeitraum 2022 bis 2025 gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Kinder- und Jugendarbeit. Die Vorlage, die unter anderem dem Jugendhilfeausschuss sowie weiteren Gremien wie dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft zur Kenntnis vorgelegt wurde, bezieht sich auf die gesetzlichen Grundlagen gemäß den Paragrafen 11 bis 14 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII).
Im Bereich der Kinder- und Jugendförderung nach § 11 SGB VIII werden die Strukturen der Angebote sowie die Durchführung von „Kollegialen Diskursen“ beschrieben, die zur Bedarfsermittlung und Anpassung der Angebote dienen. In den Jahren 2023 und 2024 standen dabei Themen wie außerschulische Bildungsangebote und die Präsenz von Jugendlichen im öffentlichen Raum im Fokus. Der Bericht thematisiert zudem die Förderung von Jugendverbänden nach § 12 SGB VIII sowie die Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII. Im Kontext des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII wurden für das Jahr 2024 Schwerpunkte wie der Konsum von Cannabis und Lachgas, der Einfluss sozialer Netzwerke sowie Gewalt unter Jugendlichen identifiziert.
Mit Blick auf den kommenden fünften Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2026 bis 2030 plant die Stadt Essen eine kompaktere Gestaltung des Plans. Die künftige Planung soll auf dem Abgleich von demografischen Daten, Strukturdatenerhebungen und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen basieren. Eine Entscheidung über den neuen Plan wird spätestens im Februar 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Inklusionsbeirat (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Sachbericht 2023 des spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 1485/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich mit dem Sachbericht 2023 der Fachstelle für spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt auseinander. Die seit Anfang 2021 bestehende Beratungsstruktur, die in Kooperation zwischen dem DKSB und den JPI eingerichtet wurde, verzeichnete im Berichtszeitraum eine Zunahme der Beratungszahlen. Während im Jahr 2021 insgesamt 23 Betroffene beraten wurden, stieg diese Zahl im Jahr 2023 auf 175 Personen an. Die Altersspanne der beratenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen lag zwischen einem und 27 Jahren.
Neben der direkten Unterstützung von Betroffenen und deren Bezugspersonen umfasst das Angebot auch die Beratung von Fachkräften aus Bereichen wie dem Allgemeinen Sozialdienst, Schulen und stationärer Jugendhilfe. Im Jahr 2023 wurden 114 Beratungen von Fachkräften durchgeführt. Die Leistungen beinhalten unter anderem Psychoedukation, therapeutische Unterstützung sowie Begleitung bei polizeilichen Befragungen.
Der Bericht, der unter anderem von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet wurde, thematisiert zudem die Unterstützung bei akuten Verdachtsfällen, wie etwa im Rahmen eines Vorfalls in einer Essener Kindertagesstätte im Jahr 2023. Aufgrund der steigenden Nachfrage und der zunehmenden Bekanntheit des Angebots wird darauf hingewiesen, dass zur Deckung des Bedarfs zukünftig weitere personelle Ressourcen erforderlich sein könnten.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Sachstand Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 0097/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informierte über die Entwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) in Essen für das Jahr 2024. Während der Zuzug von UmF in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Vorjahr an Intensität verlor, sank die Zahl der in Essen in Obhut genommenen jungen Menschen von 300 im Jahr 2023 auf 143 im Jahr 2024. Trotz dieses Rückgangs stieg die jugendhilferechtliche Quote in Essen zum Stichtag 7. Januar 2025 auf 366 Personen an.
Die Zusammensetzung der Gruppe ist weiterhin heterogen, wobei junge Menschen aus Syrien und Afghanistan die größten Anteile stellen. Zudem ist ein Anstieg der Altersgruppe unter 14 Jahren auf zwölf Prozent zu verzeichnen. Eine Herausforderung stellt der Bildungsstand dar: Bei 87 Prozent der neu hinzugekommenen UmF aus den Jahren 2023 und 2024 liegt eine geringe oder fehlende Schulbildung vor, was Auswirkungen auf die Integration in das Schulsystem hat.
Hinsichtlich der Kapazitäten wurde berichtet, dass die Aufnahmemöglichkeiten in der stationären Jugendhilfe und in Schulen durch die steigende Quote beansprucht wurden, sich die Situation jedoch im Januar 2025 durch geringere Neuzugänge veränderte. Aktuell warten 55 junge Menschen auf einen dauerhaften Platz in der Jugendhilfe. Zur Bewältigung der bildungsbezogenen Herausforderungen findet ein Austausch zwischen dem Fachbereich Schule und dem Integrationsrat statt, während sprachfördernde Maßnahmen wie Sprachcafés fortgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Von COVID-19 lernen: Fertigstellung des Kern-Pandemieplans und modulare Weiterentwicklung zum umfassenden PandemieplanZur Vorlage · 0157/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gesundheitsamt der Stadt Essen hat den Kernpandemieplan (K-Plan) fertiggestellt, um die städtische Verwaltung auf zukünftige pandemische Ereignisse vorzubereiten. Der Ende 2024 abgeschlossene Plan beschreibt organisatorische Maßnahmen für verschiedene Phasen einer Pandemie. Er umfasst detaillierte Handlungsanweisungen für ein mögliches Lagezentrum, definiert Teamstrukturen sowie Prozesse und regelt die Zusammenarbeit mit städtischen Schnittstellen wie der Feuerwehr oder dem Ordnungssamt. Zudem enthält der K-Plan Kommunikationsstrategien für den internen und externen Bereich sowie einen Personalschlüssel zur Einschätzung des benötigten Personalbedarfs auf Basis von Inzidenzzahlen.
Auf Grundlage dieses Kernplans wird bis zum Ende des dritten Quartals 2025 ein umfassender Pandemieplan (P-Plan) entwickelt. Dieser soll modular erweitert werden, wobei ab Mitte 2025 spezifische Erregerszenarien auf Basis der Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ergänzt werden. Die Erweiterung umfasst unter anderem Maßnahmen zur Infektionsreduktion, die Handhabung von Probenahmen, Impfstrategien sowie die Aktualisierung von Ordnungsverfügungen. Der P-Plan ist als dauerhafter Prozess angelegt, der durch kontinuierliche Tests, Evaluationen und Anpassungen an neue Erregerszenarien stetig weiterentwickelt werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.04.2025 · Seniorenrat (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen und in Seniorenrat, Inklusionsbeirat und Unterausschuss Soziales verwiesen
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen und in Seniorenrat, Inklusionsbeirat und Unterausschuss Soziales verwiesen - 7.aGesundheitskioske Essen: Aktueller Sachstand und weitere FörderungZur Vorlage · 0357/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration hat die weitere Förderung der Gesundheitskioske im Essener Norden bis Ende 2026 beschlossen. Damit wird die Fortführung der Angebote in den Stadtbezirken Altenessen und Katernberg sichergestellt. Die Kioske bieten mehrsprachige Beratung in neun Sprachen an, um als Lotsen den Zugang zum Gesundheitssystem zu erleichtern. Betrieben werden die Einrichtungen durch die Managementgesellschaft „Gesundheit für Essen gGmbH“ in Kooperation mit Partnern wie der Caritas-SkF-Essen gGmbH, dem Sport- und Gesundheitszentrum Altenessen e.V. sowie dem Ärztenetz Essen Nord-West.
Statistische Daten für den Zeitraum von April 2022 bis Dezember 2024 belegen 5.148 Beratungsgespräche bei 1.587 Kunden, was einem Durchschnitt von 3,2 Besuchen pro Person entspricht. Die Finanzierung der Kioske ist im Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehen. Die Stadt Essen übernimmt dabei jährlich einen Anteil von maximal 500.000 Euro, während die AOK Rheinland/Hamburg einen identischen Betrag beisteuert.
Für das Jahr 2025 sind Maßnahmen zur Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit geplant, darunter Tage der offenen Tür und Zeitungskampagnen. Zudem sollen Kooperationen ausgebaut, digitale Beratungsformate entwickelt und die Wirksamkeit der Gesundheitslotsung evaluiert werden. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Gesundheitskioske NRW wird unter dem Vorsitz von Stadtdirektor Peter Renzel weiterhin auf eine politische und finanzielle Verankerung des Konzepts hinarbeiten.
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Beratungsfolge
- 02.04.2025 · Seniorenrat (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Inklusionsbeirat (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das IV. Quartal 2024Zur Vorlage · 0059/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 56 des JobCenters Essen hat den Controllingbericht für das vierte Quartal 2024 vorgelegt, der dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorliegt. Der Bericht weist einen Anstieg der SGB II-Bedarfsgemeinschaften um 1,1 Prozent und der Anzahl der Leistungsberechtigten um 1,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum aus. Die Arbeitslosenquote im Bereich SGB II lag im Dezember 2024 bei 8,4 Prozent.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Situation ukrainischer Geflüchteter. Im Jahr 2024 wurden durchschnittlich 6.153 Personen aus der Ukraine durch das JobCenter betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für Bildung und Teilhabe beliefen sich auf rund 20,3 Millionen Euro, wovon etwa 12,2 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt wurden. Bei den Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist die Zahl insgesamt um 1,2 Prozent gestiegen.
Hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration zeigt der Bericht eine Steigerung der Integrationsquote um 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während die Integration von Alleinerziehenden und Personen über 50 Jahren zunahm, sank die Integrationsquote der unter 25-Jährigen um 2,8 Prozent aufgrund eines Anstiegs der Anzahl junger Leistungsberechtigter. Für das Jahr 2025 sind Schwerpunkte wie die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Aktueller Sachstand Zugangswege für Kundinnen und Kunden zum JobCenter EssenZur Vorlage · 0133/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat über den aktuellen Stand der Zugangs- und Kontaktwege für seine Kundinnen und Kunden berichtet. Ziel der seit dem ersten Lockdown im Jahr 2020 verfolgten Strategie ist eine kundenorientiertere Gestaltung durch die Erweiterung sowohl analoger als als auch digitaler Angebote.
Ein Bestandteil dieser Entwicklung ist die Vereinfachung digitaler Prozesse. So wurde die Hürde für den Dokumenten-Upload gesenkt, indem nun eine Ausweiskopie zur Identifizierung ausreicht. Seit September 2024 steht zudem eine Online-Terminbuchung zur Verfügung. Im Bereich der Quartiersarbeit werden künftig verschiedene Formate wie Sprechstunden oder Informationsveranstaltungen genutzt, wobei die Angebote in bestimmten Stadtteilen und für spezifische Zielgruppen, etwa Geflüchtete aus der Ukraine oder wohnungslose Menschen, bereits etabliert sind.
Die Kontaktmöglichkeiten umfassen neben persönlichen Terminen auch telefonische sowie – in Kooperation mit Partnern – erste Videoberatungen. Für Rückfragen und die Einreichung von Unterlagen stehen verschiedene Wege wie das Serviceportal, E-Mails, Post oder der Hausbriefkasten zur Verfügung. Parallel dazu arbeitet das JobCenter an einer verständlicheren Gestaltung von Bescheiden sowie an der Beschleunigung von Entscheidungsprozessen durch das Programm „Schnell zur richtigen Entscheidung“. Laut Auswertungen des Kundenreaktionsmanagements ist die Zahl der Beschwerden infolge dieser Maßnahmen zurückgegangen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Sachstandsbericht Wohngeld und Wohnungslosigkeit im AlterZur Vorlage · 0338/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Sachstandsbericht zum Thema Wohngeld und Wohnungslosigkeit im Alter vorgelegt, der den zuständigen Gremien zur Kenntnis gebracht werden soll. Der Bericht thematisiert die Auswirkungen steigender Miet- und Lebenshaltungskosten auf ältere Menschen. Seit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 zeigt sich in Essen eine Zunahme der Antragszahlen, wobei sich aktuell eine Verdopplung der Fälle abzeichnet, statt der ursprünglich prognostizierten Verdreifachung. Durch die Anpassung des Wohngeldes um 30 Euro monatlich zum 1. Januar 2025 können nun auch Personen, die zuvor Leistungen nach dem SGB XII bezogen haben, Ansprüche geltend machen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass viele Anspruchsberechtigte, insbesondere im Rentenalter, den Antrag aufgrund von Hürden bei der Beantragung oder aus anderen Gründen nicht stellen. Zur Unterstützung ist eine Kampagne mit dem Titel „Hilf deinen Liebsten“ geplant.
Parallel dazu verzeichnet die Stadt einen Anstieg der Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit bei älteren Menschen. Die Zahlen der Zentralen Beratungsstelle belegen, dass die Zahl der wohnungslosen Personen ab 65 Jahren von 42 im Jahr 2021 auf 79 im Jahr 2024 gestiegen ist. Auch bei den Obdachlosen, die Notschlafstellen nutzen, ist ein Zuwachs in der Altersgruppe ab 65 Jahren zu verzeichnen. Als Ursachen für diese Entwicklung werden neben steigenden Mieten auch geringe Renten und unterbrochene Erwerbsbiografien angeführt. Die Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit des Amtes für Soziales und Wohnen setzt dabei auf Beratung und die Vermittlung zwischen Mietern und Vermietern.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.04.2025 · Seniorenrat (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Inklusionsbeirat (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen und in Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (ASPB) und Unterausschuss Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen und in Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (ASPB) und Unterausschuss Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit verwiesen - 10.aDrogen und Sucht in Essen - Konsolidierte Berichterstattung und Ableitung von HandlungsstrategienZur Vorlage · 0383/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht „Drogen und Sucht in Essen – Konsolidierte Berichterstattung und Ableitung von Handlungsstrategien“ (Vorlagennummer 0383/2025/5) dient der Information verschiedener Gremien, darunter des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie des Rates der Stadt Essen. Die Vorlage, deren Federführung beim Amt für Soziales und Wohnen liegt, erläutert die Grundlagen der Essener Drogenpolitik, welche Sucht als Krankheit betrachtet und auf den vier Säulen Prävention, Überlebenshilfe, Therapie und Repression basiert.
Aus den Analysen zum Jahr 2023 geht hervor, dass 361 Personen aufgrund von Alkoholproblematiken betreut wurden, wobei die Mehrheit der Betroffenen der Altersgruppe zwischen 20 und 64 Jahren angehörte. Bei diesen Klienten wurden häufig Probleme im Bereich der psychischen Gesundheit (284 Personen) sowie der körperlichen Gesundheit (214 Personen) dokumentiert. Die am häufigsten durchgeführten Maßnahmen waren Sucht- und Drogenberatung sowie ambulante medizinische Rehabilitation.
Im Bereich des Tabakkonsums liegt der Anteil der Rauchenden in Essen mit 21,4 % leicht unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen, während der Anteil der Personen mit einem Konsum von mehr als 20 Zigaretten pro Tag mit 13,3 % über dem Landesdurchschnitt liegt. Zudem wurden im selben Zeitraum 44 Personen wegen problematischen Glücksspielverhaltens betreut, wobei die Betreuung überwiegend Männer betraf.
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Beratungsfolge
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Die Vorlage wurde seitens der Verwaltung zurückgezogen.
- 27.03.2025 · Inklusionsbeirat (15. Sitzung) — verwiesen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Zuwendungsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V.Zur Vorlage · 0206/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration soll die Verwaltung beauftragen, zum 1. Januar 2025 einen neuen Zuwendungsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. abzuschließen. Die Projektförderung sieht für das Jahr 2025 einen Höchstbetrag von 330.000 Euro vor. Ab dem Jahr 2026 soll sich dieser Betrag aufgrund voraussichtlicher Lohnsteigerungen jährlich um zwei Prozent erhöhen.
Die Förderung dient dem Betrieb einer Geschäftsstelle sowie einer Begegnungsstätte für Menschen mit und ohne Behinderungen. Hintergrund der Neugestaltung ist die Ablösung einer bisherigen Kooperationsvereinbarung durch einen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag, was unter anderem auf gesetzliche Änderungen im Sozialgesetzbuch IX zurückzuführen ist. Die Stadt Essen übernimmt damit im Rahmen ihrer Pflichtaufgabe die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, da das Amt für Soziales und Wohnen diese Aufgaben nicht eigenständig abdecken kann.
Die beantragte Erhöhung der Zuwendung von 235.000 Euro im Jahr 2024 auf 330.000 Euro im Jahr 2025 begründet die Arbeitsgemeinschaft mit gestiegenen Personal- und Sachkosten. Ein entsprechender Finanzplan wurde vorgelegt, und die Mittel sind im Haushalt 2025/2026 berücksichtigt. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren angelegt und verlängert sich bei Nichtkündigung jeweils automatisch um weitere zwei Jahre.
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- 27.03.2025 · Inklusionsbeirat (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Zuwendungsvertrag mit der AWO Schuldnerhilfe Essen gGmbHZur Vorlage · 0209/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration beabsichtigt, die finanzielle Unterstützung der AWO Schuldnerhilfe Essen gGmbH durch einen neuen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag zu regeln. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diesen Vertrag zum 1. Januar 2025 abzuschließen.
Die geplante Projektförderung sieht für das Jahr 2025 eine maximale Zuwendung von 236.000 Euro vor. Damit erhöht sich der Betrag gegenüber dem Vorjahr, in dem die Förderung bei 186.010 Euro lag. Um voraussichtlichen Lohnsteigerungen Rechnung zu tragen, soll sich die Zuwendung ab dem Jahr 2026 jährlich um zwei Prozent erhöhen. Die Erhöhung der Mittel wird mit steigenden Personal- und Sachkosten begründet, um den Fortbestand der Beratungsstrukturen sicherzustellen.
Der neue Vertrag ersetzt eine bisherige Kooperationsvereinbarung, die aufgrund gesetzlicher Änderungen sowie angepasster Zielgruppen und Qualitätsmerkmale formal neu gestaltet werden soll. Die rechtliche Grundlage bildet das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), wonach Kommunen zur Unterstützung von Menschen in finanziellen Notlagen verpflichtet sind. Da das Amt für Soziales und Wohnen diese Aufgabe nicht eigenständig in ausreichendem Umfang leisten kann, erfolgt die Durchführung der Schuldnerberatung durch die AWO Schuldnerhilfe Essen gGmbH über die Zuwendung. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren angelegt und verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwei Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von einem Jahr gekündigt wird.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Zuwendungsvertrag mit dem Frauen helfen Frauen Essen e.V. über die FrauenberatungsstelleZur Vorlage · 0207/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über die Verlängerung des Zuwendungsvertrages mit dem Verein Frauen helfen Frauen Essen e.V. zur Förderung der dortigen Frauenberatungsstelle. Die Verwaltung soll den bestehenden Vertrag um zwei Jahre verlängern. Dabei ist vorgesehen, den Höchstbetrag der Förderung für das Jahr 2025 auf 213.000 Euro zu erhöhen. Für die Zeit ab dem Jahr 2026 wurde eine maximale jährliche Steigerung von zwei Prozent festgelegt, um voraussichtlichen Lohnsteigerungen Rechnung zu tragen.
Die finanzielle Unterstützung durch das Amt für Soziales und Wohnen dient dem Betrieb der Beratungsstelle. Laut Vorlage besteht für die Kommune gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Gewaltschutzgesetz eine Verpflichtung, soziale Dienste und Schutzmaßnahmen für Betroffene von Gewalt bereitzustellen. Da das Amt diese Aufgabe nicht eigenständig in ausreichendem Umfang gewährleisten kann, erfolgt die Förderung über den Verein. Die beantragte Erhöhung der Zuwendung gegenüber dem Vorjahr, in dem 168.208 Euro bereitgestellt wurden, begründet sich durch gestiegene Personal- und Sachkosten. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2025/2026 veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung zur Unterstützung von WöchnerinnenZur Vorlage · 0289/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziente, Arbeit, Gesundheit und Integration befasst sich mit der Verwendung von Mitteln der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses 2024 sowie die Kenntnisnahme der Mittelverwendung beantragt.
Im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich die Gesamtausgaben der Stiftung auf 19.097,70 Euro. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Ausgaben war ein Zuschuss in Höhe von 15.240,47 Euro an den ASB Regionalverband Ruhr e.V., der zur Finanzierung von Hebammensprechstellen sowie für Vermittlungs- und Aufklärungsarbeit dient. Zudem fielen Depotkosten in Höhe von 10,72 Euro an; ein Einzelfallantrag wurde aufgrund fehlender Voraussetzungen abgelehnt.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Kapitalrücklage der Stiftung zu stärken. Der Ausschuss soll beschließen, ein Drittel des voraussichtlichen Überschusses aus der Vermögensverwaltung für das Jahr 2025 der Rücklage zuzuführen. Bei den prognostizierten Erträgen von etwa 10.200 Euro würde dies einem Betrag von circa 3.400 Euro entsprechen.
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- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener BürgernZur Vorlage · 0293/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird in seiner Sitzung am 18. März 2025 über den Jahresabschluss der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers beraten. Die Stiftung dient der Unterstützung von Essener Bürgern, die an Multipler Sklerose leiden. Im Zentrum der Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen steht die förmliche Feststellung des Abschlusses für das Jahr 2024 sowie die Entscheidung über eine Kapitalverstärkung für das Jahr 2025.
Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen beliefen sich im Jahr 2024 inklusive des Übertrags aus dem Vorjahr auf insgesamt 2.152,37 Euro. Die Ausgaben umfassten unter anderem Depotgebühren, Grabpflege sowie eine Mittelweiterleitung in Höhe von 1.000 Euro an die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Ortsvereinigung Essen e.V. Nach Abzug der Kosten und der bereits erfolgten Zuführung zur Kapitalrücklage ergibt sich ein Übertrag von 559,25 Euro für das Jahr 2025.
Für das Jahr 2025 wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag gemäß der Abgabenordnung zu verwenden, indem ein Drittel des voraussichtlichen Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Kapitalrücklage zugeführt wird. Bei den geplanten Erträgen in Höhe von 1.300 Euro würde dies einer Zuführung von 400 Euro zur Stärkung des Stiftungsvermögens entsprechen.
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- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Verwendung von Stiftungsmitteln der Frau-Otto-Knaudt-StiftungZur Vorlage · 0294/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät am 18. März 2025 über die Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen wird die förmliche Feststellung des Stiftungsabschlusses für das Jahr 2024 vorgeschlagen.
Zudem sieht der Beschlussvorschlag vor, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung des Jahres 2025 der Rücklage zur Kapitalverstärkung zuzuführen. Ein weiterer Punkt der Beratung betrifft die Gewährung von Zuschüssen aus den Stiftungsmitteln für das erste Halbjahr 2025. Hierfür liegen Anträge von fünf Einrichtungen vor, denen ein Gesamtbetrag von 12.094,95 Euro zugutekommen soll. Die Finanzierung dieser Ausgaben erfolgt aus den Stiftungserträgen, die dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet sind.
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- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Beschlusskontrolle
- 18.Anträge
- 18.1Umbesetzung im Unterausschuss Wohnungshilfe und ObdachlosigkeitZur Vorlage · 0317/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur personellen Umbesetzung im Unterausschuss Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 0317/2025/GRÜNE wird eine Änderung in der Zusammensetzung des Gremiums beantragt, welches dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration angehört.
Der Antrag sieht vor, dass Andrea Spitzer als neues stellvertretendes Mitglied in den Unterausschuss berufen wird. Damit soll Ahmad Omeirat ersetzt werden, der bisher diese Position innehatte. Das entsprechende Schreiben wurde an die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Julia Jankovic, adressiert.
Die Entscheidung über die vorgeschlagene Neubesetzung ist für die Sitzung des zuständigen Ausschusses am 18. März 2025 vorgesehen. Federführend für diesen Vorgang ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.2Umbesetzung im Unterausschuss für Soziales, sowie im Unterausschuss Wohnungshilfe und ObdachlosigkeitZur Vorlage · 0459/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat einen Antrag zur personellen Umbesetzung in zwei Unterausschüssen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt. Der vorliegende Antrag mit der Nummer 0459/2025/AFD regelt die Zusammensetzung der Gremien im Bereich der sozialen Aufgaben der Stadt Essen.
Im Rahmen des Antrags wird eine Änderung im Unterausschuss für Soziales angestrebt. Hierbei soll ein neues stellvertretendes Mitglied in das Gremium berufen werden, um ein bisheriges Ratsmitglied zu ersetzen. Parallel dazu sieht die Vorlage eine personelle Neuerung im Unterausschuss Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit vor. Auch in diesem Bereich wird vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied einzusetzen, welches ein bisheriges Ratsmitglied ablöst.
Die Entscheidung über diese personellen Veränderungen soll im zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration getroffen werden. Der Antrag wurde durch die Fraktionsleitung der AfD an die Vorsitzende des Ausschusses gerichtet. Die Federführung für das Vorhaben liegt beim Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil