Zuwendungsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V.
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration soll die Verwaltung beauftragen, zum 1. Januar 2025 einen neuen Zuwendungsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. abzuschließen. Die Projektförderung sieht für das Jahr 2025 einen Höchstbetrag von 330.000 Euro vor. Ab dem Jahr 2026 soll sich dieser Betrag aufgrund voraussichtlicher Lohnsteigerungen jährlich um zwei Prozent erhöhen.
Die Förderung dient dem Betrieb einer Geschäftsstelle sowie einer Begegnungsstätte für Menschen mit und ohne Behinderungen. Hintergrund der Neugestaltung ist die Ablösung einer bisherigen Kooperationsvereinbarung durch einen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag, was unter anderem auf gesetzliche Änderungen im Sozialgesetzbuch IX zurückzuführen ist. Die Stadt Essen übernimmt damit im Rahmen ihrer Pflichtaufgabe die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, da das Amt für Soziales und Wohnen diese Aufgaben nicht eigenständig abdecken kann.
Die beantragte Erhöhung der Zuwendung von 235.000 Euro im Jahr 2024 auf 330.000 Euro im Jahr 2025 begründet die Arbeitsgemeinschaft mit gestiegenen Personal- und Sachkosten. Ein entsprechender Finanzplan wurde vorgelegt, und die Mittel sind im Haushalt 2025/2026 berücksichtigt. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren angelegt und verlängert sich bei Nichtkündigung jeweils automatisch um weitere zwei Jahre.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.03.2025Kenntnis genommen
- 18.03.2025einstimmig beschlossen