Verwendung von Stiftungsmitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät am 18. März 2025 über die Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen wird die förmliche Feststellung des Stiftungsabschlusses für das Jahr 2024 vorgeschlagen.
Zudem sieht der Beschlussvorschlag vor, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung des Jahres 2025 der Rücklage zur Kapitalverstärkung zuzuführen. Ein weiterer Punkt der Beratung betrifft die Gewährung von Zuschüssen aus den Stiftungsmitteln für das erste Halbjahr 2025. Hierfür liegen Anträge von fünf Einrichtungen vor, denen ein Gesamtbetrag von 12.094,95 Euro zugutekommen soll. Die Finanzierung dieser Ausgaben erfolgt aus den Stiftungserträgen, die dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet sind.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025einstimmig beschlossen