Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziente, Arbeit, Gesundheit und Integration befasst sich mit der Verwendung von Mitteln der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses 2024 sowie die Kenntnisnahme der Mittelverwendung beantragt.
Im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich die Gesamtausgaben der Stiftung auf 19.097,70 Euro. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Ausgaben war ein Zuschuss in Höhe von 15.240,47 Euro an den ASB Regionalverband Ruhr e.V., der zur Finanzierung von Hebammensprechstellen sowie für Vermittlungs- und Aufklärungsarbeit dient. Zudem fielen Depotkosten in Höhe von 10,72 Euro an; ein Einzelfallantrag wurde aufgrund fehlender Voraussetzungen abgelehnt.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Kapitalrücklage der Stiftung zu stärken. Der Ausschuss soll beschließen, ein Drittel des voraussichtlichen Überschusses aus der Vermögensverwaltung für das Jahr 2025 der Rücklage zuzuführen. Bei den prognostizierten Erträgen von etwa 10.200 Euro würde dies einem Betrag von circa 3.400 Euro entsprechen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025einstimmig beschlossen