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Vorlage

Zuwendungsvertrag mit der AWO Schuldnerhilfe Essen gGmbH

0209/2025/5 18.03.2025 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration beabsichtigt, die finanzielle Unterstützung der AWO Schuldnerhilfe Essen gGmbH durch einen neuen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag zu regeln. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diesen Vertrag zum 1. Januar 2025 abzuschließen.

Die geplante Projektförderung sieht für das Jahr 2025 eine maximale Zuwendung von 236.000 Euro vor. Damit erhöht sich der Betrag gegenüber dem Vorjahr, in dem die Förderung bei 186.010 Euro lag. Um voraussichtlichen Lohnsteigerungen Rechnung zu tragen, soll sich die Zuwendung ab dem Jahr 2026 jährlich um zwei Prozent erhöhen. Die Erhöhung der Mittel wird mit steigenden Personal- und Sachkosten begründet, um den Fortbestand der Beratungsstrukturen sicherzustellen.

Der neue Vertrag ersetzt eine bisherige Kooperationsvereinbarung, die aufgrund gesetzlicher Änderungen sowie angepasster Zielgruppen und Qualitätsmerkmale formal neu gestaltet werden soll. Die rechtliche Grundlage bildet das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), wonach Kommunen zur Unterstützung von Menschen in finanziellen Notlagen verpflichtet sind. Da das Amt für Soziales und Wohnen diese Aufgabe nicht eigenständig in ausreichendem Umfang leisten kann, erfolgt die Durchführung der Schuldnerberatung durch die AWO Schuldnerhilfe Essen gGmbH über die Zuwendung. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren angelegt und verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwei Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von einem Jahr gekündigt wird.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 205 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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