Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Essen 2022 bis 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Essen für den Zeitraum 2022 bis 2025 gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Kinder- und Jugendarbeit. Die Vorlage, die unter anderem dem Jugendhilfeausschuss sowie weiteren Gremien wie dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft zur Kenntnis vorgelegt wurde, bezieht sich auf die gesetzlichen Grundlagen gemäß den Paragrafen 11 bis 14 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII).
Im Bereich der Kinder- und Jugendförderung nach § 11 SGB VIII werden die Strukturen der Angebote sowie die Durchführung von „Kollegialen Diskursen“ beschrieben, die zur Bedarfsermittlung und Anpassung der Angebote dienen. In den Jahren 2023 und 2024 standen dabei Themen wie außerschulische Bildungsangebote und die Präsenz von Jugendlichen im öffentlichen Raum im Fokus. Der Bericht thematisiert zudem die Förderung von Jugendverbänden nach § 12 SGB VIII sowie die Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII. Im Kontext des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII wurden für das Jahr 2024 Schwerpunkte wie der Konsum von Cannabis und Lachgas, der Einfluss sozialer Netzwerke sowie Gewalt unter Jugendlichen identifiziert.
Mit Blick auf den kommenden fünften Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2026 bis 2030 plant die Stadt Essen eine kompaktere Gestaltung des Plans. Die künftige Planung soll auf dem Abgleich von demografischen Daten, Strukturdatenerhebungen und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen basieren. Eine Entscheidung über den neuen Plan wird spätestens im Februar 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025Kenntnis genommen
- 26.03.2025Kenntnis genommen
- 18.03.2025Kenntnis genommen
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- 11.03.2025Kenntnis genommen