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Vorlage

Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener Bürgern

0293/2025/5 18.03.2025 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird in seiner Sitzung am 18. März 2025 über den Jahresabschluss der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers beraten. Die Stiftung dient der Unterstützung von Essener Bürgern, die an Multipler Sklerose leiden. Im Zentrum der Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen steht die förmliche Feststellung des Abschlusses für das Jahr 2024 sowie die Entscheidung über eine Kapitalverstärkung für das Jahr 2025.

Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen beliefen sich im Jahr 2024 inklusive des Übertrags aus dem Vorjahr auf insgesamt 2.152,37 Euro. Die Ausgaben umfassten unter anderem Depotgebühren, Grabpflege sowie eine Mittelweiterleitung in Höhe von 1.000 Euro an die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Ortsvereinigung Essen e.V. Nach Abzug der Kosten und der bereits erfolgten Zuführung zur Kapitalrücklage ergibt sich ein Übertrag von 559,25 Euro für das Jahr 2025.

Für das Jahr 2025 wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag gemäß der Abgabenordnung zu verwenden, indem ein Drittel des voraussichtlichen Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Kapitalrücklage zugeführt wird. Bei den geplanten Erträgen in Höhe von 1.300 Euro würde dies einer Zuführung von 400 Euro zur Stärkung des Stiftungsvermögens entsprechen.

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