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Vorlage

Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.21.01 "Eingliederungshilfe nach dem SGB IX"

1810/2024/5 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage 1810/2024/5 des Amtes für Soziales und Wohnen behandelt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2024 im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Aufgrund steigender Transferaufwendungen wird ein Mehrbedarf von voraussichtlich 6,9 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Ansatz für 2024 prognostiziert.

Die Entwicklung der Empfängerzahlen im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers zeigt einen Anstieg von 524 Personen im ersten Halbjahr 2020 auf 920 Personen im ersten Halbjahr 2024, wobei der Schwerpunkt auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung liegt. Parallel dazu sind die Stundensätze für Leistungserbringer von 27,00 Euro auf 34,72 Euro und für Fachkräfte von 33,00 Euro auf 40,52 Euro gestiegen. Die Sozialtransferaufwendungen in diesem Bereich stiegen von 11,39 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 19,97 Millionen Euro im Jahr 2023.

Der voraussichtliche Gesamtbedarf im Teilergebnisplan beläuft sich auf rund 25,52 Millionen Euro. Dieser setzt sich aus den Leistungen für 2024 in Höhe von etwa 22,44 Millionen Euro, Ergänzungen aus Vorjahren in Höhe von 5,1 Millionen Euro sowie 1,36 Millionen Euro für Hilfen für illegal Drogenabhängige zusammen. Die Deckung des Mehraufwands von 6,9 Millionen Euro soll durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung des Rates der Stadt Essen vor, während der Haupt- und Finanzausschuss die Empfehlung ausspricht und der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Kenntnisnahme übernimmt.

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