Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.21.01 "Eingliederungshilfe nach dem SGB IX"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 6,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024. Die Mittel sind für die Produktgruppe „Eingliederungshilfe nach dem SGB IX“ vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Bereitstellung zustimmt.
Die Notwendigkeit dieser Mittel ergibt sich aus einem voraussichtlichen Mehrbedarf bei den Transferaufwendungen. Seit der Reform des Bundesteilgesetzes (BTHG) im Jahr 2020 ist die Zuständigkeit für bestimmte Leistungen zwischen der Stadt Essen und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) aufgeteilt. Die Kommune bleibt unter anderem für Integrationshilfen in Schulen sowie für Heilpädagogik und medizinische Rehabilitation zuständig.
Die Anzahl der Leistungsempfänger im Bereich der kommunalen Eingliederungshilfe ist seit 2020 von 524 auf 920 Personen im ersten Halbjahr 2024 gestiegen. Ein wesentlicher Kostenblock sind die Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere Integrationshilfen in Schulen. Neben den steigenden Fallzahlen haben auch Erhöhungen der Stundensätze bei Leistungserbringern zu höheren Aufwendungen beigetragen. Zudem führen zeitliche Verzögerungen zwischen der Leistungserbringung und der Abrechnung durch das Amt für Soziales und Wohnen zu einer Veränderung der finanziellen Planung im laufenden Jahr.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.02.2025Kenntnis genommen
- 18.12.2024einstimmig beschlossen
- 11.12.2024einstimmig empfohlen