Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 19.11.2024
- 2.Einführung Ehrenamtskarte NRWZur Vorlage · 1856/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wurde über den Sachstand zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW sowie einer Jubiläums-Ehrenamtskarte informiert. Damit soll die Anerkennungskultur für das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt weiterentwickelt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Essener Freiwilligenkarte, die keine Mindestanforderungen an den zeitlichen Aufwand stellt und nur lokale Angebote umfasst, setzt die Ehrenamtskarte NRW einen wöchentlichen Einsatz von mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr ohne Vergütung voraus.
Die neue Karte ermöglicht landesweite Vergünstigungen in ganz Nordrhein-Westfalen bei über 5.400 öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Anbietern. Für langjährig Engagierte mit mindestens 25 Jahren Dienstzeit ist zudem eine lebenslang gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte vorgesehen. Die Verwaltung plant, die bisherigen Vergünstigungen der Essener Freiwilligenkarte in das neue System zu integrieren. Die Nutzung soll künftig auch digital über eine entsprechende App möglich sein.
Ein förmlicher Beschlussvorschlag wird im ersten Quartal 2025 vorgelegt, sobald die Abstimmungen mit den beteiligten Fachbereichen abgeschlossen sind. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Einführung eine Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erstausstattung mit analogen Karten zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Öffentlich-rechtliche Vereinbarung und Bildung einer Trägergemeinschaft mit den Städten Mülheim an der Ruhr und Oberhausen für die Implementierung und Umsetzung des TelenotarztesZur Vorlage · 1470/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Zustimmung zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der Bildung einer Trägergemeinschaft mit den Städten Mülheim an der Ruhr und Oberhausen beschließen. Ziel des Vorhabens ist die Implementierung eines Telenotarztsystems zur Umsetzung der Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Notfallversorgung.
Das System ermöglicht es, Notärzte über digitale Video- und Audioschnittstellen aus der Ferne in die Versorgung von Patienten einzubinden. Rettungskräfte vor Ort können so bei der Beurteilung des Patientenzustands sowie bei Diagnosen und Behandlungsanweisungen unterstützt werden, insbesondere wenn kein physischer Notarzt unmittelbar verfügbar ist. Die Stadt Essen übernimmt dabei die Rolle des Kernträgers und wird die zentrale Telenotarztzentrale in der Leitstelle der Feuerwehr Essen betreiben. Eine zweite Zentrale in der Leitstelle der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr dient als Redundanz. Das System soll rund eine Million Bürgerinnen und Bürger in den drei Städten abdecken.
Die prognostizierten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich bis zum Jahr 2029 auf etwa 7,5 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten über die Rettungsdienstgebühren der Krankenkassen und Pflegekassen, wodurch der Vorgang für die kommunalen Haushalte haushaltsneutral gestaltet wird. Essen trägt dabei 63,7 Prozent der umlagefähigen Kosten innerhalb der Trägergemeinschaft.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Vorstellung "Bürgerkoffer"
- 5.Kinderschutz in EssenZur Vorlage · 1252/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht über die Entwicklungen der Kinderschutzpraxis in Essen legt die geplanten organisatorischen Anpassungen im Jugendamt dar, um den Anforderungen des Landeskinderschutzgesetzes NRW gerecht zu werden. Zu Beginn des Jahres 2025 wird innerhalb der Abteilung Jugendhilfeplanung eine neue Fachgruppe „Qualität im Kinderschutz“ eingerichtet. Diese soll die Bereiche Qualitätsentwicklung, Netzwerke zum Kinderschutz sowie Schutzkonzeptberatung und anonyme Fallberatung koordinieren. Ziel der Neustrukturierung ist es, ein abteilungsübergreifendes Arbeiten zu ermöglichen und Themen des Kinderschutzes zentral zu bündeln.
Die Umsetzung des Landesgesetzes umfasst sowohl akute Schutzmaßnahmen als auch präventive Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Zur finanziellen Unterstützung dieser Aufgaben stellt das Land NRW jährlich einen Belastungsausgleich bereit; für das Jahr 2024 erhielt die Stadt Essen hierfür rund 2,07 Millionen Euro.
Zusätzlich zur internen Umstrukturierung setzt das Jugendamt auf die Fortführung von Kooperationen mit Hochschulen wie der Universität Duisburg-Essen, der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf und der Evangelischen Hochschule Bochum. Diese Zusammenarbeit dient der Fortbildung des Personals sowie der Gewinnung von Fachkräften durch Projekte wie „Uni meets practice“. Ergänzend dazu werden neue Fachstandards für die Falldiagnostik und das Hilfeplanverfahren angewendet, um die Qualität der sozialen Dienste weiterzuführen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2025Zur Vorlage · 1854/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt die Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf auch im Jahr 2025 fort. Basierend auf einem Beschluss des Stadtrats aus dem Jahr 2014 wurde die bisherige Initiative „U12“ auf diese Zielgruppe ausgeweitet. Für das Jahr 2025 stehen hierfür jährlich ein Millionen Euro zur Verfügung, wobei bereits 24<0xE2><0x80><0xAF>000 Euro für Projekte wie die Jugendberufsagentur, die Jugendfarm und das Projekt „NeZa“ gebunden sind.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Handlungsfelder Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. Im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung werden Themen wie Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreie Konfliktlösung sowie Finanzwissen gefördert. Die berufliche Orientierung umfasst unter anderem die Jugendberufsagentur und Planspiele zum Übergang Schule-Beruf. Durch das Beteiligungsformat „mitWirkung!“ werden zudem Jugendforen in den Bezirken III, IV, VI und VIII unterstützt, um die politische Teilhabe junger Menschen zu ermöglichen.
Im Jahr 2025 wird eine Unterarbeitsgruppe die Sachberichte der Einzelprojekte auswerten, um die Förderschwerpunkte bei Bedarf an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Die bisherigen Maßnahmen werden im Rahmen der Präventionsoffensive fortgeführt. Den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen wird der Bericht zum Sachstand sowie die Umsetzung der Maßnahmen zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Basisgesundheitsbericht 2025Zur Vorlage · 0181/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird den Basisgesundheitsbericht 2025 der Stadt Essen zur Kenntnis nehmen. Der Bericht knüpft an die erste Veröffentlichung aus dem Jahr 2020 an und dient dazu, durch ausgewählte Kennzahlen einen Überblick über die gesundheitliche Situation der Essener Bevölkerung zu geben.
Ein wesentlicher Aspekt des Berichts ist die Bevölkerungsstruktur. Mit 595.908 Einwohnern zum Ende des Jahres 2023 verzeichnet Essen ein Bevölkerungswachstum. Bis zum Jahr 2035 wird für die Altersgruppe der über 65-Jährigen ein Anstieg von neun Prozent prognostiziert, was Auswirkungen auf die Anforderungen an die medizinische Versorgung haben kann.
Hinsichtlich der Gesundheitsversorgung werden neue Entwicklungen seit 2020 thematisiert. Dazu gehören die im Essener Norden etablierten Gesundheitskioske, die mehrsprachige Beratungsangebote bereitstellen, sowie das neu eröffnete Gesundheitszentrum St. Vincenz mit dem Projekt STATAMED. Zudem ist die Einrichtung eines Kindergesundheitszentrums geplant.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Kinder- und Jugendgesundheit. Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen aus dem Jahr 2023 zeigen, dass in bestimmten Bereichen nur 53,2 Prozent der untersuchten Kinder keine Befunde aufwiesen. Ein spezifischer Kindergesundheitsbericht, der die Situation der Null- bis Zehnjährigen fokussiert, wird im ersten Quartal 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen und verwiesen in UA Soziales
Ergebnis: Kenntnis genommen und verwiesen in UA Soziales - 8.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.13.01 "Hilfen zur Gesundheit"Zur Vorlage · 1808/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2,42 Millionen Euro für die Produktgruppe „Hilfen zur Gesundheit“ im Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Der entsprechende Vorschlag des Amtes für Soziales und Wohnen wurde bereits vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus zwei Faktoren. Zum einen übersteigen die eingegangenen Rechnungen der Krankenkassen für Leistungen aus Vorjahren die gebildeten Rückstellungen. Während etwa 2,26 Millionen Euro zurückgestellt wurden, belaufen sich die tatsächlich eingegangenen Forderungen auf rund 3,44 Millionen Euro. Zum anderen werden die Aufwendungen für das laufende Jahr 2024 voraussichtlich mit etwa 13,46 Millionen Euro über dem geplanten Wert von 12,23 Millionen Euro liegen. Als Ursachen für den gestiegenen Bedarf werden allgemein höhere medizinische Versorgungskosten sowie eine Zunahme der Anspruchsberechtigten, insbesondere von Personen mit ukrainischem Fluchthintergrund ohne Krankenversicherungsschutz, angeführt.
Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 2,42 Millionen Euro soll durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erfolgen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.21.01 "Eingliederungshilfe nach dem SGB IX"Zur Vorlage · 1810/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 6,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024. Die Mittel sind für die Produktgruppe „Eingliederungshilfe nach dem SGB IX“ vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Bereitstellung zustimmt.
Die Notwendigkeit dieser Mittel ergibt sich aus einem voraussichtlichen Mehrbedarf bei den Transferaufwendungen. Seit der Reform des Bundesteilgesetzes (BTHG) im Jahr 2020 ist die Zuständigkeit für bestimmte Leistungen zwischen der Stadt Essen und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) aufgeteilt. Die Kommune bleibt unter anderem für Integrationshilfen in Schulen sowie für Heilpädagogik und medizinische Rehabilitation zuständig.
Die Anzahl der Leistungsempfänger im Bereich der kommunalen Eingliederungshilfe ist seit 2020 von 524 auf 920 Personen im ersten Halbjahr 2024 gestiegen. Ein wesentlicher Kostenblock sind die Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere Integrationshilfen in Schulen. Neben den steigenden Fallzahlen haben auch Erhöhungen der Stundensätze bei Leistungserbringern zu höheren Aufwendungen beigetragen. Zudem führen zeitliche Verzögerungen zwischen der Leistungserbringung und der Abrechnung durch das Amt für Soziales und Wohnen zu einer Veränderung der finanziellen Planung im laufenden Jahr.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Berichterstattung 25. Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) vom 05.09.2024Zur Vorlage · 0001/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur 25. Kommunalen Konferenz Alter und Pflege behandelt verschiedene Schwerpunkte der Altenversorgung. Ein Fachvortrag thematisierte die Problematik von Suchterkrankungen im Alter, wobei auf die Bedeutung eines verbesserten Medikamentenmanagements sowie den Erhalt der individuellen Autonomie hingewiesen wurde. Zudem wurde das Positionspapier des Deutschen Städtetages zur zukunftsfesten Versorgung vorgestellt. Dieses umfasst Forderungen nach einer Anpassung der Pflegeversicherung, flexiblerer Personalbemessung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz zur Entlastung des Pflegesektors.
Ein weiteres Thema war die Vorstellung eines Projekts zur gerontopsychiatrischen Beratung, das von der Stadt Essen und dem LVR-Universitätsklinikum Essen gemeinsam bis Ende 2026 durchgeführt wird. Ziel ist der Aufbau eines niederschwelligen Hilfsangebots für Menschen mit psychischen Störungen im Alter sowie deren Angehörige. Dabei soll die Vernetzung und die fachliche Kompetenz in Pflegeeinrichtungen gestärkt werden.
Abschließend wurden zwei Bauvorhaben für Tagespflegeeinrichtungen besprochen. Die Verwaltung befürwortet den Bau einer 16-Plätze umfassenden Einrichtung der Contilia Pflege und Betreuung GmbH am Heidbergweg sowie einer 18-Plätze umfassenden Einrichtung der AWO KV Essen e.V. in der Cranachstraße, basierend auf den Erkenntnissen der Sozialplanung.
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Beratungsfolge
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.02.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Berichterstattung zur 75. Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 30. Oktober 2024Zur Vorlage · 1850/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Verwaltung zur 75. Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 30. Oktober 2024 wurde dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ein thematischer Schwerpunkt lag auf der Rolle von Physician Assistants in der ambulanten und stationären Versorgung. Diese akademische Berufsgruppe übernimmt ärztlich delegierbare Aufgaben wie die Wundversorgung oder chirurgische Assistenz, um Ärzte zu entlasten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Uniklinikum Essen nutzt dieses Modell bereits in sechs Kliniken.
Ein weiteres Thema war das Projekt zur Islamischen Krankenhausseelsorge in Essen, welches die Etablierung institutioneller Seelsorge sowie die Ausbildung ehrenamtlicher Kräfte anstrebt. Unterstützt wird dieses Vorhaben durch verschiedene Kommunal- und Landesorganisationen. Zudem wurde über die seit Januar 2024 bestehende Gerontopsychiatrische Beratung im Gesundheitsamt berichtet. Dieses Angebot richtet sich an ältere Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige und umfasst unter anderem Case Management sowie ein Teilprojekt zum Thema Sucht im Alter.
Zudem wurden aktuelle Entwicklungen aus verschiedenen Arbeitskreisen der Konferenz erläutert. Dazu gehören eine Social-Media-Kampagne zur Entstigmatisierung psychischer Belastungen bei Schwangerschaft und Geburt, an der auch Dr. Feldmann beteiligt ist, sowie Maßnahmen zur Förderung der Gesundheitskompetenz von Kindern im Essener Norden. Ergänzend wurden Rückblicke auf den Tag der Zahngesundheit und die Woche der seelischen Gesundheit gegeben.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Verlängerung des Vertrages und Erhöhung der Mittel über die psychosoziale Betreuung von HIV infizierten sowie an Aids erkrankten Menschen mit der Aidshilfe Essen e.V.Zur Vorlage · 0110/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Soziale Angelegenheiten, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI) steht am 18. Februar 2025 ein Beschluss zur Fortführung der psychosozialen Betreuung von HIV-infizierten sowie an AIDS erkrankten Menschen in Essen an. Die Verwaltung beantragt, den bestehenden Vertrag mit der Aidshilfe Essen e.V. bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern.
Mit der Vertragsverlängerung ist eine Erhöhung der jährlichen institutionellen Förderung verbunden. Der Betrag soll ab dem 1. Januar 2025 von bisher 290.177,16 Euro auf 319.522,59 Euro pro Jahr angehoben werden. Diese Anpassung um rund 29.345 Euro dient laut Vorlage dem Ausgleich gestiegener Personal- und Sachkosten.
Die Grundlage für die Förderung bildet die gesetzliche Verpflichtung des Gesundheitsamtes als untere Gesundheitsbehörde, im Rahmen des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) sowie des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an der Aufklärung und Beratung zu AIDS und sexuell übertragbaren Krankheiten mitzuwirken. Da das Gesundheitsamt diese Aufgaben nicht eigenständig abdecken kann, wird die Aufgabe der Aidshilfe Essen e.V. übertragen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erhöhung notwendig ist, um die bestehenden Versorgungsstrukturen aufrechtzuerhalten.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Beschlusskontrolle
- 14.Anträge
- 15.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil