Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 19.11.2024
- 2.Einführung Ehrenamtskarte NRWZur Vorlage · 1856/2024/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wurde über den Sachstand zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW sowie einer Jubiläums-Ehrenamtskarte informiert. Damit soll die Anerkennungskultur für das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt weiterentwickelt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Essener Freiwilligenkarte, die keine Mindestanforderungen an den zeitlichen Aufwand stellt und nur lokale Angebote umfasst, setzt die Ehrenamtskarte NRW einen wöchentlichen Einsatz von mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr ohne Vergütung voraus.
Die neue Karte ermöglicht landesweite Vergünstigungen in ganz Nordrhein-Westfalen bei über 5.400 öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Anbietern. Für langjährig Engagierte mit mindestens 25 Jahren Dienstzeit ist zudem eine lebenslang gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte vorgesehen. Die Verwaltung plant, die bisherigen Vergünstigungen der Essener Freiwilligenkarte in das neue System zu integrieren. Die Nutzung soll künftig auch digital über eine entsprechende App möglich sein.
Ein förmlicher Beschlussvorschlag wird im ersten Quartal 2025 vorgelegt, sobald die Abstimmungen mit den beteiligten Fachbereichen abgeschlossen sind. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Einführung eine Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erstausstattung mit analogen Karten zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Öffentlich-rechtliche Vereinbarung und Bildung einer Trägergemeinschaft mit den Städten Mülheim an der Ruhr und Oberhausen für die Implementierung und Umsetzung des TelenotarztesZur Vorlage · 1470/2024/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Zustimmung zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der Bildung einer Trägergemeinschaft mit den Städten Mülheim an der Ruhr und Oberhausen beschließen. Ziel des Vorhabens ist die Implementierung eines Telenotarztsystems zur Umsetzung der Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Notfallversorgung.
Das System ermöglicht es, Notärzte über digitale Video- und Audioschnittstellen aus der Ferne in die Versorgung von Patienten einzubinden. Rettungskräfte vor Ort können so bei der Beurteilung des Patientenzustands sowie bei Diagnosen und Behandlungsanweisungen unterstützt werden, insbesondere wenn kein physischer Notarzt unmittelbar verfügbar ist. Die Stadt Essen übernimmt dabei die Rolle des Kernträgers und wird die zentrale Telenotarztzentrale in der Leitstelle der Feuerwehr Essen betreiben. Eine zweite Zentrale in der Leitstelle der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr dient als Redundanz. Das System soll rund eine Million Bürgerinnen und Bürger in den drei Städten abdecken.
Die prognostizierten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich bis zum Jahr 2029 auf etwa 7,5 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten über die Rettungsdienstgebühren der Krankenkassen und Pflegekassen, wodurch der Vorgang für die kommunalen Haushalte haushaltsneutral gestaltet wird. Essen trägt dabei 63,7 Prozent der umlagefähigen Kosten innerhalb der Trägergemeinschaft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Vorstellung "Bürgerkoffer"
- 5.Kinderschutz in EssenZur Vorlage · 1252/2024/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Jugendamtes zur Entwicklung der Kinderschutzpraxis in Essen thematisiert die strukturellen Anpassungen an das Landeskinderschutzgesetz NRW sowie die geplante Einrichtung der neuen Fachgruppe „Qualität im Kinderschutz“ zu Beginn des Jahres 2025. Diese neue Einheit innerhalb der Abteilung Jugendhilfeplanung soll Aufgaben der Qualitätsentwicklung, der Netzwerkkoordination und der InsoFa-Beratung übernehmen. Für das Jahr 2024 wird ein finanzieller Ausgleich durch das Land NRW in Höhe von 2.071.319,00 € ausgewiesen.
Die Zahlen zu Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen zeigen seit 2018 einen Anstieg, wobei sich die Eingänge bis 2023 nahezu verdoppelt haben. Besonders bei Fällen mit Hilfebedarf wurde für das Jahr 2023 ein Zuwachs von knapp 40 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Auch die Anrufe beim Kinder- und Jugendnotruf stiegen von 1.366 im Jahr 2018 auf 1.860 im Jahr 2023 an. Parallel dazu erhöhten sich die anonymen Beratungsanfragen der InsoFa-Beratung von 150 auf 442 im gleichen Zeitraum. Bei den Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII ist ein Anstieg von 85 im Jahr 2018 auf 189 im Jahr 2023 zu beobachten, wobei die Zahlen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen seit 2019 eine Verdreifachung aufweisen.
Im Bereich der Personalbemessung wurde für Ende 2023 ein Bedarf von 183,35 Vollzeitäquivalenten ermittelt, wobei die Besetzung der identifizierten Mehrbedarfsstellen bereits erfolgt ist. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, dem Ausschuss für Soziables, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Inklusionsrat und dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2025Zur Vorlage · 1854/2024/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt die Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf auch im Jahr 2025 fort. Basierend auf einem Beschluss des Stadtrats aus dem Jahr 2014 wurde die bisherige Initiative „U12“ auf diese Zielgruppe ausgeweitet. Für das Jahr 2025 stehen hierfür jährlich ein Millionen Euro zur Verfügung, wobei bereits 24<0xE2><0x80><0xAF>000 Euro für Projekte wie die Jugendberufsagentur, die Jugendfarm und das Projekt „NeZa“ gebunden sind.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Handlungsfelder Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. Im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung werden Themen wie Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreie Konfliktlösung sowie Finanzwissen gefördert. Die berufliche Orientierung umfasst unter anderem die Jugendberufsagentur und Planspiele zum Übergang Schule-Beruf. Durch das Beteiligungsformat „mitWirkung!“ werden zudem Jugendforen in den Bezirken III, IV, VI und VIII unterstützt, um die politische Teilhabe junger Menschen zu ermöglichen.
Im Jahr 2025 wird eine Unterarbeitsgruppe die Sachberichte der Einzelprojekte auswerten, um die Förderschwerpunkte bei Bedarf an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Die bisherigen Maßnahmen werden im Rahmen der Präventionsoffensive fortgeführt. Den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen wird der Bericht zum Sachstand sowie die Umsetzung der Maßnahmen zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Basisgesundheitsbericht 2025Zur Vorlage · 0181/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird den Basisgesundheitsbericht 2025 der Stadt Essen zur Kenntnis nehmen. Der Bericht knüpft an die erste Veröffentlichung aus dem Jahr 2020 an und dient dazu, durch ausgewählte Kennzahlen einen Überblick über die gesundheitliche Situation der Essener Bevölkerung zu geben.
Ein wesentlicher Aspekt des Berichts ist die Bevölkerungsstruktur. Mit 595.908 Einwohnern zum Ende des Jahres 2023 verzeichnet Essen ein Bevölkerungswachstum. Bis zum Jahr 2035 wird für die Altersgruppe der über 65-Jährigen ein Anstieg von neun Prozent prognostiziert, was Auswirkungen auf die Anforderungen an die medizinische Versorgung haben kann.
Hinsichtlich der Gesundheitsversorgung werden neue Entwicklungen seit 2020 thematisiert. Dazu gehören die im Essener Norden etablierten Gesundheitskioske, die mehrsprachige Beratungsangebote bereitstellen, sowie das neu eröffnete Gesundheitszentrum St. Vincenz mit dem Projekt STATAMED. Zudem ist die Einrichtung eines Kindergesundheitszentrums geplant.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Kinder- und Jugendgesundheit. Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen aus dem Jahr 2023 zeigen, dass in bestimmten Bereichen nur 53,2 Prozent der untersuchten Kinder keine Befunde aufwiesen. Ein spezifischer Kindergesundheitsbericht, der die Situation der Null- bis Zehnjährigen fokussiert, wird im ersten Quartal 2025 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen und verwiesen in UA Soziales
Ergebnis: Kenntnis genommen und verwiesen in UA Soziales - 8.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.13.01 "Hilfen zur Gesundheit"Zur Vorlage · 1808/2024/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2,42 Millionen Euro für die Produktgruppe „Hilfen zur Gesundheit“ im Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Der entsprechende Vorschlag des Amtes für Soziales und Wohnen wurde bereits vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus zwei Faktoren. Zum einen übersteigen die eingegangenen Rechnungen der Krankenkassen für Leistungen aus Vorjahren die gebildeten Rückstellungen. Während etwa 2,26 Millionen Euro zurückgestellt wurden, belaufen sich die tatsächlich eingegangenen Forderungen auf rund 3,44 Millionen Euro. Zum anderen werden die Aufwendungen für das laufende Jahr 2024 voraussichtlich mit etwa 13,46 Millionen Euro über dem geplanten Wert von 12,23 Millionen Euro liegen. Als Ursachen für den gestiegenen Bedarf werden allgemein höhere medizinische Versorgungskosten sowie eine Zunahme der Anspruchsberechtigten, insbesondere von Personen mit ukrainischem Fluchthintergrund ohne Krankenversicherungsschutz, angeführt.
Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 2,42 Millionen Euro soll durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.21.01 "Eingliederungshilfe nach dem SGB IX"Zur Vorlage · 1810/2024/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1810/2024/5 des Amtes für Soziales und Wohnen behandelt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2024 im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Aufgrund steigender Transferaufwendungen wird ein Mehrbedarf von voraussichtlich 6,9 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Ansatz für 2024 prognostiziert.
Die Entwicklung der Empfängerzahlen im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers zeigt einen Anstieg von 524 Personen im ersten Halbjahr 2020 auf 920 Personen im ersten Halbjahr 2024, wobei der Schwerpunkt auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung liegt. Parallel dazu sind die Stundensätze für Leistungserbringer von 27,00 Euro auf 34,72 Euro und für Fachkräfte von 33,00 Euro auf 40,52 Euro gestiegen. Die Sozialtransferaufwendungen in diesem Bereich stiegen von 11,39 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 19,97 Millionen Euro im Jahr 2023.
Der voraussichtliche Gesamtbedarf im Teilergebnisplan beläuft sich auf rund 25,52 Millionen Euro. Dieser setzt sich aus den Leistungen für 2024 in Höhe von etwa 22,44 Millionen Euro, Ergänzungen aus Vorjahren in Höhe von 5,1 Millionen Euro sowie 1,36 Millionen Euro für Hilfen für illegal Drogenabhängige zusammen. Die Deckung des Mehraufwands von 6,9 Millionen Euro soll durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung des Rates der Stadt Essen vor, während der Haupt- und Finanzausschuss die Empfehlung ausspricht und der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Kenntnisnahme übernimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Berichterstattung 25. Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) vom 05.09.2024Zur Vorlage · 0001/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur 25. Kommunalen Konferenz Alter und Pflege behandelt verschiedene Schwerpunkte der Altenversorgung. Ein Fachvortrag thematisierte die Problematik von Suchterkrankungen im Alter, wobei auf die Bedeutung eines verbesserten Medikamentenmanagements sowie den Erhalt der individuellen Autonomie hingewiesen wurde. Zudem wurde das Positionspapier des Deutschen Städtetages zur zukunftsfesten Versorgung vorgestellt. Dieses umfasst Forderungen nach einer Anpassung der Pflegeversicherung, flexiblerer Personalbemessung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz zur Entlastung des Pflegesektors.
Ein weiteres Thema war die Vorstellung eines Projekts zur gerontopsychiatrischen Beratung, das von der Stadt Essen und dem LVR-Universitätsklinikum Essen gemeinsam bis Ende 2026 durchgeführt wird. Ziel ist der Aufbau eines niederschwelligen Hilfsangebots für Menschen mit psychischen Störungen im Alter sowie deren Angehörige. Dabei soll die Vernetzung und die fachliche Kompetenz in Pflegeeinrichtungen gestärkt werden.
Abschließend wurden zwei Bauvorhaben für Tagespflegeeinrichtungen besprochen. Die Verwaltung befürwortet den Bau einer 16-Plätze umfassenden Einrichtung der Contilia Pflege und Betreuung GmbH am Heidbergweg sowie einer 18-Plätze umfassenden Einrichtung der AWO KV Essen e.V. in der Cranachstraße, basierend auf den Erkenntnissen der Sozialplanung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.02.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Berichterstattung zur 75. Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 30. Oktober 2024Zur Vorlage · 1850/2024/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Verwaltung zur 75. Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 30. Oktober 2024 wurde dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ein thematischer Schwerpunkt lag auf der Rolle von Physician Assistants in der ambulanten und stationären Versorgung. Diese akademische Berufsgruppe übernimmt ärztlich delegierbare Aufgaben wie die Wundversorgung oder chirurgische Assistenz, um Ärzte zu entlasten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Uniklinikum Essen nutzt dieses Modell bereits in sechs Kliniken.
Ein weiteres Thema war das Projekt zur Islamischen Krankenhausseelsorge in Essen, welches die Etablierung institutioneller Seelsorge sowie die Ausbildung ehrenamtlicher Kräfte anstrebt. Unterstützt wird dieses Vorhaben durch verschiedene Kommunal- und Landesorganisationen. Zudem wurde über die seit Januar 2024 bestehende Gerontopsychiatrische Beratung im Gesundheitsamt berichtet. Dieses Angebot richtet sich an ältere Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige und umfasst unter anderem Case Management sowie ein Teilprojekt zum Thema Sucht im Alter.
Zudem wurden aktuelle Entwicklungen aus verschiedenen Arbeitskreisen der Konferenz erläutert. Dazu gehören eine Social-Media-Kampagne zur Entstigmatisierung psychischer Belastungen bei Schwangerschaft und Geburt, an der auch Dr. Feldmann beteiligt ist, sowie Maßnahmen zur Förderung der Gesundheitskompetenz von Kindern im Essener Norden. Ergänzend wurden Rückblicke auf den Tag der Zahngesundheit und die Woche der seelischen Gesundheit gegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Verlängerung des Vertrages und Erhöhung der Mittel über die psychosoziale Betreuung von HIV infizierten sowie an Aids erkrankten Menschen mit der Aidshilfe Essen e.V.Zur Vorlage · 0110/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Soziale Angelegenheiten, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI) steht am 18. Februar 2025 ein Beschluss zur Fortführung der psychosozialen Betreuung von HIV-infizierten sowie an AIDS erkrankten Menschen in Essen an. Die Verwaltung beantragt, den bestehenden Vertrag mit der Aidshilfe Essen e.V. bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern.
Mit der Vertragsverlängerung ist eine Erhöhung der jährlichen institutionellen Förderung verbunden. Der Betrag soll ab dem 1. Januar 2025 von bisher 290.177,16 Euro auf 319.522,59 Euro pro Jahr angehoben werden. Diese Anpassung um rund 29.345 Euro dient laut Vorlage dem Ausgleich gestiegener Personal- und Sachkosten.
Die Grundlage für die Förderung bildet die gesetzliche Verpflichtung des Gesundheitsamtes als untere Gesundheitsbehörde, im Rahmen des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) sowie des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an der Aufklärung und Beratung zu AIDS und sexuell übertragbaren Krankheiten mitzuwirken. Da das Gesundheitsamt diese Aufgaben nicht eigenständig abdecken kann, wird die Aufgabe der Aidshilfe Essen e.V. übertragen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erhöhung notwendig ist, um die bestehenden Versorgungsstrukturen aufrechtzuerhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Beschlusskontrolle
- 14.Anträge
- 15.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil