Öffentlich-rechtliche Vereinbarung und Bildung einer Trägergemeinschaft mit den Städten Mülheim an der Ruhr und Oberhausen für die Implementierung und Umsetzung des Telenotarztes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Zustimmung zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der Bildung einer Trägergemeinschaft mit den Städten Mülheim an der Ruhr und Oberhausen beschließen. Ziel des Vorhabens ist die Implementierung eines Telenotarztsystems zur Umsetzung der Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Notfallversorgung.
Das System ermöglicht es, Notärzte über digitale Video- und Audioschnittstellen aus der Ferne in die Versorgung von Patienten einzubinden. Rettungskräfte vor Ort können so bei der Beurteilung des Patientenzustands sowie bei Diagnosen und Behandlungsanweisungen unterstützt werden, insbesondere wenn kein physischer Notarzt unmittelbar verfügbar ist. Die Stadt Essen übernimmt dabei die Rolle des Kernträgers und wird die zentrale Telenotarztzentrale in der Leitstelle der Feuerwehr Essen betreiben. Eine zweite Zentrale in der Leitstelle der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr dient als Redundanz. Das System soll rund eine Million Bürgerinnen und Bürger in den drei Städten abdecken.
Die prognostizierten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich bis zum Jahr 2029 auf etwa 7,5 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten über die Rettungsdienstgebühren der Krankenkassen und Pflegekassen, wodurch der Vorgang für die kommunalen Haushalte haushaltsneutral gestaltet wird. Essen trägt dabei 63,7 Prozent der umlagefähigen Kosten innerhalb der Trägergemeinschaft.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025Kenntnis genommen
- 18.12.2024einstimmig beschlossen
- 11.12.2024einstimmig empfohlen
- 11.12.2024einstimmig empfohlen