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Vorlage

Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Essen

1550/2024/3 26.02.2025 Feuerwehr

🟢 Beschlossen 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll über eine neue Satzung zur Auslagenersatzung und Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass künftig alle aktiven Angehörigen der Einsatz- und Unterstützungseinheiten eine abgestufte Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Ziel ist es, finanzielle Aufwendungen wie Fahrtkosten bei Einsätzen oder Übungsdiensten sowie Kosten für die Teilnahme an Lehrgängen abzugleichen. Bisher sind lediglich bestimmte Funktionen, wie etwa die Leitung von Löschzügen oder die Jugendfeuerwehr-Wartenden, zur Entschädigung berechtigt.

Die jährlichen Gesamtkosten für diese Neuregelung werden auf rund 346.810 Euro geschätzt. Diese Summe umfasst unter anderem pauschale Entschädigungen für die Mitglieder, Vergütungen für Ausbildertätigkeiten sowie Aufwandsentschädigungen für Wachdienste und Lehrgänge. Zudem sind Mittel für die Ehrenamtsförderung von Einheiten wie der Jugendfeuerwehr oder Musikzügen vorgesehen. Da der zusätzliche Bedarf nicht in den aktuellen Haushaltsansätzen abgebildet ist, wird die Verwaltung im Rahmen der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung nach einer Kompensation suchen. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Februar 2025 zunächst in den zuständigen Ausschüssen für öffentliche Ordnung sowie für Finanzen, bevor die endgültige Entscheidung im Rat getroffen wird.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge