Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 32 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.11.2024
- 2.Niederschrift Nr. 33 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.11.2024
- 3.Niederschrift Nr. 34 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.12.2024
- 4.Mitteilungen der Verwaltung
- 5.Kita-Beitragsstaffelung sozial gestaltenZur Vorlage · 0167/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit dem Antrag 0167/2025 eine Neugestaltung der Kita-Beitragsstaffelung in Essen beantragt. In dem von Heike Kretschmer und Vanessa Erzmoneit eingereichten Dokument wird die Verwaltung aufgefordert, verschiedene Anpassungen der Einkommensgrenzen zu prüfen.
Konkret soll untersucht werden, wie die Beitragsfreiheit auf ein jährliches Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro angehoben werden kann. Gleichzeitig wird die Einführung einer zusätzlichen Staffelstufe für Einkommen ab 125.001 Euro vorgeschlagen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll nach Angaben der Fraktion aufkommensneutral für den städtischen Haushalt erfolgen.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft Erziehungsberechtigte, die Sozialleistungen nach SGB-II oder SGB-XII beziehen. Hier wird eine Prüfung angefordert, wie eine Entlastung von den Beiträgen ohne die Notwendigkeit einer separaten Antragstellung realisiert werden kann. Die Fraktion verweist in der Begründung auf die aktuelle Grenze der Beitragsfreiheit in Essen, die derzeit bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 13.000 Euro liegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Genehmigung von Dienstreisen vom 9. bis 13. März 2025 nach Houston und vom 31. März bis 2. April 2025 nach Kopenhagen und UmgebungZur Vorlage · 0100/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Genehmigung von zwei Dienstreisen im Zeitraum vom 9. März bis zum 2. April 2025. Die erste Reise führt vom 9. bis zum 13. März nach Houston in die USA. Organisiert wird diese Delegation durch die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) unter der Leitung des Oberbürgermeisters. Ziel der Reise ist die Teilnahme an der Energiekonferenz CERAWeek sowie der Austausch über Entwicklungen im Bereich der Energiewende und Wasserstoff-Technologien. An der Reise nehmen neben dem Oberbürgermeister auch mehrere Ratsmitglieder teil. Die Kosten für Flüge, Unterbringung und Organisation werden von den Fraktionen getragen.
Eine weitere Dienstreise ist für die Zeit vom 31. März bis zum 2. April 2025 nach Kopenhagen und Umgebung vorgesehen. Diese Reise wird von der Stadtwerke Essen AG in Kooperation mit der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate organisiert. Der Schwerpunkt liegt auf dem Thema Fernwärmenetze der vierten Generation und der Einbindung erneuerbarer Wärmequellen. An der Delegation beteiligen sich der Stadtkämmerer sowie weitere Ratsmitglieder. Die Finanzierung der Reisekosten, einschließlich Flug, Unterbringung und Transport, erfolgt ebenfalls durch die Fraktionen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Haushaltssatzung 2025/2026 hier: Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30. Januar 2025 zur Anzeige der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt EssenZur Vorlage · 0008/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt. Die Anzeige erfolgte am 28. November 2024 gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
In einem Schreiben vom 30. Januar 2025 teilte die Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass die vorliegende Haushaltssatzung keine Tatbestände enthält, die einer Genehmigungspflicht unterliegen. Damit ist die öffentliche Bekanntmachung der Satzung zulässig. Die entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen wurde am 7. Februar 2025 vorgenommen.
Dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen wird das Schreiben der Bezirksregierung zur Kenntnis vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist die Stadtkämmerei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Entwässerung Essen GmbH hier: Finanzierung mittels Kapitaleinlage und GesellschafterdarlehenZur Vorlage · 0077/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine finanzielle Unterstützung für die Entwässerung Essen GmbH (EEG) entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Kapitaleinlage in Höhe von 20 Millionen Euro sowie ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von 40 Millionen Euro vor. Das Darlehen soll mit einem Zinssatz von 6,25 Prozent pro Jahr verzinst werden und eine Laufzeit von 20 Jahren ohne Tilgung haben. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Eigenkapitalquote sowie der Liquidität des Unternehmens zum 1. April 2025.
Die EEG ist eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Essen AG und für die Sammlung und den Transport städtischer Abwässer zuständig. Zur Umsetzung geplanter Investitionen im Kanalnetz, die bis zum Jahr 2029 ein Volumen von insgesamt 416,5 Millionen Euro erreichen sollen, ist eine entsprechende finanzielle Ausstattung erforderlich. Zu den geplanten Großprojekten zählen Maßnahmen in Frohnhausen sowie am Siepentalsammler und in der Elsa-Brändström-Straße.
Die Auszahlung der Kapitaleinlage soll über die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) und die Stadtwerke Essen AG an die EEG erfolgen. Das Gesellschafterdarlehen wird direkt von der Stadt Essen an die EEG geleitet. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt der Stadt Essen bereits für diesen Zweck vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Errichtung der Klaus-Gischer-StiftungZur Vorlage · 0204/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen wird über die Anpassung der Satzung zur Errichtung einer Stiftung beraten, deren Zweck die finanzielle Unterstützung ambulanter Pflege ist. Der Erblasser hatte die Stadt Essen als Erbin eingesetzt und die Gründung einer rechtlich unselbstständigen Stiftung angeordnet.
Da sich die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Pflegeversicherung seit der Verfassung der Satzung im Jahr 2004 grundlegend geändert haben, gestaltet sich die Verwendung der Mittel für den ursprünglichen, eng gefassten Zweck zunehmend schwierig. Um eine zeitnahe Mittelverwendung zu gewährleisten, sieht der vorliegende Entwurf eine Erweiterung des Stiftungszwecks um die Förderung der Altenhilfe vor. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen gegen die Vereinsamung von pflegebedürftigen Menschen unterstützt werden, etwa durch zusätzliche Betreuungszeiten oder Einkaufsservices.
Im Falle einer Auflösung der Stiftung soll der DRK Kreisverband Essen e. V. als Empfänger eingesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker hat dem Entwurf bereits zugestimmt, und die Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt bestätigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Änderung unter dem Vorbehalt eines Ratsbeschlusses genehmigt. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 26. Februar 2025 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt EssenZur Vorlage · 1550/2024/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine neue Satzung zur Auslagenersatzung und Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass künftig alle aktiven Angehörigen der Einsatz- und Unterstützungseinheiten eine abgestufte Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Ziel ist es, finanzielle Aufwendungen wie Fahrtkosten bei Einsätzen oder Übungsdiensten sowie Kosten für die Teilnahme an Lehrgängen abzugleichen. Bisher sind lediglich bestimmte Funktionen, wie etwa die Leitung von Löschzügen oder die Jugendfeuerwehr-Wartenden, zur Entschädigung berechtigt.
Die jährlichen Gesamtkosten für diese Neuregelung werden auf rund 346.810 Euro geschätzt. Diese Summe umfasst unter anderem pauschale Entschädigungen für die Mitglieder, Vergütungen für Ausbildertätigkeiten sowie Aufwandsentschädigungen für Wachdienste und Lehrgänge. Zudem sind Mittel für die Ehrenamtsförderung von Einheiten wie der Jugendfeuerwehr oder Musikzügen vorgesehen. Da der zusätzliche Bedarf nicht in den aktuellen Haushaltsansätzen abgebildet ist, wird die Verwaltung im Rahmen der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung nach einer Kompensation suchen. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Februar 2025 zunächst in den zuständigen Ausschüssen für öffentliche Ordnung sowie für Finanzen, bevor die endgültige Entscheidung im Rat getroffen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Bewerbung der Stadt Essen zur WEURO 2029Zur Vorlage · 0174/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen bewirbt sich um die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft der Frauen 2029 (WEURO 2029). Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Bewerbung offiziell beschließt und damit die rechtsverbindliche Teilnahme am Verfahren des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) bestätigt. Im Rahmen der deutschen Bewerbung ist das Stadion an der Hafenstraße als Spielort mit einer Kapazität im Bereich von 20.000 bis 30.000 Zuschauern vorgesehen.
Voraussetzung für die Bewerbung ist der Ausbau der Stadionecken, um die geforderte Sitzplatzanzahl von über 20.000 Plätzen sicherzustellen. Die Maßnahmen umfassen das Schließen der offenen Ecken sowie die Umwandlung von Stehplätzen in Sitzplätze. Zudem ist die Errichtung eines neuen Fahrradparkhauses geplant, das als Anbindung an den Radschnellweg RS7 dienen soll. Die Kosten für den Stadionausbau werden auf Basis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 auf etwa 22 Millionen Euro netto, ohne das Fahrradparkhaus, geschätzt. Der Abschluss der Bauarbeiten muss bis spätestens Anfang 2028 erfolgen.
Die Bewerbungsunterlagen wurden dem DFB am 22. Januar 2025 übermittelt. Eine Entscheidung darüber, mit welchen Städten die nationale Bewerbung weitergeführt wird, wird für Mitte Februar 2025 erwartet. Die UEFA wird den endgültigen Austragungsort im Dezember 2025 bekannt geben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.1Stadion an der Hafenstraße hier: Resolution zur UEFA Women´s Euro 2029Zur Vorlage · 0266/2025/CDU/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0266/2025 vorgelegt, um die rechtsverbindliche Bewerbung Essens als Austragungsort für die Fußball-Europameisterschaft der Frauen 2029 (UEFA Women’s Euro 2029) zu unterstützen. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Erweiterung der Sitzplatzkapazität im Stadion an der Hafenstraße auf mindestens 20.000 Plätze durch den Ausbau von vier Stadionecken.
Der Antrag umfasst zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und der verkehrlichen Situation im Stadionumfeld sowie in den angrenzenden Stadtteilen. Geplant sind unter anderem die Errichtung eines neuen Fahrradparkhauses, eine bessere Anbindung an das Radwegenetz und eine Verstärkung der Anbindung des Stadions an den öffentlichen Personennahverkehr. Zur Erreichung der Klimaneutralität sollen Photovoltaik-Anlagen genutzt und das Stadion an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Die unterzeichnenden Fraktionen erklären ihre Bereitschaft, weitere Planungsmittel für die Erreichung der Baureife zur Verfügung zu stellen.
Unter dem Vorbehalt eines vorliegenden Finanzierungskonzeptes sowie der Auswahl des Stadions durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) beabsichtigen die Fraktionen, in der Ratssitzung am 9. April 2025 einen konkreten Beschluss zum Baubeginn der Stadionecken zu unterstützen. Dies setzt voraus, dass die Planungen bis Dezember 2025 abgeschlossen sind und die Vergabe der Bauleistungen über die GVE erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.2Stadion an der Hafenstraße hier: Resolution zum AusbauZur Vorlage · 0276/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 0276/2025/AFD einen Antrag auf eine Resolution zum Ausbau des Stadions an der Hafenstraße in Essen gestellt. Der Antrag sieht vor, dass sich der Rat der Stadt Essen zur Bedeutung des Stadions als zentraler Sport- und Veranstaltungsort sowie als Heimspielstätte von Rot-Weiß Essen bekennt.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erhöhung der Zuschauerkapazität auf mindestens 26.000 Personen durch den Ausbau der vier Stadionecken. Parallel dazu sollen die Infrastruktur und die verkehrliche Situation im Stadionumfeld sowie in den angrenzenden Stadtteilen verbessert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungen und Prüfungen zur Umsetzung des Ausbaus voranzutreiben und eine nachhaltige Finanzierungslösung zu erarbeiten.
Der Antrag sieht zudem vor, dass die zustimmenden Fraktionen in der Ratssitzung am 9. April 2025 – unter dem Vorbehalt eines bis dahin vorliegenden Finanzierungskonzeptes sowie unabhängig von der Auswahl des Stadions durch den DFB – einen konkreten Beschluss zum Bau und Baubeginn der Stadionecken unterstützen sollen. Dies beinhaltet den Abschluss der Planungen bis Dezember 2025 sowie die Vergabe und Beauftragung der Bauleistungen über die GVE.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Straßenentwässerung Fulerumer Str. 5-11"Zur Vorlage · 1730/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Straßenentwässerung Fulerumer Str. 5-11“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 700.000 Euro beziffert. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 620.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Diese sollen aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ finanziert werden. Bereits im Jahr 2024 wurden 80.000 Euro für die Planung sowie vorlaufende Rodungsarbeiten bereitgestellt.
Die Maßnahme betrifft einen Anliegerweg zwischen dem Südwestfriedhof und dem Borbecker Mühlenbach, der als Zufahrt zu Tennisplätzen, den Anlagen der ehemaligen Borgsmühle und Kleingärten dient. Aufgrund von Veränderungen am Borbecker Mühlenbach und am Kesselbach werden Oberflächenwasser sowie Regenwasser aus dem Friedhofsbereich nicht mehr ordnungsgemäß abgeführt.
In der Vergangenheit führte die Situation zu Abflüssen auf Privatgelände, was ein Gerichtsverfahren zwischen den Privateigentümern und der Stadt Essen zur Folge hatte. Im Zuge eines Vergleichs wurde vereinbart, dass die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung bis Ende 2025 wiederhergestellt sein muss. Zur Umsetzung ist die Herstellung eines neuen Regenwasserkanals entlang der Anliegerstraße vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fulerumer Straße Fahrbahnerneuerung AnliegerstraßeZur Vorlage · 1883/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fulerumer Straße Fahrbahnerneuerung Anliegerstraße“ entscheiden. Das Vorhaben betrifft eine von der Fulerumer Straße abzweigende Anliegerstraße zwischen dem Südwestfriedhof und dem Borbecker Mühlenbach, die unter anderem Wohngebäude sowie eine Tennis- und Kleingartenanlage erschließt.
Grundlage für die Maßnahme ist ein gerichtlicher Vergleich, nach dem die Stadt Essen bis Ende 2025 eine geordnete Ableitung des Oberflächenwassers sicherstellen muss, um Überflutungen angrenzender Privatgrundstücke zu verhindern. Im Rahmen der geplanten Entwässerungsmaßnahmen soll die Asphaltbefestigung auf einer Länge von etwa 330 Metern erneuert werden. Die Planungen umfassen zudem die Ergänzung von Randeinfassungen, den Bau einer Winkelstützwand zur Abfangung einer Böschung sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlage durch Ersatz der bestehenden Holzmasten und Freileitungen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 650.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2025 nicht vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Diese setzt sich aus 411.000 Euro für die Erneuerung der Nebenstraße und 239.000 Euro für den Neubau der Beleuchtungsanlagen zusammen. Nach der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie im Haupt- und Finanzausschuss soll die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Generalsanierung Spielplatz Lohwiese/Lünschermannborn (Karnap)Zur Vorlage · 1728/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 450.000 Euro für die Generalsanierung des Spielplatzes Lohwiese/Lünschermannborn im Essener Stadtteil Karnap beschließen. Die Maßnahme ist Teil der städtischen Spielraumleitplanung und dient der Modernisierung der vorhandenen Anlagen. Der Baubeginn ist für Mitte 2025 vorgesehen.
Die Planung sieht eine Neugestaltung für verschiedene Altersgruppen vor. Im Kleinkinderbereich sollen eine große, barrierefreie Sandspielfläche mit Spielhäusern und Rutschen sowie inklusive Schaukeln entstehen. Durch die Lichtung von Strauchbepflanzungen soll zudem die soziale Kontrolle verbessert werden. Für ältere Kinder sind neue Klettergeräte, Hangelbrücken und Wippen geplant. Der bisher wenig genutzte Bolzplatz soll in einen Multifunktionsplatz umgewandelt werden, der unter anderem einen schallgedämpften Fußballbereich, Tischtennisplatten, eine Slackline sowie einen Streetballplatz umfasst.
Ein weiteres Element der Planung ist die Entfernung der vorhandenen Grubenlok. Aufgrund von Sicherheitsmängeln wird das historische Gerät durch die IGBCE in eine Bergbaueinrichtung überführt, um dort als Denkmal erhalten zu bleiben. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Haushalt für öffentliche Grünflächen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Bezirkssportanlage Am Krausen Bäumchen: Umbau des Tennengroßspielfeldes und -kleinspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld und -kleinspielfeldZur Vorlage · 0182/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Umbau der Tennisplätze auf der Bezirkssportanlage Am Krausen Bäumchen beschließen. Konkret ist vorgesehen, das große sowie das kleine Tennenspielfeld in Kunstrasenspielfelder umzuwandeln. Die Kosten für dieses Vorhaben werden auf rund 1,1 Millionen Euro netto beziehungsweise etwa 1,3 Millionen Euro brutto geschätzt.
Die Sportanlage wird aktuell intensiv von Vereinen wie dem ETB Schwarz-Weiß Essen e.V. und dem ESC Rellinghausen 06 genutzt, wobei insgesamt 34 Mannschaften im Erwachsenen- und Jugendbereich auf den vorhandenen Plätzen trainieren und spielen. Laut der vorliegenden Vorlage entsprechen die technischen Standards der bestehenden Tennisplätze, insbesondere in Bezug auf die Drainage, die Beleuchtung und die Barrierefreiheit, nicht mehr dem aktuellen Stand. Zudem kann das kleine Tennenspielfeld bereits seit längerer Zeit nicht mehr genutzt werden. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Modernisierung der Anlage, die auch die Sanierung weiterer Kunstrasenflächen sowie den Neubau eines Umkleidegebäudes umfasst.
Die zeitliche Planung der Bauarbeiten soll in Abstimmung mit den betroffenen Vereinen und Schulsportnutzern erfolgen. Die Finanzierung ist im Wirtschaftsplan 2025 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratungsfolge über den Ausschuss für Sport- und Bäderbetriebe sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zum Rat der Stadt Essen Ende Februar 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Erweiterung der Meisenburgschule mit Erstnutzung als Interim für das Grashof GymnasiumZur Vorlage · 0045/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Erweiterung der Meisenburgschule durch einen Modulbau beraten. Der Beschlussvorschlag sieht den Baubeginn des Projekts mit geschätzten Gesamtkosten von 10 Millionen Euro sowie die Beauftragung der Immobilien Management Essen GmbH (IME) mit der Umsetzung vor. Zudem soll die Verwaltung ermächtigt werden, Kostenerhöhungen bis zu einer Höhe von maximal 3 Millionen Euro eigenständig zu regeln.
Die Maßnahme ist als Interimslösung für das Grashof Gymnasium vorgesehen, welches aufgrund der Einführung des G9-Systems und einer Erhöhung der Zügigkeitszahl von drei auf vier zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Da eine Erweiterung am Standort des Gymnasiums erst nach dem Abriss eines Bestandsgebäudes möglich ist, soll ab dem Schuljahr 2026/27 der neue Modulbau an der Meisenburgschule genutzt werden. Dieser bietet zwölf Unterrichtsräume und soll später als dauerhafte Erweiterung der Meisenburgschule dienen.
Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro soll durch Mittelumschichtungen innerhalb des Schulbauprogramms in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Durch die Errichtung eines Neubaus statt einer Containerlösung sollen Mietkosten für etwa eine Million Euro vermieden werden. Das Projekt ist nach aktuellen Klimaschutzstandards geplant, um die ökologischen Auswirkungen der Baumaßnahme zu reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — einstimmig empfohlen - mit Ergänzungen zu c)
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Bestandssanierung im Rahmen der Fördermaßnahme Gute Schule 2020 Hier: Mehrkosten bei der Maßnahme Geschwister-Scholl-RealschuleZur Vorlage · 0026/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Fördermaßnahme „Gute Schule 2020“ wird eine Erhöhung der Kosten für die Bestandssanierung der Geschwister-Scholl-Realschule beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll beschließen, das Budget des Projekts von bisher 7.932.000 Euro um 800.000 Euro auf insgesamt 8.732.000 Euro anzupassen.
Die Gründe für die Kostenanpassung liegen in Preissteigerungen, einer Bauzeitverlängerung sowie zusätzlichen Leistungsinhalten bei den Gewerken Fassade, Fenster, Dach, Brandschutz und Schadstoffsanierung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in fünf Bauabschnitten, um eine Teilnutzung des Gebäudes zu ermöglichen. Während die ersten beiden Abschnitte bereits abgeschlossen wurden, wird aktuell der dritte Bauabschnitt bearbeitet. Die Schadstoffsanierung wurde Ende Dezember 2024 abgeschlossen, sodass nun die Rohbauarbeiten beginnen können. Nach Abschluss der Sanierung am Bestandsgebäude ist der Rückbau eines Schulcontainers vorgesehen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für Ende 2026 geplant.
Zur Finanzierung des Mehraufwands sind im Haushaltsjahr 2025 weitere Mittel in Höhe von 554.000 Euro durch eine Umschichtung innerhalb des Deckungsverbundes bereitzustellen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt gemäß der Haushaltssatzung durch den Stadtkämmerer.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 19.Mitteilungen der Verwaltung
- 20.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 21.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil