Errichtung der Klaus-Gischer-Stiftung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen wird über die Anpassung der Satzung zur Errichtung einer Stiftung beraten, deren Zweck die finanzielle Unterstützung ambulanter Pflege ist. Der Erblasser hatte die Stadt Essen als Erbin eingesetzt und die Gründung einer rechtlich unselbstständigen Stiftung angeordnet.
Da sich die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Pflegeversicherung seit der Verfassung der Satzung im Jahr 2004 grundlegend geändert haben, gestaltet sich die Verwendung der Mittel für den ursprünglichen, eng gefassten Zweck zunehmend schwierig. Um eine zeitnahe Mittelverwendung zu gewährleisten, sieht der vorliegende Entwurf eine Erweiterung des Stiftungszwecks um die Förderung der Altenhilfe vor. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen gegen die Vereinsamung von pflegebedürftigen Menschen unterstützt werden, etwa durch zusätzliche Betreuungszeiten oder Einkaufsservices.
Im Falle einer Auflösung der Stiftung soll der DRK Kreisverband Essen e. V. als Empfänger eingesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker hat dem Entwurf bereits zugestimmt, und die Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt bestätigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Änderung unter dem Vorbehalt eines Ratsbeschlusses genehmigt. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 26. Februar 2025 entscheiden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.02.2025einstimmig beschlossen
- 19.02.2025einstimmig empfohlen